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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18068
BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21 (https://dejure.org/2022,18068)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2022 - 8 B 40.21 (https://dejure.org/2022,18068)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 (https://dejure.org/2022,18068)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
    Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; Kammerbeschlüsse vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 …und vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 Rn. 13).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
    Falls es jedoch eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage zu erkennen gegeben hat, muss es deutlich machen, wenn es hiervon wieder abweichen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
    Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; Kammerbeschlüsse vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 …und vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 Rn. 13).
  • BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
    Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; Kammerbeschlüsse vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 und vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 Rn. 13).
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
    Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; Kammerbeschlüsse vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 …und vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 Rn. 13).
  • BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 16.23

    Aberkennung des Ruhegehalts; Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Dauer des …

    Auch musste das Berufungsgericht den Beklagten insoweit nicht vorab auf die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 147 Rn. 22; Beschluss vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.04.2025 - 10 BN 2.25
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 99 Rn. 3 …und vom 11. Dezember 2024 - 10 B 7.24 - juris Rn. 17 f.).
  • BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 7.24
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.04.2025 - 10 BN 3.25
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 99 Rn. 3 …und vom 11. Dezember 2024 - 10 B 7.24 - juris Rn. 17 f.).
  • BVerwG, 10.04.2025 - 10 BN 4.25
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 99 Rn. 3 …und vom 11. Dezember 2024 - 10 B 7.24 - juris Rn. 17 f.).
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