Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der Satzungsunwirksamkeit
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 19.03.1992 - 13 K 4718/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92
- BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 54
- DÖV 1995, 469
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Aber auch soweit gleichwohl - etwa wegen der Auswirkung auf mehrere, noch nicht abgeschlossene Veranlagungszeiträume oder wegen der Breitenwirkung über den Bereich einer Kommune hinaus - aus der § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechenden Aufhebung von Abgabenbescheiden gravierende Folgen für die Haushalte der Gemeinden zu erwarten wären, ist durch die den Kommunen rechtlich eröffnete und durch die Gemeindeorgane zügig umsetzbare Möglichkeit rückwirkender Satzungen ein dauerhafter, erheblicher Einnahmeausfall vermeidbar (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit rückwirkender Satzungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56; 1, 7/57 - BVerfGE 8, 274 [304], vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - BVerfGE 11, 64 [73], vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [271] und vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 - BVerfGE 18, 429 [439];… zur Zulässigkeit rückwirkender Satzungen nach nordrhein-westfälischem Landesrecht: Bauernfeind, aaO., Rn. 81, 89 ff. sowie Mohl/Schick, KStZ 1994, 226 [229] jeweils m.w.Nachw.). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Aber auch soweit gleichwohl - etwa wegen der Auswirkung auf mehrere, noch nicht abgeschlossene Veranlagungszeiträume oder wegen der Breitenwirkung über den Bereich einer Kommune hinaus - aus der § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechenden Aufhebung von Abgabenbescheiden gravierende Folgen für die Haushalte der Gemeinden zu erwarten wären, ist durch die den Kommunen rechtlich eröffnete und durch die Gemeindeorgane zügig umsetzbare Möglichkeit rückwirkender Satzungen ein dauerhafter, erheblicher Einnahmeausfall vermeidbar (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit rückwirkender Satzungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56; 1, 7/57 - BVerfGE 8, 274 [304], vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - BVerfGE 11, 64 [73], vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [271] und vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 - BVerfGE 18, 429 [439];… zur Zulässigkeit rückwirkender Satzungen nach nordrhein-westfälischem Landesrecht: Bauernfeind, aaO., Rn. 81, 89 ff. sowie Mohl/Schick, KStZ 1994, 226 [229] jeweils m.w.Nachw.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91]).
- BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92
Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Sind aber zusätzliche Tatsachenfeststellungen - hier insbesondere hinsichtlich der Übertragbarkeit der Auswirkungen auf andere Gemeinden, etwa wegen der von dem Berufungsgericht (vgl. BU S. 33 f.) als Voraussetzung der Nichtigkeitsfolge geforderten mehr als 3 %igen, durch Kompensation nicht ausgeglichenen Kostenüberschreitung - nötig, um einer Frage grundsätzliche Bedeutung erst zu verschaffen, kann die Revision im Hinblick auf diese Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht zugelassen werden (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43). - BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
Verschollenheitsrente
Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Aber auch soweit gleichwohl - etwa wegen der Auswirkung auf mehrere, noch nicht abgeschlossene Veranlagungszeiträume oder wegen der Breitenwirkung über den Bereich einer Kommune hinaus - aus der § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechenden Aufhebung von Abgabenbescheiden gravierende Folgen für die Haushalte der Gemeinden zu erwarten wären, ist durch die den Kommunen rechtlich eröffnete und durch die Gemeindeorgane zügig umsetzbare Möglichkeit rückwirkender Satzungen ein dauerhafter, erheblicher Einnahmeausfall vermeidbar (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit rückwirkender Satzungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56; 1, 7/57 - BVerfGE 8, 274 [304], vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - BVerfGE 11, 64 [73], vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [271] und vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 - BVerfGE 18, 429 [439];… zur Zulässigkeit rückwirkender Satzungen nach nordrhein-westfälischem Landesrecht: Bauernfeind, aaO., Rn. 81, 89 ff. sowie Mohl/Schick, KStZ 1994, 226 [229] jeweils m.w.Nachw.). - BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57
Hausratentschädigung
Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Aber auch soweit gleichwohl - etwa wegen der Auswirkung auf mehrere, noch nicht abgeschlossene Veranlagungszeiträume oder wegen der Breitenwirkung über den Bereich einer Kommune hinaus - aus der § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechenden Aufhebung von Abgabenbescheiden gravierende Folgen für die Haushalte der Gemeinden zu erwarten wären, ist durch die den Kommunen rechtlich eröffnete und durch die Gemeindeorgane zügig umsetzbare Möglichkeit rückwirkender Satzungen ein dauerhafter, erheblicher Einnahmeausfall vermeidbar (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit rückwirkender Satzungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56; 1, 7/57 - BVerfGE 8, 274 [304], vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - BVerfGE 11, 64 [73], vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [271] und vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 - BVerfGE 18, 429 [439];… zur Zulässigkeit rückwirkender Satzungen nach nordrhein-westfälischem Landesrecht: Bauernfeind, aaO., Rn. 81, 89 ff. sowie Mohl/Schick, KStZ 1994, 226 [229] jeweils m.w.Nachw.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1992 - 9 A 835/91
Ansatzfähige Kosten; Öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung; …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Mit dem angefochtenen Urteil (vgl. KStZ 1994, 213 ff. mit Anm. Mohl/Schick S. 226 ff.) hat das Berufungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1992 - 9 A 835/91 - NWVBl 1994, 99) Heranziehungsbescheide des Beklagten hinsichtlich der Entwässerungsgebühren aufgehoben, weil die als Rechtsgrundlage in Betracht kommende Gebührensatzung wegen fehlerhafter Gebührenbedarfsberechnung und daraus resultierenden Verstoßes gegen das landesgesetzliche Kostenüberschreitungsverbot materiellrechtlich unwirksam sei; fehlerhaft sei der Ansatz von Kosten für bereits voll abgeschriebene Abwasserkanäle und von kalkulatorischen Zinsen nach Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenbedarfsberechnung, die Fehlerhaftigkeit des Gebührensatzes als eines wesentlichen Bestandteils der Abgabensatzung führe zur Unwirksamkeit der Gebührensatzung insgesamt. - BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 2.85
Berufsunfähigkeit - Ballettänzer - Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen - …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Eine solche Pflicht besteht angesichts der vorhandenen gesetzlichen Regelungen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und der - noch darzulegenden - rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung zugunsten der Gemeinden auch bei Aufhebung der Gebührenbescheide nicht; ob in besonderen Ausnahmefällen das von der Beschwerde begehrte Vorgehen zulässig wäre, bedarf keiner Entscheidung (vgl. zu einem solchen Fall Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 2.85 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 13 S. 1 [2 f.]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1980 - 2 A 922/79
Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Ferner führt nicht jeder materielle Fehler einer Abgabensatzung zu deren (vollständiger) Nichtigkeit; Gemeinden können in der Regel noch während des Laufs von gerichtlichen Verfahren überdies Satzungsmängel heilen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Februar 1980 - 2 A 922/79 - OVGE 34, 293 sowie Bauernfeind in Driehaus, KAG , § 2 Rn. 79 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Die Verwaltungsgerichtsordnung enthält keine Vorschrift, auf die ein solcher Ausspruch im Normenkontrollverfahren gestützt werden könnte (vgl. zur Inzidentkontrolle von Satzungen bei Anfechtungsklagen BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 7 und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).Insoweit ist es den Verwaltungsgerichten bei Anfechtungsklagen auch mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) grundsätzlich verwehrt, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer als rechtswidrig erkannten Satzung oder der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen, weil die Verwaltungsgerichtsordnung hierfür keinen gesetzlichen Anknüpfungspunkt bietet (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris, LS 2, Rn. 7 [inzidente Feststellung der Nichtigkeit einer Beitragssatzung] mit Verweis auf den Beschluss des 8. Senats vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris, Rn. 8 ff. [inzidente Feststellung der Nichtigkeit einer Gebührensatzung]).
Zu einer gesetzlichen Regelung im Sinne der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage hätte der Gesetzgeber gerade im Zusammenhang mit der Novellierung des § 113 Abs. 2 VwGO aber Gelegenheit und - falls er dies gewünscht hätte - Anlass gehabt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris, Rn. 8).
Rn. 127 Soweit das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 26. Januar 1995 (8 B 193.94) offengelassen hat, ob von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen werden können, wenn die Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung und die Aufhebung darauf gestützter Gebühren- und Beitragsbescheide zu unlösbaren und unvertretbaren Schwierigkeiten für die Gemeinde führen müssten, hat es jedenfalls im Hinblick auf die im Abgabenrecht zugunsten der Gemeinde bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der Unwirksamkeitsfolgen ein Bedürfnis für die Annahme eines solchen Ausnahmefalles in diesem Bereich verneint.
Aber auch soweit gleichwohl - etwa wegen der Auswirkung auf mehrere, noch nicht abgeschlossene Veranlagungszeiträume oder wegen der Breitenwirkung über den Bereich einer Kommune hinaus - aus der § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechenden Aufhebung von Abgabenbescheiden gravierende Folgen für die Haushalte der Gemeinden zu erwarten wären, ist durch die den Kommunen rechtlich eröffnete und durch die Gemeindeorgane zügig umsetzbare Möglichkeit rückwirkender Satzungen ein dauerhafter, erheblicher Einnahmeausfall vermeidbar (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit rückwirkender Satzungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 u.a. - BVerfGE 8, 274 , vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - BVerfGE 11, 64 , vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 und vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 - BVerfGE 18, 429 ;… vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris, Rn. 8; und vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris, Rn. 9).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Die Verwaltungsgerichtsordnung enthält keine Vorschrift, auf die ein solcher Ausspruch im Normenkontrollverfahren gestützt werden könnte (vgl. zur Inzidentkontrolle von Satzungen bei Anfechtungsklagen BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 7 und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).Insoweit ist es den Verwaltungsgerichten bei Anfechtungsklagen auch mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) grundsätzlich verwehrt, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer als rechtswidrig erkannten Satzung oder der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen, weil die Verwaltungsgerichtsordnung hierfür keinen gesetzlichen Anknüpfungspunkt bietet (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris, LS 2, Rn. 7
mit Verweis auf den Beschluss des 8. Senats vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris, Rn. 8 ff. ). Zu einer gesetzlichen Regelung im Sinne der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage hätte der Gesetzgeber gerade im Zusammenhang mit der Novellierung des § 113 Abs. 2 VwGO aber Gelegenheit und - falls er dies gewünscht hätte - Anlass gehabt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris, Rn. 8).
Rn. 137 Soweit das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 26. Januar 1995 (8 B 193.94) offengelassen hat, ob von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen werden können, wenn die Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung und die Aufhebung darauf gestützter Gebühren- und Beitragsbescheide zu unlösbaren und unvertretbaren Schwierigkeiten für die Gemeinde führen müssten, hat es jedenfalls in dieser Entscheidung im Hinblick auf die im Abgabenrecht zugunsten der Gemeinde bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der Unwirksamkeitsfolgen ein Bedürfnis für die Annahme eines solchen Ausnahmefalles in diesem Bereich verneint.
Aber auch soweit gleichwohl - etwa wegen der Auswirkung auf mehrere, noch nicht abgeschlossene Veranlagungszeiträume oder wegen der Breitenwirkung über den Bereich einer Kommune hinaus - aus der § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechenden Aufhebung von Abgabenbescheiden gravierende Folgen für die Haushalte der Gemeinden zu erwarten wären, ist durch die den Kommunen rechtlich eröffnete und durch die Gemeindeorgane zügig umsetzbare Möglichkeit rückwirkender Satzungen ein dauerhafter, erheblicher Einnahmeausfall vermeidbar (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit rückwirkender Satzungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 u.a. - BVerfGE 8, 274 , vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - BVerfGE 11, 64 , vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 und vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 - BVerfGE 18, 429 ;… vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris, Rn. 8; und vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris, Rn. 9).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2023 - 10 A 10425/19
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung eines Kreisumlagesatzes in der …
Demgegenüber ist es den Verwaltungsgerichten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - der der Senat folgt - bei Anfechtungsklagen (ebenso wie im Normenkontrollverfahren, vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29) aber grundsätzlich verwehrt, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung oder von der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8 f.; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; Hess. VGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6; nicht vergleichbar dagegen etwa die Konstellationen im Prüfungsrecht, in denen es an einer hinreichenden rechtssatzmäßigen Festsetzung des Prüfungsverfahrens fehlt und zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke und zur Wahrung der Berufsfreiheit bis zur notwendigen rechtssatzmäßigen Schließung der Regelungslücke eine verwaltungsgerichtlich getroffene Übergangsregelung unerlässlich ist, vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 -, BVerwGE 165, 202 = juris Rn. 14).Rn. 109 Ob von diesem Grundsatz in besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen werden können, wenn die Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung und die Aufhebung darauf gestützter Bescheide zu unlösbaren und unvertretbaren Schwierigkeiten für die Gebietskörperschaft führten beziehungsweise einen "Notstand" zur Folge hätten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8-10;… Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; Hess. VGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6, diese Frage jeweils offenlassend), bedarf hier keiner Entscheidung, da jedenfalls vorliegend keine Notwendigkeit für die Zulassung einer solchen Ausnahme besteht.
Die Aufhebung der angegriffenen Bescheide bringt hier keine unlösbaren und unvertretbaren Schwierigkeiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 9) für den Beklagten mit sich.
Dies folgt schon daraus, dass von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit des Kreisumlagesatzes in § 7 Haushaltssatzung 2013 des Beklagten nur die angefochtenen Bescheide - dies sind hier nach seinen Angaben nur die Kreisumlagefestsetzungen für zwei Ortsgemeinden - betroffen sind, wohingegen eine Pflicht zur Überprüfung und Anpassung bereits bestandskräftiger Bescheide grundsätzlich nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 9).
Rn. 110 Unbeschadet dessen spricht darüber hinaus einiges dafür, dass die Annahme eines besonderen Ausnahmefalls, der ein Absehen von der Regelfolge der Unwirksamkeit der Satzungsbestimmung und damit der Aufhebung der angegriffenen Bescheide nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtfertigen würde, außerdem im Hinblick auf die Möglichkeit einer rückwirkenden Heilung der unwirksamen Satzungsbestimmung zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes ausscheiden dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; Hess. VGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6).
- BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Sie sind vielmehr gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer gültigen Satzung finden und deshalb die Steuerschuldner in ihren Rechten verletzen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8 und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).Darüber hinaus sind die Kommunen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben (stRspr, s. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 A 10971/23
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf der Grundlage von § 3 …
Rn. 91 Im Ausgangspunkt ist es den Verwaltungsgerichten - anders als dem Bundesverfassungsgericht oder etwa dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, die zum Erlass derartiger Anordnungen über die Art und Weise der Vollstreckung ihrer Entscheidungen befugt sind (vgl. § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG - bzw. § 31 Abs. 2 und § 79 Abs. 1 BVerfGG bzw. § 20 Abs. 3 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof - Verfassungsgerichtshofgesetz, VerfGHG - siehe dazu OVG RP…, Beschluss vom 27. Mai 2022 - 10 A 11418/21.OVG -, juris Rn. 12 ; Urteil vom 12. Juli 2023 - 10 A 10425/19 -) - bei Anfechtungsklagen (ebenso wie im Normenkontrollverfahren, vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29) nämlich grundsätzlich verwehrt, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtsnorm oder von der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8 f.; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; HessVGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6, jeweils zu Satzungen).Rn. 92 Vorliegend ist auch nicht in Abkehr von diesem Grundsatz eine - wohl nur in engen Grenzen denkbare - Ausnahme zuzulassen, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (vgl. dazu etwa BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 -, BVerwGE 165, 202 = juris Rn. 20;… Urteil vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 -, BVerwGE 170, 1 = juris Rn. 24, jeweils zum Prüfungsrecht, wenn es an einer hinreichenden rechtssatzmäßigen Festsetzung des Prüfungsverfahrens fehlt und zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke und zur Wahrung der Berufsfreiheit bis zur notwendigen rechtssatzmäßigen Schließung der Regelungslücke eine verwaltungsgerichtlich getroffene Übergangsregelung unerlässlich ist; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, BVerwGE 173, 81 = juris Rn. 40 zum Beurteilungsrecht, wonach ohne die vorübergehende Weitergeltung der aufgrund der landesrechtlichen Regelungen erlassenen Verwaltungsvorschriften die für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wichtigen Auswahlentscheidungen nicht getroffen werden könnten; siehe demgegenüber BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8-10;… Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; HessVGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6, jeweils zur Frage - und dies zumindest im Grundsatz verneinend -, ob § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO es den Gerichten gestattet, bei Anfechtungsklagen von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung oder der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihrer Grundlage beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen mittelbaren Folgen abzusehen).
- BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Sie sind vielmehr gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer gültigen Satzung finden und deshalb die Steuerschuldner in ihren Rechten verletzen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8 und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).Darüber hinaus sind die Kommunen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben (stRspr, s. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8).
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Die Verwaltungsgerichtsordnung enthält keine Vorschrift, auf die ein solcher Ausspruch im Normenkontrollverfahren gestützt werden könnte (vgl. zur Inzidentkontrolle von Satzungen bei Anfechtungsklagen Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - BVerwG 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 7 und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).Ob in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Unwirksamkeitserklärung einen "Notstand" zur Folge hätte, etwas anderes gelten kann, bedarf keiner Klärung (vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1995 a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19
Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …
Es fehlt an einer Rechtsnorm, die eine derjenigen des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Entscheidungspraxis zuließe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8;… v. 10.2.2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 7;… Urt. v. 9.6.2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123, juris Rn. 29;… v. 27.11.2019 - 9 C 4.19 -, BVerwGE 167, 137, juris Rn. 20;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 88;… Panzer, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 47 Rn. 113 (Feb. 2016);… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 -, BVerfGE 115, 81, juris Rn. 48;… v. 11.12.2018 - 2 BvL 4/11 -, BVerfGE 150, 204, juris Rn. 70;… a.A. W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 47 Rn. 126;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 357;… vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urt. v. 30.5.2001 - 11 K 2877/00 -, NVwZ-RR 2001, 742, juris Rn. 94, wo aber kein Gleichheitsverstoß vorlag). - BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 3.19
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Sie sind vielmehr gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer gültigen Satzung finden und deshalb die Steuerschuldner in ihren Rechten verletzen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8 und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).Darüber hinaus sind die Kommunen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben (stRspr, s. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8).
- VG Gelsenkirchen, 04.12.2025 - 5 K 2074/25
Grundsteuer Grundsteuer B Grundsteuerhebesatz gesplitteter Grundsteuerhebesatz …
Rn. 142 Vgl. gerade auch in Abgrenzung zu den Befugnissen des Bundesverfassungsgerichts z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193/94 -, juris, Rn 9. - BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 7.18
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
- OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19
Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …
- BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19
Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheid wegen Nichtigkeit der zugrundeliegenden …
- BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 31/97 B
Rechtswidrigkeit einer Rechtsnorm, Verzicht auf Ausspruch der Nichtigkeitsfolge …
- VG Gelsenkirchen, 04.12.2025 - 5 K 5238/25
Grundsteuer Grundsteuer B Grundsteuerhebesatz gesplitteter Grundsteuerhebesatz …
- OVG Thüringen, 23.10.2012 - 2 EO 132/12
Fehlerhafte Auswahlentscheidung bei sog. gebündelten Dienstposten ohne vorherige …
- VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
(Keine) Ermächtigung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren durch eine …
- BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 5.19
Heranziehung eines Beitragspflichtigen zu einem Beitrag für die Herstellung der …
- VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte …
- BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09
Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten; Zulässigkeit des …
- BVerwG, 28.07.2010 - 9 B 110.09
Rechtmäßigkeit der Anwendung des Stückzahlmaßstabes als grundsätzlich …
- VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Befreiung von einer Straßenreinigungssatzung
- BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte …
- BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 67.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unterbleiben weiterer …
- VG Gelsenkirchen, 04.12.2025 - 5 K 3699/25
Grundsteuer Grundsteuer B Grundsteuerhebesatz gesplitteter Grundsteuerhebesatz …
- BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 65.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unterbleiben weiterer …
- BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 66.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unterbleiben weiterer …
- BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 14.96
Sozialer Wohnungsbau; Eigentumswohnung; Wohnungseigentum, nachträgliche …
- VG Gelsenkirchen, 04.12.2025 - 5 K 3234/25
Grundsteuer, GrundsteuerB, Grundsteuerhebesatz, gesplitteter Grundsteuerhebesatz, …
- VG München, 01.06.2022 - M 7 K 21.5264
Sicherungsanspruch der Vertreter eines zulässigen Bürgerbegehrens
- OVG Niedersachsen, 25.09.2001 - 8 L 637/99
Bestattung; Entstehung; Friedhofsgebühr; Gebührenschuld; Grabnutzungsgebühr; …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02
Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids, der einen erhöhten Kirchensteuersatz …
- VG Arnsberg, 15.12.2006 - 13 K 2577/05
- VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 1895/13
Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen …
- VG Gelsenkirchen, 04.12.1997 - 13 K 6339/97
- VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
Spielapparatesteuer
- BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 15.96
Genehmigung der Durchschnittsmiete bei nachträglicher Begründung von …
- VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 1911/13
Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen …
- VG Würzburg, 22.09.2022 - W 3 K 21.554
Erhebung eines Erschließungsbeitrages
- VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 2005/13
Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen …
- VG Arnsberg, 10.03.2003 - 14 K 841/02
Ausgestaltung des Rechtsschutzes einer kreisangehörigen Gemeinde gegen eine …
- VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 2004/13
Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen …
- VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr
- AG Hamburg, 27.04.2005 - 46 C 46/04
Wohnraummiete: Einordnung einer Narag-Heizung und eines Außenbades in Rasterfeld …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".