Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensfehler bei Abweichung des Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Tatbestandsvoraussetzungen der Wirksamkeit russischer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 7 und Abs. 8 Buchst. a; StrRehaG § 3 Abs. 2
Enteignung; russische Rehabilitierungsentscheidung; rechtsstaatswidriges Strafverfahren; Waldheim-Verfahren; Nebenstrafe; Vermögensentziehung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage; Restitutionsausschluss - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Restitutionsausschluss bei von sowjetischen Stellen enteigneten Vermögenswerten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 13.03.2001 - 5 A 29/01
- BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 16.99
Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; russische …
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Ist die mit Urteil des BVerwG vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - aufgestellte Tatbestandsvoraussetzung der Wirksamkeit russischer Rehabilitierungsbescheinigungen zur Begründung von Ansprüchen nach § 1 Abs. 7 VermG schon dann automatisch zu verneinen, wenn die russische Rehabilitierungsbescheinigung vom Oberst der Justiz Volin seit dem August 1995 unterzeichnet wurde oder ist von einer Unwirksamkeit dieser Rehabilitierungsbescheinigung nur dann auszugehen, wenn die russische Militärhauptstaatsanwaltschaft diese Bescheinigung ausdrücklich aufgehoben hat?.Die Rückübertragung von Vermögenswerten aufgrund einer russischen Rehabilitierungsenscheidung setzt voraus, dass diese wirksam ist (vgl. Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - BVerwGE 111, 182 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 4 S. 12 ).
Die Wirksamkeit der russischen Rehabilitierung setzt u.a. voraus, dass das Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen (russisches Rehabilitierungsgesetz) auch auf deutsche Staatsangehörige anwendbar ist (vgl. Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ). - BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Allenfalls könnte eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
- BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94
Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine …
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Gebietet die besondere Bedeutung, die der Einigungsvertrag in Art. 17 und Nr. 9 der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 i.V.m. der Unberührtheitsklausel in Art. 18 Abs. 1 Satz 3 EV der Rehabilitierung verfolgungsbedingter Vermögensverluste zuspricht und die auch darin zum Ausdruck kommt, dass Art. 143 Abs. 3 GG eine verfassungsrechtliche Beschränkung nur für die Fälle des Art. 41, also das einfache Vermögensunrecht, nicht aber das verfolgungsbedingte Unrecht vornimmt (zu dieser Abgrenzung BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61/94 - VIZ 1996, 706 f.), dass bei der Abgrenzungsfrage, ob während eines laufenden Strafverfahrens mit Ausspruch eines Vermögensentzuges dennoch der endgültige Zugriff aus Rechtsgründen der sog. "Demokratischen Bodenreform" erfolgte, nicht eine besondere Beachtung der vorliegenden strafrechtichen Rehabilitierungsentscheidung mit der Folge, dass von einer Vermutungswirkung zu Gunsten eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes auszugehen ist, wenn ein solcher von den zuständigen Rehabilitierungsinstitutionen rehabilitiert wurde? Liegt nicht ein verfassungsrechtlich und einigungsvertragsrechtlich bedenklicher Eingriff in die nach anderen einfachrechtlichen, verfassungsrechtlichen und einigungsvertragsrechtlichen Vorgaben entscheidenden Rehabilitierungsinstitutionen vor, wenn die vermögensrechtliche Überprüfungsinstanz sich im Rahmen der Prüfung der reinen Rechtsfolgenverweisung des § 1 Abs. 7 VermG die Prüfung anmaßt, ob der von der rehabilitierungsrechtlichen Prüfungsinstanz rechtskräftig aufgehobene personenbezogene Verfolgungsverlust überhaupt bestanden hat? Müssten solche Zweifel an der Existenz der Rehabilitierungsinstanz nicht bereits im Rechtsmittelverfahren innerhalb der Rehabilitierungsinstanz geltend gemacht werden?. - BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94
Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch …
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Hatte ein Betroffener - wie hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts - Vermögenswerte bereits vor Erlass einer rechtsstaatswidrigen Entscheidung verloren, kann er sie nicht mehr durch diese Entscheidung verloren haben, und wenn die Kassations- oder Rehabilitierungsentscheidung gleichwohl eine Aufhebung ausspricht, geht sie insoweit ins Leere (vgl. Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - BVerwGE 99, 268, 275 f. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 54). - BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Eine die Revision eröffnende Divergenz liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22 S. 1 ). - BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84
Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und ernsthaft in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfGE 69, 233 ). - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Ein Tatsachengericht hat aber nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr, vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen …
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht insbesondere schriftsätzlichen Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorhanden sind (BVerfGE 51, 126 ). - BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72
Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei …
Auszug aus BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01
Es gehört zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschluss vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 ). - BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 6.99
Aussetzung eines Revisionsverfahrens wegen des Todes der Klägerin
- BVerwG, 11.02.2014 - 8 C 49.12
Actus contrarius; Aufklärungspflicht; Ausforschungsbeweis; Berechtigter im Sinne …
Die Entscheidung des Militärtribunals über die Einziehung des Vermögens muss Grundlage und Voraussetzung der Vermögensentziehung gewesen sein und in der Folge auch tatsächlich zu dieser geführt haben (vgl. Beschluss vom 21. August 2001 - BVerwG 8 B 123.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 7 S. 27 = juris Rn. 12 a.E.).Vielmehr genügt auch dann, dass es im Zusammenhang mit der rechtsstaatswidrigen Entscheidung zu einer Vermögenseinziehung gekommen war (…vgl. Urteile vom 25. September 2002 a.a.O. S. 79 f. bzw. S. 43 f. m.w.N. …und vom 6. August 2008 - BVerwG 8 C 2.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 19 Rn. 15 ff.; Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. S. 27 = juris Rn. 12).
Denn die Rückübertragung von Vermögenswerten aufgrund einer russischen Rehabilitierungsentscheidung setzt voraus, dass diese wirksam ist (…stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 17. Mai 2000 a.a.O. S. 186 bzw. S. 15 f. und Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. S. 25 = juris Rn. 7).
- BVerwG, 06.08.2008 - 8 C 2.08
Rehabilitierung; strafrechtlich; strafrechtliche Rehabilitierung; Antrag; …
- BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; Einziehung Vermögen; …
Darum muss das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht feststellen, ob ein bestimmter Vermögenswert durch Strafurteil eingezogen oder auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet wurde (Beschluss vom 21. August 2001 - BVerwG 8 B 123.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 7 S. 24 ). - BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01
Berechtigtenfeststellung; Sowjetisches Militärtribunal; Strafurteil; …
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