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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7397
BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10 (https://dejure.org/2010,7397)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2010 - 8 B 38.10 (https://dejure.org/2010,7397)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 (https://dejure.org/2010,7397)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 Buchst a VermG, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Verfahrensmangels einer ablehnenden Entscheidung über das Vorliegen einer abgeschlossenen Wohnung bei Vermietung lediglich eines Zimmers ohne Kochnische und Sanitärräume; Anforderungen an die Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 4 Abs. 3 Buchst. a
    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlicher Erwerb; Manipulation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines Verfahrensmangels einer ablehnenden Entscheidung über das Vorliegen einer abgeschlossenen Wohnung bei Vermietung lediglich eines Zimmers ohne Kochnische und Sanitärräume; Anforderungen an die Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (148)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 3 , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 und vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 ).

    Dafür genügt nach der zweiten Voraussetzung des Regelbeispiels, dass er die Manipulation kannte oder hätte kennen müssen (Urteile vom 19. Januar 1995 a.a.O. und vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16; stRspr).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Rn. 8 Bei der Grundsatzrüge muss der Beschwerdeführer eine bestimmte, von ihm für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage des revisiblen Rechts genau bezeichnen sowie substantiiert näher begründen, warum er diese Rechtsfrage für klärungsbedürftig und im Revisionsverfahren für klärungsfähig hält; ferner muss er dartun, warum ihre Tragweite über den konkreten Einzelfall hinausreicht und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 28. Mai 2010 - BVerwG 8 B 121.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Die Beschwerde legt weder dar, dass das Verwaltungsgericht sein Urteil auf Tatsachen oder Beweisergebnisse gestützt hat, zu denen sich die Klägerinnen nicht äußern konnten noch dass es einen wesentlichen Teil ihres Vorbringens übergangen oder in sonstiger Weise ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Rn. 8 Bei der Grundsatzrüge muss der Beschwerdeführer eine bestimmte, von ihm für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage des revisiblen Rechts genau bezeichnen sowie substantiiert näher begründen, warum er diese Rechtsfrage für klärungsbedürftig und im Revisionsverfahren für klärungsfähig hält; ferner muss er dartun, warum ihre Tragweite über den konkreten Einzelfall hinausreicht und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 28. Mai 2010 - BVerwG 8 B 121.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712 f.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Eine Ausnahme kommt im Bereich des Indizienbeweises bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht (stRspr, z.B. Beschluss vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 3 , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 und vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 ).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze, der anzunehmen ist, wenn das Verwaltungsgericht einen Schluss gezogen hat, der aus Gründen der Logik schlechterdings nicht gezogen werden kann (stRspr, z.B. Beschluss vom 6. März 2008 - BVerwG 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 m.w.N.), ist nicht gegeben.
  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 106.09

    Vermögensrechtliche Berechtigung bei gestufter Beteiligung; rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
    Für das Vorliegen eines solchen Verstoßes gegen die Denkgesetze genügt es nicht, dass das Verwaltungsgericht nach Meinung der Klägerinnen einen fernliegenden Schluss gezogen hat (vgl. dazu u.a. Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 8 B 106.09 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05

    Machenschaften; unlautere Machenschaften; Manipulation; Verstoß; Rechtsordnung …

  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 9.99

    Redlicher Erwerb; Wohnraumversorgung für Angehörige der NVA-Grenztruppen; …

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; Eigenheim; Manipulation; Veräußerung …

  • BVerwG, 28.05.2010 - 8 B 121.09

    Unzutreffende Anwendung des § 1 Abs. 1 Buchst. a bis c und Abs. 3 Vermögensgesetz …

  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung; …

    § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Abweichung nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 …und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale …

    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtsätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 …und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen; …

    Die nach Auffassung des jeweiligen Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712 und vom 17. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 38.10 - juris Rn. 15) und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden.
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