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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11047
OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12.OVG (https://dejure.org/2013,11047)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.05.2013 - 8 C 10635/12.OVG (https://dejure.org/2013,11047)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG (https://dejure.org/2013,11047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 S 2 BImSchV 16, § 2 Abs 1 Nr 2 BImSchV 16, § 1a Abs 3 S 4 Alt 2 BauGB, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB
    Bebauungsplan; Ausschluss eines selbstbetroffenen Ratsmitglieds; Abwägung bezüglich planungsbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft

  • esovgrp.de

    BauGB § 1,BauGB § ... 1 Abs 3,BauGB § 1 Abs 4,BauGB § 1 Abs 7,BauGB § 1a,BauGB § 1a Abs 3,BauGB § 8,BauGB § 8 Abs 2,BNatSchG § 13,BNatSchG § 44,BNatSchG § 44 Abs 1,BNatSchG § 44 Abs 1 Nr 1,BNatSchG § 44 Abs 1 Nr 2,BNatSchG § 44 Abs 1 Nr 3,BNatSchG § 44 Abs 5,GemO § 22,GemO § 22 Abs 1,GemO § 22 Abs 2,GemO § 22 Abs 3,GemO § 24,GemO § 24 Abs 2,GemO § 24 Abs 6,LNatSchG § 28,LNatSchG § 28 Abs 3,BImSchVO(16) § 1,BImSchVO(16) § 1 Abs 2,BImSchVO(16) § 1 Abs 2 S 2,BImSchVO(16) § 2,BImSchVO(16) § 2 Abs 1,BImSchVO(16) § 2 Abs 1 Nr 2
    Abwägung, Angehöriger, Anpassungsgebot, Artenschutz, Artenschutzrecht, Ausgleich, Ausgleichsbilanz, Ausgleichskonzept, Ausgleichsmaßnahme, Ausschließungsgrund, Ausschluss, Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Beschlussfassung, Bevölkerungsteil, Bilanz, Biotop, Biotopschutz, ...

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 7, § 1a Abs. 3; GemO § 22, § 24.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung einer bisherigen Sackgasse in eine Durchgangsstraße im benachbarten Baugebiet mit deutlicher Erhöhung der Verkehrsimmissionsbelastung eines Grundstücks i.R.d. Ausschlusses eines betroffenen Ratsmitglieds von der Beschlussfassung; Anforderungen an eine ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ratmitglied befangen: Bebauungsplan unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Planungsbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft beim Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bebauungsplan ist nach Mitentscheidung eines Ratsmitglieds bei umittelbarem Nachteil für seine Eltern unwirksam

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Eigene Interessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung einer bisherigen Sackgasse in eine Durchgangsstraße im benachbarten Baugebiet mit deutlicher Erhöhung der Verkehrsimmissionsbelastung eines Grundstücks i.R.d. Ausschlusses eines betroffenen Ratsmitglieds von der Beschlussfassung; Anforderungen an eine ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 994
  • DVBl 2013, 1051
  • DÖV 2013, 741
  • BauR 2013, 1490
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Rn. 66 Inwieweit bereits die einseitige Erklärung der Gemeinde als "sonstige Maßnahme" im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 4, 2. Alternative BauGB anzuerkennen ist, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach den Umständen des Einzelfalls; jedenfalls muss die Gemeinde der Gefahr, sich von einer einseitig gegebenen Erklärung später ohne weitere Kontrolle und ohne Gefahr für den Bestand des Bebauungsplans wieder lossagen zu können, in angemessener Weise Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 CN 1.02 -, BVerwGE 117, 58 und juris, Rn. 51 f., m.w.N.;… s. auch zusammenfassend Krautzberger, a.a.O., Rn. 101).

    Auch genügt die bloße Möglichkeit einer kommunalaufsichtlichen Durchsetzung einseitiger Erklärungen der Gemeinde grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002, a.a.O., Rn. 52).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr ein Beschluss des zuständigen kommunalen Entscheidungsgremiums (vorliegend also des Stadtrats), der genau festlegt, auf welcher von der Gemeinde bereitgestellten Fläche mit welchen Maßnahmen die mit der Durchführung der Planung eintretenden Eingriffe auszugleichen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002, a.a.O., Rn. 54).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Rn. 74 Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt der artenschutzrechtlichen Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. z.B. BVerwG…, Beschluss vom 25. August 1997, BauR 1997, S. 978, und juris, Rn. 12 ff.; Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVG RP, S. 11 ff.).

    Da artenschutzrechtliche Verbotstatbestände allein auf die Verwirklichungshandlung bezogen sind, entfalten sie für die Bauleitplanung nur mittelbare Bedeutung dergestalt, dass der Planung die Erforderlichkeit fehlt, wenn ihrer Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2008, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.06.2009 - 4 C 1347/08

    Reichweite eines Befreiungsbescheides bei Verstoß gegen artenschutzrechtliche …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Ist daher bereits im Zeitpunkt der Planaufstellung erkennbar, dass der Bebauungsplan wegen der sich aus artenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden rechtlichen Hindernisse nicht verwirklicht werden kann, verfehlt er seinen städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsauftrag und ist daher wegen Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam (vgl. HessVGH, Urteil vom 25. Juni 2009 - 4 C 1347/08.N -, NuR 2009, S. 646 und juris, Rn. 39).

    Dieser Bescheid ist bestandskräftig geworden; da keine Anhaltspunkte für seine Nichtigkeit bestehen, kommt ihm Tatbestandswirkung zu, d.h. er ist als rechtswirksamer Verwaltungsakt der gerichtlichen Entscheidung ohne sachliche Überprüfung zugrunde zu legen (vgl. dazu HessVGH, Urteil vom 25. Juni 2009, a.a.O., Rn. 47, m.w.N. zu einer artenschutzrechtlichen Befreiung).

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Sind aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplans Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so verpflichtet § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB die Gemeinde zu ermitteln und zu entscheiden, ob vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und ob und wie unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind (vgl. dazu grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 und juris, Rn. 16 ff.).

    In jedem Falle kommt aber eine Zurückstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Abwägung nur zu Gunsten entsprechend gewichtiger anderer Belange in Betracht, wobei dies besonderer Rechtfertigung bedarf und die Gemeinde die von ihr für vorzugswürdig erachteten Belange präzise benennen muss; dabei muss sie, auch wenn sie diese gegenläufigen Belange zu Recht als gewichtig einschätzt, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997, a.a.O., Rn. 16 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 1 C 10737/10

    Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds bei Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Wann dies der Fall ist, ergibt eine Bewertung der Beziehung zwischen dem Ratsmitglied bzw. seinem Angehörigen und dem Beratungs- und Entscheidungsgegenstand aufgrund der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr. des OVG RP; vgl. z.B. Urteil des 1. Senats vom 24. März 2011 - 1 C 10737/10.OVG -, DVBl. 2011, S. 696 und juris, Rn. 22 f., m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Der 1. Senat des erkennenden Gerichts hat schließlich generell entschieden, dass ein Gemeinderatsmitglied, dessen eigene durch die Bauleitplanung betroffene abwägungserhebliche Belange oder die eines Angehörigen i.S.v. § 22 Abs. 2 GemO im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung vom Gemeinderat zu berücksichtigen seien, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO von der Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan ausgeschlossen sei (vgl. Urteil vom 24. März 2011 - 1 C 10737/10.OVG -, DVBl. 2011, 696 und juris, Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 07.11.2007 - 4 BN 45.07

    Bebauungsplan; Eingriffe in Natur und Landschaft; Ausgleichsdefizit; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Zwar hat die Gemeinde in Ermangelung eines gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahrens die Aufgabe, die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten, in eigener Verantwortung zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 2007, a.a.O., Rn. 6 und Krautzberger, a.a.O., Rn. 85, m.w.N.).

    Namentlich kann die Hinnahme eines Ausgleichsdefizits abwägungsfehlerfrei sein, wenn dies mit der Unzulänglichkeit rechnerischer Verfahren zur Bewertung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und deren Ausgleich begründet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 2007 - 4 BN 45.07 -, BauR 2008, 329 und juris, Rn. 6).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Nicht erforderlich in diesem Sinne sind nur solche Bauleitpläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des BauGB nicht bestimmt sind, bei denen also eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15/99 -, S. 1338 und juris, Rn. 3 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Rn. 74 Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt der artenschutzrechtlichen Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, BauR 1997, S. 978, und juris, Rn. 12 ff.; Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVG RP, S. 11 ff.).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09

    Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Ausdruck einer solchen kommunalen Verkehrspolitik sind insbesondere planerische Vorstellungen, die in Anknüpfung an vorhandene städtische Straßeninfrastruktur das Ziel einer bestimmten Lenkung innerörtlicher sowie das Gemeindegebiet berührender überörtlicher Verkehrsströme verfolgen (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 -, ZfBR 2010, S. 376 und juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861

    Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan für Ortsumfahrung, Artenschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
    Hinsichtlich der Frage, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt werden, steht der Antragsgegnerin eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (vgl. dazu z.B. BayVGH, Urteil vom 30. März 2010 - 8 N 09.1861 u.a. -, BauR 2010, S. 886 und juris, Rn. 79, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 18/89

    Erschließung; Bebauungsplan; Grundstück; Nutzung; Ausweisung; Gehrecht; …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - 8 S 2603/00

    Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2003 - 8 B 11491/03

    Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Mitwirkungsverbot, Ratsmitglied, Vorteil, …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2002 - 8 S 1388/01

    Darstellung von Ausgleichsmaßnahmen; Dorfgebiet; Lastengleichheit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 10875/94

    Mitglied eines Gemeinderats; Eigentümer von Grundstücken; Landesstraße; …

  • VGH Bayern, 07.11.2006 - 14 N 04.107

    Regelungsgehalt des § 1a Abs. 3 BauGB; Ausgleichsgegenstand nach § 135a Abs. 2 S. …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1988 - 10a NE 14/86

    Bauleitplanung: Voraussetzungen für einen Ausschluß eines Ratsmitglieds im …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 8 C 10362/20

    Bebauungsplan "Quartier Alte Brauerei" der Stadt Zweibrücken unwirksam

    Rn. 52 Die Antragsteller können sich auf ihr Interesse berufen, von zusätzlichen Verkehrsimmissionen verschont zu werden, die durch den durch die Planung zurechenbar verursachten Mehrverkehr auf der an ihrem Grundstück entlangführenden P. Straße entstehen (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, BVerwGE 147, 206 und juris, Rn. 27; zuletzt insbesondere BVerwG…, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 4 BN 27.18 -, BRS 86 Nr. 200 und juris, Rn. 6 …sowie Beschluss vom 11. August 2015 - 4 BN 12.15 -, BRS 83 Nr. 49 und juris, Rn. 6 ff.; aus der Senatsrechtsprechung z.B. Urteil vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, DVBl. 2013, 151 und juris, Rn. 42, m.w.N.).

    Im Rahmen der Abwägung der planbedingten Verkehrszunahme ist auch zu berücksichtigen, dass das Grundstück der Antragsteller bisher an einer eher ruhigen, im Wesentlichen als Zufahrt zu wenigen Wohngrundstücken sowie zu öffentlichen Grünflächen ("Stadtpark") dienenden und als Sackgasse endenden öffentlichen Straße gelegen ist, während das Grundstück planbedingt künftig unmittelbar gegenüber zwei Ein- und Ausfahrtbereichen zum Plangebiet liegen würde (vgl. dazu die Senatsurteile vom 8. Mai 2013, a.a.O., …und vom 13. Februar 2019 - 8 C 11387/18.OVG -, BauR 2019, S. 922 und juris, Rn. 20 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14

    Normenkontrollantrag eines anerkannten naturschutzrechtlichen …

    Rn. 56 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Senats ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, S. 978 und juris, Rn. 12 ff.;… Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 26 ff. und vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 74 ff.).

    Dabei stand ihr hinsichtlich der Frage, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt werden, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Mai 2013, a.a.O. und BayVGH…, Urteil vom 30. März 2010 - 8 N 09.1861 u.a. -, BauR 2010, S. 886 und juris, Rn. 79, m.w.N.).

    Ferner sind auch solche Auswirkungen auf Umweltbelange noch abwägungserheblich, die durch das Verhalten Dritter in Ausnutzung einer durch Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichten Anlage oder Einrichtung in der Umgebung des Geltungsbereichs gleichsam zwangsläufig und daher der Planung noch zurechenbar ausgelöst werden; Beispiel hierfür ist der durch planerische Festsetzung einer Verkehrsanlage in der Umgebung des Plangebiets ausgelöste Mehrverkehr, soweit durch ihn eine mehr als nur geringfügige Steigerung von Verkehrsimmissionen auf dem Plangebiet benachbarten Straßen für deren Anlieger bewirkt wird (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 8. Mai 2013, a.a.O., Rn. 42, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans, mit dem Neubauflächen für Wohnbebauung …

    Rn. 47 Da sich die Antragsgegnerin für die Sicherung der Durchführung der externen Kompensationsmaßnahmen durch vertragliche Vereinbarung nach § 11 BauGB entschieden hatte, kommt es auf die Frage, ob etwa im Umweltbericht (insbesondere S. 29) eine hinreichend konkrete Festlegung der durchzuführenden externen Maßnahmen enthalten ist, die den rechtlichen Anforderungen an eine "sonstige geeignete Maßnahme auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen" i.S.v. § 1 a Abs. 3 Satz 4, 2. Alternative BauGB genügen würde (vgl. dazu das Senatsurteil vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 66 f.), nicht entscheidungserheblich an.

    Rn. 61 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Senats ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, S. 978 und juris, Rn. 12 ff.;… Senatsurteile vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 26 ff. und vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 74 ff.).

  • VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14

    Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland …

    Der Bescheid entfaltet daher Tatbestandswirkung und ist als wirksame Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde ohne sachliche Prüfung im vorliegenden Normenkontrollverfahren zu berücksichtigen (vgl.: Hessischer VGH…, Urteil vom 25. Juni 2009 - 4 C 1347/08.N -, juris Rdnr. 47; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12 -, juris Rdnr. 77).
  • VG Mainz, 19.08.2015 - 3 K 1140/14

    Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds von Beschlussfassung über …

    Sinn und Zweck der Mitwirkungsverbote ist es, kommunale Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen sowie das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken ( OVG RP…, Beschluss vom 24.3.2011 - 1 C 10737/10 -, BauR 2011, 1293 und juris, Rn. 22 m.w.N.; Urteil vom 8.5.2013 - 8 C 10635/12 -, DVBl. 2013, 1051 und juris, Rn. 49).

    Wann dies konkret der Fall ist, ergibt eine Bewertung der Beziehung zwischen dem Ratsmitglied und dem Beratungs- und Entscheidungsgegenstand aufgrund der Umstände des Einzelfalls (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 24.3.2011 - 1 C 10737/10 -, a.a.O. und juris, Rn. 23; Urteil vom 8.5.2013 - 8 C 10635/12 -, a.a.O.).

    Rn. 18 Ausgehend von diesen Grundsätzen nimmt die Rechtsprechung an, dass die Belegenheit eines Grundstücks im Bereich eines zur Beratung und Entscheidung anstehenden Bebauungsplans (§ 1 Abs. 2, § 8 ff. des Baugesetzbuchs - BauGB -) ein Mitwirkungsverbot für Grundstückseigentümer bzw. sonst dinglich Berechtigte in dem Planbereich begründet, weil der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen über die bauliche und sonstige Nutzung der von ihm erfassten Grundstücke bereits selbst rechtsgestaltend wirkt, vor allem unmittelbar den Bodenwert maßgeblich beeinflusst und damit den dinglich Verfügungsberechtigten zumindest wirtschaftlich relevante Vergünstigungen oder Verschlechterungen zu bringen vermag (vgl. nur OVG RP, Urteil vom 8.5.2013 - 8 C 10635/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 3 S 4259/20

    Pflicht zur korrekten Ausweisung einer klassifizierten Straße in einem …

    Die geplanten Maßnahmen sind nach Art und Umfang so präzise beschrieben, dass eindeutig und im Nachhinein kontrollierbar feststeht, was die Gemeinde zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe zu tun gedenkt (…vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.01.2002 - 8 S 1388/01 - juris Rn. 37; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 08.05.2013 - 8 C 10635/12 - juris Rn. 67).
  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse, …

    Wann dies der Fall ist, ergibt eine Bewertung der Beziehung zwischen dem Ratsmitglied bzw. seinem Angehörigen und dem Beratungs- und Entscheidungsgegenstand aufgrund derUmstände des Einzelfalles (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12 -, juris Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit …

    Wann dies der Fall ist, ergibt eine Bewertung der Beziehung zwischen dem Ratsmitglied bzw. seinem Angehörigen und dem Beratungs- und Entscheidungsgegenstand aufgrund der Umstände des Einzelfalles (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12 -, juris Rn. 49).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2017 - 8 C 11787/16

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan "Europäischer Kulturpark" in Kandel …

    Hierfür kommen neben dem Fall einer planbedingten Zunahme von Verkehrsimmissionsbelastungen auf einer am Grundstück entlang ins Plangebiet führenden Straße (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 42, m.w.N.) auch andere vom Plan zugelassene Nutzungsmöglichkeiten im Plangebiet in Betracht, die den Antragsteller in nicht nur unbedeutender Weise beeinträchtigen können, z. B. durch Immissionen einer nach dem Bebauungsplan zulässigen Anlage, auch wenn diese noch der bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf (…vgl. zum Ganzen Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 14, Rn. 215, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2024 - 1 C 10401/22

    Bauplanerische Bewältigung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF); …

    Rn. 83 Nach § 1 Abs. 3 BauGB ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, S. 978; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP, und Urteil vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris).
  • VG Saarlouis, 12.10.2018 - 3 K 1206/17

    Die Überprüfung eines kommunalen Mitwirkungsverbots im Rahmen eines …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 8 C 10342/15

    Bebauungsplan für Maschinen- und Gerätehalle in Lemberg unwirksam

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