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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16 (8 B 6.15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7996
BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16 (8 B 6.15) (https://dejure.org/2016,7996)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2016 - 8 B 28.16 (8 B 6.15) (https://dejure.org/2016,7996)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2016 - 8 B 28.16 (8 B 6.15) (https://dejure.org/2016,7996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 30; ZPO § 56
    Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16
    Gegen rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte sind außerordentliche Rechtsbehelfe nur dann zulässig, wenn sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sind (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 [ECLI:DE:BVerfG:2003:up20030430.1pbvu000102] - BVerfGE 107, 395 ).
  • BFH, 21.04.1997 - V R 22/93

    Zulässigkeit von Gegenvorstellungen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16
    Soweit die Klägerin ihre gegenteilige Auffassung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - (BFH/NV 1998, 32) stützt, verkennt sie, dass dieser Beschluss vor Einfügung der Anhörungsrüge in die Finanzgerichtsordnung (vgl. § 133a FGO) erlassen wurde und durch die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs überholt ist.
  • BFH, 11.09.2013 - I S 14/13

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16
    Auch der Bundesfinanzhof hält nach Einfügung der Regelung zur Anhörungsrüge in die Finanzgerichtsordnung die Gegenvorstellung nur noch gegen abänderbare Entscheidungen des Gerichts für statthaft (BFH, Beschluss vom 11. September 2013 - I S 14, 15/13 - BFH/NV 2014, 50 Rn. 13).
  • BFH, 16.04.2015 - XI S 7/15

    Keine Akteneinsicht bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - Verletzung des …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16
    Die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde zählt nicht hierzu, da sie unanfechtbar ist (BFH, Beschluss vom 16. April 2015 - XI S 7/15 - BFH/NV 2015, 1096 Rn. 16).
  • BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde mit sachlichen Angriffen gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16
    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der nunmehr in § 152a VwGO ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außenordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 8 B 49.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 6.15

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 27. Januar 2016 - BVerwG 8 B 6.15 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 4.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Darlegung einer unrichtigen Sachbehandlung in …

    Rn. 2 Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 6.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 28.16 -.

    Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 6.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 28.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.

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