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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.2010 - 8 B 87.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7975
BVerwG, 01.03.2010 - 8 B 87.09 (https://dejure.org/2010,7975)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2010 - 8 B 87.09 (https://dejure.org/2010,7975)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2010 - 8 B 87.09 (https://dejure.org/2010,7975)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 2.04

    Gebietsaustausch; Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Normprogramm; analoge …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 8 B 87.09
    Dazu genügt nicht, dass das Urteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - (BVerwGE 122, 286 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31) diese Frage nicht ausdrücklich entschieden hat, und dass sie auch noch nicht Gegenstand einer anderen höchstrichterlichen Entscheidung war.

    Da das Bestehen einer Wiedergutmachungslücke in den Fällen des Gebietsaustauschs offenkundig war (Urteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 290 bzw. S. 150), bestand für die Betroffenen genügend Anlass, Ansprüche zumindest vorsorglich innerhalb der Frist geltend zu machen.

    Für die analoge Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 VermG genügt, dass das streitige Grundstück durch NS-Verfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet geschädigt worden war, aber vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes aufgrund eines Gebietsaustauschs zwischen der DDR und der Bundesrepublik aus dem Beitrittsgebiet ausschied (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 289 f. bzw. S. 150 f.).

    In solchen Fällen bestand typischerweise eine Wiedergutmachungslücke, da Schädigungen im Beitrittsgebiet grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrechts fielen (vgl. Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 - juris) und die Schädigung von Vermögenswerten, die nachträglich in den Geltungsbereich dieser Regelungen verbracht wurden, nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden konnte (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 291 bzw. S. 151).

  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit; …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 8 B 87.09
    In solchen Fällen bestand typischerweise eine Wiedergutmachungslücke, da Schädigungen im Beitrittsgebiet grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrechts fielen (vgl. Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 - juris) und die Schädigung von Vermögenswerten, die nachträglich in den Geltungsbereich dieser Regelungen verbracht wurden, nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden konnte (…vgl. Urteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 291 bzw. S. 151).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 8 B 87.09
    Daran fehlt es, wenn die Frage sich anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 19/11

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung; Umfassen des Begriffs "bei den …

    Daran fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Frage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, NVwZ 2010, 593 und vom 1. März 2010 - BVerwG 8 B 87/09 -, juris zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11

    Heideflächen als beihilfefähige Flächen i.S.d. Art. 44 Abs. 2 VO 1782/2003/EG; …

    Ein Klärungsbedarf besteht aber nicht, wenn sich die aufgeworfene Tatsachen- oder Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 7 und Beschluss vom 1. März 2010 - BVerwG 8 B 87.09 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 43).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2011 - 10 LA 85/10

    Feststellung der Abweichung der Größe einer Fläche über die Toleranzmarge hinaus …

    Ein Klärungsbedarf besteht aber nicht, wenn sich die aufgeworfene Tatsachen- oder Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 7 und vom 1. März 2010 - BVerwG 8 B 87.09 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 43).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2010 - 10 LA 135/09

    Außergewöhnliche Umstände in Form von Absatzschwierigkeiten aufgrund der …

    Daran fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, NVwZ 2010, 593; vom 1. März 2010 - BVerwG 8 B 87/09 -, juris, Rn. 2).
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