Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 108 Abs 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung - Wolters Kluwer
Begründung einer Divergenzrüge bzw. Grundsatzrüge durch Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
Begründung einer Divergenzrüge bzw. Grundsatzrüge durch Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 11.11.2009 - 1 K 913/07
- BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Den Prozessbeteiligten wird somit die Gelegenheit, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern, auch dann prozessordnungswidrig vorenthalten, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und so dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45; BVerwG, Urteile vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61; Beschluss vom 12. März 2009 - 3 B 2.09 - juris). - BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Rn. 3 Die Beschwerde meint, das Verwaltungsgericht setze sich über die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39) hinweg. - BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94
Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …
Auszug aus BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz noch denen einer Grundsatzrüge (Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).
- BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts
Auszug aus BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Den Prozessbeteiligten wird somit die Gelegenheit, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern, auch dann prozessordnungswidrig vorenthalten, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und so dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45; BVerwG, Urteile vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61; Beschluss vom 12. März 2009 - 3 B 2.09 - juris). - BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Die Beschwerde benennt keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem das Verwaltungsgericht einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18). - BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85
Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz
Auszug aus BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Rn. 11 Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177). - BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Den Prozessbeteiligten wird somit die Gelegenheit, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern, auch dann prozessordnungswidrig vorenthalten, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und so dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45; BVerwG, Urteile vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61; Beschluss vom 12. März 2009 - 3 B 2.09 - juris). - BVerwG, 12.03.2009 - 3 B 2.09
Prozessordnungswidrige Vorenthaltung von Äußerungen zu dem …
Auszug aus BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Den Prozessbeteiligten wird somit die Gelegenheit, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern, auch dann prozessordnungswidrig vorenthalten, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und so dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45; BVerwG, Urteile vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61; Beschluss vom 12. März 2009 - 3 B 2.09 - juris). - BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 88.88
Verletzung rechtlichen Gehörs bei entscheidungserheblichen Umständen - Verhältnis …
Auszug aus BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 16.10
Den Prozessbeteiligten wird somit die Gelegenheit, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern, auch dann prozessordnungswidrig vorenthalten, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und so dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45; BVerwG, Urteile vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61; Beschluss vom 12. März 2009 - 3 B 2.09 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 4 S 1726/16
Ausübung des Reaktivierungsermessens nach BBG § 46 Abs 1 und 2
Rn. 17 Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung der ihm obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95 -, NJW 1996, 3202; BVerwG, Beschluss vom 18.06.2010 - 8 B 16.10 -, Juris, m.w.N.; BFH…, Beschluss vom 07.07.2003 - VIII B 228/02 -, BFH/NV 2003, 1440). - VGH Bayern, 23.02.2026 - 20 ZB 25.178
Coriolus Versicolor (Schmetterlings-Tramete), Nahrungsergänzungsmittel, …
Die Gerichtsentscheidung verstößt gegen § 108 Abs. 2 VwGO (und Art. 103 Abs. 1 GG), wenn der fragliche Gesichtspunkt weder im Verwaltungs- noch im Gerichtsverfahren behandelt wurde (BVerwG, B.v. 18.6.2010 - 8 B 16/10 - BeckRS 2010, 50867 Leitsatz 2;… Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Auflage 2025, § 108 Rn. 197 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 11 A 1572/22
Drohen der ernsthaften Gefahr einer erniedrigenden Behandlung eines sog. …
Rn. 42 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, NJW 2017, 3218 (3219) = juris, Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - 8 C 106.89 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235, = juris, Rn. 8, und Beschlüsse vom 18. Juni 2010 - 8 B 16.10 -, juris, Rn. 9, vom 23. Dezember 1991 - 5 B 80.91 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241, = juris, Rn. 3, sowie vom 11. Mai 1999 - 9 B 1076.98 -, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N. - VGH Bayern, 22.11.2016 - 7 AS 16.2193
Unbegründete Anhörungsrüge
Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber dazu, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerwG v. 18.6.2010 - 8 B 16/10 - juris m. w. N.; BayVGH, B. v. 26.10.2010 - 7 ZB 10.2331 - juris). - VGH Bayern, 26.10.2010 - 7 ZB 10.2331
Anhörungsrüge; Gelegenheit zur Erwiderung auf gegnerische Äußerungen
Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber dazu, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerwG vom 18.6.2010 Az. 8 B 16/10 m.w.N.).
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