Rechtsprechung
| VGH Hessen, 04.12.2020 - 8 B 3012/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- recht-islam.de
Bereitstellung eines Veranstaltungsraums unter Hygienebedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 04.12.2020 - 7 L 3260/20
- VGH Hessen, 04.12.2020 - 8 B 3012/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Main, 04.12.2020 - 7 L 3260/20
Nutzung einer kommunalen Einrichtung
Auszug aus VGH Hessen, 04.12.2020 - 8 B 3012/20
Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 2) wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 4. Dezember 2020 - 7 L 3260/20.F - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.
- VG München, 19.07.2021 - M 7 E 21.3679
Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung, Veranstaltung der ...-Kampagne, …
Verwiesen wurde diesbezüglich auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. November 2020 - 4 B 19.1358 - sowie auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2020 - 8 B 3012/20.Der Beschluss des Stadtrats der Antragsgegnerin vom 13. Dezember 2017 stellt nach aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung sowohl einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit der potentiellen Einrichtungsbenutzer (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) als auch einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dar (…vgl. ausführlich BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - juris Rn. 44 ff.; HessVGH, B.v. 4.12.2020 - 8 B 3012/20 - Gründe unveröffentlicht).
- VG Frankfurt/Main, 04.05.2023 - 7 K 851/20
Amtliche Äußerung eines Bürgermeisters verstieß gegen Sachlichkeitsgebot
Jedoch verstößt die mit diesem Beschluss vorgenommene Einschränkung des Nutzungsrechts öffentlicher Einrichtungen gegen die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG der von der Nutzungseinschränkung betroffenen Personen, da der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine den Erfordernissen des Art. 5 Abs. 2 GG genügende gesetzliche Grundlage für den Grundrechtseingriff darstellt und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Durchführung von Diskussionsveranstaltungen, die sich mit der BDS-Kampagne befassen, regelmäßig mit der Gefahr strafbarer Handlungen verbunden wäre (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.12.2020 - 8 B 3012/20 -, n.v.; BVerwG…, Urteil vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 -, BVerwGE 174, 367, juris, Rn. 17 ff.).
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