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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.2023 - 8 B 8.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31730
BVerwG, 20.09.2023 - 8 B 8.23 (https://dejure.org/2023,31730)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2023 - 8 B 8.23 (https://dejure.org/2023,31730)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2023 - 8 B 8.23 (https://dejure.org/2023,31730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erhebung der Kreisumlage 2019

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 1 S 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Erhebung der Kreisumlage 2019

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage einer kreisangehörigen Gemeinde gegen die Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019; Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht abzuleitender Grundsatz des finanziellen Gleichrangs des Finanzbedarfs des Kreises und der Gemeinden

  • rechtsportal.de

    Klage einer kreisangehörigen Gemeinde gegen die Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019; Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht abzuleitender Grundsatz des finanziellen Gleichrangs des Finanzbedarfs des Kreises und der Gemeinden

  • datenbank.nwb.de

    Erhebung der Kreisumlage 2019

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12

    Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage; …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 8 B 8.23
    Danach kommt dem Gesetzgeber und sonstigen Normgebern bei der Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land, Kreisen und Gemeinden ein weiter Regelungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 13).

    Die gerichtliche Überprüfung des Kreisumlagesatzes erstreckt sich hierbei nicht nur auf die verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen seiner Festsetzung, wozu die Beachtung der aus Art. 28 Abs. 2 GG folgenden Ermittlungs- und Offenlegungspflicht des Kreises gehört (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 14 …sowie vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 18 und - 8 C 30.20 - BVerwGE 173, 274 Rn. 22).

    Dem Grundsatz des Gleichrangs des Finanzbedarfs von Kreis und kreisangehörigen Gemeinden widerspräche es, wenn der Kreis die eigene Unterfinanzierung stets in vollem Umfang auf die kreisangehörigen Gemeinden abwälzen dürfte oder gar müsste, selbst wenn diesen dadurch nicht einmal mehr die verfassungsrechtlich gebotene Mindestausstattung bliebe (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 25).

  • BVerwG, 27.09.2021 - 8 C 29.20

    Kreistag darf Kreisumlage nicht ohne Information über gemeindlichen Finanzbedarf …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 8 B 8.23
    Die gerichtliche Überprüfung des Kreisumlagesatzes erstreckt sich hierbei nicht nur auf die verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen seiner Festsetzung, wozu die Beachtung der aus Art. 28 Abs. 2 GG folgenden Ermittlungs- und Offenlegungspflicht des Kreises gehört (…vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 14 sowie vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 18 und - 8 C 30.20 - BVerwGE 173, 274 Rn. 22).

    Stattdessen ist nach Art. 28 Abs. 2 GG in materiell-rechtlicher Hinsicht zu überprüfen, ob die Umlagenfestsetzung das Recht der betroffenen Gemeinden auf eine finanzielle Mindestausstattung wahrt und darüber hinaus Finanzinteressen des Kreises nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber denen der Gemeinden bevorzugt (BVerwG, Urteile vom 27. September 2021 - 8 C 30.20 - BVerwGE 173, 274 Rn. 25 und - 8 C 29.20 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 16. September 2020 - 8 B 22.20 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 27.09.2021 - 8 C 30.20

    Kreistag darf Kreisumlage nicht ohne Information über gemeindlichen Finanzbedarf …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 8 B 8.23
    Die gerichtliche Überprüfung des Kreisumlagesatzes erstreckt sich hierbei nicht nur auf die verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen seiner Festsetzung, wozu die Beachtung der aus Art. 28 Abs. 2 GG folgenden Ermittlungs- und Offenlegungspflicht des Kreises gehört (…vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 14 sowie vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 - juris Rn. 18 und - 8 C 30.20 - BVerwGE 173, 274 Rn. 22).

    Stattdessen ist nach Art. 28 Abs. 2 GG in materiell-rechtlicher Hinsicht zu überprüfen, ob die Umlagenfestsetzung das Recht der betroffenen Gemeinden auf eine finanzielle Mindestausstattung wahrt und darüber hinaus Finanzinteressen des Kreises nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber denen der Gemeinden bevorzugt (BVerwG, Urteile vom 27. September 2021 - 8 C 30.20 - BVerwGE 173, 274 Rn. 25 und - 8 C 29.20 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 16. September 2020 - 8 B 22.20 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 13.06.2018 - 10 C 8.17

    Aktives Wahlrecht auf für 16jährige kommunaler Ebene ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 8 B 8.23
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet zudem nicht, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2018 - 10 C 8.17 - BVerwGE 162, 244 Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Spielhalle; Mindestabstand; Ersetzung von Bundesrecht durch Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 8 B 8.23
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden, im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlich klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.09.2020 - 8 B 22.20

    Erhebung einer Kreisumlage; Berücksichtigung der gemeindlichen Belange

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 8 B 8.23
    Stattdessen ist nach Art. 28 Abs. 2 GG in materiell-rechtlicher Hinsicht zu überprüfen, ob die Umlagenfestsetzung das Recht der betroffenen Gemeinden auf eine finanzielle Mindestausstattung wahrt und darüber hinaus Finanzinteressen des Kreises nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber denen der Gemeinden bevorzugt (…BVerwG, Urteile vom 27. September 2021 - 8 C 30.20 - BVerwGE 173, 274 Rn. 25 und - 8 C 29.20 - juris Rn. 21; Beschluss vom 16. September 2020 - 8 B 22.20 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.09.2020 - 8 CN 4.19

    Keine Pflicht zur förmlichen Anhörung kreisangehöriger Gemeinden vor Festlegung …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2023 - 8 B 8.23
    Vielmehr ist der Kreisumlagesatz auch an den aus Art. 28 Abs. 2 GG folgenden materiellen Maßstäben zu messen (BVerwG, Urteil vom 15. September 2020 - 8 CN 4.19 - juris Rn. 19).
  • VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 142/21

    Kommunalrecht (Kreisumlage)

    Die pauschale, nicht weiter belegte Behauptung der Klägerin, im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Umlagesatz im Dezember 2020 hätten bereits aktuelle(re) Planzahlen der kreisangehörigen Gemeinden vorgelegen, ist nicht ausreichend für die Annahme, dass die dem festgesetzten Umlagesatz zugrunde gelegten Daten veraltet und damit nicht ausreichend waren, um dem Finanzbedarf der Gemeinden zu ermitteln (vgl. auch: OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22. November 2022 - 4 L 98/21 -, juris Rn. 54 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20. September 2023 - 8 B 8.23 - juris).

    Die durch Ausschöpfung eigener Einsparpotentiale des Landkreises herbeigeführte Absenkung des Kreisumlagesatzes befreit den Landkreis jedoch nicht von der inhaltlichen Würdigung der finanziellen Belange der Gemeinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 2023 - 8 B 8.23 - juris Rn. 9).

  • OVG Thüringen, 20.11.2025 - 3 KO 385/22

    Zu den Dokumentationspflichten der Kreisverwaltung vor Erlass der …

    Die gerichtliche Überprüfung des Kreisumlagesatzes erstreckt sich auch auf die verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen seiner Festsetzung, wozu die Beachtung der aus Art. 28 Abs. 2 GG und auch aus Art. 93 ThürVerf folgenden Ermittlungs- und Offenlegungspflicht des Kreises gehört (…vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 14;… vom 27. September 2021 - 8 C 30.20 - BVerwGE 173, 274 Rn. 22; sowie Beschluss vom 20. September 2023 - 8 B 8/23 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 26.06.2024 - 8 B 18.23

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Verwaltungsrechtliche …

    Dass es der abweichenden Würdigung des Klägers zum vermeintlichen Abbruch der Bodenreform nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. September 2023 - 8 B 8.23 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2024 - 10 N 20.24

    Aussetzung eines asylrechtlichen Berufungszulassungsverfahrens; Richtigkeit der …

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet dem Gericht zudem nicht, bei der Würdigung der Sach- und Rechtslage den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 BvR 613/21 - juris Rn. 4; BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2023 - 8 B 8.23 - juris Rn. 3…, vom 9. Januar 2024 - 2 B 34.23 - juris Rn. 25 …und vom 5. September 2024 - 5 B 1.24 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2023 - 4 L 217/23
    Gerade Gegenstand und Dichte der gerichtlichen Kontrolle der Festsetzung des Kreisumlagesatzes am Maßstab des Art. 28 Abs. 2 GG sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung weitestgehend geklärt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. September 2023 - 8 B 8.23 -, n.v.) und der beschließende Senat hat sich mit seinem Urteil vom 22. November 2022 (- 4 L 30/21 -, juris) zu den maßgeblichen Fragen geäußert.
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