Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,166
BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83 (https://dejure.org/1985,166)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1985 - 8 C 106.83 (https://dejure.org/1985,166)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1985 - 8 C 106.83 (https://dejure.org/1985,166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - Abgrenzung zwischen erschließungsrechtlich selbstständigen und unselbstständigen Verkehrsanlagen - Sackgasse als Bestandteil einer beitragsfähigen Anbaustraße - Behinderung der Ausschöpfung des ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 127 Abs. 2 Nr. 1, 131 Abs. 1 bis 3 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 753
  • ZMR 1985, 123
  • ZMR 1985, 243
  • DVBl 1985, 621
  • BauR 1985, 678
  • ZfBR 1985, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung - …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
    Diese Bestimmung legt mit bindender Auswirkung auf § 131 Abs. 2 BBauG nicht allein den Erschließungs- und den Grundstücksbegriff fest - die Satzungsregelung darf beispielsweise für die 'Grundstücksflachen' (§ 131 Abs. 2 Nr. 2 BBauG) eine Multiplikation oder Division anordnen, aber ihr ist verwehrt, den Grundstücksbegriff als solchen zu modifizieren (vgl.Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65 und 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15 S. 7 [9]) -, sondern auch den Zusammenhang zwischen dem Grundstücksbegriff und dem Erschlossensein: Erschlossene Grundstücke sind kraft des § 131 Abs. 1 BBauG 'mit ihren von der Erschließung nicht mehr betroffenen Teilen an der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nicht beteiligt'; daran kann die Erschließungsbeitragssatzung nichts ändern (s. BVerwGE 62, 308 [315]).

    Daraus ergeben sich unmittelbar kraft Gesetzes sog. Tiefenbegrenzungen (s. BVerwGE 62, 308 [315]).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach, zuletztmit Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - (UA S. 8 ff.), entschieden hat, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage erschließungsrechtlich selbständig oder unselbständig ist, auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln; besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und ferner ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße zu, in die sie einmündet (vgl. u.a.Urteil vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 [23 f.] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
    Das hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 [263 ff.]) ausgesprochen und dort im einzelnen wie folgt begründet:.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
    In diesem Falle könnte sich herausstellen, daß die vom Beklagten noch geltend gemachte Beitragsforderung im Ergebnis der Höhe nach gerechtfertigt ist (vgl. in diesem ZusammenhangUrteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 [357 ff.]).
  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion - …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach, zuletztmit Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - (UA S. 8 ff.), entschieden hat, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage erschließungsrechtlich selbständig oder unselbständig ist, auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln; besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und ferner ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße zu, in die sie einmündet (vgl. u.a.Urteil vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 [23 f.] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 167.65

    Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen im qualifizierten Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
    Er kann jedoch auf einige verzichten, wenn bereits die anderen 'ausreichen' (§ 16 Abs. 4 Satz 1 BauNVO), und er muß sogar auf sie verzichten, soweit eine weitergehende Festsetzung nicht erforderlich ist (vgl. § 9 Abs. 1 BBauG und dazu BVerwGE 29, 49 [51]).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 8 B 126.82

    Grundstück - Außenbereich - Straße - Erschließung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
    Denn insoweit ist - wie namentlich im Zusammenhang mit § 131 Abs. 1 BBauG auch sonst - eine typisierende Betrachtung geboten (vgl. etwaBeschluß vom 23. November 1982 - BVerwG 8 B 126.82 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 52 S. 64 [65]).
  • BVerwG, 05.09.1980 - 4 B 113.80

    Öffentlicher Fußweg als Teil einer Erschließungsanlage oder Teil des "tatsächlich …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
    Soweit sich ihre Wirkung darauf beschränkt, sie also das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks nicht (zusätzlich) beschränken, ist im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG die gesamte Fläche erschlossen und dementsprechend bei der Aufwandsverteilung nach Maßgabe einer unter anderem auf die erschlossene Grundstücksfläche abhebenden Verteilungsregelung zu berücksichtigen (vgl.Beschluß vom 5. September 1980 - BVerwG 4 B 113.80 - Abdruck S. 5).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …

    Regelungen dieser Art sollen nach ihrer Zielsetzung nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluß nehmen (vgl. u.a. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 [81 f.]).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB, …

    Vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles hat es das Bundesverwaltungsgericht als maßgebliche Regel bezeichnet, daß eine von einer Anbaustraße abzweigende befahrbare Sackgasse dann als selbständig zu qualifizieren ist, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 30.93 - Buchholz 906.11 § 127 BauGB Nr. 80 S. 18 ; vgl. auch Urteile vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 19 S. 8 - BVerwGE 70, 247 , vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 , vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - a.a.O. S. 2 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 90, 208 - sowie zur Selbständigkeit von Privatwegen Urteile vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 51 S. 58 - BVerwGE 66, 69 und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 ).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen …

    Eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse ist in der Regel als erschließungsrechtlich selbständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (im Anschluß unter anderem an Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 BBauG § 131 Nr. 59 S. 78).

    Angesichts dessen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. statt vieler Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 (S. 78, 80) m.w.N.) entschieden, für die Beantwortung der Frage, ob im Einzelfall eine befahrbare Verkehrsanlage als (nur) mehr oder weniger große unselbständige Zufahrt oder als (schon) selbständige Anbaustraße zu qualifizieren ist, sei - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu namentlich Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 (62 f.) m.w.N.) - ausschlaggebend abzustellen auf den Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht