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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53946
BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16 (https://dejure.org/2016,53946)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2016 - 8 B 8.16 (https://dejure.org/2016,53946)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 8 B 8.16 (https://dejure.org/2016,53946)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    DDR-EErfG § 1, § 1 Abs. 2 Satz 2, § 1 Abs. 3, § 3
    Anspruchsverpflichteter; DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; Enteignung; Entschädigung; Unternehmen; Zuordnungsempfänger; weggeschwommene Vermögenswerte

  • rechtsinformationen.bund.de

    Entschädigung für enteignetes Unternehmen; Verpflichteter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 2 DDR-EErfG, § 1 Abs 1 S 1 DDR-EErfG, § 1 Abs 3 DDR-EErfG, § 3 DDR-EErfG
    Entschädigung für enteignetes Unternehmen; Verpflichteter

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Verpflichtung zur Entschädigung eines enteigneten Unternehmens nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR-EErfG §§ 1, 1 Abs. 2 Satz 2, 1 Abs. 3, 3; ZPO §§ 160 Abs. 3 Nr. 7, 165
    Unternehmen, Enteignung, Entschädigung, Anspruchsverpflichteter, Zuordnungsempfänger, weggeschwommene Vermögenswerte, DDR- Entschädigungserfüllungsgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Verpflichtung zur Entschädigung eines enteigneten Unternehmens nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Entschädigung für enteignetes Unternehmen; Verpflichteter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
    Der Beschwerdebegründung sind keine Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu entnehmen, auf denen das angegriffene Urteil beruhen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
    Ein Beweisantrag muss bestimmte Beweistatsachen bezeichnen, um eine exakte und sinnvolle Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zu ermöglichen (…vgl. BGH, Urteile vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 - juris Rn. 6 und vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93 - juris Rn. 11).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
    Ein Beweisantrag muss bestimmte Beweistatsachen bezeichnen, um eine exakte und sinnvolle Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 - juris Rn. 6 …und vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
    Sie formuliert keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht insbesondere durch die Stellung eines unbedingten Beweisantrags oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. z.B. Beschluss vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
    Rn. 18 Ein Gericht muss einem Beweisangebot nachgehen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach seinem Rechtsstandpunkt erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
    Insoweit muss nämlich substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher nach der Rechtsauffassung des Gerichts relevanten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 2004 - 6 B 31.04 - juris Rn. 6) tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.
  • BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14

    DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; freigestellte Beteiligung; ausländischer …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
    ist dahingehend geklärt, dass der Entschädigungsanspruch des § 1 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 und Abs. 1 DDR-EErfG nicht verlangt, dass der Anspruchsteller weiterhin Inhaber der zunächst freigestellten Beteiligungen sein muss oder es jedenfalls ohne das Verhalten der DDR-Behörden noch wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 5 Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 B 97.99
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
    Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 1999 - 9 B 97.99 - juris Rn. 3).
  • FG Nürnberg, 29.04.2025 - 2 K 727/18

    Unangemessene Benachteiligung, Hinterziehungszinsen, Steuerstrafverfahren, …

    Auch soweit die Anträge positiv formuliert sind, geben sie in Wirklichkeit lediglich Beweisziele (vgl. BGH-Beschluss vom 05.03.2024 - 1 StR 448/23; BVerwG-Beschlüsse vom 21.12.2016 - 8 B 8.16, Rn. 23;… vom 12.02.2024 - 6 A 1.24, Rn. 17) an, weil sie wertungsabhängige Ausdrücke ("eigenverantwortlich") verwenden oder gesetzliche Tatbestandsmerkmale zitieren, insbesondere des § 3 Abs. 1 ProstG, auf den sich der Kläger maßgeblich stützt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17

    Voraussetzungen für einen Beweisantrag gemäß § 86 Abs. 2 VwGO; Zeugenbeweis

    Rn. 2 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots nur dann gegen das sich aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO ergebende Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach dem Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa Beschl. v. 21.12.2016 - 8 B 8.16 - LKV 2017, 121; Beschl. v. 29.5.2009 - 2 B 3.09 - NJW 2009, 2614).
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