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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,532
BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97 (https://dejure.org/1997,532)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1997 - 8 B 244.97 (https://dejure.org/1997,532)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 (https://dejure.org/1997,532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Judicialis

    AO § 165 Abs. 2; ; KAG R-P § 30 Abs. 2; ; KAG R-P § 39 Abs. 1 Nr. 4; ; VwGO § 43 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Bescheid - Vorausleistungsbescheid - Endgültiger Bescheid - Änderungsbescheid - Gebührenfestsetzung - Zahlungsaufforderung - Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung eines vorläufigen Bescheids trotz Bestandskraft eines späteren endgültigen Bescheids - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 577
  • DVBl 1998, 711
 
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Wird zitiert von ... (98)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97
    Dieser Beurteilung steht die von der Beschwerde zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 (BVerwGE 78, 85 ) nicht entgegen.

    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 (BVerwGE 78, 85 ff.) und vom 3. Juli 1978 - BVerwG 7 B 118 bis 124.78 - (…Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40, S. 45 ff.) ab.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97
    Desgleichen hat der Bundesfinanzhof entschieden, daß der Erlaß des (Jahres-)Einkommensteuerbescheids zur Erledigung von Vorauszahlungsbescheiden führt, diese also ablöst und nunmehr die alleinige Grundlage für die Einbehaltung der als Vorauszahlungen geleisteten Beträge bildet (BFH, Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - GrS 3/93 - BFHE 178, 11 und vom 23. Juni 1993 - X B 134/91 - BFHE 172, 9 ).
  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid - …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97
    dd) Für den Bereich des Steuerrechts hat der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung ebenfalls die Erledigung einer Anfechtungsklage gegen den ursprünglichen Bescheid angenommen, wenn der Änderungsbescheid von dem Kläger nicht angefochten und nicht gemäß § 68 FGO in den anhängigen Streit einbezogen wird (vgl. BFH, Beschluß vom 25. Oktober 1972 - GrS 1/72 - BFHE 108, 1; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 68 FGO, Tz. 17 und 19 m.w.N.).
  • BFH, 23.06.1993 - X B 134/91

    Reichweite der Aufhebung der Vollziehung (Vorlage an den Großen Senat)

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97
    Desgleichen hat der Bundesfinanzhof entschieden, daß der Erlaß des (Jahres-)Einkommensteuerbescheids zur Erledigung von Vorauszahlungsbescheiden führt, diese also ablöst und nunmehr die alleinige Grundlage für die Einbehaltung der als Vorauszahlungen geleisteten Beträge bildet (BFH, Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - GrS 3/93 - BFHE 178, 11 und vom 23. Juni 1993 - X B 134/91 - BFHE 172, 9 ).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 34.89

    Rechtmäßigkeit einer Änderung und Rückforderung von Kriegsschadenrente - …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu entschieden, daß das Rechtsschutzinteresse für die Aufhebung eines ursprünglichen Bescheides (nur) dann entfällt, wenn der Änderungsbescheid den angefochtenen Verwaltungsakt zurücknimmt, widerruft oder in allen seinen Regelungsteilen ersetzt, so daß der angefochtene Verwaltungsakt keine Rechtswirkungen mehr zeitigt; die Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses für die weiterhin begehrte Aufhebung des geänderten Bescheides richtet sich maßgeblich danach, welchen Regelungsinhalt der angefochtene und der ihn ändernde Bescheid jeweils haben (vgl. Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15 S. 1 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.05.1981 - 6 C 16/80
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97
    Mit der Frage, ob die Aufhebung eines gegenstandslos gewordenen Verwaltungsakts trotz fehlender belastender Regelung allein wegen einer Musterprozeßvereinbarung weiterhin schutzwürdig eingeklagt werden kann, beschäftigt sich der Beschluß vom 28: August 1987 ebensowenig wie die gleichfalls zur Begründung des vermeintlichen Klärungsbedarfs angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 19. Mai 1981 - OVG 6 C 16/80 - (NVwZ 1982, 254).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …

    Für die maßgeblich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, juris, Rn. 8 f. …und vom 31. Mai 2005 - 10 B 65.04 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 21.02.2025 - 6 A 157/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rechtsanwaltsversorgungswerk; Erledigung eines …

    Rn. 5 Zur Begründung ernstlicher Zweifel trägt der Kläger vor, das Verwaltungsgericht sei zu Unrecht unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebührenrecht (Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, juris Rn. 8 f.) davon ausgegangen, dass sich der vorläufige Beitragsbescheid erledigt habe.

    Bei Gebühren- und Beitragsbescheiden erledigt der endgültige Bescheid den vorläufigen regelmäßig - und so auch hier - bereits mit der Bekanntgabe (BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, juris Rn. 9;… SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2009 a. a. O., 288).

    Leistet der Gebührenschuldner auf den vorläufigen Bescheid, kommt bei Erlass des endgültigen Gebührenbescheids der Zahlungsaufforderung keine eigenständige, den Gebührenschuldner belastende Wirkung mehr zu, weswegen sich auch die Zahlungsaufforderung erledigt hat (BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, juris Rn. Rn. 9; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2009 - 5 B 265/09 -, SächsVBl. 2010, 287, 288).

    Nichts anderes gilt aber für die Fortsetzungsfeststellungsklage (BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, juris Rn. 11 ff.) unabhängig davon, ob der endgültige Bescheid bestandskräftig ist oder nicht (…BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2009 - 5 B 265/09 -, SächsVBl. 2010, 287, 288).

    Die Rechtsverfolgung war für den Kläger ohne Nachteile oder Schwierigkeiten durch Widerspruch und Anfechtung des endgültigen Gebührenbescheides möglich und geboten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1997 a. a. O. Rn. 18).

    Widerspruch und Anfechtungsklage waren insoweit sachnäher und wirksamer, weil die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit der vorläufigen Festsetzung die endgültige Zahlungsverpflichtung unmittelbar nicht berührt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1997 a. a. O.).

    Diese Rechtsfrage ist in der auf den Beitragsbescheid übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebührenbescheid (Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, juris Nr. 8 f.), wie oben ausgeführt, geklärt.

    Erfolgt aber die Zahlung freiwillig und ergeht danach ein endgültiger Gebührenbescheid, wird die Zahlungsaufforderung im angefochtenen vorläufigen Bescheid gegenstandslos (BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1997 a. a. O. Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …

    Rn. 59 Grundsätzlich gilt, dass der abschließende Verwaltungsakt den vorläufigen ersetzt, dass sich der vorläufige Verwaltungsakt dadurch erledigt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238, juris Rn. 25;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.7.2005 - 9 S 2278/03 -, NVwZ-RR 2006, 154, juris Rn. 30;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 43 Rn. 50, 213; zur erforderlichen Differenzierung zwischen Festsetzung und Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot) vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1997 - 8 B 244/97 -, NVwZ-RR 1998, 577, juris Rn. 9;… Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 147 f. (März 2015) m.w.N.) und dass die Behörde zum Erlass des abschließenden Verwaltungsakts verpflichtet ist, wenn dies möglich ist, insbesondere, weil die bisher bestehende Ungewissheit über Tatsachen entfallen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238, juris Rn. 22;… Senatsurt. v. 14.9.2016 - 8 LB 107/15 -, Rn. 70;… a.A. wohl Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 39 f.;… vgl. zum Verhältnis Vorausleistung - endgültiger Beitragsbescheid im Kommunalabgabenrecht Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 146 (März 2015) m.w.N.).
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