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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4195
BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93 (https://dejure.org/1995,4195)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1995 - 8 C 12.93 (https://dejure.org/1995,4195)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 (https://dejure.org/1995,4195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 128 Abs. 1 Satz 2 BauGB
    Erschließungsbeitragsrecht; Bewertung der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Grundflächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1298 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1205
  • ZfBR 1995, 265
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag - …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93
    Dagegen ist auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen nichts zu erinnern; diese Ansicht des Berufungsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. November 1985 (BVerwG 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35 S. 40 (52)).

    Entsprechendes gilt, wenn zwar ein Bebauungsplan noch nicht in Kraft getreten, aber eine die Fläche erfassende z.B. Straßentrasse tatsächlich bereits angelegt worden ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - a.a.O., S. 52).

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93
    Andererseits ist jedoch im Interesse der Erschließungsbeitragspflichtigen das allgemein für die Gemeinden geltende Gebot zu berücksichtigen, den Aufwand für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, bei der sie wirtschaftlich gesehen vorwiegend für fremde Rechnungen tätig werden, nach Maßgabe des Erforderlichen niedrig zu halten (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 14 S. 2 (4 f.)).
  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93
    Zwar ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids grundsätzlich auf das Recht abzustellen, das im Zeitpunkt seines Erlasses bzw. - wenn ein Widerspruchsbescheid ergangen ist - im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids maßgebend war (vgl. Urteil vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362 (364) [BVerwG 31.01.1992 - 8 C 31/90]), hier also auf die Bestimmungen des Baugesetzbuchs.
  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65

    Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Heranziehung bei Inkrafttreten des BBauG …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93
    So ist etwa von dem als innerdienstlicher Ermessensakt zu wertenden Ausspruch der Kostenspaltung lediglich zu fordern, daß er in irgendwelchen Vermerken, Niederschriften usw. eindeutig zum Ausdruck kommt; weitergehende formelle Anforderungen stellt das Bundesrecht nicht (vgl. etwa Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG 4 C 121.65 - BVerwGE 26, 180 (181) [BVerwG 10.02.1967 - IV C 121/65]).
  • BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 61.16

    Anbaustraße; Bauerwartungsland; Erschließungsbeitrag; Ersetzung von Bundesrecht …

    Maßgeblich ist der Wert, den die Flächen vor ihrer Bereitstellung im Hinblick auf ihre bisherige Eigenschaft hatten (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1980 - 4 C 62 und 73.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 26 und vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49).

    Den Wertzuwachs im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Flächen für das allgemeine Liegenschaftsvermögen und deren Bereitstellung darf die Gemeinde aber in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbringen (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1980 - 4 C 62 und 73.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 26 S. 23 f. und vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4).

    Gleiches gilt, wenn vor dem insoweit maßgeblichen Akt ein Bebauungsplan, der für die betreffenden Flächen den Erschließungszweck festsetzt, in Kraft tritt oder die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erreicht (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 10.14

    Eigenständigkeit einer Erschließungsanlage; Bereitstellung eines Grundstücks als …

    Zum Verständnis dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 18 ff., wie folgt ausgeführt:.

    Solange nicht einmal die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind und die Bürger noch keine Möglichkeit hatten, Anregungen und Bedenken geltend zu machen, lässt sich üblicherweise nicht mit der erforderlichen Sicherheit sagen, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Flächen für eine ins Auge gefasste Erschließungsanlage zukünftig verwandt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 21).

    Mit ihrem Einwand, eine ehemals bestehende allgemeine Bauerwartung der zu bewertenden Flurstücke sei jedenfalls mit dem Eintritt der Planreife am 24. März 1994 vollständig zerstört worden, verkennt die Klägerin den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 128 Abs. 1 Satz 2 BauGB, die den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, von der Steigerung des Bodenwertes dadurch zu profitieren, dass sie den Wertzuwachs im Zeitraum zwischen dem Erwerb von Flächen für das allgemeine Liegenschaftsvermögen und deren Bereitstellung für bestimmte Erschließungsanlage in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbringen dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 1.16

    Einheitliche Erschließungsanlage trotz eines in ihr integrierten Platzes; …

    Rn. 70 Zum Verständnis dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 18 ff., wie folgt ausgeführt:.

    Solange nicht einmal die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind und die Bürger noch keine Möglichkeit hatten, Anregungen und Bedenken geltend zu machen, lässt sich üblicherweise nicht mit der erforderlichen Sicherheit sagen, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Flächen für eine ins Auge gefasste Erschließungsanlage zukünftig verwandt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 21).

    Mit ihrem Einwand, eine ehemals bestehende allgemeine Bauerwartung der zu bewertenden Flurstücke sei jedenfalls mit dem Eintritt der Planreife am 24. März 1994 vollständig zerstört worden, verkennt die Klägerin den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 128 Abs. 1 Satz 2 BauGB, die den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, von der Steigerung des Bodenwertes dadurch zu profitieren, dass sie den Wertzuwachs im Zeitraum zwischen dem Erwerb von Flächen für das allgemeine Liegenschaftsvermögen und deren Bereitstellung für bestimmte Erschließungsanlage in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbringen dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16

    Zugehörigkeit des Wertzuwachses zwischen dem Erwerb und der Bereitstellung …

    Den Wertzuwachs im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Flächen für das allgemeine Liegenschaftsvermögen und deren Bereitstellung darf die Gemeinde aber in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbringen (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1980 - 4 C 62 und 73.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 26 S. 23 f. und vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4).

    Gleiches gilt, wenn vor dem insoweit maßgeblichen Akt ein Bebauungsplan, der für die betreffenden Flächen den Erschließungszweck festsetzt, in Kraft tritt oder die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erreicht (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 3 A 2373/93

    Erschließungsbeitragsrecht: "Unterbau" kein Merkmal der endgültigen Herstellung …

    BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - 4 C 28.76 -, KStZ 1980, 68 ; Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 -, NVwZ 1986, 925; Urteil von 10.11.1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; ferner Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 -, ZMR 1995, 331; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.3.1984 - 2 S 1612/83 -, VBlBW 1985, 30; Urteil vom 25.11.1993 - 2 S 2623/89 - BayVGH, Urteil vom 30.1.1992 - 6 B 88.2083 -, BayVBl 1992, 536 ; Buhl, VBlBW 1985, 208; Driehaus, aaO, § 15 Rn. 17 f.
  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
    Insoweit ist kein förmlicher "Widmungsakt" erforderlich; vielmehr reicht jede interne und auch intern bleibende "Abschreibemitteilung" dieser Stelle aus, sei es eine "Abgabenachricht" an das Bauverwaltungsamt, sei es ein sonstiger interner Vermerk, durch den festgehalten wird, dass eine nach Lage und Umfang exakt beschriebene Fläche ab sofort oder ab einem bestimmten Zeitpunkt für eine Erschließungsanlage bzw. deren Anlegung verwandt wird und damit aus dem sachlichen Zuständigkeitsbereich des Liegenschaftsamtes ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12/93 -, Rn. 19, juris).

    Das ist der Fall, wenn die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 und 3 BauGB) durchgeführt und die Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beteiligt worden sind (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12/93 -, Rn. 20, juris; BVerwG…, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 9 B 61/16 -, Rn. 20, juris).

  • VG Berlin, 21.11.2013 - 13 A 129.08

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Reichweite einer Erschließungsanlage; …

    Das entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, wonach auf den Zeitpunkt der formellen Planreife abzustellen ist, wenn es - wie hier - an einem erkennbaren Bereitstellungsakt fehlt (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12/93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 3 A 2259/99
    Diese Präzisierung, die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 -,.
  • VG München, 02.07.2013 - M 2 K 13.965

    Aufwand für Flächen einer bestehenden Straße bei späterem Eintritt der …

    Gemessen an der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 27.01.1995, Az. 8 C 12/93, juris;… dazu auch Driehaus, a.a.O., § 13 Rdnr. 40) war genauer Zeitpunkt der Bereitstellung der Eintritt der formellen Planreife (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) des Bebauungsplans Nr. ... (nach Aktenlage fand die für die formelle Planreife notwendige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags vom 22. Dezember 2004 statt, vgl. §§ 2 und 23 dieses Vertrags).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 15 A 4139/06

    Entstehen von Beitragspflichten für die endgültige Herstellung der …

    Rn. 11 Vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1980 - IV C 62.77, IV C 73.77 -, KStZ 1980, 230, sowie vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 -, NVwZ 1995, 1205.
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