Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 62 Nr 2 VwGO
Besetzung von Ausschüssen im Benennungsverfahren und Spiegelbildlichkeitsprinzip - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des Minderheitenschutzes mit einer nur beratenden Mitgliedschaft von fraktionslosen Kreistagsmitgliedern in einem Ausschuss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit des Minderheitenschutzes mit einer nur beratenden Mitgliedschaft von fraktionslosen Kreistagsmitgliedern in einem Ausschuss
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 7 L 1960/11
- VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2359/06
Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in der …
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Das sei aber einem konkreten Normenkontrollverfahren vorbehalten, das hier vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof durchgeführt und mit Beschluss vom 22. März 2007- 8 N 2359/06 - erfolglos abgeschlossen worden sei.Rn. 38 Eine entsprechende Abwägung zwischen Funktionsfähigkeit einer Vertretungskörperschaft und dem Demokratieprinzip des Art. 28 Abs. 1 GG, auf dem auch das Spiegelbildlichkeitsprinzip beruht, lag auch dem Urteil des Senats im Normenkontrollverfahren vom 22. März 2007 - 8 N 2359/06 - (LKRZ 2007 S. 262 ff. = HGZ 2007 S. 253 ff. = juris Rdnrn. 46 und 63) zugrunde, mit dem er die Festsetzung der Mindestfraktionsstärke auf vier Kreistagsabgeordnete gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Antragsgegners für rechtmäßig erachtet hat.
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Rn. 40 Dem Minderheitenschutz der Antragsteller wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass ihre "Gruppe" nach § 11 Abschnitt 1 der Geschäftsordnung des Antragsgegners mit je einem Vertreter an den Ausschusssitzungen beratend ohne Stimmrecht teilnehmen kann (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - BVerfGE 80 S. 188 ff. = NJW 1990 S. 373 ff. = NVwZ 1990 S. 253 ff. = DVBl 1989 S. 820 ff. = juris Rdnrn. 114 ff.). - BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Vermittlungsausschuss
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Rn. 37 In einem späteren Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02 - (BVerfGE 112 S. 1118 ff. = NJW 2005 S. 203 ff. = DVBl 2005 S. 185 ff. = juris Rdnrn. 64 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht zur Zusammensetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss aber u. a. ausgeführt, der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gelte nicht uneingeschränkt.
- BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91
Kandidatenaufstellung
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
So unterliegt etwa auch die Kandidatenaufstellung durch die Parteien als möglicher Wahlfehler dem Wahlprüfungsverfahren und ist die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 - BVerfGE 89 S. 243 ff. = DVBl 1994 S. 105 ff. = juris, …und Urteil vom 14. März 1984 - 2 BvC 1/84 - BVerfGE 66 S. 232 ff. = juris Rdnr. 6). - BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Rn. 36 Soweit sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 - (BVerfGE 84 S. 304 ff. = NJW 1991 S. 2474 ff. = DVBl 1991 S. 992 ff. = juris Rdnrn. 98 ff.) verweisen, ist zunächst zu berücksichtigen, dass es dort um Bundestagsausschüsse ging, dass sonstigen Gruppierungen unterhalb der Fraktionsmindeststärke in § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundestages ein besonderer Status eingeräumt ist und dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung des § 12 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages, wonach die Zusammensetzung der Ausschüsse im Verhältnis der Stärke der Fraktionen vorzunehmen ist, gerade nicht beanstandet und die Frage offen gelassen hat, ob dies auch für den Fall gilt, dass Mitglieder des Bundestages sich zu einer Gruppe im obigen Sinne zusammengeschlossen haben. - VGH Hessen, 06.05.2008 - 8 UE 746/07
Gemeinsamer Wahlvorschlag bei Besetzung von Ausschüssen der Gemeindevertretung
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Nach einer das Spiegelbildlichkeitsprinzip berücksichtigenden einschränkenden Auslegung dieser Vorschrift steht den Kreistagsmitgliedern die Aufstellung von Wahlvorschlägen nicht völlig frei, sondern solche können bei einer Verhältniswahl im Wege einer entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) nur von einzelnen Fraktionen politischer Parteien, also ebenfalls nicht von "Gruppen" eingereicht werden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 8 UE 746/07 - NVwZ-RR 2008 S. 807 ff. = HGZ 2008 S. 441 ff. = juris Rdnr. 41), so dass auch insoweit der Antragstellerin zu 3. kein eigenes Recht zustehen kann. - BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84
Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
So unterliegt etwa auch die Kandidatenaufstellung durch die Parteien als möglicher Wahlfehler dem Wahlprüfungsverfahren und ist die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 - BVerfGE 89 S. 243 ff. = DVBl 1994 S. 105 ff. = juris, und Urteil vom 14. März 1984 - 2 BvC 1/84 - BVerfGE 66 S. 232 ff. = juris Rdnr. 6). - VGH Hessen, 17.01.1984 - 2 TG 293/84
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Dieser Ausschluss ergibt sich nämlich gerade daraus, dass das Wahlprüfungsverfahren gemäß § 55 Abs. 6 HGO von einem Gemeindevertreter unabhängig von seiner subjektiven Rechtsverletzung aufgrund einer popularklageähnlichen Befugnis eingeleitet werden kann, der objektiven Überprüfung auf Wahlfehler dient und dass deshalb der Rechtsbehelf einer einstweiligen Anordnung nicht vorzusehen war, weil dieser der Sicherung eines Individualanspruchs dient (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. Januar 1984 - 2 TG 293/84 - NVwZ 1985 S. 849 f.). - VG Stuttgart, 09.07.2001 - 9 K 1101/01
Ehrenamtliche Richter; Ausschluss aus Vorschlagsliste; Wahlanfechtung
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Rn. 32 Es entspricht allgemeinen Wahlgrundsätzen, dass nicht nur Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisfeststellung der Wahl als solche, sondern auch Maßnahmen und Entscheidungen im Vorfeld und mit Bezug zu einer Wahl, wie etwa die Kandidatenaufstellung, die Eintragung in Wählerverzeichnisse, die Ausgestaltung der Wahlunterlagen, die Behandlung von Bewerbern oder Parteien bei der Vergabe von Räumen, Sendezeiten und sonstigen Medienmöglichkeiten, Fragen der Parteienfinanzierung etc., Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens sind und nur in diesem und zwar erst nach Abschluss der Wahl mit dem Ziel ihrer Ungültigkeitserklärung zur (gerichtlichen) Überprüfung gestellt werden können (vgl. etwa Winkelmann, Erläuterung zu § 2 Wahlprüfungsgesetz, in: Das Deutsche Bundesrecht, Stand: Dezember 2010; VG Stuttgart, Urteil vom 9. Juli 2001 - 9 K 1101/01 - VBlBW 2002 S. 261 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 15 B 1286/16
Spiegelbildlichkeitsprinzip kann Umbesetzung der Ausschüsse bei Änderung der …
Rn. 11 Vgl. insofern auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17.08 -, juris Rn. 23 und 26, unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02 -, juris Rn. 64; OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2005 - 15 B 673/05 -, juris Rn. 9, Urteile vom 15. September 2004 - 15 A 4544/02 -, juris Rn. 36, und vom 2. März 2004 - 15 A 4168/02 -, juris Rn. 57 (jeweils zu Ausnahmen in sachlich begründeten Fällen); Hess. VGH, Beschluss vom 13. März 2012 - 8 B 1928/11 -, juris Rn. 38 (zum weiten Ermessensspielraum der kommunalen Körperschaft bei ihrer Selbstorganisation und zum Gesichtspunkt der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und effektiven Geschäftsgangs); Sächs. OVG, Beschluss vom 14. September 2010 - 4 B 87/10 -, juris Rn. 20 f. (ebenfalls zum Organisationsermessen der Gemeinde bei der Bestimmung der Mitgliederzahl der Ausschüsse und zum sachlichen Gesichtspunkt der Gewährleistung einer effektiven Ausschussarbeit). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 15 B 1308/16
Veränderungen der Kräftekonstellationen in der Zusammensetzung des Gemeinderates …
Rn. 11 Vgl. insofern auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17.08 -, juris Rn. 23 und 26, unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02 -, juris Rn. 64; OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2005 - 15 B 673/05 -, juris Rn. 9, Urteile vom 15. September 2004 - 15 A 4544/02 -, juris Rn. 36, und vom 2. März 2004 - 15 A 4168/02 -, juris Rn. 57 (jeweils zu Ausnahmen in sachlich begründeten Fällen); Hess. VGH, Beschluss vom 13. März 2012 - 8 B 1928/11 -, juris Rn. 38 (zum weiten Ermessensspielraum der kommunalen Körperschaft bei ihrer Selbstorganisation und zum Gesichtspunkt der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und effektiven Geschäftsgangs); Sächs. OVG, Beschluss vom 14. September 2010 - 4 B 87/10 -, juris Rn. 20 f. (ebenfalls zum Organisationsermessen der Gemeinde bei der Bestimmung der Mitgliederzahl der Ausschüsse und zum sachlichen Gesichtspunkt der Gewährleistung einer effektiven Ausschussarbeit). - OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 4 MB 71/21
Brandschutz - Ausschluss eines aktiven Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr
Eine solche Vereinigung ist gegeben, wenn sie über ein Mindestmaß an innerer Organisation verfügt und ihr als nicht rechtsfähiger Personenmehrheit ein Recht zustehen kann, sie also geltend machen kann, Zuordnungssubjekt einer materiellen Rechtsposition zu sein, die einen Bezug zum Streitgegenstand des konkreten Rechtsstreits aufweist (…vgl. BVerwG NJW 2019, 1317 Rn. 13 f.; VGH Kassel BeckRS 2012, 51547).
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