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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.09.1972

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,244
BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71 (https://dejure.org/1971,244)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1971 - VIII B 3.71 (https://dejure.org/1971,244)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1971 - VIII B 3.71 (https://dejure.org/1971,244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aufschiebende Wirkung der Klage im Kriegsdienstverweigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 83
  • NJW 1971, 1667
  • NJW 1971, 2086 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
    Der im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ergehende Anerkennungsbescheid enthält nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die für die Geltendmachung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung erforderliche Feststellung, daß der Wehrpflichtige kraft Gesetzes nicht verpflichtet ist, Wehrdienst zu leisten (BVerwGE 7, 242; 14, 151; 33, 233; siehe auch BVerfGE 28, 243 [257/258]).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
    Deshalb würde ein die aufschiebende Wirkung des Musterungsbescheids anordnender Gerichtsbeschluß nach Erlaß des den Musterungsbescheid vollziehenden Einberufungsbescheids ins Leere treffen und den bezweckten Rechtsschutz nicht gewähren können (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WpflG Nr. 4 = DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [hinsichtlich der hier interessierenden Frage nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Beschluß vom 30. März 1971 - BVerwG VIII C 153.70 -).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
    Der im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ergehende Anerkennungsbescheid enthält nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die für die Geltendmachung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung erforderliche Feststellung, daß der Wehrpflichtige kraft Gesetzes nicht verpflichtet ist, Wehrdienst zu leisten (BVerwGE 7, 242; 14, 151; 33, 233; siehe auch BVerfGE 28, 243 [257/258]).
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
    Der im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ergehende Anerkennungsbescheid enthält nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die für die Geltendmachung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung erforderliche Feststellung, daß der Wehrpflichtige kraft Gesetzes nicht verpflichtet ist, Wehrdienst zu leisten (BVerwGE 7, 242; 14, 151; 33, 233; siehe auch BVerfGE 28, 243 [257/258]).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
    Deshalb würde ein die aufschiebende Wirkung des Musterungsbescheids anordnender Gerichtsbeschluß nach Erlaß des den Musterungsbescheid vollziehenden Einberufungsbescheids ins Leere treffen und den bezweckten Rechtsschutz nicht gewähren können (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WpflG Nr. 4 = DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [hinsichtlich der hier interessierenden Frage nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Beschluß vom 30. März 1971 - BVerwG VIII C 153.70 -).
  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 93.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
    Der im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ergehende Anerkennungsbescheid enthält nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die für die Geltendmachung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung erforderliche Feststellung, daß der Wehrpflichtige kraft Gesetzes nicht verpflichtet ist, Wehrdienst zu leisten (BVerwGE 7, 242; 14, 151; 33, 233; siehe auch BVerfGE 28, 243 [257/258]).
  • BVerwG, 30.03.1971 - VIII C 153.70

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Einberufung eines …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
    Deshalb würde ein die aufschiebende Wirkung des Musterungsbescheids anordnender Gerichtsbeschluß nach Erlaß des den Musterungsbescheid vollziehenden Einberufungsbescheids ins Leere treffen und den bezweckten Rechtsschutz nicht gewähren können (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WpflG Nr. 4 = DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [hinsichtlich der hier interessierenden Frage nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Beschluß vom 30. März 1971 - BVerwG VIII C 153.70 -).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 111.68

    Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst - …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
    Die das Wesen der aufschiebenden Wirkung ausmachende Hemmung der Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes kann ihrer rechtlichen Natur nach nur verhindern, daß eine bestehende Rechtsposition trotz eingelegten Rechtsbehelfs geschmälert wird, sie schließt aber die Ausweitung einer Rechtsposition oder gar deren Begründung begrifflich aus (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 111.68 - [DVBl. 1969, 407 = NZWehrr.
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 29.71

    Vornahme von rechtswirksamen Handlungen in der Musterungsverhandlung - Antrag auf …

    Er wird es auch nicht dadurch, daß das Verwaltungsgericht Verfahrensfehlerhaft die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid nachträglich anordnet (vgl. BVerwG VIII C 155.71 und BVerwGE 38, 83).

    Wie in dem Beschluß des erkennenden Senats BVerwGE 38, 83 ausgeführt ist, löst die aufschiebende Wirkung im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (§ 33 Abs. 2 Satz 1 WPflG) insoweit die gleiche Rechtsfolge aus wie die aufschiebende Wirkung im Musterungsverfahren.

    Ihr gegenüber entfalten Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung (§ 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG), solange das Gericht nicht wirksam (BVerwGE 38, 83 [86]) die aufschiebende Wirkung angeordnet hat (§ 35 Abs. 1 Satz 2 WPflG).

    Ist der Musterungsbescheid, durch Erlaß des Einberufungsbescheids vollzogen, kann er, ausgehend von dem Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 und Abs. 5 VwGO erlangen (vgl. dazu allgemein BVerwGE 38, 83) oder ausgehend vom Einberufungsbescheid bereits beim Kreiswehrersatzamt nach § 20 Abs. 6 Satz 2 MustV die Aussetzung des Einberufungsbescheids bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses über den Anerkennungsantrag zu erreichen suchen.

    In den angeführten Gründen der Entscheidung BVerwG VIII C 155.71 hat der Senat - auch - bestätigt, was er schon in BVerwGE 38, 83 ausgesprochen hat, nämlich daß im Anerkennungsverfahren vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 4 und 5 VwGO nur in Betracht kommt, wenn noch kein auf Grund eines vollziehbaren Musterungsbescheids verfahrensfehlerfrei ergangener Einberufungsbescheid vorliegt.

    Ein gleichwohl noch die aufschiebende Wirkung des Musterungsbescheids anordnender Gerichtsbeschluß geht ins Leere und kann den bezweckten Rechtsschutz nicht gewähren (vgl. die in BVerwGE 38, 83 angeführten weiteren Nachweise).

  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids wegen Stellung des Antrags auf Anerkennung …

    Wie in dem Beschluß des erkennenden Senats BVerwGE 38, 83 ausgeführt ist, löst die aufschiebende Wirkung im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (§ 33 Abs. 2 Satz 1 WPflG) insoweit die gleiche Rechtsfolge aus wie die aufschiebende Wirkung im Musterungsverfahren.

    Ihr gegenüber entfalten Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung (§ 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG), solange das Gericht nicht wirksam (BVerwGE 38, 83 [86]) die aufschiebende Wirkung angeordnet hat (§ 35 Abs. 1 Satz 2 WPflG).

    Ist der Musterungsbescheid durch Erlaß des Einberufungsbescheids vollzogen, kann er, ausgehend von dem Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 und Abs. 5 VwGO erlangen (vgl. dazu allgemein BVerwGE 38, 83) oder ausgehend vom Einberufungsbescheid bereits beim Kreiswehrersatzamt nach § 20 Abs. 6 Satz 2 MustV die Aussetzung des Einberufungsbescheids bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses über den Anerkennungsantrag zu erreichen suchen.

  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 60.79

    Einberufung zum Grundwehrdienst - Verwaltungsverfahren - Anerkennung als …

    Diese aufschiebende Wirkung bedeutet, daß während ihrer Dauer eine Heranziehung zum Wehrdienst nicht erfolgen darf (vgl. BVerwGE 38, 83).

    Und es kommt auch vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 VwGO nicht mehr in Betracht, im Anerkennungsverfahren nicht, weil die Musterungsentscheidung durch den Erlaß des Einberufungsbescheides bereits vollzogen ist (BVerwGE 38, 83), und im Einberufungsverfahren (vgl. dazu § 20 Abs. 6 Satz 1 letzter Halbsatz MustV) nicht, weil die aufschiebende Wirkung nicht über die Hauptsache hinausreichen kann und mit deren rechtskräftiger Entscheidung entfiele.

  • BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84

    Erledigung eines gegen einen die Einberufung zum Wehrdienst betreffenden …

    Der im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ergehende Anerkennungsbescheid enthält die für die Geltendmachung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung erforderliche Feststellung, daß der Dienstpflichtige kraft Gesetzes (vgl. Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG) nicht verpflichtet ist, Wehrdienst zu leisten (vgl. etwaBeschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 - BVerwGE 38, 83 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 04.11.1971 - VIII CB 144.71
    Das ist die Folge des vom Gesetz mehrstufig geregelten wehrbehördlichen Heranziehungsverfahrens und des für die einzelnen Stufen je besonders geregelten Rechtsschutzes (vgl. zuletzt den Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 - - [NJW 1971, 1667]).
  • BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 28.71

    Antrag auf Zurückstellung des Einberufungsbescheids wegen Unentbehrlichkeit im …

    Allerdings kann nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats beim Musterungsbescheid eine aufschiebende Wirkung und demgemäß auch eine gerichtliche Anordnung der Aussetzung seiner Vollziehung nicht mehr in Betracht kommen, wenn er nach Eintritt seiner Vollziehbarkeit durch den Erlaß des Einberufungsbescheides tatsächlich bereits vollzogen ist (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WpflG Nr. 4 = DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Beschluß vom 30. März 1971 - BVerwG VIII C 153.70 - vgl. auch die grundsätzlichen Ausführungen in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 -).
  • BVerwG, 04.03.1986 - 8 C 117.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Widerruf des Einberufungsbescheides - …

    Der im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ergehende Anerkennungsbescheid enthält die für die Geltendmachung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung erforderliche Feststellung, daß der Dienstpflichtige kraft Gesetzes (vgl. Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG) nicht verpflichtet ist, Wehrdienst zu leisten (vgl. etwa Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 BVerwGE 38, 83 [84] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 C 109.83

    Erledigung des eingeleiteten Widerspruchsverfahrens durch die nachträgliche …

    Der im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ergehende Anerkennungsbescheid bzw. das Anerkennungsurteil enthält die für die Geltendmachung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung erforderliche Feststellung, daß der Dienstpflichtige kraft Gesetzes (vgl. Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG) nicht verpflichtet ist, Wehrdienst zu leisten (vgl. etwaBeschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 - BVerwGE 38, 83 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 105.68

    Aufhebung eines Einberufungsbescheids - Wehrbehördliches Verfahren bei …

    Deshalb würde eine die aufschiebende Wirkung des Musterungsbescheids anordnende oder seine Vollziehung aussetzende Entscheidung nach Erlaß des den Musterungsbescheid vollziehenden Einberufungsbescheids ins Leere treffen und den mit der Vollziehungshemmung bezweckten Rechtsschutz nicht mehr gewähren können (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 26. Juni 1969; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [hinsichtlich der hier interessierenden Frage nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 - sowie den zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 -).
  • BVerwG, 19.02.1997 - 8 B 213.96

    Wehrdienstrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf Aussetzung …

    Ein die Aussetzung der Vollziehung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides anordnender Gerichtsbeschluß geht vielmehr nach Erlaß des diesen Bescheid vollziehenden Einberufungsbescheides ins Leere (vgl. etwa Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 - BVerwGE 38, 83 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.1971 - VIII C 131.71

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …

  • BVerwG, 12.06.1980 - 6 C 86.80

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1972 - VIII B 3.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2462
BVerwG, 01.09.1972 - VIII B 3.71 (https://dejure.org/1972,2462)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1972 - VIII B 3.71 (https://dejure.org/1972,2462)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1972 - VIII B 3.71 (https://dejure.org/1972,2462)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund fehlender rechtsgrundsätzlicher Bedeutung und Abweichung - Geltendmachung von Verfahrensmängeln in Wehrpflichtsachen - Auslegung des Rechtsbegriffs der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1972 - VIII B 3.71
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dem Art. 4 Abs. 3 GG liege der Gedanke zugrunde, daß der Wehrpflichtige vom Kriegsdienst als einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten Pflicht dann freizustellen sei, wenn er durch dessen Erfüllung in eine Gewissensnot geriete, die auf der Vorstellung beruhte, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen (vgl. das Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29 = …

    4a St 210/69">NJW 1970, 1653 = DÖV 1970, 710]).

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1972 - VIII B 3.71
    Verfahrensmängel können in Wehrpflicht Sachen nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht hingegen mit der - hier allein, zur Entscheidung stehenden - Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BVerwGE 28, 22).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1972 - VIII B 3.71
    Das Bundesverwaltungsgericht hat, wie gezeigt, in ständiger Rechtsprechung gefordert, daß die Gewissenshaltung des Kriegsdienstverweigerers inhaltlich durch die sittliche Forderung nach der vorbehaltlosen Achtung des menschlichen Lebens bestimmt sein müsse (so insbesondere auch BVerwGE 37, 69 [70]).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1972 - VIII B 3.71
    Die Verweigerung des Kriegsdienstes wird nach dieser Rechtsprechung allein durch die Zielsetzung gerechtfertigt, daß das menschliche Leben unter keinen Umständen vernichtet werden dürfe (Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24 = BW 1969, 115 = DVBl. 1970, 464 = NZWehrr.
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1972 - VIII B 3.71
    Die Verweigerung des Kriegsdienstes wird nach dieser Rechtsprechung allein durch die Zielsetzung gerechtfertigt, daß das menschliche Leben unter keinen Umständen vernichtet werden dürfe (Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24 = BW 1969, 115 = DVBl. 1970, 464 = NZWehrr.
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