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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.08.1997 - 8 B 96.2787   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13379
VGH Bayern, 28.08.1997 - 8 B 96.2787 (https://dejure.org/1997,13379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.1997 - 8 B 96.2787 (https://dejure.org/1997,13379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 1997 - 8 B 96.2787 (https://dejure.org/1997,13379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 536
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 8 B 17.145

    Übertragung der Verwaltung von Kreisstraßen auf die Staatlichen Bauämter

    Die Straßenentwässerung im Bereich des klägerischen Grundstücks genügt jedoch diesen Anforderungen, weshalb das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen ist, dass die Klägerin mangels Rechtswidrigkeit weder ein Anspruch auf Folgenbeseitigung noch einen aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuleitenden öffentlich-rechtlichen Abwehr- oder Unterlassensanspruch (vgl. BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - juris Rn. 17) geltend machen kann.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat ein Straßenanlieger keinen Anspruch darauf, dass Spritzwasser von der Fahrbahn in jedem Fall von seinem Grundstück ferngehalten wird (BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - juris 19 m.w.N.).

    Denn auch im öffentlichen Straßen- und Wegerecht kommt der Rechtsgrundsatz des sogenannten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zur Anwendung, der eine besondere Ausprägung der allgemeinen Regeln von Treu und Glauben darstellt und dem Straßenanlieger Rücksichtnahmepflichten auferlegen kann, so dass die Ausübung eines an sich bestehenden Rechts unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sein kann (BayVGH, U.v. 28.8.1997 a.a.O. Rn. 18).

    Die hier von einem Sachverständigen bestätigte vorschriften- bzw. richtlinienkonforme Herstellung der Straße sowie der Straßenbestandteile begründet eine Vermutung dafür, dass damit noch verbleibende Einwirkungen vom Anlieger zu dulden sind, soweit es sich nicht um eine als solche unzulässige direkte Einleitung von Oberflächenwasser handelt (BayVGH, U.v. 28.8.1997 a.a.O. Rn. 20).

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 27/15

    Haftung einer Gemeinde für Schäden bei der Durchführung des Winterdienstes: …

    Rn. 121 Ist dies alles nicht möglich, hat sich der zuständige Hoheitsträger ggf. darauf zu beschränken, die Straße lediglich zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Granulat etc. abzustreuen (…vgl. LG Magdeburg, Urt. v. 09.11.2010 - 10 O 1151/10 - 282 -, NVwZ-RR 2011, 183 - 184, juris Rdn. 22), auch wenn es im Allgemeinen im Ermessen des Verkehrssicherungspflichtigen steht, das Streumittel frei zu wählen, so dass die Verwendung von Streusalz für sich genommen keine Pflichtwidrigkeit darstellt (…vgl. OLG Jena, Urt. v. 31.05.2006 - 4 U 281/05, OLGR Jena 2006, 663 - 664, juris Rdn. 9;;… LG Ansbach, Urt. v. 23.06.1982 - 3 O 211/82, VersR 1983, 547 f; BayVGH, Urt. v. 28.08.1997 - 8 B 96.2787, NVwZ 1998, 536 - 537, juris Rdn. 20).
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 4 U 218/05

    Kein Schadensersatz bei Gebäudeschäden durch Tausalz bei ordnungsgemäßer Streuung

    Auch insoweit gilt, dass der Anlieger mit dem Schicksal der Straße - als Verkehrsmittler - verbunden bleibt (BayVGH, Urteil vom 28.08.1997, Az: 8 B 96.2787 = NVwZ 1998, 536-537; vgl. OLG Zweibrücken…, Urteil vom 06.10.1971, aaO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2022 - 11 A 2800/18

    Maßnahmen zum Schutz des Grundstücks eines Eigentümers vor Überflutung durch …

    Rn. 63 Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 28. August 1997 - 8 B 96.2787 -, BayVBl 1998, 277 = juris, Rn. 20.
  • VG Bayreuth, 30.08.2023 - B 1 E 23.652

    Schriftform, Vorwegnahme der Hauptsache, öffentlich-rechtlicher …

    Hierin zeigt sich u.a. die auf den Straßenverkehr bezogene Beschränkung des Schutzzwecks der RAS-Ew (BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - juris Rn. 21).

    Welches Maß an Immissionen hinzunehmen ist, hängt neben Art und Ausmaß der Einwirkungen nicht zuletzt auch von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - juris Rn. 18 f. unter Verweis auf BGH, 26.4.1991 in NJW 1991, 2816/2827 m.w.N.).

  • VG München, 15.11.2023 - M 28 K 18.128

    Straßenrecht, öffentlich-rechtlicher Unterlassungs- und …

    Rn. 25 a) Bezüglich möglicher Beeinträchtigungen privaten Grundeigentums durch Oberflächenwasser angrenzender öffentlicher Straßen ist in der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass der Eigentümer des Anliegergrundstücks im Grundsatz beanspruchen kann, dass das auf einer angrenzenden Straße anfallende Niederschlagswasser nicht auf sein Grundstück gelangt; vielmehr ist der Träger der Straßenbaulast grundsätzlich verpflichtet, unter Beachtung der allgemeinen Regeln der Technik (Art. 9 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 BayStrWG) die Ableitung des Abwassers (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG, Art. 34 Abs. 3 BayWG) in eigener Verantwortung zu gewährleisten (…BayVGH, U.v. 6.8.2019 - 8 B 17.145 - juris Rn. 46; U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - juris Rn. 18;… ferner: Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand Januar 2023, Art. 2 Rn. 20 ff.;… Zöllner in Sieder/Zeitler, BayWG, Stand Januar 2023, Art. 34 Rn. 34 ff.).

    Vielmehr hängt die Frage, welches Maß an Immissionen ein Straßenanlieger hinzunehmen hat, neben Art und Ausmaß der Einwirkungen nicht zuletzt auch von den Umständen des Einzelfalles ab (insgesamt hierzu: BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - juris Rn. 19 f.).

  • VG München, 27.05.2014 - M 2 K 12.5136

    Straßenrecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Straßenentwässerung; Straßenlärm; …

    Rn. 34 Der Klägerin steht hinsichtlich der Straßenentwässerung weder ein Folgenbeseitigungsanspruch noch ein aus Art. 14 Abs. 1 GG herzuleitender öffentlich-rechtlicher Abwehr- oder Unterlassungsanspruch zur Seite (dazu BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - juris Rn. 17).

    Danach kann die Ausübung eines Unterlassungsanspruchs ausnahmsweise unzulässig sein (BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - juris Rn. 17 f.).

  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 8 C 21.1411

    Verwaltungsrechtsweg für Ansprüche eines Anliegers gegen Gemeinde wegen Schäden …

    Denn auch das hier einschlägige öffentliche Straßen- und Wegerecht kennt den Grundsatz des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses (…vgl. BayVGH, U.v. 6.8.2019 - 8 B 17.145 - BeckRS 2019, 34613 Rn. 48; BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - NVwZ 1998, 536 = juris Rn. 18).
  • VG München, 21.09.2023 - M 28 K 21.1094

    Straßenrecht, öffentlich-rechtlicher Unterlassungs-/Abwehranspruch, …

    Rn. 28 d) Vor allem, und dies trägt wesentlich zur getroffenen Entscheidung des vorliegenden Einzelfalls bei, besteht vorliegend auch eine besonders gelagerte Situation: So stellt das Gericht durchaus in Rechnung, dass im öffentlichen Straßen- und Wegerecht der Rechtsgrundsatz des sog. nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zur Anwendung kommt, der eine besondere Ausprägung der allgemeinen Regeln von Treu und Glauben darstellt und dem Straßenanlieger Rücksichtnahmepflichten auferlegen kann (vgl. BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 96.2787 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.); im Übrigen können von der Beklagten schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen keine unverhältnismäßigen Maßnahmen und Aufwendungen gefordert werden.
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