Rechtsprechung
| BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13 |
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Kostenerstattungsanspruch einer Stadtratsfraktion für die Rechtsverfolgung im Vorprozess gegenüber der Stadt wegen der Zuteilung von Sitzen in den Ausschüssen
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Kostenerstattungsanspruch einer Stadtratsfraktion für die Rechtsverfolgung im Vorprozess gegenüber der Stadt wegen der Zuteilung von Sitzen in den Ausschüssen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 20.05.2011 - 9 A 91/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 106/11
- BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (13)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 15 A 981/06
Gemeinderat Ausschuss Besetzung Kostenerstattung Kommunalverfassungsstreit …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Es ist hierbei ersichtlich davon ausgegangen, dass dieser Anspruch auch einer Stadtratsfraktion zustehen kann, dass diese also namentlich nicht auf Mittel aus dem Gemeindehaushalt verwiesen werden kann, die ihr für die Fraktionsgeschäftsführung zugewiesen wurden (…vgl. hierzu OVG Münster, Urteile vom 12. November 1991 - 15 A 1046/90 - NVwZ-RR 1993, 263 = juris Rn. 64 ff. und vom 24. April 2009 - 15 A 981/06 - NVwZ-RR 2009, 819 = juris Rn. 62).Das Berufungsgericht hat zwar offen gelassen, ob der Erstattungsanspruch einen Anwendungsfall des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs darstellt (so namentlich OVG Münster…, Urteil vom 12. November 1991 a.a.O. Rn. 44 ff.) oder aber unmittelbar in den dem Funktionsträger kommunalverfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen als Ausfluss seiner Organstellung gründet (so etwa OVG Saarlouis…, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 A 12/08 - juris Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 24. April 2009 a.a.O. Rn. 52).
Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen seine ursprüngliche Rechtsprechung, welche auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch verwiesen hatte, zwischenzeitlich im Sinne einer Begründung des Anspruchs unmittelbar aus der kommunalverfassungsrechtlichen Organstellung des Funktionsträgers fortentwickelt (OVG Münster, Urteil vom 24. April 2009 a.a.O. Rn. 52).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1991 - 15 A 1046/90
Ratsfraktion; Auflösung; Funktionsträger; Kostenerstattungsanspruch; Organstreit; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Es ist hierbei ersichtlich davon ausgegangen, dass dieser Anspruch auch einer Stadtratsfraktion zustehen kann, dass diese also namentlich nicht auf Mittel aus dem Gemeindehaushalt verwiesen werden kann, die ihr für die Fraktionsgeschäftsführung zugewiesen wurden (vgl. hierzu OVG Münster, Urteile vom 12. November 1991 - 15 A 1046/90 - NVwZ-RR 1993, 263 = juris Rn. 64 ff. …und vom 24. April 2009 - 15 A 981/06 - NVwZ-RR 2009, 819 = juris Rn. 62).Das Berufungsgericht hat zwar offen gelassen, ob der Erstattungsanspruch einen Anwendungsfall des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs darstellt (so namentlich OVG Münster, Urteil vom 12. November 1991 a.a.O. Rn. 44 ff.) oder aber unmittelbar in den dem Funktionsträger kommunalverfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen als Ausfluss seiner Organstellung gründet (so etwa OVG Saarlouis…, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 A 12/08 - juris Rn. 13; OVG Münster…, Urteil vom 24. April 2009 a.a.O. Rn. 52).
Er sucht zwar eine Vermögensverschiebung auszugleichen, die im bundesrechtlich geregelten Verwaltungsprozessrecht, nämlich darin begründet liegt, dass die §§ 154 ff. VwGO nicht erlauben, die Kosten eines Innenrechtsstreits zwischen zwei Gemeindeorganen der am Prozess nicht beteiligten Gemeinde selbst aufzuerlegen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 12. November 1991 a.a.O. Rn. 50 ff.; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 1 B 18/90 u.a. - NVwZ 1990, 1195).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Rn. 23 Das rechtliche Gehör wird verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, stRspr., vgl. z.B. Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ).
- BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86
Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Eine in diesem Zusammenhang geltend gemachte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 -BVerwGE 80, 170 ff.) scheitert schon daran, dass Gegenstand dieser Entscheidung kein kommunalrechtlicher Erstattungsanspruch eines Kommunalorgan(teil)s gegen die Gemeinde, sondern ein Aufwandsersatzanspruch des Bürgers gegen die Verwaltung war. - BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Rn. 14 Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer von der Beschwerde genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. u. a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50). - BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Das Gericht ist zwar nicht verpflichtet, zur rechtlichen Würdigung des Sachverhalts die Beteiligten schon vorab darauf hinzuweisen, auf welchen von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen will (stRspr., vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N. und vom 27. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98). - BVerwG, 08.02.1974 - VII C 16.71
Gebrauch eines nichtamtlichen Gemeindenamens als Bezeichnung für Bahnhof
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Rn. 15 Eine Divergenz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1974 (- BVerwG 7 C 16.71 - BVerwGE 44, 351) liegt ebenfalls nicht vor. - BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt deshalb dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr., vgl. Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.08.2006 - 4 B 05.939
Erstattung der Kosten aus der Durchführung eines Kommunalverfassungsstreits durch …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Im letzteren Falle wird der Anspruch zweifelsfrei aus dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Landes hergeleitet; nur so erklärt sich auch, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu engeren Anspruchsvoraussetzungen gelangt als andere Oberverwaltungsgerichte (VGH München, Urteil vom 14. August 2006 - 4 B 05.939 - juris Rn. 28). - BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Das Gericht ist zwar nicht verpflichtet, zur rechtlichen Würdigung des Sachverhalts die Beteiligten schon vorab darauf hinzuweisen, auf welchen von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen will (stRspr., vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N. und vom 27. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98). - OVG Bremen, 31.05.1990 - 1 B 18/90
- OVG Saarland, 26.05.2008 - 3 A 12/08
Kostenerstattung im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit
- VG Neustadt, 24.01.2011 - 4 L 1/11
Verpflichtung eines Vermieters zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Lagerung …
- VGH Bayern, 27.09.2018 - 4 ZB 16.2516
Antrag auf Zulassung einer Berufung- Erstattung von Gerichtskosten
Andernfalls würde dem durch diese Grundsätze geprägten Sonderrechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Gemeinderatsmitglied und der Gemeinde nicht Genüge getan (BVerwG, B.v. 2.6.2014 - 8 B 98.13 - juris Rn. 11;… BayVGH, U.v. 14.8.2006 - 4 B 05.939 - juris Rn. 28).Wie das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich bestätigt hat (BVerwG, B.v. 2.6.2014 - 8 B 98.13 - juris Rn. 11), handelt es sich bei dem kommunalverfassungsrechtlichen Kostenerstattungsanspruch um einen aus dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Landes hergeleiteten Anspruch.
- OVG Sachsen, 25.10.2019 - 4 A 1412/18
Organstreitverfahren; Erstattungsanspruch; Funktionsträger; Befangenheit
Andernfalls würde dem durch diese Grundsätze geprägten Sonderrechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Gemeinderatsmitglied und der Gemeinde nicht Genüge getan (BVerwG, Beschl. v. 2. Juni 2014 - 8 B 98.13 -, juris Rn. 11). - VG Cottbus, 19.05.2017 - 1 K 1626/14
Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht - vgl. Ord. Nr. 110000 ff.)
Über die Frage, ob für die einem gemeindlichen Funktionsträger infolge eines Kommunalverfassungsstreits als Kläger oder auch als Beklagten entstandenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen die Gemeinde einstehen muss und ob die Gemeinde ihren Funktionsträger dementsprechend von der Kostenpflicht freizustellen oder ihm wenigstens nachträglich seine Aufwendungen zu erstatten hat, ist nicht vorliegend, sondern - auf einen entsprechenden Antrag des Klägers - in einem Verwaltungsverfahren zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 02. Juni 2014 - BVerwG 8 B 98/13 -, juris Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 9 S 3261/08 -, juris Rn. 4 ff.; OVG NW, Urt. v. 12. November 1991 - 15 A 1046/90 -, juris Rn. 63; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. Dezember 1998 - A 2 S 502/96 -, juris Rn. 93; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 29. September 2015 - 10 LB 25/14 -, juris Rn 40; .
- VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510
Gemeinderatsmitglied, Kommunalverfassungsstreit, Kostenerstattungsanspruch, …
Wie bereits im angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts dargelegt wird, hat das Bundesverwaltungsgericht erst jüngst (B. v. 2.6.2014 - 8 B 98/13 - juris Rn. 11) ausdrücklich bestätigt, dass es sich hier in jedem Fall um einen aus dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Landes hergeleiteten Anspruch handelt, der entweder - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem zitierten Urteil angenommen hat - schon dem Grunde nach in der Organstellung des einzelnen Ratsmitglieds wurzelt oder sich zumindest hinsichtlich seines Umfangs und seiner Grenzen anhand der Rücksichtnahme- und Treuepflicht des einzelnen Funktionsträgers bestimmt. - BVerwG, 30.03.2017 - 8 B 51.16
Enteignung eines einzelnen Unternehmens mit unselbständigen Betriebsteilen
Rn. 4 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 2. Juni 2014 - 8 B 98.13 - juris Rn. 4). - VG Karlsruhe, 29.01.2015 - 7 K 57/15
Rechte der von Ausländern und Migranten gewählten Mitglieder im Ausländer- und …
Des Weiteren erlauben es die §§ 154 ff. VwGO nicht, die Kosten eines Innenrechtsstreits zwischen zwei Gemeindeorganen der am Prozess nicht beteiligten Gemeinde selbst aufzuerlegen (BVerwG, Beschl. v. 02.06.2014 - 8 B 98/13 - JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2015 - 4 L 93/14
Kostenerstattung einer Gemeinde für die durch die Kommunalaufsichtsbehörde …
Eine daraus abgeleitete Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers, etwa entsprechend der Rücksichtnahme- und Treuepflicht von Funktionsträgern gegenüber der Gemeinde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Juni 2014 - 8 B 98.13 -, zit. nach JURIS;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. September 2013 - 4 L 106/11 -), aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, aus einer Vermögenswahrungspflicht der Kommunalaufsichtsbehörde oder auf Grund einer zivilrechtlichen Schadensminderungspflicht ist auf Grund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 142 Abs. 1 Satz 2 GO LSA a.F. ebenfalls nicht vorzunehmen. - VG Bayreuth, 16.06.2015 - B 5 K 13.640
Gemeinderatsmitglied; Kommunalverfassungsstreit; Kostenerstattung
Die Einstufung als ein im Landesrecht wurzelnder Erstattungsanspruch mit den daraus resultierenden engeren Anspruchsvoraussetzungen als nach der Rechtsprechung anderer Obergerichte hat das Bundesverwaltungsgericht gebilligt (BVerwG, B.v. 2.6.2014 - 8 B 98.13 - juris Rn. 11). - BVerwG, 25.04.2018 - 6 B 78.17
Erstattung von in einem gegen den Wahlausschuss geführten einstweiligen …
Insbesondere bestimmen sich Umfang und Grenzen aus der Rücksichtnahme- und Treuepflicht des einzelnen Funktionsträgers, die nur aus dem organisationsrechtlichen Gefüge von Organen und den ihnen jeweils zugeordneten Aufgaben und Funktionen entwickelt werden können (vgl. zum Kommunalverfassungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 8 B 98.13 - juris Rn. 11). - OLG Brandenburg, 21.11.2023 - 6 U 77/22 Höchstrichterlich geklärt ist indes, dass sich die Voraussetzungen eines derartigen Erstattungsanspruchs einschließlich des Umfangs und der Grenzen des Anspruchs, die sich aus der Rücksichtnahme- und Treuepflicht des einzelnen Funktionsträgers ergeben, nach dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Landes richten (BVerwG, Beschluss vom 02.06.2014 - 8 B 98.13, BeckRS 2014, 54400, Rn. 11).
- VG Leipzig, 14.03.2017 - 6 K 263/16
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