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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.07.1999 - 8 B 98.2161   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,49694
VGH Bayern, 15.07.1999 - 8 B 98.2161 (https://dejure.org/1999,49694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.1999 - 8 B 98.2161 (https://dejure.org/1999,49694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 8 B 98.2161 (https://dejure.org/1999,49694)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.3282

    Konkurrentenklage auf Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis

    Hiernach steht die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis aber im Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. BayVGH vom 15.7.1999 Az. 8 B 98.2161 - juris; vom 12.12.2007 BayVBl 2008, 276) und darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden (Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG).

    Im Einzelfall können hier auch noch Belange des Umfelds der Straße in städtebaulichen oder baupflegerischen Vorschriften mit eine Rolle spielen, soweit sie einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (…vgl. BayVGH vom 20.1.2004 a.a.O. S. 337; vom 15.7.1999 a.a.O.; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand: 15.2.2009, RdNr. 26 zu RdNr. 18).

    Alle anderen Gesichtspunkte sind als nachrangig oder nicht relevant anzusehen (vgl. BayVGH vom 15.7.1999 a.a.O.;… vom 24.11.2003 a.a.O. S. 534;… vom 12.12.2007 a.a.O. S. 277).

  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines …

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  • VGH Bayern, 12.12.2007 - 8 CS 07.2952

    Straßen- und Wegerecht: Sondernutzung // Drittschutz des Inhabers einer …

    Denn in beiden Fällen handelt es sich um Ermessensvorschriften, nach denen verkehrsfremde Eingriffe oder den Gemeingebrauch beeinträchtigende Nutzungen (ausnahmsweise) zugelassen werden können, wenn das Schutzgut der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dem nicht entgegensteht (zur Abgrenzung dieser Erlaubnis- bzw. Genehmigungstatbestände im Fall des Aufstellens von Tischen und Stühlen auf öffentlichem Straßengrund vgl. BayVGH vom 15.7.1999 Az. 8 B 98.2161- juris - RdNr. 20).

    Gleichwohl spricht vorliegend viel dafür, dass die Beigeladene für die atypische Inanspruchnahme des Gewegs lediglich einer Sondernutzungserlaubnis nach Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG und nicht einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO bedarf, so dass es auf die Konkurrenzvorschrift des Art. 21 BayStrWG nicht ankommt (vgl. BayVGH vom 15.7.1999 a.a.O. RdNr. 20).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der …

    Denn sie bezögen sich nicht auf solche Hindernisse, die nicht durch einen Verkehrsteilnehmer, sondern im Rahmen einer straßenrechtlichen Sondernutzung zu verkehrsfremden Zwecken von einem Anlieger auf die Straße gebracht würden (Bay. VGH, Beschl. v. 12.12.2007 - 8 CS 07.2952 -, BayVBl. 2008, 276 ff. [276] und Beschl. v. 15.7. 1999 - 8 B 98.2161 -, juris, Langtext Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 11 B 1138/07

    Rechtmäßigkeit der Gewährung einer wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis; …

    Rn. 5 Vgl. zur Abgrenzung in vergleichbaren Fällen BayVGH im Urteil vom 15. Juli 1999 - 8 B 98.2161 - (juris).
  • VG Regensburg, 18.10.2012 - RO 2 K 12.1031

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Markise einer Imbissstube im …

    Rn. 14 Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Sondernutzungserlaubnis, weil deren Erteilung im Ermessen der Beklagten steht (vgl. BayVGH v. 15.07.1999 Az. 8 B 98.2161 ; v. 12.12.2007 BayVBl 2008, 276) und keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt.

    Alle anderen Gesichtspunkte sind als nachrangig oder nicht relevant anzusehen (vgl. BayVGH v. 15.07.1999 a.a.O.; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533;… vom 12.12.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720

    Aufstellung eines Werbeschilds auf öffentlichem Straßengrund

    Diese Regelung ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, bei der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis zu berücksichtigen, weil es sich um eine baupflegerische Vorschrift handelt, die einen sachlichen Bezug zur Straße aufweist (vgl. BayVGH vom 15.7.1999 Az. 8 B 98.2161 ; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533; vgl. auch VGH Bad.-Württ. vom 2.11.2009 NVwZ-RR 2010, 164).
  • VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 179/99

    Sondernutzungserlaubnis und Nachbarrechte - hier: Freischankfläche

    Weder die Baugenehmigung noch die dem Beigeladenen erteilte gaststättenrechtliche Erlaubnis entfalten präjudizierende Wirkung für die Erteilung oder Nichterteilung der Sondernutzungserlaubnis (…vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 17.10.1989, GewA 1990, 29; VGH München, Urt. v. 15.7.1999, 8 B 98.2161).
  • VG Würzburg, 11.06.2010 - W 6 K 10.447

    Satzung der Stadt Würzburg für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

    Daraus wird deutlich, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 8 und 9 StVO i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO (Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen) und § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO (Verbot, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten) für Maßnahmen eines Gastwirts zur Nutzung der Straße im Rahmen seines Betriebes nicht passen (vgl. BayVGH, U.v. 15.07.1999, Az.: 8 B 98.2161).
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