Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Vorliegen eines unzulässigen Überraschungsurteils bei Zugrundelegen eines nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkts; Notwendigkeit der Erteilung eines rechtlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 21.03.2007 - 4 K 861/00
- BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07
- BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
- VG Frankfurt/Oder, 27.04.2011 - 8 K 32/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk; …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07
Das Gericht ist zwar nicht verpflichtet, zur rechtlichen Würdigung des Sachverhalts die Beteiligten schon vorab darauf hinzuweisen, auf welchen von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen will (stRspr, vgl. z. B. Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 BVerwG 2 B 85.87 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m. w. N. und vom 27. Mai 2003 BVerwG 9 BN 3.03 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98).Das Gericht darf seine Entscheidung aber nicht auf neue Gesichtspunkte stützen, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1994 BVerwG 6 B 87.93 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; vom 29. Februar 2000 BVerwG 4 B 13.00 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29 und vom 27. Mai 2003 BVerwG 9 BN 3.03 a. a. O.).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07
Das rechtliche Gehör wird verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. z. B. BVerfGE 84, 188 [190]). - BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93
Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07
Das Gericht darf seine Entscheidung aber nicht auf neue Gesichtspunkte stützen, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1994 BVerwG 6 B 87.93 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; vom 29. Februar 2000 BVerwG 4 B 13.00 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29 …und vom 27. Mai 2003 BVerwG 9 BN 3.03 a. a. O.).
- BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07
Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt deshalb dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Dezember 1991 BVerwG 5 B 80.91 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 m. w. N.). - BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07
Das Gericht ist zwar nicht verpflichtet, zur rechtlichen Würdigung des Sachverhalts die Beteiligten schon vorab darauf hinzuweisen, auf welchen von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen will (stRspr, vgl. z. B. Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 BVerwG 2 B 85.87 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m. w. N. und vom 27. Mai 2003 BVerwG 9 BN 3.03 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98). - BVerwG, 29.02.2000 - 4 B 13.00
Merkmale einer Überraschungsentscheidung - Erfordernis der Einräumung der …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07
Das Gericht darf seine Entscheidung aber nicht auf neue Gesichtspunkte stützen, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1994 BVerwG 6 B 87.93 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; vom 29. Februar 2000 BVerwG 4 B 13.00 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29 …und vom 27. Mai 2003 BVerwG 9 BN 3.03 a. a. O.).
- BVerwG, 02.10.2012 - 6 B 34.12
Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit
Mit dieser Entscheidung wird dem Rechtsstreit regelmäßig keine Wendung gegeben, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch ein gewissenhafter Beteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab etwa Beschluss vom 12. Dezember 2007 - BVerwG 8 B 57.07 - juris Rn. 2). - BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Bekenntnis zum deutschen Volkstum; gelegentliche freiwillige Nutzung eines Passes …
Rn. 10 a) Von einer den Grundsatz des rechtlichen Gehörs in Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Überraschungsentscheidung (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - BVerwG 8 B 57.07 - juris Rn. 2) kann schon deswegen nicht gesprochen werden, weil der Beklagte in der Berufungserwiderung vom 1. Juli 2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sich der Kläger der Führung des 1977 ausgestellten Inlandspasses mit eingetragener russischer Nationalität schon vor 1995, als er die Änderung angesichts seines Aufnahmeverfahrens gerichtlich durchgesetzt habe, erfolgreich hätte widersetzen können (Bl. 188 der Gerichtsakte). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 13 E 425/12
Verbot der Werbung, Vermittlung und des Veranstaltens öffentlicher Glücksspiele …
Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 8 B 57.07 , juris.
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| BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07 |
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- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 21.03.2007 - 4 K 861/00
- BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07
- BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
- VG Frankfurt/Oder, 27.04.2011 - 8 K 32/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk; …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
Das Gericht ist zwar nicht verpflichtet, zur rechtlichen Würdigung des Sachverhalts die Beteiligten schon vorab darauf hinzuweisen, auf welchen von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen will (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N. und vom 27. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98).Das Gericht darf seine Entscheidung aber nicht auf neue Gesichtspunkte stützen, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; vom 29. Februar 2000 - BVerwG 4 B 13.00 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29 und vom 27. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - a.a.O.).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
Das rechtliche Gehör wird verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. z.B. BVerfGE 84, 188 ). - BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93
Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
Das Gericht darf seine Entscheidung aber nicht auf neue Gesichtspunkte stützen, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; vom 29. Februar 2000 - BVerwG 4 B 13.00 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29 …und vom 27. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - a.a.O.).
- BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt deshalb dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 m.w.N.). - BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
Das Gericht ist zwar nicht verpflichtet, zur rechtlichen Würdigung des Sachverhalts die Beteiligten schon vorab darauf hinzuweisen, auf welchen von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen will (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N. und vom 27. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98). - BVerwG, 29.02.2000 - 4 B 13.00
Merkmale einer Überraschungsentscheidung - Erfordernis der Einräumung der …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
Das Gericht darf seine Entscheidung aber nicht auf neue Gesichtspunkte stützen, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; vom 29. Februar 2000 - BVerwG 4 B 13.00 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29 …und vom 27. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - a.a.O.).
- VG Frankfurt/Oder, 27.04.2011 - 8 K 32/08
Beweislastverteilung im Vermögensrecht
Mit Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 8 B 57.07 - hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
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