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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1978 - 8 B 35.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,995
BVerwG, 14.09.1978 - 8 B 35.78 (https://dejure.org/1978,995)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1978 - 8 B 35.78 (https://dejure.org/1978,995)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1978 - 8 B 35.78 (https://dejure.org/1978,995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Berufung durch Beschluss im Falle einer Fristversäumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61

    Antrag auf Anerkennung als Flüchtling - Möglichkeit der Anfechtung von …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1978 - 8 B 35.78
    Ein auf diese Vorschrift gestützter Verwerfungsbeschluß kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BVerwGE 14, 138).
  • BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90

    Rechtsmittel

    Für Beschlüsse des Berufungsgerichts, mit denen dieses eine Berufung gemäß § 125 Abs. 2 VwGO unter gleichzeitiger Nichtzulassung der Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (§ 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO) als unzulässig verwirft, gilt das gleiche; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen den die Zulassung der Beschwerde versagenden Beschluß die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben (BVerwGE 14, 138;Beschlüsse vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 -, vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - sowievom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - ).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 B 14.81

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel gegen Nichtzulassung …

    Ein auf diese Vorschrift gestützter Verwerfungsbeschluß kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 14.12.1988 - 8 B 43.88

    Anhörung von Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens - Nichtzulassung einer …

    Gegen diese Nichtzulassung der Beschwerde ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben; § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist nicht entsprechend anwendbar (Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - BVerwGE 14, 138, vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4, vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5 und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 CB 39.90

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Verwerfung der Berufung als …

    Nach der bisherigen Rechtslage ist aufgrund der abschließenden Regelung des § 152 Abs. 1 VwGO a.F. in den Fällen, in denen die Berufung durch Beschluß nach § 125 Abs. 2 VwGO a.F. als unzulässig verworfen worden ist, die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gegeben (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwGE 14, 138; Beschlüsse vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4 …und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 8).
  • BVerwG, 28.12.1978 - 2 B 89.78

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde in dem Beschluß vom 6. Oktober 1978 ist unzulässig, weil gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel, etwa die Beschwerde in entsprechender Anwendung des § 132 Abs. 3 VwGO nicht gegeben ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1962 - BVerwG 8 B 53.61 - [BVerwGE 14, 138], vom 29. November 1974 - BVerwG 2 B 15.74 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 2] und vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 -).
  • BVerwG, 13.07.1984 - 7 B 125.84

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung einer Beschwerde - …

    Ein auf diese Vorschrift gestützter Verwerfungsbeschluß kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - ).
  • BVerwG, 08.02.1982 - 5 CB 111.81

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt

    Der vom Berufungsgericht auf diese Vorschrift gestützte, die Verwerfung der Berufung des Klägers aussprechende Beschluß vom 24. Juni 1981 ist daher so zu behandeln, als sei er nach § 125 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwGO ergangen (vgl. zum letzteren Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 20.08.1980 - 7 B 182.80

    Statthaftigkeit einer Beschwerde - Vertretungszwang vor dem …

    Entgegen der in dem Beschluß erteilten Rechtsmittelbelehrung ist gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ein Rechtsmittel nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 25.06.1980 - 4 B 110.80

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen (vgl. die Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - BVerwGE 14, 138 [140 ff.], vom 8. November 1962 - BVerwG VIII B 31.62 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 37 S. 41 f., vom 29. November 1974 - BVerwG II B 15.74 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 2 S. 1 ff. und vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4 S. 3), und in Auseinandersetzung mit der im Schrifttum von einigen Autoren vertretenen Gegenmeinung insbesondere in dem Beschluß vom 29. November 1974 (…a.a.O.) näher begründet.
  • BVerwG, 20.06.1980 - 9 B 856.80

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Ein auf diese Vorschrift gestützter Verwerfungsbeschluß kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 28.02.1980 - 1 B 385.80

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Bestehens eines statthaften …

  • BVerwG, 11.01.1979 - 6 B 97.78

    Nichtzulassung einer Beschwerde

  • BVerwG, 19.08.1983 - 2 B 135.82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • BVerwG, 05.05.1981 - 2 C 67.81

    Statthaftigkeit einer Revision

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