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Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 12.04.2019

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.2019 - 8 B 52.19   

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https://dejure.org/2019,32106
BVerwG, 11.09.2019 - 8 B 52.19 (https://dejure.org/2019,32106)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2019 - 8 B 52.19 (https://dejure.org/2019,32106)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2019 - 8 B 52.19 (https://dejure.org/2019,32106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Revisionszulassung; Divergenzrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 GG, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Revisionszulassung; Divergenzrüge

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Finanzbedarfs der kreisangehörigen Gemeinden durch deren Anhörung bei der Festlegung der Höhe des Kreisumlagesatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2
    Ermittlung des Finanzbedarfs der kreisangehörigen Gemeinden durch deren Anhörung bei der Festlegung der Höhe des Kreisumlagesatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 07.10.2016 - 3 KO 94/12

    Gebot der Berücksichtigung des gemeindlichen Finanzbedarfs im Verfahren der …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 8 B 52.19
    Rn. 5 Das Berufungsgericht knüpft zwar in den Entscheidungsgründen an sein Urteil vom 7. Oktober 2016 - 3 KO 94/12 - an, dem es die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die bei der Festsetzung der Kreisumlage zu berücksichtigen seien, entnimmt.
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 13.14

    Kreisumlage; Umlagesatz; Haushaltsausgleich; Haushaltsdefizit; Haushaltsnotlage; …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 8 B 52.19
    Rn. 6 Von einer allein bundesrechtlichen Anknüpfung des divergierenden Rechtssatzes in dem Berufungsurteil ist ferner im Hinblick darauf auszugehen, dass das Berufungsgericht eine Anhörungspflicht auch dann angenommen hat, wenn die Haushaltssatzung wie hier durch die Aufsichtsbehörde festgesetzt wurde; im Hinblick darauf übernimmt das Berufungsurteil wörtlich eine Passage zum Regelungsgehalt des Art. 28 Abs. 2 GG aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2015 - 10 C 13.14 - (BVerwGE 152, 188 Rn. 42).
  • BVerwG, 29.05.2019 - 10 C 6.18

    Keine Pflicht zur förmlichen Anhörung kreisangehöriger Gemeinden vor Festlegung …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 8 B 52.19
    Rn. 3 Diese vom Berufungsgericht bejahte Frage ist durch das nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - (NVwZ 2019, 1279) im verneinenden Sinne beantwortet worden.
  • BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsantrag; Wiedereinsetzung …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 8 B 52.19
    Im Falle einer derartigen nachträglichen Divergenz kann die als klärungsbedürftig aufgeworfene Rechtsfrage in eine Divergenzrüge umgedeutet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15 und vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15 - BVerwGE 153, 169 Rn. 9).
  • BVerwG, 08.06.2007 - 8 B 101.06

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision gegen ein …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 8 B 52.19
    Im Falle einer derartigen nachträglichen Divergenz kann die als klärungsbedürftig aufgeworfene Rechtsfrage in eine Divergenzrüge umgedeutet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15 …und vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15 - BVerwGE 153, 169 Rn. 9).
  • OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 A 159/18

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheids

    Ausdrücklich abweichend von der Rechtsprechung anderer Obergerichte und inzwischen im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird auch dort ein zwingendes "formalisiertes" Anhörungsverfahren nicht für "unabdingbar geboten" erachtet; vielmehr könne der Landkreis seinen Verpflichtungen auch durch die Nutzung anderer Informationsquellen nachkommen.(vgl. dazu im Einzelnen VGH München, Beschluss vom 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 -, ersichtlich nur bei Beck-Online) Aus dem die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie auch im Verfassungsrecht des Landes für die Gemeinden verankernden Art. 119 Abs. 1 Satz 1 SVerf ergibt sich insoweit nichts Weitergehendes.(vgl. dazu etwa VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 13.3.2006 - Lv 2/05 -, AS 34, 1, wonach den Gemeinden kein verfassungsrechtliches Anhörungsrecht vor dem Erlass von Gesetzen zusteht, durch die ihre Belange Betroffen werden (dort zu Schulorganisationsmaßnahmen); allgemein zu der Frage einer selbstständigen Bedeutung gegebenenfalls weitergehender landesverfassungsrechtlich normierter Anhörungserfordernisse die auf einer nachträglichen Divergenz beruhenden Zulassungsbeschlüsse des BVerwG vom 11.9.2019 - 8 B 52.19 -, und vom 27.9.2019 - 8 BN 1.19 - (nun 8 CN 4.19) - ).
  • BVerwG, 26.05.2020 - 8 C 20.19

    Keine Pflicht zur Anhörung der Gemeinden vor Festlegung der Kreisumlage

    Es leitet die vermeintliche Verpflichtung der Landkreise, vor der Festlegung des Umlagesatzes Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden einzuholen, und eine entsprechende Verpflichtung der Kommunalaufsichtsbehörde bei Festsetzungen im Wege der Ersatzvornahme aus Art. 28 Abs. 2 GG und nicht auch selbständig tragend aus Art. 91 und 93 der Verfassung des Freistaates Thüringen ab (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 11. September 2019 - 8 B 52.19 - juris Rn. 4 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - A 11 S 635/20

    Zulassung wegen nachträglicher Divergenz

    OVG, Beschluss vom 25.02.2021 - 4 LA 212/19 -, juris Rn. 13 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 01.12.2020 - 1 LA 348/20 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 13.08.2020 - 13a ZB 19.31056 -, juris Rn. 8; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 11.08.2020 - OVG 3 N 122.19 -, juris Rn. 16; Hess. VGH, Beschlüsse vom 18.09.2019 - 4 A 1859/19.Z.A. -, juris Rn. 5 f., und vom 30.05.1997 - 12 UZ 4900/96.A -, juris Rn. 9; zum vergleichbaren Fall der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision BVerwG, Beschlüsse vom 11.09.2019 - 8 B 52.19 -, juris Rn. 3, vom 07.08.2017 - 10 B 14.16 -, juris Rn. 9, und vom 29.10.2015 - 2 B 70.15 u.a. -, juris Rn. 9; vgl. ferner Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 01.01.2021, § 133 Rn. 53 f.; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 124 Rn. 32; Buchheister, ebd., § 132 Rn. 37; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, Stand Dezember 2015, § 78 Rn. 186).
  • OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 A 160/18

    Anfechtung eines Festsetzungsbescheids für die Kreisumlage

    Ausdrücklich abweichend von der Rechtsprechung anderer Obergerichte und inzwischen im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird dort insbesondere ein zwingendes "formalisiertes" Anhörungsverfahren nicht für "unabdingbar geboten" erachtet; vielmehr könne der Landkreis seinen Verpflichtungen auch durch die Nutzung anderer Informationsquellen nachkommen.(vgl. dazu im Einzelnen VGH München, Beschluss vom 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 -, ersichtlich nur bei Beck-Online) Aus dem die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie auch im Verfassungsrecht des Landes für die Gemeinden verankernden Art. 119 Abs. 1 Satz 1 SVerf ergibt sich insoweit nichts Weitergehendes.(vgl. dazu etwa VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 13.3.2006 - Lv 2/05 -, AS 34, 1, wonach den Gemeinden kein verfassungsrechtliches Anhörungsrecht vor dem Erlass von Gesetzen zusteht, durch die ihre Belange Betroffen werden (dort zu Schulorganisationsmaßnahmen); allgemein zu der Frage einer selbstständigen Bedeutung gegebenenfalls weitergehender landesverfassungsrechtlich normierter Anhörungserfordernisse die auf einer nachträglichen Divergenz beruhenden Zulassungsbeschlüsse des BVerwG vom 11.9.2019 - 8 B 52.19 -, und vom 27.9.2019 - 8 BN 1.19 - (nun 8 CN 4.19) - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - A 11 S 123/20

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz in Asylverfahren unabhängig von der …

    OVG, Beschluss vom 25.02.2021 - 4 LA 212/19 -, juris Rn. 13 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 01.12.2020 - 1 LA 348/20 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 13.08.2020 - 13a ZB 19.31056 -, juris Rn. 8; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 11.08.2020 - OVG 3 N 122.19 -, juris Rn. 16; Hess. VGH, Beschlüsse vom 18.09.2019 - 4 A 1859/19.Z.A. -, juris Rn. 5 f., und vom 30.05.1997 - 12 UZ 4900/96.A -, juris Rn. 9; zum vergleichbaren Fall der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision BVerwG, Beschlüsse vom 11.09.2019 - 8 B 52.19 -, juris Rn. 3, vom 07.08.2017 - 10 B 14.16 -, juris Rn. 9, und vom 29.10.2015 - 2 B 70.15 u.a. -, juris Rn. 9; vgl. ferner Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 01.01.2021, § 133 Rn. 53 f.; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 124 Rn. 32; Buchheister, ebd., § 132 Rn. 37; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, Stand Dezember 2015, § 78 Rn. 186).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2022 - A 11 S 3595/20

    Afghanistan: Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Keine …

    OVG, Beschluss vom 25.02.2021 - 4 LA 212/19 - juris Rn. 1 3 1 ; OVG Bremen, Beschluss vom 01.12.2020-1 LA 348/20-juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 13.08.2020 - 13a ZB 19.31056 - juris Rn. 8; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 11.08.2020 - OVG 3 N 122.19 - juris Rn. 16; Hess. VGH, Beschlüsse vom 18.09.2019 - 4 A 1859/19.Z.A. - juris Rn. 5 f., und vom 30.05.1997 - 12 UZ 4900/96.A - juris Rn. 9; zum vergleichbaren Fall der Be­ schwerde gegen die Nichtzulassung der Revision BVerwG, Beschlüsse vom 11.09.2019 - 8 B 52.19 - juris Rn. 3, vom 07.08.2017 - 10 B 14.16 - juris Rn. 9, und vom 29.10.2015 - 2 B 70.15 u. a. - juris Rn. 9; vgl. ferner Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 01.01.2021, § 133 Rn. 53 f.; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 29. EL Oktober 2015, § 124 Rn. 32; Buchheister, in: Schoch/Schneider, VwGO, 35. EL September 2018, § 132 Rn. 55; Funke-Kai­ ser, in: GK-AsylG, Stand Dezember 2015, § 7 8 Rn. 186).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11999
VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19 (https://dejure.org/2019,11999)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 12.04.2019 - 8 B 52/19 (https://dejure.org/2019,11999)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 12. April 2019 - 8 B 52/19 (https://dejure.org/2019,11999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 SG; § 17 Abs 2 S 1 SG; § 20 Abs 1 SG; § 20 Abs 3 S 1 SG; § 23 Abs 1 SG; § 55 Abs 5 SG; § 7 SG; § 80 Abs 1 S 1 VwGO; § 80 Abs 5 S 1 VwGO; § 23 Abs 6 WBO
    Aufschiebende Wirkung; intendiertes Ermessen; Kameradschaft; Nötigung; Soldatenberater; Versicherungsvermittler

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 114.11

    Soldat; Dienstpflichtverletzung; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Diese Gefahr muss gerade als Auswirkung einer Dienstpflichtverletzung des Soldaten drohen, was aufgrund einer nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 8, …und Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 10;… vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.05.2006 - 5 ME 67/06 -, juris Rn. 19).

    Jedoch ist im Rahmen der Gefährdungsprüfung zu berücksichtigen, ob die Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch eine Disziplinarmaßnahme abgewendet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 9, 15, …und Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 11).

    Dies gilt auch im Rahmen der Ansehensgefährdung (BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 14).

    Rn. 25 Eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung im Sinne des § 55 Abs. 5 SG ist regelmäßig bei Dienstpflichtverletzungen im militärischen Kernbereich, die unmittelbar die personelle oder materielle Einsatzbereitschaft beeinträchtigen, anzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 10, 12).

    Hierunter fallen schon begrifflich nur (schwere) innerdienstliche Dienstpflichtverletzungen oder außerdienstliches Verhalten, das unmittelbar hierauf gerichtet ist; nicht jeder schuldhafte Pflichtenverstoß eines Soldaten beeinträchtigt unmittelbar die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 12).

    Vielmehr müssen gerade bei leichterem Fehlverhalten entweder eine Wiederholungsgefahr oder eine Nachahmungsgefahr hinzukommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 12).

    Rn. 28 Um die Auswirkungen für die Einsatzbereitschaft oder das Ansehen der Bundeswehr beurteilen zu können, ist eine einzelfallbezogene Würdigung der konkreten Dienstpflichtverletzung erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 10).

    Denn bei dem Verhalten des Antragstellers handelt es sich weder um ein nur leichtes Fehlverhalten noch liegen mildernde Umstände vor, die zu einer solchen Annahme führen könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 9, …und Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 11;… Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.2012 - 5 LA 357/11 -, juris Rn. 12).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 2 LB 25/14

    Entlassung eines Soldaten wegen Hitlergruß

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine solche Prognose ist der Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren abgeschlossen wird (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 32;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.12.2012 - 1 A 846/12 -, juris Rn. 44).

    Mit dem Begriff der Gefährdung ist ausreichend, dass die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht, mithin eine Gefahr droht (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 39;… Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.2012 - 5 LA 357/11 -, juris Rn. 9, 15;… vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 19.04.2018 - 6 CS 18.580 -, juris Rn. 14).

    Dabei genügt es nicht, wenn Randbereiche des Militärischen berührt werden, vielmehr muss es sich um Regeln und Einrichtungen handeln, die über diese Randbereiche hinausgehen (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 34;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.12.2012 - 1 A 846/12 -, juris Rn. 40 f.;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 03.02.2010 - 2 L 302/06 -, juris Rn. 18).

    Eine ernstliche Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr ist anzunehmen, wenn das Verhalten des Soldaten mit den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung an die Integrität der Bundeswehr unvereinbar, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsstaatlichkeit der Streitkräfte bei Bekanntwerden erschüttert wäre (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 35).

    Dem steht nicht entgegen, wie der Antragstellers ausführt, dass sein Disziplinarbuch bislang keine Eintragungen aufweist (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 43).

    Mit dem Erfordernis, dass die Gefährdung der militärischen Ordnung ernstlich sein muss, entscheidet das Gesetz selbst die Frage der Angemessenheit der fristlosen Entlassung im Verhältnis zu dem erstrebten Zweck (vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 43;… Bay. VGH, Beschl. v. 19.04.2018 - 6 CS 18.580 -, juris Rn. 16).

    Rn. 41 2. Die Antragsgegnerin ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG das Ermessen im Sinne einer sogenannten "intendierten Entscheidung" im Regelfall hin zu einer fristlosen Entlassung auszuüben und von einer solchen nur bei Vorliegen besonderer (atypischer) Umstände abzusehen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 42 ff.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.08.2012 - 1 A 2084/07 -, juris Rn. 143 ff.; Kammerbeschl. v. 12.03.2018 - 8 B 219/17 -, n.v.;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, juris Rn. 20;… offengelassen: Nds. OVG, Beschl. v. 20.07.2007 - 5 PA 290/05 -, juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 28.05.2018 - 6 CS 18.775

    Entlassung wegen Werbung für Schneeballsystem als Pflichtverletzung eines …

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Der ernstlichen Gefahr für die militärische Ordnung kann etwa dann auch durch eine Disziplinarmaßnahme ausreichend begegnet werden, wenn es sich bei der Dienstpflichtverletzung um eine Affekthandlung bei geringer Vorbildfunktion des Soldaten handelt, also wenn eine Wiederholungsgefahr typischerweise nicht besteht und die Dienstpflichtverletzung nicht Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeit zu werten war (…BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, juris Rn. 15; Bay. VGH, Beschl. v. 28.05.2018 - 6 CS 18.775 -, juris Rn. 9;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.12.2012 - 1 A 846/12 -, juris Rn. 44 f.).

    Rn. 37 c) Darüber hinaus hat der Antragsteller durch sein Werben für den Versicherungsvermittler auch gegen das Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten (§ 20 Abs. 1 SG) verstoßen (vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 28.05.2018 - 6 CS 18.775 -, juris Rn. 12).

    Auf seine weitere, lebensfremde Behauptung, dass die Nebentätigkeit unentgeltlich erfolgt sei, der auch die glaubhaften Angaben des Obergefreiten K. entgegenstehen, kommt es dabei nicht an, weil es sich jedenfalls um eine wirtschaftliche Mitarbeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SG handeln würde, die auch bei Unentgeltlichkeit genehmigungsbedürftig wäre (vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 28.05.2018 - 6 CS 18.775 -, juris Rn. 13).

    Dennoch kann vorliegend auf eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung geschlossen werden, weil es sich bei dem Fehlverhalten um eine Disziplinlosigkeit handelt, die in der Bundeswehr um sich zu greifen droht, mithin eine Nachahmungsgefahr besteht (so i.E. auch Bay. VGH, Beschl. v. 28.05.2018 - 6 CS 18.775 -, juris Rn. 15).

    Bereits der der Kammer vorliegenden - zum Teil nicht veröffentlichten - Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass es sich bei dem Verhalten des Antragstellers nicht um einen Einzelfall handelt, sondern es durchaus vorkommt, dass Soldaten ihre Kameraden als Kunden für Versicherungsvermittler / -agenturen zu gewinnen versuchen (Bay. VGH, Beschl. v. 28.05.2018 - 6 CS 18.775 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 19.02.2019 - 6 B 4453/18 -, n.v.;… VG Düsseldorf, Urt. v. 25.01.2017 - 10 K 3895/15 -, juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 19.04.2018 - 6 CS 18.580

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis wegen mehrfacher sexueller Belästigung

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Mit dem Begriff der Gefährdung ist ausreichend, dass die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht, mithin eine Gefahr droht (…OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 39;… Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.2012 - 5 LA 357/11 -, juris Rn. 9, 15; vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 19.04.2018 - 6 CS 18.580 -, juris Rn. 14).

    Die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erfordert im Frieden und in noch höherem Maße im Einsatzfalle gegenseitiges Vertrauen sowie das Bewusstsein, sich jederzeit aufeinander verlassen zu können (Bay. VGH, Beschl. v. 19.04.2018 - 6 CS 18.580 -, juris Rn. 15).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (…BVerwG, Urt. v. 12.02.2015 - 2 WD 2.14 -, juris Rn. 33; Bay. VGH, Beschl. v. 19.04.2018 - 6 CS 18.580 -, juris Rn. 14).

    Mit dem Erfordernis, dass die Gefährdung der militärischen Ordnung ernstlich sein muss, entscheidet das Gesetz selbst die Frage der Angemessenheit der fristlosen Entlassung im Verhältnis zu dem erstrebten Zweck (…vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 43; Bay. VGH, Beschl. v. 19.04.2018 - 6 CS 18.580 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Diese Gefahr muss gerade als Auswirkung einer Dienstpflichtverletzung des Soldaten drohen, was aufgrund einer nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 8, und Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 10;… vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.05.2006 - 5 ME 67/06 -, juris Rn. 19).

    Jedoch ist im Rahmen der Gefährdungsprüfung zu berücksichtigen, ob die Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch eine Disziplinarmaßnahme abgewendet werden kann (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 9, 15, und Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 11).

    Eine Belehrung hätte darüber hinaus vielmehr auch zur Folge gehabt, dass die Aufnahme einer ungenehmigten Nebentätigkeit zugleich noch einen Verstoß gegen die Gehorsamspflicht (§ 11 SG) darstellen würde (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 14).

    Denn bei dem Verhalten des Antragstellers handelt es sich weder um ein nur leichtes Fehlverhalten noch liegen mildernde Umstände vor, die zu einer solchen Annahme führen könnten (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 9, und Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 11;… Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.2012 - 5 LA 357/11 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14

    Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der …

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Die zulässige Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten, somit der Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr (BVerwG, Urt. v. 12.02.2015 - 2 WD 2.14 -, juris Rn. 28).

    Mit seiner Drohung gegenüber dem Obergefreiten K. dürfte der Antragsteller zudem den Tatbestand der versuchten Nötigung (§§ 240, 22, 23 StGB) erfüllt und damit wiederum seine Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG) verletzt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.2015 - 2 WD 2.14 -, juris Rn. 30).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (BVerwG, Urt. v. 12.02.2015 - 2 WD 2.14 -, juris Rn. 33;… Bay. VGH, Beschl. v. 19.04.2018 - 6 CS 18.580 -, juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - 1 A 846/12

    Wiederholtes Zuspätkommen und anderer Ungehorsam als Gefährdung der militärischen …

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine solche Prognose ist der Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren abgeschlossen wird (…OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.12.2012 - 1 A 846/12 -, juris Rn. 44).

    Der ernstlichen Gefahr für die militärische Ordnung kann etwa dann auch durch eine Disziplinarmaßnahme ausreichend begegnet werden, wenn es sich bei der Dienstpflichtverletzung um eine Affekthandlung bei geringer Vorbildfunktion des Soldaten handelt, also wenn eine Wiederholungsgefahr typischerweise nicht besteht und die Dienstpflichtverletzung nicht Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeit zu werten war (…BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, juris Rn. 15;… Bay. VGH, Beschl. v. 28.05.2018 - 6 CS 18.775 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.12.2012 - 1 A 846/12 -, juris Rn. 44 f.).

    Dabei genügt es nicht, wenn Randbereiche des Militärischen berührt werden, vielmehr muss es sich um Regeln und Einrichtungen handeln, die über diese Randbereiche hinausgehen (…OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.12.2012 - 1 A 846/12 -, juris Rn. 40 f.;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 03.02.2010 - 2 L 302/06 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem …

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Der ernstlichen Gefahr für die militärische Ordnung kann etwa dann auch durch eine Disziplinarmaßnahme ausreichend begegnet werden, wenn es sich bei der Dienstpflichtverletzung um eine Affekthandlung bei geringer Vorbildfunktion des Soldaten handelt, also wenn eine Wiederholungsgefahr typischerweise nicht besteht und die Dienstpflichtverletzung nicht Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeit zu werten war (BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, juris Rn. 15;… Bay. VGH, Beschl. v. 28.05.2018 - 6 CS 18.775 -, juris Rn. 9;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.12.2012 - 1 A 846/12 -, juris Rn. 44 f.).

    Rn. 41 2. Die Antragsgegnerin ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG das Ermessen im Sinne einer sogenannten "intendierten Entscheidung" im Regelfall hin zu einer fristlosen Entlassung auszuüben und von einer solchen nur bei Vorliegen besonderer (atypischer) Umstände abzusehen ist (…vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 42 ff.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.08.2012 - 1 A 2084/07 -, juris Rn. 143 ff.; Kammerbeschl. v. 12.03.2018 - 8 B 219/17 -, n.v.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, juris Rn. 20;… offengelassen: Nds. OVG, Beschl. v. 20.07.2007 - 5 PA 290/05 -, juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17

    Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale als Dienstpflichtverletzungen

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Der Sinn und Zweck des § 55 Abs. 5 SG ist demgegenüber darin zu sehen, dass die Rechtsstellung dieser Soldaten noch nicht so gefestigt ist, dass auch sie nur im Wege eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entfernt werden dürften (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.02.2018 - 4 S 2200/17 -, juris Rn. 24).

    Insoweit liegt auch ein Verstoß gegen die aus § 12 SG resultierende Pflicht zu gegenseitiger Achtung und Fairness (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.02.2018 - 4 S 2200/17 -, juris Rn. 28) vor, der ebenfalls eine Gefährdung der militärischen Ordnung zu begründen vermag.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2012 - 5 LA 357/11

    Ernsthafte Gefährdung des Ansehens der Bundswehr durch eine …

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19
    Mit dem Begriff der Gefährdung ist ausreichend, dass die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht, mithin eine Gefahr droht (…OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.2012 - 5 LA 357/11 -, juris Rn. 9, 15;… vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 19.04.2018 - 6 CS 18.580 -, juris Rn. 14).

    Denn bei dem Verhalten des Antragstellers handelt es sich weder um ein nur leichtes Fehlverhalten noch liegen mildernde Umstände vor, die zu einer solchen Annahme führen könnten (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, juris Rn. 9, …und Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.2012 - 5 LA 357/11 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 25.06.2015 - 1 WB 27.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 1 A 2084/07

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit innerhalb der ersten vier Jahre bei …

  • VG Düsseldorf, 25.01.2017 - 10 K 3895/15

    Entlassung eines früheren Zeitsoldaten aus der Bundeswehr war rechtmäßig

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Konsums …

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung; …

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom …

  • BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08

    Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden

  • BVerwG, 07.08.2014 - 9 VR 2.14

    Planfeststellung; Entwässerungseinrichtung der Autobahn; technische Probleme; …

  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und …

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund …

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06

    Umdeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 302/06

    Entlassung eines Soldaten; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Sofortvollzugs der Entlassungsverfügung …

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2006 - 5 ME 67/06

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • VG München, 29.07.2020 - M 21b K 19.4196

    Vermittlung von Versicherungsprodukten ohne Nebentätigkeitsgenehmigung als Grund …

    Rn. 28 Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob die so gelagerte Dienstpflichtverletzung anders zu beurteilen wäre, wenn eine vorherige Belehrung über die Nebentätigkeitsbestimmungen unterblieben wäre (vgl. dazu etwa VG Lüneburg, B.v. 12.04.2019 - 8 B 52/19 - juris Rn. 38;… VG München, U.v. 11.2.2020 - M 21b K 19.3470 - juris Rn. 29).

    Insoweit liegt darin auch ein Verstoß gegen die aus § 12 SG resultierende Pflicht zu gegenseitiger Achtung und Fairness (vgl. dazu VG Lüneburg, B.v. 12.4.2019 - 8 B 52/19 - juris Rn. 34).

    Rn. 31 Der Kläger hat weiter gegen die Gehorsamspflicht des § 11 SG verstoßen, weil er über das verletzte Verbot belehrt worden ist (…BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 28/10 - BVerwGE 140, 199 - juris Rn. 14; explizit für Nebentätigkeiten auch VG Lüneburg, B.v. 12.04.2019 - 8 B 52/19 - juris Rn. 38).

    Hieraus und aus der Häufigkeit ähnlicher Entscheidungen (vgl. nur BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 6 CS 19.940 - juris; B.v. 28.5.2018 - 6 CS 18.775 - juris; B.v. 9.4.2019 - 6 ZB 18.2402 - juris; VG Lüneburg, B.v. 12.4.2019 - 8 B 52/19 - juris) ist zu entnehmen, dass es sich um eine Problematik innerhalb der Bundeswehr von nicht zu vernachlässigendem Umfang handelt und es durchaus regelmäßig vorkommt, dass Soldaten ihre Kameraden als Kunden für Versicherungsvermittler/-agenturen zu gewinnen versuchen.

    Zu Recht geht die Beklagte folglich davon aus, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass der Dienstherr die Anbahnung der Vermittlung von Versicherungsleistungen zum persönlichen Vorteil eines Soldaten als Kavaliersdelikt ansehe und dieses daher ohne Folgen für das Dienstverhältnis bliebe (vgl. VG Lüneburg, B.v. 12.4.2019 - 8 B 52/19 - juris Rn. 39).

  • VG München, 11.02.2020 - M 21b K 19.3470

    Fristlose Entlassung eines Soldaten wegen unerlaubter Nebentätigkeit

    Eine ausdrückliche Belehrungspflicht der Bundeswehr über die Vorschriften des § 20 SG besteht nicht (VG Lüneburg, B.v. 12.04.2019 - 8 B 52/19 - juris Rn. 38).

    Insoweit liegt auch ein Verstoß gegen die aus § 12 SG resultierende Pflicht zu gegenseitiger Achtung und Fairness vor (vgl. VG Lüneburg, B.v. 12.4.2019 - 8 B 52/19 - juris Rn. 34).

    Hieraus und der Häufigkeit ähnlicher Entscheidungen (vgl. nur BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 6 CS 19.940 - juris; v. 28.5.2018 - 6 CS 18.775 - juris; v. 9.4.2019 - 6 ZB 18.2402 - juris; VG Lüneburg, B.v. 12.4.2019 - 8 B 52/19 - juris) ist zu entnehmen, dass es sich um ein Problem der Bundeswehr von nicht zu verachtendem Umfang handelt und es durchaus regelmäßig vorkommt, dass Soldaten ihre Kameraden als Kunden für Versicherungsvermittler/-agenturen zu gewinnen versuchen.

    Zu Recht geht die Beklagte folglich davon aus, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass der Dienstherr die Anbahnung der Vermittlung von Versicherungsleistungen zu dem persönlichen Vorteil eines Soldaten als Kavalierdelikt ansehe und dieses daher ohne Folgen für das Dienstverhältnis bliebe (vgl. VG Lüneburg, B.v. 12.4.2019 - 8 B 52/19 - juris Rn. 39).

  • VG Hamburg, 19.06.2024 - 21 K 2482/23
    Auch bei einer Verletzung der Kameradschaftspflicht ist regelmäßig der Kernbereich betroffen (vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 16.10.2020, 1 B 858/20, juris Rn. 26; VG Regensburg, Beschl. v. 24.5.2022, RO 1 S 21.2420, juris Rn. 71; VG Leipzig, Urt. v. 20.7.2021, 8 K 2122/18, juris Rn. 91; VG Lüneburg, Beschl. v. 12.4.2019, 8 B 52/19, juris Rn. 31; abl.
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