Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband; Berücksichtigung des Gleichheitssatzes bei Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in Satzungen; Verbot der Kostenüberdeckung als Zulässigkeitsanforderung an Grund und Höhe nicht steuerlicher ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 17.01.2005 - 5 D 30/01
- BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81
Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
Diejenigen Abgabenpflichtigen, die zu den Herstellungskosten ihrer Einrichtung mit Beiträgen beigetragen haben, trifft eine insoweit geringere Belastung aus Benutzungsgebühren (Urteil vom 16. September 1981 BVerwG 8 C 48.81 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 ; Beschluss vom 12. Juni 1985 BVerwG 8 B 56.85 juris).Vielmehr bieten sich im Rahmen der Privatisierungsvereinbarungen und bei der zukünftigen Gestaltung der Gebühren bzw. privatrechtlichen Entgelte für den laufenden Einrichtungsbetrieb verschiedene Möglichkeiten, Beitragsleistungen der Abgabenschuldner in der gebotenen Weise zu berücksichtigen, so dass eine Rückzahlung nicht zwingend ist (Urteil vom 16. September 1981 BVerwG 8 C 48.81 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 ).
- BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
Dabei ist für das Abgabenrecht anerkannt, dass Typisierungen und Pauschalierungen durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein können (Urteil vom 29. September 2004 BVerwG 10 C 3.04 Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 43 S. 5 ).23 Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2004 BVerwG 10 C 3.04 (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 43) ab.
- BVerwG, 31.03.1994 - 7 NB 6.93
Kernbereichsverletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch rein …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
Sie gilt deshalb nach Art. 9 Abs. 2 und Abs. 4 Einigungsvertrag i.V.m. Anlage II (Kapitel II, Sachgebiet B, Abschnitt I) als Landesrecht fort (Urteil vom 16. Oktober 1997 BVerwG 7 C 7.97 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50 S. 110 ; Beschluss vom 31. März 1994 BVerwG 7 NB 6.93 juris).Es durfte daher von den Gesetzgebern der neuen Bundesländer ergänzt oder abgeändert werden (Beschluss vom 31. März 1994 BVerwG 7 NB 6.93 ).
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
Er gebietet nicht die Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Hoheitsträger (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 1 BvR 33/64 BVerfGE 21, 54 und vom 23. November 1988 2 BvR 1619, 1628/83 BVerfGE 79, 127 ). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
In Betracht kommen hier insbesondere ein erstrebter Vorteilsausgleich oder Lenkungszwecke (zu alledem BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 2 BvL 9/98 BVerfGE 108, 1). - BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Klärschlamm
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
Auslegungsbedürftigkeit macht eine Norm nicht unbestimmt (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 2 BvR 2374/99 BVerfGE 110, 370 ). - BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64
Hebesätze
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
Er gebietet nicht die Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Hoheitsträger (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 1 BvR 33/64 BVerfGE 21, 54 und vom 23. November 1988 2 BvR 1619, 1628/83 BVerfGE 79, 127 ). - BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89
Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" - …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
5 Die Darlegung, dass die Auslegung von Landesrecht gegen Bundesrecht verstoße, rechtfertigt die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts aufzeigt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. März 1992 BVerwG 5 B 174.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306, vom 2. August 1993 BVerwG 8 B 93.93 KStZ 1994, 135, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 und vom 30. November 1994 BVerwG 4 B 243.94 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 59 S. 3 ). - BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
Das Gesetz muss die Tätigkeit der Verwaltung inhaltlich normieren und darf sich nicht darauf beschränken, allgemein gehaltene Grundsätze aufzustellen und es damit dem Ermessen der Verwaltung überlassen, die Grenzen der Freiheit im Einzelnen zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1995 BVerwG 3 C 34.94 Buchholz 451.73 § 19 BPflV Nr. 1 S. 1 ). - BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 243.94
Verwaltungsvollstreckungsrecht - Rechtliche Einordnung - Behördliche …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05
5 Die Darlegung, dass die Auslegung von Landesrecht gegen Bundesrecht verstoße, rechtfertigt die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts aufzeigt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. März 1992 BVerwG 5 B 174.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306, vom 2. August 1993 BVerwG 8 B 93.93 KStZ 1994, 135, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 und vom 30. November 1994 BVerwG 4 B 243.94 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 59 S. 3 ). - BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung - …
- BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
- BVerwG, 02.08.1993 - 8 B 93.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidungserheblichkeit …
- BVerwG, 08.02.1999 - 7 B 306.98
- BVerwG, 12.06.1985 - 8 B 56.85
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 6/24
Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …
Der Normgeber braucht dabei zwar nicht jede einzelne Frage zu entscheiden und ist hierzu angesichts der Vielgestaltigkeit der zu erfassenden Vorgänge oft nicht in der Lage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.2006 - 8 BN 3.05 -, juris Rn. 18). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10
Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen …
Dies gilt umso mehr, als allgemein anerkannt ist, dass dem Ortsgesetzgeber bzw. Zweckverband bei abgabenrechtlichen Regelungen ein weitgehender Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.2006 - 8 BN 3.05 -, SächsVBl. 2006, 163 - zitiert nach juris;… Urt. v. 16.09.1981 - 8 C 48.81 -, DVBl. 1982, 76 - zitiert nach juris).Rn. 70 Die Wahlmöglichkeit, - abgesehen von der Erhebung privatrechtlicher Entgelte - entweder nur Beiträge oder nur Gebühren oder Gebühren und Beiträge zu erheben, begegnet grundsätzlich auch unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Bedenken: Es macht unter dem Gesichtspunkt der Abgabengerechtigkeit keinen erheblichen Unterschied, wenn der Investitionsaufwand über Beiträge oder über Benutzungsgebühren finanziert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.2006 - 8 BN 3.05 -, SächsVBl. 2006, 163 - zitiert nach juris).
Dass es unter dem Gesichtspunkt der Abgabengerechtigkeit - Art. 3 Abs. 1 GG - keinen erheblichen Unterschied macht, wenn der Investitionsaufwand über Beiträge oder über Benutzungsgebühren finanziert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.2006 - 8 BN 3.05 -, SächsVBl. 2006, 163 - zitiert nach juris), wurde bereits erläutert, ebenso, dass sich diese Betrachtungsweise nahtlos in das Bild einer weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Ortsgesetzgebers/normsetzungsbefugten Zweckverbandes bei abgabenrechtlichen Regelungen des Satzungsrechts einfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.2006 - 8 BN 3.05 -, a. a. O.;… Urt. v. 16.09.1981 - 8 C 48.81 -, DVBl. 1982, 76 - zitiert nach juris;… vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 25.02.1998 - 4 K 8/97, - K 18/97 -, NordÖR 1998, 256 - zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 21.03.2007 - 1 L 282/05 -).
- VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21
Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …
Der Normgeber braucht dabei allerdings nicht jede einzelne Frage zu entscheiden und ist hierzu angesichts der Vielgestaltigkeit der zu erfassenden Vorgänge oft nicht in der Lage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 BN 3.05 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 14.09.2006 - 9 B 2.06
Straßenbaubeitrag; Stadtwerke; nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung; …
Wird im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde die Unvereinbarkeit von Landesrecht (in der für das Revisionsgericht maßgeblichen Auslegung durch das Berufungsgericht) mit Bundes(verfassungs)recht gerügt, so kann sich daraus ein Bedarf an revisionsgerichtlicher Klärung nur dann ergeben, wenn die Auslegung der bundesrechtlichen Maßstabsnorm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277, vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 und vom 8. Februar 2006 - BVerwG 8 BN 3.05 - SächsVBl 2006, 163). - OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
Der Normgeber braucht dabei allerdings nicht jede einzelne Frage zu entscheiden und ist hierzu angesichts der Vielgestaltigkeit der zu erfassenden Vorgänge oft nicht in der Lage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 BN 3.05 -, juris, Rn. 18). - VGH Hessen, 25.11.2025 - 5 A 766/25
Zur Bestimmtheit einer Zweitwohnungssteuersatzung
Die bloße Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift nimmt ihr deshalb noch nicht die rechtsstaatlich notwendige Bestimmtheit (BVerfG…, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 -, juris Rdnr. 124; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 BN 3.05 -, juris Rdnr. 18).Normen müssen jedoch die Tätigkeit der Verwaltung inhaltlich bestimmen und dürfen sich nicht darauf beschränken, allgemein gehaltene Grundsätze aufzustellen und es damit dem Ermessen der Verwaltung überlassen, die Grenzen der Freiheit im Einzelnen zu bestimmen (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 BN 3.05 -, juris Rdnr. 18).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24
Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …
Der Normgeber braucht dabei zwar nicht jede einzelne Frage zu entscheiden und ist hierzu angesichts der Vielgestaltigkeit der zu erfassenden Vorgänge oft nicht in der Lage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.2006 - 8 BN 3.05 -, juris Rn. 18). - OVG Niedersachsen, 03.08.2016 - 10 LC 29/15
Erhebung einer (Sonder-)Umlage gegenüber selbstständigen Hoheitsträgern als …
Es verlangt vom Gesetzgeber, Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 8.2.2006 - 8 BN 3/05 -, juris, Rn. 18, m. w. N.). - OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
Überprüfung einer "Übernachtungssteuer" im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes nach …
Dieser Grundsatz fordert vom Normgeber, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, damit die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 [396 f.] = Juris, Rn. 124, und BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 BN 3.05 - Juris, Rn. 18, jeweils m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2026 - 6 KN 6/24
Straßenreinigungssatzung Wedel ist unwirksam
Der Normgeber braucht dabei zwar nicht jede einzelne Frage zu entscheiden und ist hierzu angesichts der Vielgestaltigkeit der zu erfassenden Vorgänge oft nicht in der Lage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.2006 - 8 BN 3.05 -, juris Rn. 18). - OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05
Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer …
- OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit; …
- OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 1011/05
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparate; …
- OVG Thüringen, 17.08.2011 - 3 EN 1514/10
Kommunale Steuern; Überprüfung einer "Kulturförderabgabe" im Rahmen vorläufigen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12
Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 9 A 1580/08
Vereinbarkeit der Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts im Bundesland …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2026 - 6 KN 3/24
Normenkontrollantrag gegen eine Abwasserbeseitigungssatzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 9 A 1517/07
Höhe und Grund der Entrichtung eines Wasserentnahmeentgelts für das …
- VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10
Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …
- VG Schleswig, 26.11.2024 - 4 A 40/21
Tourismusabgabe bei Vermietern und Verpächtern von Reha- oder Kurkliniken
- VG Gießen, 28.04.2009 - 2 K 921/08
Erhebung einer Vorausleistung für die Schaffung einer Entwässerungseinrichtung
- VG Potsdam, 02.11.2012 - 12 K 755/11
Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …
- VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
Rechtmäßigkeit der pauschalen Erhebung einer Vergnügungssteuer gegenüber einem …
- VG Schleswig, 11.12.2025 - 4 A 165/24
Heranziehung zur Tourismusabgabe für die Jahre 2021 und 2022
- SG Dortmund, 11.03.2013 - S 48 KR 1041/12
Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei Auszahlung aus …
- VG Minden, 25.08.2008 - 3 K 3143/06
Stadt Lügde muss vollen Beitrag für die Volkshochschule Lippe-Ost zahlen
- VG Cottbus, 06.12.2007 - 4 K 512/03
Verbandsumlage bemessen anhand des Einwohnerzahlmaßstabs
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