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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.01.2023

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 51.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39770
BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2022,39770)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2022 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2022,39770)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2022,39770)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 523
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 51.22
    Sie ist insbesondere nicht mangels Hinweises auf die Formvorschrift des § 55d VwGO unvollständig, denn die nach § 58 Abs. 1 VwGO gebotene Belehrung über den Rechtsbehelf schließt dessen Form nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - BVerwGE 171, 194 Rn. 28 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2026 - 10 N 2.26

    Fristversäumnis; Wiedereinsetzung; Prozessvertretung durch Hochschullehrer; …

    Wird die elektronische Form des § 55d Satz 1 VwGO nicht beachtet, ohne dass die Voraussetzungen des § 55d Satz 3 und 4 VwGO erfüllt sind, führt dies zur Unwirksamkeit der in Papierform eingereichten Erklärungen und zur Unzulässigkeit damit erhobener Rechtsmittel (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2022 - 8 B 51.22 - juris Rn. 2 …und vom 15. November 2024 - 11 VR 9.24 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Die nach § 58 Abs. 1 VwGO gebotene Belehrung über den Rechtsbehelf schließt dessen Form nicht ein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - juris Rn. 27 ff. m.w.N. und Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 8 B 51.22 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. Juni 2025 - OVG 4 N 26/25 - juris Rn. 2 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2024 - DB 16 S 186/23

    Wirksame Erhebung einer Disziplinarklage; Heilung von Formmängeln der …

    Rn. 75 Bei dem Erfordernis, eine Klage gemäß § 55d Satz 1 VwGO als elektronisches Dokument einzureichen oder andernfalls die Anforderungen des § 55d Satz 3 und 4 VwGO zu wahren, handelt es sich um eine Formvorschrift (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2022 - 8 B 51.22 -, NVwZ 2023, 523 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.2023 - 12 S 2373/22 -, juris Rn. 3 ; BSG, Beschluss vom 27.09.2023 - B 2 U 1/23 R -, juris Rn. 18 zu § 65d SGG; VG Hamburg, Urteil vom 11.03.2024 - 32 D 2984/23 -, juris Rn. 37; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.01.2021 - 9 C 8.19 -, BVerwGE 171, 194 zu § 55a VwGO, wonach die elektronische Einreichung einen Sonderfall der Schriftform im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt; ferner BT-Drs.
  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 5 A 34/22

    Rechtsbehelfsbelehrung; maßgeblicher Zeitpunkt; elektronische Form

    Wird die elektronische Form des § 55d Satz 1 VwGO nicht beachtet, ohne dass die Voraussetzungen des § 55d Satz 3 und 4 VwGO erfüllt sind, führt dies zur Unwirksamkeit der nicht formgerecht eingereichten Erklärungen und zur Unzulässigkeit damit erhobener Rechtsmittel (BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2022 - 8 B 51/22 -, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2268
BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2023,2268)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2023 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2023,2268)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2023,2268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Für einen derartigen in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht geregelten Rechtsbehelf besteht nach Inkrafttreten des § 152a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2010 - 8 KSt 1.10 - juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Soweit sich die Kläger auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1992 - VII ZB 3/92 - BGHZ 119, 372), hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133 ).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Soweit sich die Kläger auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1992 - VII ZB 3/92 - BGHZ 119, 372), hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133 ).
  • BVerwG, 24.04.2020 - 1 B 18.20

    Keine "außerordentliche Beschwerde" bei nicht beschwerdefähigen Entscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Abgesehen davon betraf sie nur eine Befassung des nächsthöheren Gerichts mit außerordentlichen Rechtsbehelfen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 B 18.20 - juris Rn. 2), nicht aber die Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch dasjenige Gericht, das - wie hier - die Entscheidung erlassen hat.
  • BVerwG, 19.04.2010 - 8 KSt 1.10

    Änderung oder Ergänzung einer unanfechtbaren Entscheidung über die Tragung der …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Für einen derartigen in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht geregelten Rechtsbehelf besteht nach Inkrafttreten des § 152a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 8 KSt 1.10 - juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 25.01.2011 - 8 KSt 12.10
    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Sie ist vielmehr ein formelles Recht, das greift, wenn das Gericht wesentliches Vorbringen der Prozessbeteiligten nicht zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in gebotener Weise auseinandergesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 KSt 12.10 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 19 ZB 22.2659

    Erfolglose Anhörungsrüge in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

    Im Übrigen stellt die Anhörungsrüge keinen Rechtsbehelf zur inhaltlichen Nachprüfung der angegriffenen gerichtlichen Entscheidung dar (…st.Rspr., z.B. BVerwG, B.v. 16.1.2023 - 4 BN 46.22 u.a. - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 12.1.2023 - 8 B 51.22 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 9.3.2023 - 10 AS 23.411 - juris Rn. 6;… B.v. 22.9.2022 - 10 ZB 22.30735 - juris Rn. 3).
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