Rechtsprechung
| BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23 |
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Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer bereits bestehenden Spielhalle; Klärungsbedürftigkeit der Angemessenheit des Abstandsgebots und Verbundverbots aufgrund des neu eingeführten zentralen, bundesweiten und spielformübergreifenden ...
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Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer bereits bestehenden Spielhalle; Klärungsbedürftigkeit der Angemessenheit des Abstandsgebots und Verbundverbots aufgrund des neu eingeführten zentralen, bundesweiten und spielformübergreifenden ...
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Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer bereits bestehenden Spielhalle; Klärungsbedürftigkeit der Angemessenheit des Abstandsgebots und Verbundverbots aufgrund des neu eingeführten zentralen, bundesweiten und spielformübergreifenden ...
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Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer bereits bestehenden Spielhalle; Klärungsbedürftigkeit der Angemessenheit des Abstandsgebots und Verbundverbots aufgrund des neu eingeführten zentralen, bundesweiten und spielformübergreifenden ...
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 07.07.2020 - 7 A 1037/18
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 2 LB 607/20
- BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23
In der Rechtsprechung sind die Vorgaben, die sich für örtliche Beschränkungen der Zulässigkeit von Spielhallen aus den Grundrechten auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben, bereits geklärt (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 119 ff.; BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 34 ff.).Rn. 5 Ebenso geklärt sind die hier einschlägigen Vorgaben des Unionsrechts für die Glücksspielregulierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 124;… BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 83 ff. …und vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 - BVerwGE 160, 193 Rn. 38 ff.).
Dass der konkret einzuhaltende Mindestabstand durch die jeweiligen Landesgesetzgeber unterschiedlich festgelegt wurde, ist verfassungs- (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 123) und europarechtlich (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13 [ECLI:EU:C:2014:1756], Digibet - Rn. 33 ff.) nicht zu beanstanden.
Im Übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die gegenteilige Annahme des Gesetzgebers, Abstandsregelungen hätten einen Abkühlungseffekt, innerhalb seines Einschätzungs- und Prognosespielraums liegt (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 137).
Insoweit ist sie bereits in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 122, 174).
Ein Art. 3 Abs. 1 GG genügender hinreichender Sachgrund für die unterschiedliche Behandlung von Spielhallen und Spielbanken liegt in dem unterschiedlichen Gefährdungspotential beider Arten von Spielstätten und insbesondere in der sehr unterschiedlichen Verfügbarkeit der Spielmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 174).
Im Übrigen wurde die Reduktion der Anzahl an Spielhallen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 146).
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23
In der Rechtsprechung sind die Vorgaben, die sich für örtliche Beschränkungen der Zulässigkeit von Spielhallen aus den Grundrechten auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben, bereits geklärt (BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 119 ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 34 ff.).Aus ihm lässt sich weder ein Konsistenzgebot jenseits des aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Glücksspielangebots noch ein sektorübergreifendes Gebot der Kohärenz glücksspielrechtlicher Regelungen ableiten (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 51).
Rn. 5 Ebenso geklärt sind die hier einschlägigen Vorgaben des Unionsrechts für die Glücksspielregulierung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 124; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 83 ff. …und vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 - BVerwGE 160, 193 Rn. 38 ff.).
- BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22
Erfolglose Grundsatzrüge zum Abstandsgebot bei Spielhallen
Auszug aus BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23
Unterschiedliche Regelungen verschiedener Glücksspielformen sind zulässig, sofern der Gesetzgeber eine angemessene Suchtprävention nicht außer Acht lässt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).Es verlangt allenfalls, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
Auszug aus BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23
Rn. 5 Ebenso geklärt sind die hier einschlägigen Vorgaben des Unionsrechts für die Glücksspielregulierung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 124;… BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 83 ff. und vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 - BVerwGE 160, 193 Rn. 38 ff.). - EuGH, 18.05.2021 - C-920/19
Fluctus u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die zuständigen Behörden eine Politik verfolgen, die zur Teilnahme an Glücksspielen, die dem staatlichen Monopol unterliegen, anregt (vgl. zuletzt EuGH, Beschluss vom 18. Mai 2021 - C-920/19 [ECLI:EU:C:2021:395], Fluctus - Rn. 32). - EuGH, 12.06.2014 - C-156/13
Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …
Auszug aus BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 30.23
Dass der konkret einzuhaltende Mindestabstand durch die jeweiligen Landesgesetzgeber unterschiedlich festgelegt wurde, ist verfassungs- (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 123) und europarechtlich (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13 [ECLI:EU:C:2014:1756], Digibet - Rn. 33 ff.) nicht zu beanstanden.
- OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 101/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
Das unionsrechtliche Kohärenzgebot verlangt lediglich, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG…, Beschluss vom 01.08.2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6; BVerwG Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 30.23, BeckRS 2023, 38724 Rn. 5; vgl. EuGH…, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037 Rn. 65 ff.). - OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter mit Sitz auf Malta wegen …
Das unionsrechtliche Kohärenzgebot verlangt lediglich, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG…, Beschluss vom 01.08.2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6; BVerwG Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 30.23, BeckRS 2023, 38724 Rn. 5; vgl. EuGH…, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037 Rn. 65 ff.). - OLG Stuttgart, 31.01.2025 - 5 U 89/24
Zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
Das unionsrechtliche Kohärenzgebot verlangt lediglich, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG…, Beschluss vom 01.08.2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6; BVerwG Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 30.23, BeckRS 2023, 38724 Rn. 5; vgl. EuGH…, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037 Rn. 65 ff.). - OLG Stuttgart, 17.01.2025 - 5 U 107/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Aktivlegitimation des …
Das unionsrechtliche Kohärenzgebot verlangt lediglich, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG…, Beschluss vom 01.08.2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6; BVerwG Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 30.23, BeckRS 2023, 38724 Rn. 5; vgl. EuGH…, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037 Rn. 65 ff.). - OLG Stuttgart, 07.10.2024 - 5 U 59/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Schadensschätzung
Das unionsrechtliche Kohärenzgebot verlangt lediglich, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG…, Beschluss vom 01.08.2022 - 8 B 15.22 - juris Rn. 6; BVerwG Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 30.23, BeckRS 2023, 38724 Rn. 5; vgl. EuGH…, Urteil vom 08.09.2010 - C-46/08, Carmen Media u.a., BeckRS 2010, 91037 Rn. 65 ff.).
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