Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zurückverweisung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
Zurückverweisung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Überraschungsentscheidung) - Wolters Kluwer
Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur; Nachweis der notwendigen Berufserfahrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur; Nachweis der notwendigen Berufserfahrung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Dresden, 17.01.2018 - 4 K 397/11
- OVG Sachsen, 31.03.2021 - 6 A 573/18
- BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; Kammerbeschlüsse vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 …und vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 Rn. 13). - BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
Falls es jedoch eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage zu erkennen gegeben hat, muss es deutlich machen, wenn es hiervon wieder abweichen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11). - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; Kammerbeschlüsse vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 …und vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 Rn. 13). - BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; Kammerbeschlüsse vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 und vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 Rn. 13). - BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
Auszug aus BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, sodass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; Kammerbeschlüsse vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 …und vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 - NJW 2021, 2581 Rn. 13).
- BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 16.23
Aberkennung des Ruhegehalts; Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Dauer des …
- BVerwG, 04.04.2025 - 10 BN 2.25 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 99 Rn. 3 …und vom 11. Dezember 2024 - 10 B 7.24 - juris Rn. 17 f.).
- BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 7.24 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - juris Rn. 3 m. w. N.).
- BVerwG, 10.04.2025 - 10 BN 3.25 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 99 Rn. 3 …und vom 11. Dezember 2024 - 10 B 7.24 - juris Rn. 17 f.).
- BVerwG, 10.04.2025 - 10 BN 4.25 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 99 Rn. 3 …und vom 11. Dezember 2024 - 10 B 7.24 - juris Rn. 17 f.).
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