Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.2009 - 8 B 59.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bestehen eines rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarfs bezüglich der Frage der Anwendung der treuhänderischen Verwaltung gemäß § 6 der Verordnung vom 17. Juli 1952 auf Personen mit damaligem Wohnsitz in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands - Maßgebliche Kriterien ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.04.2008 - 6 K 2381/04
- BVerwG, 08.01.2009 - 8 B 59.08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
Befangenheit als Verfahrensmangel; Entzug des gesetzlichen Richters
Auszug aus BVerwG, 08.01.2009 - 8 B 59.08
Dementsprechend kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensmangel nicht geltend gemacht werden (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 2. April 2007 - BVerwG 8 B 75.06 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 67).Nur dann, wenn ein Richter unter eindeutiger Missachtung dieser Verfahrensvorschriften tätig wird und sonst nur noch dann, wenn der tätig gewordene Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene, ist ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben (vgl. Beschluss vom 2. April 2007 a.a.O.).
- VGH Bayern, 28.08.2015 - 9 ZB 13.1876
Anspruch des Nachbarn auf aufsichtliches Tätigwerden; Eventhalle; …
Da sich die beanstandeten Ausführungen des Verwaltungsgerichts erst aus den Urteilsgründen ergeben, scheidet eine Verletzung des § 54 VwGO i.V.m. § 42 ZPO von vornherein aus, da die Frage einer möglichen Befangenheit nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2009 - 8 B 59/08 - juris Rn. 4).Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (BVerwG, B.v. 8.1.2009 - 8 B 59/08 - juris Rn. 5).
- OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter …
Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (BVerwG, Beschl. v. 8.1.2009 - 8 B 59/08 -, juris). - OVG Sachsen, 14.10.2013 - 5 A 87/11
Zulassung der Berufung (abgelehnt), Teilbeiträge, Schmutzwasserentsorgung, …
Dementsprechend kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensmangel nicht geltend gemacht werden (SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010 KStZ 2010, 216; BVerwG, Beschl. v. 8. Januar 2009 - 8 B 59.08 -, juris sowie Beschl. v. 15. Mai 2008, NVwZ 2008, 1025 für das Revisionsverfahren; st. Rspr.; anders noch: SächsOVG, Beschl. v. 1.8.2000, SächsVBl. 2001, 10 ff.). - OVG Sachsen, 11.07.2025 - 2 A 62/25
Beamtenversorgungsrecht; Rückforderung überzahlter Ruhestandsbezüge; fiktiver …
Dementsprechend kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensmangel nicht geltend gemacht werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober 2013 - 5 A 87/11 -, juris unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 8. Januar 2009 - 8 B 59.08 -, juris sowie Beschl. v. 15. Mai 2008, NVwZ 2008, 1025 für das Revisionsverfahren; st. Rspr.; anders noch: SächsOVG, Beschl. v. 1. August 2000, SächsVBl. 2001, 10 ff.).
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