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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 91.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9098
BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 91.12 (https://dejure.org/2013,9098)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2013 - 8 B 91.12 (https://dejure.org/2013,9098)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2013 - 8 B 91.12 (https://dejure.org/2013,9098)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.11.2005 - 10 B 45.05

    Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Auslegung und …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 91.12
    Als Prozesshandlung muss der Verzicht klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (vgl. Urteil vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 78.81 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 13 m.w.N.; Beschluss vom 8. November 2005 - BVerwG 10 B 45.05 - juris Rn. 4; BFH…, Urteil vom 5. November 1991 - VII R 64/90 - BFHE 166, 415 = juris Rn. 12).

    Denn die Klägerin war, wie jeder Verfahrensbeteiligte, gehalten, die ihr zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör, der hier durch den Gesetzgeber in seinem Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung konkretisiert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 1.65 - BVerwGE 22, 271 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Rtl. Gehör Nr. 14), wahrzunehmen, wenn sie nicht ihr Recht, eine Verletzung dieses Anspruchs rügen zu können, verlieren will (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 m.w.N. und vom 8. November 2005 a.a.O.; das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 3. März 2006 - 1 BvR 311/06 - die gegen den zuletzt genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen).

  • BVerfG, 03.03.2006 - 1 BvR 311/06

    Selbstgenutztes Wohneigentum unterliegt Besteuerung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 91.12
    Denn die Klägerin war, wie jeder Verfahrensbeteiligte, gehalten, die ihr zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör, der hier durch den Gesetzgeber in seinem Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung konkretisiert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 1.65 - BVerwGE 22, 271 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Rtl. Gehör Nr. 14), wahrzunehmen, wenn sie nicht ihr Recht, eine Verletzung dieses Anspruchs rügen zu können, verlieren will (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 m.w.N. …und vom 8. November 2005 a.a.O.; das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 3. März 2006 - 1 BvR 311/06 - die gegen den zuletzt genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 51.78

    Vorstellungsgespräch - Anwaltlicher Beistand - Anhörung - Beamtenbewerber

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 91.12
    Die Einverständniserklärung nach § 101 Abs. 2 VwGO kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch durch einen nicht vertretenen Beteiligten wirksam abgegeben werden (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 51.78 - Buchholz 350 § 3 BRAO Nr. 4 S. 3 = juris Rn. 17, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 62, 169, m.w.N.).
  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 91.12
    Als Prozesshandlung muss der Verzicht klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (vgl. Urteil vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 78.81 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 13 m.w.N.;… Beschluss vom 8. November 2005 - BVerwG 10 B 45.05 - juris Rn. 4; BFH, Urteil vom 5. November 1991 - VII R 64/90 - BFHE 166, 415 = juris Rn. 12).
  • BVerwG, 13.10.1976 - 6 B 77.75

    Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag - …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 91.12
    Denn die Klägerin war, wie jeder Verfahrensbeteiligte, gehalten, die ihr zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör, der hier durch den Gesetzgeber in seinem Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung konkretisiert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 1.65 - BVerwGE 22, 271 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Rtl. Gehör Nr. 14), wahrzunehmen, wenn sie nicht ihr Recht, eine Verletzung dieses Anspruchs rügen zu können, verlieren will (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 m.w.N. …und vom 8. November 2005 a.a.O.; das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 3. März 2006 - 1 BvR 311/06 - die gegen den zuletzt genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 78.81

    Erfolg der Revision aufgrund der Verfahrensrüge der zu Unrecht fehlenden …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 91.12
    Als Prozesshandlung muss der Verzicht klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (vgl. Urteil vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 78.81 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 13 m.w.N.;… Beschluss vom 8. November 2005 - BVerwG 10 B 45.05 - juris Rn. 4; BFH…, Urteil vom 5. November 1991 - VII R 64/90 - BFHE 166, 415 = juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65

    Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 91.12
    Denn die Klägerin war, wie jeder Verfahrensbeteiligte, gehalten, die ihr zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör, der hier durch den Gesetzgeber in seinem Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung konkretisiert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 1.65 - BVerwGE 22, 271 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Rtl. Gehör Nr. 14), wahrzunehmen, wenn sie nicht ihr Recht, eine Verletzung dieses Anspruchs rügen zu können, verlieren will (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 m.w.N. …und vom 8. November 2005 a.a.O.; das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 3. März 2006 - 1 BvR 311/06 - die gegen den zuletzt genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerwG, 01.09.2020 - 4 B 12.20

    Einbeziehung eines Änderungsbescheids in das gerichtliche Verfahren; …

    Das Einverständnis nach § 101 Abs. 2 VwGO ist eine einseitige gestaltende Prozesshandlung und muss daher klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt sein (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 - 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 und Beschluss vom 24. April 2013 - 8 B 91.12 - juris Rn. 3).

    Es hätte ihm insoweit oblegen, ein etwaiges Missverständnis auszuräumen (…BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 10 B 45.05 - juris Rn. 5 und vom 24. April 2013 - 8 B 91.12 - juris Rn. 5).

    Sie legt indes nicht dar, inwieweit diese Fragen ungeachtet der auch von ihr angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 78.81 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 13 und Beschlüsse vom 8. November 2005 - 10 B 45.05 - juris Rn. 4 f., vom 24. April 2013 - 8 B 91.12 - juris Rn. 3…, vom 13. Dezember 2013 - 6 BN 3.13 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 38 Rn. 8 ff., 12…, vom 4. Juni 2014 - 5 B 11.14 - NVwZ-RR 2014, 740 Rn. 11 …und vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - BRS 85 Nr. 201 Rn. 4 f.) weiterer rechtsgrundsätzlicher Klärung bedürfen könnten.

  • VG München, 09.10.2015 - M 24 K 15.3204

    Keine Abschiebung des minderjährigen Kindes bei einem Aufenthaltstitel der Eltern

    Das Gericht konnte gemäß § 101 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren entscheiden, weil alle Beteiligten klar, eindeutig und vorbehaltlos (vgl. BVerwG, B. v. 24.4.2013 - 8 B 91/12 - juris Rn. 3) auf mündliche Verhandlung verzichtet haben, und zwar die Klagepartei mit Schriftsatz vom 17. August 2015 und die Beklagtenpartei mit Schreiben vom 17. August 2015.
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.3174

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen …

    Auch ein nicht vertretener Beteiligter kann die Einverständniserklärung nach § 101 Abs. 2 VwGO im erstinstanzlichen Verfahren beim Verwaltungsgericht, für das kein Vertretungszwang besteht, wirksam abgeben (BVerwG, B.v. 24.4.2013 - 8 B 91.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Zwar muss der Verzicht klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (…BVerwG, B.v. 1.9.2020 - 4 B 12.20 - NVwZ-RR 2021, 87 Rn. 9; B.v. 24.4.2013 a.a.O. Rn. 3;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 101 Rn. 6).

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