Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.2021 - 8 B 58.20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtswidrige Beanstandung der Kreisumlagefestsetzung und Ersatzvornahme
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 28 Abs 2 GG, Art 49 Verf RP
Rechtswidrige Beanstandung der Kreisumlagefestsetzung und Ersatzvornahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gewährung eines Anspruchs einer Gemeinde auf finanzielle Mindestausstattung als Teil des Kernbereichs ihres Selbstverwaltungsrechts; Festsetzung der Kreisumlage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 27.06.2018 - 3 K 777/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2020 - 10 A 11208/18
- BVerwG, 29.06.2021 - 8 B 58.20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12
Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 8 B 58.20
Weder die ausdrücklich gerügte Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - (BVerwGE 165, 381) noch die sinngemäß geltend gemachte Divergenz zu dessen Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - (BVerwGE 145, 378) liegen vor.Rn. 5 a) Dem erstgenannten Urteil zufolge wird das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht gemäß Art. 28 Abs. 2 GG verletzt, wenn die Erhebung der Kreisumlage dazu führt, dass die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinde unterschritten wird (BVerwG…, Urteil vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - BVerwGE 165, 381 Rn. 13; ebenso bereits Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 18 ff.).
Rn. 7 b) Die sinngemäß gerügte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - (BVerwGE 145, 378) ist nicht substantiiert dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
Unter II. 6. b) dd) ccc) erläutert es, die weit über die Verschuldung der Gemeinden hinausgehende Finanznot des Klägers könne die Erhöhung des Umlagesatzes nicht rechtfertigen, weil der Kernbereich gemeindlicher Selbstverwaltung der Umlagefestsetzung eine absolute Grenze ziehe (vgl. dazu schon BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 36).
Danach darf die verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden durch die Kreisumlage und deren Zusammenwirken mit anderen Instrumenten zur Gestaltung der Finanzausstattung nicht unterschritten werden (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 18); daher kann auch die Möglichkeit einer Umlagebefreiung für sonst in ihrem Recht aus Art. 28 Abs. 2 GG verletzte Gemeinden relevant sein (BVerwG…, Urteil vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - BVerwGE 165, 381 Rn. 21).
Danach müssen die Gemeinden mindestens über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre pflichtigen (Fremd- wie Selbstverwaltungs-)Aufgaben ohne (nicht nur vorübergehende) Kreditaufnahme erfüllen können und darüber hinaus noch über eine "freie Spitze" verfügen, um zusätzlich freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang wahrzunehmen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 19 f. m.w.N.).
- BVerwG, 29.05.2019 - 10 C 6.18
Keine Pflicht zur förmlichen Anhörung kreisangehöriger Gemeinden vor Festlegung …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 8 B 58.20
Weder die ausdrücklich gerügte Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - (BVerwGE 165, 381) noch die sinngemäß geltend gemachte Divergenz zu dessen Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - (BVerwGE 145, 378) liegen vor.Rn. 5 a) Dem erstgenannten Urteil zufolge wird das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht gemäß Art. 28 Abs. 2 GG verletzt, wenn die Erhebung der Kreisumlage dazu führt, dass die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinde unterschritten wird (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - BVerwGE 165, 381 Rn. 13;… ebenso bereits Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 18 ff.).
Danach darf die verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden durch die Kreisumlage und deren Zusammenwirken mit anderen Instrumenten zur Gestaltung der Finanzausstattung nicht unterschritten werden (BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 18); daher kann auch die Möglichkeit einer Umlagebefreiung für sonst in ihrem Recht aus Art. 28 Abs. 2 GG verletzte Gemeinden relevant sein (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 - BVerwGE 165, 381 Rn. 21).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 8 B 58.20
Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81
Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 8 B 58.20
Der Vorwurf bundesrechtswidriger Anwendung irrevisibler landesrechtlicher, kommunal- und haushaltsrechtlicher Vorschriften kann eine Revisionszulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur rechtfertigen, wenn dargelegt wird, dass der bundesrechtliche Maßstab selbst rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf aufweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1984 - 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 …und vom 28. September 2010 - 8 B 5.10 - juris Rn. 2). - BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 5.10
Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer zu klärenden verfassungsrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 8 B 58.20
Der Vorwurf bundesrechtswidriger Anwendung irrevisibler landesrechtlicher, kommunal- und haushaltsrechtlicher Vorschriften kann eine Revisionszulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur rechtfertigen, wenn dargelegt wird, dass der bundesrechtliche Maßstab selbst rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf aufweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1984 - 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 28. September 2010 - 8 B 5.10 - juris Rn. 2).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2022 - 4 L 30/21
Anforderungen an die Festsetzung der Kreisumlage; finanzielle Mindestausstattung …
Dementsprechend verstößt ein Umlagesatz gegen das Verfassungsgebot der finanziellen Mindestausstattung, wenn bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung erkennbar ist, dass er von vielen oder gar dem überwiegenden Teil der umlageverpflichteten Kommunen nicht erbracht werden könnte bzw. rechtswidrig in deren Finanzautonomie eingriffe und daher mit entsprechenden Auswirkungen auf den Landkreishaushalt im Wege von (Teil-)Erlassen korrigiert werden müsste (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Juli 2020 - 10 A 11208/18 -, juris, Rn. 98; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 2 L 463/16 -, juris, Rn. 35, 36; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 8 B 58.20 -, juris, Rn. 13).Im Hinblick auf die grundsätzlich zulässige und gebotene Querschnittsbildung bei der Festsetzung des Umlagesatzes, die jedoch nicht im Wege finanzieller Billigkeitsmaßnahmen auf der Vollzugsebene weitgehend entwertet werden darf (s. o.), folgt der Senat insoweit der Rechtsauffassung, dass die Grenze jedenfalls dann überschritten ist, wenn mehr als ein Viertel der umlagepflichtigen Gemeinden die Kreisumlage ohne Eingriff in ihre verfassungsrechtliche Mindestausstattung nicht vollständig erbringen könnte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Juli 2020 - 10 A 11208/18 -, juris, Rn. 100; vgl. auch VG Magdeburg…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 9 A 367/19 -, juris, Rn. 71 ; vgl. weiter BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 8 B 58.20 -, juris, Rn. 13; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 2 L 463/16 -, juris, Rn. 36).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 M 28/20
Vorläufiger Rechtsschutz bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung; richtiger …
Die Abschiebungsandrohung werde auch nach der Konkretisierung im Hinblick auf den Zielstaat Marokko durch den Bescheid des Bundesamtes vom 11. Februar 2020 nicht vollziehbar, weil das Gericht durch Beschluss vom gleichen Tag (8 B 58/20 MD) die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen diesen Bescheid wiederhergestellt habe. - VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 142/21
Kommunalrecht (Kreisumlage)
Dementsprechend verstößt ein Umlagesatz gegen das Verfassungsgebot der finanziellen Mindestausstattung, wenn bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung erkennbar ist, dass er von vielen oder gar dem überwiegenden Teil der umlageverpflichteten Kommunen nicht erbracht werden könnte bzw. rechtswidrig in deren Finanzautonomie eingriffe und daher mit entsprechenden Auswirkungen auf den Landkreishaushalt im Wege von (Teil-)Erlassen korrigiert werden müsste (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Juli 2020 - 10 A 11208/18 -, juris Rn. 98; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 2 L 463/16 -, juris Rn. 35, 36; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 8 B 58.20 -, juris Rn. 13).
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