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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.2020 - 8 B 3.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40792
BVerwG, 11.11.2020 - 8 B 3.20 (https://dejure.org/2020,40792)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2020 - 8 B 3.20 (https://dejure.org/2020,40792)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2020 - 8 B 3.20 (https://dejure.org/2020,40792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 S 2 AusglLeistG, § 4 Abs 1 S 2 EntschG, § 4 Abs 1 S 3 EntschG, § 86 Abs 1 VwGO
    Ausgleichsleistungen für entschädigungslos enteigneten Unternehmensanteil

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer höheren Ausgleichsleistung für entschädigungslos enteigneten Unternehmensanteil an der Kommanditgesellschaft als Anspruch der Erbengemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO §§ 132 Abs. 2 Nr. 3, 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf Gewährung höherer Ausgleichszahlungen für den 1948 entschädigungslos enteigneten Unternehmensanteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer höheren Ausgleichsleistung für entschädigungslos enteigneten Unternehmensanteil an der Kommanditgesellschaft als Anspruch der Erbengemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2020 - 8 B 3.20
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - (BVerfGE 102, 254) sowie seine eigene Rechtsprechung verwiesen und damit zu erkennen gegeben, dass es die Rechtsauffassung der Kläger, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei gegenstandslos geworden, nicht teilt.
  • BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19

    Klage gegen die Feststellung von Gebäudeeigentum an einem als Kälberstall …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2020 - 8 B 3.20
    Wird die Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO geltend gemacht, muss der Rechtsmittelführer substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer ihm günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17

    Herausgabe beweglicher Gegenstände; Patronatskirche; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2020 - 8 B 3.20
    Im Hinblick darauf bedurfte es auch keines vorherigen gerichtlichen Hinweises (§ 86 Abs. 3 VwGO), denn ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 B 46.17 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 20.04.2022 - 8 A 427/19

    Georgien: Keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG; Gesichertes …

    Am 09.01.2020 hat der Kläger zu 5 gegen den am 02.01.2020 zugestellten Bescheid vom 11.12.2019 unter dem Az.: 8 A 2/20 Klage erhoben und gleichzeitig um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (8 B 3/20).

    Mit Beschlüssen vom 03.01.2020 (8 B 428/19.8 B 430/19) und vom 14.01.2020 (8 B 3/20) lehnte die erkennende Einzelrichterin die Eilanträge der Kläger ab.

    Insoweit sieht das Gericht in Anwendung des § 77 Abs. 2 AsylG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab und stellt fest, dass es der zutreffenden und alle maßgeblichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Begründung der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes und den Gründen der in den Eilverfahren ergangenen Beschlüssen, insbesondere denen vom 03.01.2020 (8 B 428/19, 8 B 430/19 und vom 14.01.2020 (8 B 3/20) folgt.

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2020 - 10 LA 275/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Öffentlichkeit des Verfahrens im Rahmen …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht grundsätzlich nicht, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, Beschlüsse vom 11.11.2020 - 8 B 3.20 -, juris Rn. 5, …und vom 21.7.2020 - 9 B 20.19 -, juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2021 - 10 LA 174/21

    Beweiswürdigung; Tatsachenwürdigung; Überraschungsentscheidung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht grundsätzlich nicht, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, Beschlüsse vom 11.11.2020 - 8 B 3.20 -, juris Rn. 5, …und vom 21.7.2020 - 9 B 20.19 -, juris Rn. 23).
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