Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 8 B 11689/99.OVG |
Volltextveröffentlichung
- archive.org
§ 8 Abs. 8 S. 1 LBauO
Ermittlung der Abstandsfläche bei Windenergieanlagen
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 26.07.1999 - 4 L 1409/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 8 B 11689/99.OVG
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1997 - 7 A 629/95
Bauordnungsrecht - Berechnung der Abstandfläche bei einer Windenergieanlage
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 8 B 11689/99
Dies wird von der Landesbauordnung unterstellt, was sich letztlich aus der Spezialregelung in § 8 Abs. 10 Satz 2 LBauO ergibt (vgl. im Übrigen: OVG NW, Urteil vom 29. August 1997, NVwZ 1998, 978, 979; Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten, Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen, vom 18. Februar 1999 -MBl. S. 148, im Folgenden: WEA-Hinweise, Abschnitt IV Nr. 2.2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 3624/92
Gebäude ; Grenzabstand; Hauptnutzung; Offene Bauweise; Garage
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 8 B 11689/99
Nach dem Wortlaut der Bestimmung hängt der Anspruch auf Beachtung dieser Vorschrift nicht von einer mehr oder weniger starken tatsächlichen Beeinträchtigung ab (vgl. zum Abstandsflächenrecht allgemein: OVG NW, Urteil vom 5. Februar 1996, UPR 1996, 276, 277; OVG Saarland, Urteil vom 6. März 1987, BRS 47 Nr. 100).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko
Rn. 77 Mit der Frage, wie § 8 Abs. 4 LBauO bezüglich Windkraftanlagen umzusetzen ist, hat sich der 8. Senat des erkennenden Gerichts an seinem Beschluss vom 10. September 1999 (8 B 11689/99.OVG) auseinandergesetzt, dem auch der erkennende Senat folgt und an dem sich die Beteiligten selbst von Anfang an orientiert haben.Rn. 84 Die vorgenannte Entscheidung des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 10. September 1999 (8 B 11689/99.OVG) erläutert des Weiteren, wo die so ermittelte Abstandsfläche in Richtung auf das Grundstück des jeweiligen Nachbarn anzusetzen ist.
- VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
Nachbarschutz bei genehmigter Windkraftanlage im Außenbereich
Es handelt sich jedoch bei ihnen um bauliche Anlagen, von denen Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgehen, so dass gemäß § 8 Abs. 8 LBauO die Absätze 1 bis 7 der Vorschrift entsprechend gelten (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG - Beschluss vom 22. Mai 2003 - 1 A 10657/03.OVG - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. August 1997 - 7 A 629/95 -, NVwZ 1998, 978).Wegen der Dauerhaftigkeit der Rotorbewegungen kann das Ausschwenken aus der Senkrechten des Mastes auch nicht als unerheblich angesehen werden wie etwa die Drehbewegungen von beweglichen Bauteilen wie Garagentoren oder Fensterflügeln (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG - und Beschluss vom 22. Mai 2003 - 1 A 10657/03.OVG -).
Aber auch die im Norden der Parzelle 11/3 beantragte Anlage lässt die Schutzwürdigkeit der Klägerin zu 2) nicht entfallen bzw. die Geltendmachung ihrer Rechtsposition als unzulässige Rechtsausübung erscheinen (siehe hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2019 - 8 B 10001/19
Ablehnung von konkurrierenden Genehmigungsanträgen für Windkraftanlagen; …
So hat der Antragsgegner den Antragsteller mit Schreiben vom 6. April 2016 darauf hingewiesen, dass für die geplante Windenergieanlage eine sog. Abstandsflächenbaulast gemäß §§ 9 und 86 LBauO eingetragen sein müsse und er um Vorlage der dazu erforderlichen Verpflichtungserklärung bis Ende Mai 2016 gebeten werde (vgl. den Ablehnungsbescheid vom 2. Februar 2018, Bl. 80 der Gerichtsakte des Hauptsacheverfahrens 3 K 882/18.NW; zum Abstandsflächengebot bei Windenergieanlagen: OVG RP, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG -, ESOVGRP;… Urteil vom 12. Mai 2011 - 1 A 11186/08.OVG -, NVwZ-RR 2011, 759 und juris, Rn. 76 ff.;… Jeromin, LBauO, 4. Aufl. 2016, § 8, Rn. 148 f.).
- VG Koblenz, 04.05.2006 - 1 L 633/06
Windenergieanlagen bei Gebhardshain
Es handelt sich jedoch bei ihnen um bauliche Anlagen, von denen Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgehen, so dass gemäß § 8 Abs. 8 LBauO die Absätze 1 bis 7 der Vorschrift entsprechend gelten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2006, 1 A 10845/05 .OVG und Beschluss vom 10. September 1999, 8 B 11689/99.OVG, zitiert nach ESOVG).Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10. September 1999, 8 B 11689/99.OVG, zitiert nach ESOVG) legt die Kammer für das Maß H die Nabenhöhe der Anlage plus Rotorradius mal 0, 4637 zugrunde, wobei die erforderliche Abstandsfläche nicht erst bei dem Mast, sondern am Rand des auf der Geländeoberfläche projizierten Kreises, der durch den Rotor beschrieben wird, beginnt.
- VG Mainz, 04.09.2006 - 3 L 633/06
Nachbarschutz gegenüber Abstandsflächenverstoß im Außenbereich
Angesichts des Umstandes, dass es sich bei der Abstandsflächenvorschrift des § 8 LBauO um eine generell nachbarschützende Vorschrift handelt, bei der es - anders als beispielsweise dem Rücksichtnahmegebot - nicht auf eine tatsächliche Beeinträchtigung ankommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG -, [ESRIA] und vom 22. Mai 2003 - 1 A 10657/03.OVG -), war jedoch gleichwohl dem Antrag des Antragstellers mit der Kostenfolge aus §§ 154 Abs. 1, 162 Abs. 3 VwGO stattzugeben. - VG Koblenz, 11.08.2009 - 1 K 198/09
Streit um Windenergieanlagen
Die Antragsgegnerin hat die Grenzabstandsberechnung für die mit der Änderungsgenehmigung erlaubte Anlage mit dem Ergebnis eines Mindestgrenzabstands von 72, 8 m bei der Formel (Nabenhöhe 108, 3 m + Rotorradius 41, 0 m x 0, 4637) x ¼ + 41 m zutreffend berechnet (vgl. grundlegend OVG RP, Beschluss vom 10.09.1999, 8 B 11689/99.OVG, ESOVGRP). - VG Koblenz, 06.02.2003 - 7 K 3216/02
Rücknahme einer Baugenehmigung wegen zu geringem Abstand
Dies wird von der Landesbauordnung unterstellt, was sich letztlich aus der Spezialregelung in § 8 Abs. 10 letzter Satz LBauO ergibt (so bereits OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG - unter Hinweis auf OVG Münster, NVwZ 1998, 978, 979 und ein gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 18. Februar 1999 [GMBl., 148]).
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