Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
Krw-/AbfG § 32; ; Krw-/AbfG § 32 Abs. 4; ; Krw-/AbfG § 32 Abs. 4 S. 3; ; VwGO § ... 123; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; ; AbfAblV § 3; ; AbfAblV § 6; ; AbfAblV § 6 Abs. 2; ; AbfAblV § 6 Abs. 2 Nr. 1; ; AbfAblV § 6 Abs. 2 Nr. 1 S. 2; ; DepRL Art. 5; ; DepRL Art. 5 Abs. 2; ; DepRL Art. 6; ; DepRL Art. 6 Buchst. a; ; DepRL Art. 1; ; DepRL Art. 1 Buchst. h; ; EGV Art. 10; ; LV Art. 120; ; LV Art. 120 Abs. 2; ; LV Art. 1; ; GG Art. 114; ; GG Art. 114 Abs. 2
- nomos.de
, S. 52
Zur Vereinbarkeit der Abfallablagerungsverordnung mit dem EG-Recht
- bmu.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zeitschrift-fuer-umweltrecht.de
, S. 52 (Auszüge)
Zur Vereinbarkeit der Abfallablagerungsverordnung mit dem EG-Recht
- forumz.de (Kurzinformation)
Ende der Hausmüll-Deponierung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betreiben einer Abfalldeponie; Verlängerung der Erlaubnis zum Einbau mechanisch vorbehandelter Siedlungsabfälle; Vereinbarkeit der Abfallablagerungsverordnung mit Gemeinschaftsrecht
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 16.07.2003 - 7 L 1412/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 363
- DVBl 2004, 264 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 18.12.1997 - C-361/95
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Der Verstoß gegen das in einer Richtlinie enthaltene gemeinschaftsrechtliche Zitiergebot bedeutet lediglich, dass insoweit die Umsetzungspflicht nicht erfüllt worden ist, was in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof festgestellt werden kann (s. z.B. EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1997, Rs C-361/95, Slg. 1997 I-7351 Rn 15). - EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
Kommission / Deutschland
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Dies gilt insbesondere für die Rechtssauffassung der Kommission, die zur Hüterin des europäischen Interesses berufen ist (s. EuGH, Urteil vom 11. August 1995, - C-431/92 -, Slg. 1995 I-2189; st. Rspr.). - EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Vielmehr hat er in der sogen. "Factortame-Entscheidung" (Urteil vom 19. Juni 1990 - Rs C-213/89 -, Slg. 1990 I-2466 Rn 20ff.) lediglich ausgesprochen, dass das nationale Recht vorläufigen Rechtsschutz gegen nationale Hoheitsakte, deren Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht zweifelhaft ist, nicht ausschließen darf.
- EuGH, 09.11.1995 - C-465/93
Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Die Anwendung der vom Europäischen Gerichtshof entwickelten sogen. "Atlantakriterien" (s. Urteil vom 09. November 1995, Rs C-465/93, Slg. 1995 I-3761 Rn. 51) scheidet entgegen der Auffassung der Vorinstanz und des Antragstellers aus. - BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Die Entscheidung der Vorinstanz kommt, obwohl der Antragsgegner vom Wortlaut her lediglich zu einer "vorläufigen" Gestattung verpflichtet wird, in ihren Auswirkungen einer endgültigen Entscheidung - teilweise - gleich (s. zu diesem Kriterium für eine faktische Vorwegnahme der Hauptsache BVerfG, Beschluss vom 31. März 2003, NVwZ 2003, 1112). - BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02
Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Den Argumenten, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. März 2003 (DVBl. 2003, 731) gegen die Erstreckung des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG auf gemeinschaftsrechtliche Ermächtigungsgrundlagen entwickelt hat, schließt sich der Senat an. - BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1919/95
Verfassungsmäßigkeit der Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Ob eine Regelungsanordnung nötig ist, beurteilt sich vorrangig nach den Erfolgsaussichten in der Hauptsache (s. zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieses Maßstabes BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2002, NJW 2003, 1305). - VG Koblenz, 04.12.2002 - 7 K 1389/01
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 7 K 1389/01.KO - den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der AbfAblV mit Gemeinschaftsrecht ersucht. - OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Dabei sind die Folgen für alle betroffenen Interessen zu berücksichtigen, die bei einer positiven Hauptsacheentscheidung ohne vorherige Reglungsanordnung bzw. einer negativen Hauptsacheentscheidung mit vorheriger Regelungsanordnung eintreten (s. zu alledem auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 2 B 11182/90.OVG -, NVwZ 1990, 1087f.). - Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-213/89
The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte: Factortame Ltd u. a. …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03
Auch der zugehörige Schlussantrag des Generalanwalts Tesauro (vom 17. Mai 1990, Slg. 1990 I-2433 Rn. 26 und 33) betont, dass der nationale Richter in derartigen Fällen nach den im nationalen Prozessrecht entwickelten Maßstäben entscheiden kann: Stelle er auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache ab, so habe er lediglich die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass das nationale Recht im Vorabentscheidungsverfahren für unvereinbar mit Gemeinschaftsrecht erklärt wird.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 16/14
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des …
Allein die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH zur Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsnorm mit Gemeinschaftsrecht führt deshalb als solche nicht zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; vielmehr ist in einem solchen Verfahren allein die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass der Gerichtshof die Unvereinbarkeit feststellt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2003, Az. 8 B 11220/03, Leitsatz 1 und Rn. 9 - 12). - VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
Bewerbungsverfahrensanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst; …
Läuft die beantragte einstweilige Anordnung auf eine vollständige oder zeitweilige Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, so kann wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes effektiver Rechtsschutzgewährung eine einstweilige Anordnung ausnahmsweise nur dann ergehen, wenn bei einer Ablehnung des Antrags auf Gewährung von vorläufigen Rechtsschutz und einer Verweisung auf das Hauptsacheverfahren den Rechtsuchenden nicht ausgleichbare Nachteile entstehen, deren Hinnahme ihm nicht zuzumuten ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4. November 2003 - 8 B 11220/03 -, NVwZ 2004, 363).Die Anforderungen an den Nachweis des geltend gemachten Anspruchs sind dabei umso höher, je stärker sich das mit der Anordnung Begehrte mit dem Ziel der Hauptsache deckt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4. November 2003 - 8 B 11220/03 -, NVwZ 2004, 363; Beschluss vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 -, NJW 1978, 2355).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 15 AS 202/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Allein die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH zur Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsnorm mit Gemeinschaftsrecht führt deshalb als solche nicht zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; vielmehr ist in einem solchen Verfahren allein die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass der Gerichtshof die Unvereinbarkeit feststellt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2003, Az. 8 B 11220/03, Leitsatz 1 und Rn. 9 - 12).
- OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit …
Unter diesen Umständen besteht an der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts ein höheres Interesse als an der Anwendung des potentiell gemeinschaftswidrigen nationalen Rechts (vgl. OVG Rh.-Pfalz, Beschl. v. 4.11.2003 - 8 B 11220/03 -, NVwZ 2004, 363; Berkemann, NordÖR 2009, 336, 344). - OVG Niedersachsen, 16.01.2009 - 8 ME 123/08
IHK-Beitragspflicht für eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft …
Selbst wenn man jedoch mit dem Verwaltungsgericht auch im gerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine "Vollprüfung" der Wirksamkeit von Abgabennormen für geboten erachtet und diesen Maßstab auch auf die Vereinbarkeit der nationalen Abgabennorm mit Gemeinschaftsrecht bezieht (…vgl. Karpenstein, Praxis des EG-Rechts, Rn. 313, 326; OVG Koblenz, Beschl. v. 4.11.2003 - 8 B 11220/03 -, NVwZ 2004, 363 ff.), so ergibt sich doch aus dem Beschwerdevorbringen nicht, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht von der Vereinbarkeit der hier umstrittenen Beitragserhebung mit der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit ausgegangen ist. - OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 11 LA 446/08
Voraussetzung für die Anwendung von Verwaltungszwang
Dies gilt für die Berufung auf eine Unionsrechtswidrigkeit in gleicher Weise wie für die Berufung auf einen Verstoß gegen sonstiges höherrangiges Recht (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Beschl. v. 4.11.2003 - 8 B 11220/03 - NVwZ 2004, 363 ff.) . - SG Karlsruhe, 12.01.2006 - S 5 AS 2/06
Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Arbeitslosengeld II - …
Unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines effektiven Rechtsschutzes ist daher abzuwägen, ob eine Anordnung, die teilweise oder insgesamt zur Befriedigung des Hauptsacheanspruchs führt, notwendig ist, um die Rechte des Antragstellers zu schützen, und ob dieser Gesichtspunkt Vorrang vor entgegenstehenden Interessen verdient (LSG Schleswig-Holstein, Breith 2000, 271, 276; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.11.2003, 8 B 11220/03).
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