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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1982 - 8 B 209.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2341
BVerwG, 19.02.1982 - 8 B 209.81 (https://dejure.org/1982,2341)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1982 - 8 B 209.81 (https://dejure.org/1982,2341)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1982 - 8 B 209.81 (https://dejure.org/1982,2341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuererlass nach § 227 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) wegen persönlicher Unbilligkeit nur aus in der Person des Steuerschuldners liegenden Gründen - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.12.1968 - VII C 68.65
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 8 B 209.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt ein Steuererlaß wegen unbilliger Härte aus persönlichen Gründen nach § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO voraus, daß er als eine Überbrückungsmaßnahme dazu dienen kann, die Verhältnisse eines Betriebs in absehbarer Zeit zu normalisieren (vgl. Urteile vom 26. Februar 1960 - BVerwG VII C 93.57 - BVerwGE 10, 189 [191] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - KStZ 1969, 75 [76, 77]).

    Ob im Fall der Grundsteuer ein Steuererlaß wegen Ertragsminderung aufgrund besonderer Vorschriften auch in Frage kommen kann, wenn der Betrieb des Steuerschuldners ruht (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - a.a.O. S. 76 zu § 15 GrStErlVO), ist für den Fall der Klägerin unerheblich.

  • BVerwG, 26.02.1960 - VII C 93.57
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 8 B 209.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt ein Steuererlaß wegen unbilliger Härte aus persönlichen Gründen nach § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO voraus, daß er als eine Überbrückungsmaßnahme dazu dienen kann, die Verhältnisse eines Betriebs in absehbarer Zeit zu normalisieren (vgl. Urteile vom 26. Februar 1960 - BVerwG VII C 93.57 - BVerwGE 10, 189 [191] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - KStZ 1969, 75 [76, 77]).
  • BFH, 26.01.1966 - II 90/62

    Erstattung der Grunderwerbsteuer aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 8 B 209.81
    Diese Vorschrift setzt für Billigkeitsmaßnahmen aus persönlichen Gründen im Fall der Grunderwerbsteuer (als einer Rechtsverkehrssteuer) eine ernsthafte Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Steuerpflichtigen voraus (vgl. BFH, Urteil vom 26. Januar 1966 - II 90/62 - BStBl 1966 III S. 211 [212]).
  • BVerwG, 10.12.1975 - 7 B 33.75
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 8 B 209.81
    Zwar sind die Grunderwerbsteuergesetze der Länder und damit auch das Grunderwerbsteuergesetz des Landes Rheinland-Pfalz Landesrecht (vgl. Beschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VII B 33.75 - Buchholz 401.47 Grunderwerbsteuer Nr. 3 S. 1 [2]).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit …

    Danach setzt ein Steuererlaß wegen unbilliger Härte aus persönlichen Gründen voraus, daß er dazu dienen kann, die Verhältnisse des Betriebs in absehbarer Zeit zu normalisieren (vgl. Urteile vom 26. Februar 1960 - BVerwG VII C 93.57 - BVerwGE 10, 189 [191] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - KStZ 1969, 75 [76, 77]), ein Erlaß mithin ausgeschlossen ist, wenn er die Existenz des Betriebs nicht mehr zu retten vermag (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 B 209.81 - Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 1 S. 1 [3]).
  • BFH, 28.09.2006 - V B 71/05

    Billigkeitserlass bei wirtschaftlicher Notlage; Einstellung der Vollstreckung bei …

    Das folgt daraus, dass §§ 222 und 227 der Abgabenordnung (AO 1977) die Verwirklichung und Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis regeln, das zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner besteht (Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 19. Februar 1982 8 B 209/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1984, 596; BFH-Urteil vom 11. Mai 1965 I 390/61, HFR 1965, 483;… vgl. auch Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 227 AO Rn. 302 Fußnote 75).
  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2000 - 12 K 233/96

    Voraussetzungen für den Erlass von Umsatzsteuer

    Der Bekl hat in diesem Zusammenhang auch rechtsfehlerfrei darauf hingewiesen, daß der erstrebte Steuererlaß eine betriebserhaltende Wirkung haben muß (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 29. September 1992 8 C 48.82, BStBl II 1984, 236, 243 und Beschluß des BVerwG vom 19. Februar 1982 8 B 209/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1993, 596 ).

    Denn bei der Erlaßbedürftigkeit ist auf die Existenzgefährdung des Steuerschuldners und nicht etwa diejenige Dritter abzustellen; bei betriebsbezogenen Steuern wie im Streitfall der USt ist deswegen allein auf eine Existenzgefährdung des Betriebs des jeweiligen Steuerschuldners abzustellen (BVerwG-Beschluß vom 19. Februar 1982 8 B 209/81, a.a.O.;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 227 AO Rn. 296 Fußnote 59 und Rn. 302 Fußnote 75).

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 43.82

    Erhebungsverfahren - Billigkeitsgründe - Persönliche - Sachliche - Ausschluss

    Es bedarf angesichts dessen keiner Prüfung, ob das Begehren der Klägerin auch deshalb keinen Erfolg haben könnte, weil ein Steuererlaß aus persönlichen Billigkeitsgründen ausgeschlossen ist, wenn er bei einem konkursreifen Unternehmen dessen Existenz doch nicht mehr zu retten vermag (Beschluß vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 B 209.81 - Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 1 S. 1 ).
  • OVG Thüringen, 20.08.2002 - 4 ZKO 817/98

    Kommunale Steuern; Erlass der Grundsteuer aus persönlichen und sachlichen …

    Schließen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen jedoch unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163, 227 AO 1977 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Nr. 5 Buchstabe a ThürKAG eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis aus, weil Einkünfte und Vermögen überhaupt nicht vorhanden oder so gering sind, dass sie dem Pfändungsschutz unterliegen, könnte ein Erlass der Grundsteuer hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 31.01.2002 - VII 312/00 -, zitiert nach Juris; BFH, Urteil vom 27.09.2001 - X R 134/98 -, BFHE 196, 400 [406]; BFH, Beschluss vom 24.10.1988 - X B 54/88 -, zitiert nach Juris; ähnlich auch BVerwG, Beschluss vom 19.02.1982 - 8 B 209/81 -, Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 1).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 49.82

    Lohnsummensteuer - Erstattung aus Billigkeitsgründen - Existenzgefährdung - …

    Danach setzt ein Steuererlaß wegen unbilliger Härte aus persönlichen Gründen voraus, daß er dazu dienen kann, die Verhältnisse des Betriebs in absehbarer Zeit zu normalisieren (vgl. Urteile vom 26. Februar 1960 - BVerwG VII C 93.57 - BVerwGE 10, 189 [191] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - KStZ 1969, 75 [76, 77]), ein Erlaß mithin ausgeschlossen ist, wenn er die Existenz des Betriebs nicht mehr zu retten vermag (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 B 209.81 - Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 1 S. 1 [3]).
  • BFH, 24.11.1988 - V R 186/83

    Erlass von Umsatzsteuer wegen Fehlens des Ausfuhrnachweises wegen Verlorengehens …

    Unter diesen Umständen brauchte auch nicht geprüft zu werden, ob der Erlaß als Überbrückungsmaßnahme zur vorübergehenden Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes hätte ausgesprochen werden müssen (vgl. dazu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1982 8 B 209/81, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Abgabenordnung, § 227, Rechtsspruch 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2014 - 4 MB 35/14

    Beschwerde des Kieler Steuerschuldners gegen Rücknahme des Gewerbesteuererlasses …

    Geht man demgegenüber davon aus, dass zum Zeitpunkt der Erlasszusage der Antragsteller bereits überschuldet war, Zahlungsunfähigkeit bestand (der Rücknahmebescheid lässt diese Frage offen) und keine nur vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten gegeben waren, ist der Erlass ebenfalls rechtswidrig (siehe BVerwG, Beschl. v. 19.02.1982- 8 B 209.81 -, Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 1;… BFH, Beschl. v. 28.10.1997 - VII B 183.90 -, BFH/NV 1998, 683).
  • VG Leipzig, 13.10.1997 - 6 K 775/97

    Ablehnung des Erlasses von Grundsteuern; Verfristung der Antragstellung; Anspruch …

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