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   BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09   

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BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 (https://dejure.org/2010,12711)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 (https://dejure.org/2010,12711)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 (https://dejure.org/2010,12711)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zum Folgen dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zum Folgen dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09
    Das Gericht ist im Hinblick auf die Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, nicht verpflichtet, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - juris und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris).
  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06

    Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals; …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09
    Das Gericht ist im Hinblick auf die Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, nicht verpflichtet, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - juris und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris).
  • BVerwG, 09.11.2009 - 8 B 76.09
    Auszug aus BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 9. November 2009 - BVerwG 8 B 76.09 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1601

    Dreijähriger Begutachtungsturnus zur Sicherung des Grundsatzes "Wald vor Wild"

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1602

    Festsetzung eines Abschussplans im Jagdrevier

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334

    Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds eines Baudenkmals

    Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor' wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt' sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt' als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG' U.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09' 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH' B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 21 ZB 10.228
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 Az. 8 B 126/09, 8 B 76/09 m.w.N.; BayVGH vom 10.3.2010 Az.: 2 CS 10.222 ).

    Denn der Senat hat das gesamte Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, ist jedoch aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Kläger es für richtig hält, was keine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 2 ZB 16.1842

    Gebot hinreichender Bestimmtheit

    Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, U.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09 - juris; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 19 ZB 21.1142

    Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts wegen Scheinehe

    Rn. 24 Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht - wie hier - dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 4 MB 79/17

    Anforderungen an eine und Reichweite einer Anhörungsrüge

    Zweck des Anhörungsrügeverfahrens ist es nicht, eine fehlende Darlegung im Beschwerdeverfahren nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 146 Abs. 4 VwGO) nachzuholen oder zu ergänzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.2010 - 8 B 126/09 -, juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Schutzwald

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 3 ZB 16.528

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt jedoch nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, B. v. 8.2.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10

    Gegendarstellung zur Änderung der Kostentragungspflicht

  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212

    Beseitigungsanordnung; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 19 ZB 22.2659

    Erfolglose Anhörungsrüge in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung trotz möglicherweise fehlerhafter …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2021 - 1 M 144/20

    Umfang der Frage-, Aufklärungs- und Hinweispflichten eines Gerichts

  • VGH Bayern, 04.08.2025 - 19 ZB 24.2080

    Widerruf der Niederlassungserlaubnis nach bestandskräftigem Widerruf der …

  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 19 C 21.813

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 19 ZB 18.1834

    Wirksamkeit der Grenzfeststellung eines Jagdreviers durch Abrundungsvereinbarung …

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 20 CS 15.864

    Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Beschwerde im einstweiligen …

  • VGH Bayern, 17.05.2010 - 19 ZB 10.573

    Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 31.05.2016 - 20 AE 16.1051

    Erfolglose Anhörungsrüge im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • VGH Bayern, 09.06.2010 - 21 ZB 10.832

    Rechtsanwaltsversorgung; Witwengeld; Anhörungsrüge

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   BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10, 8 B 76.09   

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BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10, 8 B 76.09 (https://dejure.org/2010,7576)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2010 - 8 KSt 2.10, 8 B 76.09 (https://dejure.org/2010,7576)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2010 - 8 KSt 2.10, 8 B 76.09 (https://dejure.org/2010,7576)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10
    Unabhängig von Bedenken, ob sie auch ohne gesetzliche Regelung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine rechtskräftige und nach § 158 Abs. 1 VwGO nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angreifbare Entscheidung statthaft sein kann (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2007 - BVerwG 8 KSt 17.06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 = DVBl 2009, 311), ist die Gegenvorstellung jedenfalls in der Sache nicht begründet.
  • BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09

    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10
    Rn. 3 Mit Beschlüssen vom 9. November 2009 und 8. Februar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht der Klägerin die Kosten für das Beschwerdeverfahren (BVerwG 8 B 76.09 ) und für das Anhörungsrügeverfahren (BVerwG 8 B 126.09 ) auferlegt.
  • BVerwG, 10.03.2009 - 8 B 102.08

    Begründung vermögensrechtlicher Ansprüche in Anbetracht einer durch unlautere …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10
    Das Gericht hat deshalb nicht gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter, sondern gemäß § 10 Abs. 3 VwGO in der Besetzung von drei Richtern zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 30. Juli 2009 - BVerwG 8 B 102.08 ).
  • BVerwG, 11.01.2007 - 8 KSt 17.06

    Antrag auf Änderung der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10
    Unabhängig von Bedenken, ob sie auch ohne gesetzliche Regelung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine rechtskräftige und nach § 158 Abs. 1 VwGO nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angreifbare Entscheidung statthaft sein kann (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2007 - BVerwG 8 KSt 17.06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 = DVBl 2009, 311), ist die Gegenvorstellung jedenfalls in der Sache nicht begründet.
  • BVerwG, 11.08.2011 - 2 KSt 2.11
    Das Gericht hat deshalb nicht gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter, sondern gemäß § 10 Abs. 3 VwGO in der Besetzung von drei Richtern zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - BVerwG 8 B 102.08 - und vom 29. April 2010 - BVerwG 8 KSt 2.10 -).
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   BVerwG, 09.11.2009 - 8 B 76.09   

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BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2009 - 8 B 76.09 (https://dejure.org/2009,65837)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2009 - 8 B 76.09 (https://dejure.org/2009,65837)
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  • BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09

    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des …

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 9. November 2009 - BVerwG 8 B 76.09 - wird zurückgewiesen.
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   BVerwG, 09.09.2009 - 8 B 76.09   

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BVerwG, 09.09.2009 - 8 B 76.09 (https://dejure.org/2009,97719)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.2009 - 8 B 76.09 (https://dejure.org/2009,97719)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 2009 - 8 B 76.09 (https://dejure.org/2009,97719)
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