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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83   

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BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83 (https://dejure.org/1985,1264)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83 (https://dejure.org/1985,1264)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1985 - 8 C 120 - 122.83, 8 C 120.83, 8 C 121.83, 8 C 122.83 (https://dejure.org/1985,1264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BBauG) erteilten Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde im Verfahren der Anfechtung eines Erschließungsbeitragsbescheids - Anwendung von § 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) im ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 123 Abs. 2, 125, 128 Abs. 1, 130 Abs. 1 und 2 BBauG; § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; § 287 Abs. 2 ZPO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zustimmung; Zusammenfassungsentscheidung nach § 130 Abs. 2 S. 2 BBauG; Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands und gemeindliche Schätzungsbefugnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1122
  • NVwZ 1986, 299 (Ls.)
  • ZMR 1986, 65
  • DVBl 1986, 345
  • DÖV 1986, 380
  • BauR 1985, 682
  • ZfBR 1986, 39
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Denn ein Bestandteil der beitragsfähigen Anbaustraße, in die er einmündet, ist ein (Wohn-)Weg dann nicht, wenn er sich in seiner bestimmungsgemäßen Erschließungsfunktion wesentlich von der Erschließungsfunktion der betreffenden Anbaustraße unterscheidet, etwa weil er ausschließlich einem Fahrrad- oder Fußgängerverkehr vorbehalten ist (Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 19 S. 8 ).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das hat der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Abdruck S. 10 f.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356) hat das Berufungsgericht sodann entschieden, die von ihm festgestellten Abrechnungsmängel (Einbeziehung auch der Kosten für die Herstellung von nicht durch die Zustimmung erfaßten Anlagen und fehlerhafte Zusammenfassungsentscheidung) rechtfertigten nicht ohne weiteres die Aufhebung der angefochtenen Bescheide, vielmehr gebiete § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu prüfen, ob die Bescheide mit einer fehlerfreien Begründung ganz oder teilweise aufrechterhalten werden können.
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das tatsächliche Entstandensein bestimmter Kosten für eine (oder mehrere) bestimmte beitragsfähige Erschließungsanlagen (Abschnitte) gehört ebenso wie beispielsweise die "Erstmaligkeit" der Herstellung einer (schon vorher funktionstüchtig vorhandenen) Straße zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für deren Vorliegen die Gemeinde die materielle Beweis- (bzw. Feststellungs) last trägt (vgl. dazu Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 46 ).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das setzte sowohl hinsichtlich der Stichstraßen als auch hinsichtlich der Wohnwege deren erschließungsrechtliche Unselbständigkeit voraus (vgl. zum Merkmal der erschließungsrechtlichen Unselbständigkeit zuletzt Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.weit.Nachw.), und es setzte bezüglich der Wohnwege überdies deren Befahrbarkeit voraus.
  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Nach den §§ 128 Abs. 1, 130 Abs. 1 BBauG dürfen - soweit nicht die Gemeinde von der Möglichkeit einer Kostenermittlung nach Einheitssätzen Gebrauch macht (§ 130 Abs. 1 BBauG) - zur Grundlage einer Beitragserhebung nur solche Kosten gemacht werden, die der Gemeinde für die Durchführung einer der in § 128 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG genannten Maßnahmen tatsächlich in dieser Höhe nachweisbar entstanden, d.h. die für die Durchführung einer solchen Maßnahme an einer bestimmten Erschließungsanlage (Abschnitt, Erschließungseinheit) eindeutig feststellbar angefallen sind (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 ).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Das hat der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Abdruck S. 10 f.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Da in den nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG zu ermittelnden Erschließungsaufwand ausschließlich Kosten eingehen können, die für die erstmalige endgültige Herstellung von auch selbständig beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 BBauG (bzw. Abschnitte von ihnen) angefallen sind, müssen Kosten für nicht befahrbare Wohnwege (Fußwege), die ihrerseits keine beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG sind (vgl. u.a. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ), bei der Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 ).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Mit diesem Inhalt ist die Zustimmung nach § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG ein Verwaltungsakt (so schon Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 ), d.h. ein Verwaltungsakt, der die für § 125 Abs. 2 Satz 3 BBauG entscheidende Feststellung enthält, die Herstellung der betreffenden Anlage entspreche den in § 1 Abs. 3 bis 5 BBauG a.F. (jetzt: § 1 Abs. 4, 6 und 7 BBauG) bezeichneten Anforderungen.
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage - …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
    Da in den nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG zu ermittelnden Erschließungsaufwand ausschließlich Kosten eingehen können, die für die erstmalige endgültige Herstellung von auch selbständig beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 BBauG (bzw. Abschnitte von ihnen) angefallen sind, müssen Kosten für nicht befahrbare Wohnwege (Fußwege), die ihrerseits keine beitragsfähigen Erschließungsanlagen i.S. des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG sind (vgl. u.a. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ), bei der Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 ).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem …

  • BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74

    Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten …

  • BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72

    Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem …

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 3.75

    Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht; …

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Rn. 162 Die Schätzung der Beklagten kann nicht durch eine gerichtliche Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO ersetzt werden, da eine entsprechende Befugnis ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. v. 16.8.1985, a.a.O., Rn. 27;… OVG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2000, 1 Bf 29/97, juris Rn. 19).

    Lässt sich daher nicht feststellen, in welcher Höhe die Beklagte hierfür Auslagen getätigt hat, muss dieser Aufwand unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Urt. v. 16.8.1985, 8 C 120-122/83, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 19, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau einer am Grundstück des …

    Bezüglich des Ergebnisses der in Ausübung einer solchen Schätzungsbefugnis vorgenommenen Aufwandsermittlung hat das Gericht in Anlehnung an das Merkmal der Vergleichbarkeit im Sinne des § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB lediglich zu prüfen, ob dieses nicht den Aufwand übersteigt, der erfahrungsgemäß in der jeweils in Frage stehenden Zeit für die Herstellung entsprechender Erschließungsanlagen oder die Durchführung entsprechender Teilmaßnahmen angefallen ist (…vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 13 Rn. 10;… BVerwG, Urteile vom 15.11.1985 - 8 C 41.84 - juris Rn. 28 und vom 16.8.1985 - 8 C 120.83 u. a. - juris Rn. 27 ff.; VGH BW…, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 120).
  • VG Mainz, 21.04.2010 - 3 K 537/09

    Erschließungsbeitragsrecht; Modifizierung eines Erschließungsvertrages

    Es begegnet auch keinen rechtlichen Bedenken, dass sie die Kosten nicht straßengenau ermittelt, sondern prozentual auf die einzelnen Straßen verteilt hat, denn es ist der Gemeinde aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht verwehrt, abweichend von dem Grundsatz der "pfenniggenauen" Kostenermittlung auf andere Modalitäten zurückzugreifen, etwa wenn wie im vorliegenden Fall eine gebietsübergreifende, den einzelnen Erschließungsanlagen nicht zuzuordnende Abrechnung erfolgt und damit eine "pfenniggenaue" Kostenermittlung nicht möglich ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - 8 C 41.84 -, NVwZ 1986, 299, 302), und wenn diese Modalitäten den der einzelnen Erschließungsanlage zukommenden Vorteil in sachgerechter Art widerspiegeln.

    Hiergegen ist vor dem Hintergrund der bereits angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Absehen einer "pfenniggenauen" Kostenermittlung (a.a.O. NVwZ 1986, 299, 302) nichts einzuwenden, da vorliegend aufgrund der Rechnungsstellung für das gesamte Erschließungsgebiet eine straßengenaue Aufteilung der Kosten nicht möglich ist.

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