Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen Kleinkindes - Ungleichbehandlung von Vätern ehelicher und unehelicher Kinder - Einberufung des Vaters als echter Notstand nichtwirtschaftlicher Art für das Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 08.04.1981 - 3536 IV 80
- BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2714
- DÖV 1984, 592
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Grundwehrdienst aus Ausbildungsgründen …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Das gilt auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Einberufungsbescheid angeordnet worden ist (vgl. Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 [145 f.] m.weit.Nachw., vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 [3] und vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - [UA.Nur wenn der Einberufungsbescheid keinen Bestand haben, sondern aufgehoben werden sollte, wäre statt des darin festgesetzten Gestellungszeitpunktes (wieder) der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für die Beurteilung maßgebend, ob ein Zurückstellungsgrund besteht (vgl. Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [154] und vom 4. Juli 1979, a.a.O., S. 147).
Infolgedessen muß, wenn während des Revisionsverfahrens über ein isoliertes Zurückstellungsbegehren ein Einberufungsbescheid erlassen wird und sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts geändert hat, die Sache regelmäßig an die Vorinstanz zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen werden (vgl. Urteile vom 28. Januar 1971, a.a.O., S. 154 mit weiteren Nachweisen und vom 4. Juli 1979, a.a.O., S. 147).
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Nur wenn der Einberufungsbescheid keinen Bestand haben, sondern aufgehoben werden sollte, wäre statt des darin festgesetzten Gestellungszeitpunktes (wieder) der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für die Beurteilung maßgebend, ob ein Zurückstellungsgrund besteht (vgl. Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [154] …und vom 4. Juli 1979, a.a.O., S. 147).Infolgedessen muß, wenn während des Revisionsverfahrens über ein isoliertes Zurückstellungsbegehren ein Einberufungsbescheid erlassen wird und sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts geändert hat, die Sache regelmäßig an die Vorinstanz zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen werden (vgl. Urteile vom 28. Januar 1971, a.a.O., S. 154 mit weiteren Nachweisen …und vom 4. Juli 1979, a.a.O., S. 147).
- BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 11.74
Voraussetzungen des Bestehens eines beachtlichen Zurückstellungsgrundes im Sinne …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Allerdings ist der Anwendungsbereich des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a WPflG nach der Rechtsprechung des Senats nicht auf Fälle der wirtschaftlichen Gefährdung von Angehörigen beschränkt; vielmehr kann auch die Hilfsbedürftigkeit eines Angehörigen, der auf Dienstleistungen des Wehrpflichtigen angewiesen ist, dessen Zurückstellung rechtfertigen, wenn die Einberufung für den Hilfsbedürftigen zu einem anderweitig nicht zu behebenden "echten Notstand" führen würde (vgl. Urteil vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 11.74 - BVerwGE 47, 45 [48]).Nach dem Urteil des Senats vom 11. September 1974 (a.a.O.) erstreckt sich ihr Anwendungsbereich nur auf nichtwirtschaftliche Notlagen von solchen Familienangehörigen des Wehrpflichtigen, die nicht zu den Verwandten ersten Grades gehören.
- BVerwG, 16.07.1963 - VII C 85.62
Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Besonderer Notstand bei einer …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Einschlägig ist deswegen nicht § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a WPflG, sondern § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b WPflG (vgl. auch Beschluß vom 5. August 1975 - BVerwG VIII B 21.75 - S. 3 f. [n.v.] und ferner Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 85.62 - BVerwGE 16, 222 [223]), wonach eine besondere Härte in der Regel vorliegt, wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind.Derart unerträglich ist die Heranziehung zum Wehrdienst nur dann, wenn die Eltern oder Kinder des Wehrpflichtigen dadurch in eine Lage versetzt werden, aus der es keinen Ausweg gibt, um eine schwere Unbill oder eine schwere Schädigung abzuwenden, und wenn die dadurch bedingte Bürde für den Wehrpflichtigen so hart wäre, daß dadurch der zeitweilige Verzicht auf die Erfüllung der Wehrpflicht gerechtfertigt wird (Urteil vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 182.72 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 75 S. 156 [158 f.] mit Hinweis auf das Urteil vom 16. Juli 1963, a.a.O.).
- BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 182.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Derart unerträglich ist die Heranziehung zum Wehrdienst nur dann, wenn die Eltern oder Kinder des Wehrpflichtigen dadurch in eine Lage versetzt werden, aus der es keinen Ausweg gibt, um eine schwere Unbill oder eine schwere Schädigung abzuwenden, und wenn die dadurch bedingte Bürde für den Wehrpflichtigen so hart wäre, daß dadurch der zeitweilige Verzicht auf die Erfüllung der Wehrpflicht gerechtfertigt wird (Urteil vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 182.72 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 75 S. 156 [158 f.] mit Hinweis auf das Urteil vom 16. Juli 1963, a.a.O.).Bloße Mutmaßungen und Befürchtungen reichen nicht aus (Urteil vom 26. September 1973, a.a.O., S. 159).
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1, 2, 4, 5/77 - BVerfGE 48, 127 [162 f.]) hat auf diese Rechtsprechung verweisend festgestellt, die Einberufungsanordnungen des Bundesministers der Verteidigung (§ 21 WPflG) hätten sich strikt im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes zu halten: es sei nicht zulässig, einzelne Wehrpflichtige oder Gruppen von Wehrpflichtigen über die gesetzlich vorgezeichneten Wehrdienstausnahmen hinaus - womöglich sogar je nach dem aktuellen Personalbedarf in von Jahr zu Jahr wechselndem Umfang - von der Wehrdienstleistung grundsätzlich auszunehmen. - BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73
Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Wehrpflichtgesetz nicht gedeckte generelle Verwaltungspraxis, Verheiratete und Väter ehelicher Kinder nach Möglichkeit nicht einzuberufen, bereits mehrfach als gesetzeswidrig bezeichnet (vgl. Urteile vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 89.73 - BVerwGE 45, 197 [200, 201] und vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 25 S. 24 [26] m.weit.Nachw.). - BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Das gilt auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Einberufungsbescheid angeordnet worden ist (vgl. Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 [145 f.] m.weit.Nachw., vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 [3] und vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - [UA. - BVerwG, 03.08.1976 - 6 C 26.76
Bindung einer offensichtlich rechtswidrigen Zulassung der Revision - Zulassung …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Wehrpflichtgesetz nicht gedeckte generelle Verwaltungspraxis, Verheiratete und Väter ehelicher Kinder nach Möglichkeit nicht einzuberufen, bereits mehrfach als gesetzeswidrig bezeichnet (vgl. Urteile vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 89.73 - BVerwGE 45, 197 [200, 201] und vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 25 S. 24 [26] m.weit.Nachw.). - BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 20.70
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nach der Unanfechtbarkeit des …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Nur soweit die wirtschaftliche Versorgung der Familie oder sonstiger Angehörigen des Wehrpflichtigen trotz der im Unterhaltssicherungsgesetz vorgesehenen Leistungen ausnahmsweise gefährdet ist, kommt eine die Zurückstellung rechtfertigende besondere wirtschaftliche Härte in Betracht (vgl. Urteil vom 2. März 1972 - BVerwG VIII C 20.70 - BVerwGE 40, 1 [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70] [3 ff.]). - BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 66.80
Einheitlichkeit des Ausbildungsabschnitts - Teilstudium als Hospitant - …
- BVerwG, 05.08.1975 - 8 B 21.75
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen gesundheitlicher und finanzieller Notstände …
- BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92
Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz
Dies hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats zutreffend angenommen (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 30 f., vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 2.83 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 21 S. 25, vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 61.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 170 S. 3 und vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 94.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 177 S. 17 f.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Einberufungspraxis, die über die gesetzlich geregelten Wehrdienstausnahmen hinaus einzelne Wehrpflichtige oder Gruppen von Wehrpflichtigen grundsätzlich nicht zur Dienstleistung heranzieht und damit faktisch zurückstellt, gesetzwidrig; sie kann auch mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG eine Freistellung anderer Personen nicht rechtfertigen (vgl. BVerwGE 45, 197 (200 f.) [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] m. w. N., ferner Urteile vom 3. August 1976 - BVerwG 6 C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 25 S. 26 m. w. N., vom 9. Dezember 1983, a.a.O. S. 32 f. m. w. N. …und vom 4. Juli 1984, a.a.O. S. 25).
Sind - wie es hier nach den im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen der Fall ist - die tatbestandlichen Voraussetzungen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt, darf ein Wehrpflichtiger von Rechts wegen auch dann nicht vom Wehrdienst zurückgestellt oder gar befreit werden, wenn der Personalbedarf der Bundeswehr anderweitig gedeckt werden könnte (vgl. BVerwGE 45, 197 (201) [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] und Urteil vom 9. Dezember 1983, a.a.O. S. 33 m. w. N.).
- BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 25.96
Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Unzumujtbare Härte bei Heranziehung eines …
Für die Beurteilung der auf Zurückstellung des Klägers vom Wehrdienst gerichteten Verpflichtungsklage ist nach Erledigung des angefochtenen Einberufungsbescheides nicht mehr der in ihm festgesetzte Gestellungszeitpunkt, sondern der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend (vgl. dazu Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - BVerwGE 37, 151 [154 f.] und vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 [29]). - BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 2.83
Nichtehelichkeit - Zurückstellung vom Zivildienst wegen Versorgung eines …
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zivildienstpflichtiger mit Rücksicht auf die Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen Kleinkindes vom Zivildienst zurückgestellt werden kann (im Anschluß an das Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - DÖV 1984, 592).Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Wehrpflichtgesetz nicht gedeckte generelle Verwaltungspraxis, Verheiratete und Väter ehelicher Kinder aus finanziellen Erwägungen nach Möglichkeit nicht einzuberufen, bereits mehrfach als gesetzeswidrig bezeichnet (vgl. Urteile vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 89.73 - BVerwGE 45, 197 [200 f.], vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 VPflG Nr. 25 S. 24 [26] m.weit.Nachw. und vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - DÖV 1984, 592 [593]).
Zu einem die Zurückstellung des Klägers rechtfertigenden besonderen Notstand (vgl. § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b ZDG) könnte seine Einberufung allerdings dann führen, wenn die Mutter seines nichtehelichen Kindes während ihrer Berufstätigkeit aus finanziellen Gründen nicht die notwendige Versorgung und Betreuung des Kindes sicherstellen könnte (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - a.a.O., S. 592 f.).
- BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95
Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei …
Das ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. November 1974 - 2 BvL 6/71 - BVerfGE 38, 154 ;Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 - BVerfGE 48, 127 ; BVerwG, Urteile vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 89.73 - BVerwGE 45, 197 m.weit.Nachw. undvom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 ;Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 8 B 12.93 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 19 S. 8 m.weit.Nachw.; stRspr). - BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 61.86
Herbeiführen eines Zurückstellungsgrundes - Rechtsmißbrauch
In seinen Urteilen vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 11.74 - (BVerwGE 47, 45 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 87 S. 219 ) und vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 ) hat der Senat dargelegt, daß sich der Anwendungsbereich des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a) WPflG nur auf nichtwirtschaftliche Notlagen solcher Familienangehöriger des Wehrpflichtigen erstreckt, die nicht zu den Verwandten ersten Grades gehören.Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 a.a.O. S. 31 m.weit.Nachw.) entspricht ferner die Annahme des angefochtenen Urteils, daß "besondere Notstände" nur dann im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b) WPflG "zu erwarten" sind, wenn Eltern oder Kinder des Wehrpflichtigen durch die Heranziehung zum Wehrdienst in eine Lage versetzt würden, aus der es keinen Ausweg gibt, um eine schwere Unbill oder eine schwere Schädigung abzuwenden, und wenn die dadurch bedingte Bürde für den Wehrpflichtigen so hart wäre, daß dadurch der zeitweilige Verzicht auf die Erfüllung der Wehrpflicht gerechtfertigt wird.
- BVerwG, 10.09.1990 - 8 CB 26.90
Abschließende Regelung der Wehrdienstausnahmen im Wehrpflichtgesetz (WPflG) - …
Sind - wie es hier nach den im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen, von denen in einem Revisionsverfahren mangels beachtlicher Verfahrensrügen auszugehen wäre (vgl. § 137 Abs. 3 VwGO), der Fall ist - die tatbestandlichen Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt, ist für eine befristete Zurückstellung oder gar Freistellung des Wehrpflichtigen vom Wehrdienst von Rechts wegen auch dann kein Raum, wenn der Personalbedarf der Bundeswehr anderweitig gedeckt werden könnte (…vgl. Urteil vom 19. Juni 1974, a.a.O. S. 201 und vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 m.weit.Nachw.).Auch auf eine etwaige anderweitige vom Gesetz nicht gedeckte Verwaltungsübung läßt sich ein Anspruch auf Gleichbehandlung nicht stützen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983, a.a.O. S. 32 f.).
- BVerwG, 26.04.1993 - 8 B 53.93
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei mangelnder …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Einberufungspraxis, die über die gesetzlich geregelten Wehr- und Zivildienstausnahmen hinaus einzelne Dienstpflichtige oder Gruppen von Dienstpflichtigen grundsätzlich nicht zur Dienstleistung heranzieht und damit faktisch zurückstellt, gesetzwidrig; sie kann auch mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG eine Freistellung nicht rechtfertigen (vgl. Urteile vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 89.73 - BVerwGE 45, 197 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] m.weit.Nachw., vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 25 S. 24 m.weit.Nachw., vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 m.weit.Nachw., vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 2.83 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 21 S. 25 und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - S. 5 ff.).Sind - wie es hier nach den im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen der Fall ist - die tatbestandlichen Voraussetzungen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt, darf ein Wehr- oder Zivildienstpflichtiger von Rechts wegen auch dann nicht zurückgestellt oder gar befreit werden, wenn der Personalbedarf der Bundeswehr oder des Zivildienstes anderweitig gedeckt werden könnte (…vgl. Urteile vom 19. Juni 1974, a.a.O. S. 201 und vom 9. Dezember 1983, a.a.O. S. 33 m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 19.08.1992 - 8 B 119.92
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der gesetzlichen Wehrdienstausnahmen nicht erfüllt, darf ein Wehrpflichtiger auch dann nicht vom Wehrdienst zurückgestellt oder gar befreit werden, wenn der Personalbedarf der Bundeswehr anderweitig gedeckt werden könnte (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 m.weit.Nachw.).Eine generelle Verwaltungspraxis, einzelne Wehrpflichtige oder Gruppen von Wehrpflichtigen über die gesetzlich vorgezeichneten Wehrdienstausnahmen hinaus von der Wehrdienstleistung grundsätzlich auszunehmen, ist unzulässig (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - BVerfGE 48, 127 ; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983, a.a.O. S. 32 f.).
- BVerwG, 05.10.1988 - 8 C 68.87
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer …
Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 m.weit.Nachw.) geht das angefochtene Urteil sowohl hinsichtlich des die Zurückstellung des Klägers vom Zivildienst versagenden Bescheides als auch hinsichtlich des Einberufungsbescheides von der Maßgeblichkeit des auf den 31. Dezember 1986 festgesetzten Gestellungszeitpunktes aus und betont, daß in diesem Zeitpunkt eine die Zurückstellung des Klägers über die gesetzliche Altersgrenze hinaus nach § 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG rechtfertigende unzumutbare Härte vorgelegen habe.Die von der Revision behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils (vgl. §§ 137 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von den Urteilen des Senats vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - (…a.a.O.) und vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 32.83 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 163 S. 50) liegt nicht vor.
- BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage
Sollte der Kläger in der erneuten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht entsprechend den vorstehenden Ausführungen die Verpflichtung der Beklagten beantragen, seine Wehrdienstunfähigkeit festzustellen, ist für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung dieses Begehrens die Sach- und Rechtslage im festgesetzten Gestellungszeitpunkt maßgebend (vgl. zum Vorliegen von Zurückstellungsgründen: Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 18.06.1993 - 8 B 102.93
Gleichbehandlung im Wehrpflichtrecht (Wehrgerechtigkeit) - Erfordernis einer …
- VG Leipzig, 11.10.1993 - 5 K 1707/93
- BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 20.95
Einberufung zum Grundwehrdienst II - Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der …
- BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 4.95
Keine Zurückstellung vom Wehrdienst bei ungenehmigtem Auslandsaufenthalt
- BVerwG, 11.09.1992 - 8 B 107.92
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 22.95
Zurückstellung vom Wehrdienst - Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für den …
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 2.86
Verlust einer einmaligen Berufschance als Zurückstellungsgrund - Voraussetzungen …
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 14.87
Kriegsdienstverweigerung - Medizinstudium - Zurückstellung - Zivildienst - …
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 15.87
Zivildienstausnahme - Wehrdienstverhältnis - Umwandlung - Entlassung
- BVerwG, 25.03.1993 - 8 B 12.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 61.85
Rechtswidrigkeit der Neufestsetzung des Tauglichkeitsgrades wegen Entgegenstehens …
- BVerwG, 11.08.1992 - 8 B 66.92
Zivildienstausnahmen - Einberufung
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86
Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung - Theologische Ausbildung
- BVerwG, 06.01.1987 - 8 B 91.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- BVerwG, 17.07.1995 - 8 B 37.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung der …
- BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83
Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Anrechnung von Ausbildungszeiten - …
- VG Koblenz, 20.09.2010 - 7 L 1107/10
Zurückstellung vom Wehrdienst und Bundeswehrreform
- VG Oldenburg, 30.03.2004 - 7 B 1271/04
Voraussetzungen des Vorliegens einer besonderen Härte beim Verlust der …
- BVerwG, 01.12.1988 - 8 B 143.88
Abschließende Regelung der Wehrdienstausnahmen im Wehrpflichtgesetz (WPflG) - …
- BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 32.87
Geltung von Entscheidungen der Wehrersatzbehörden für den Zivildienst - …
- BVerwG, 14.07.1997 - 8 B 126.97
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der Divergenz - …
- BVerwG, 14.01.1987 - 8 CB 94.86
Tätigkeit des Klägers als Familienhausmann als Zurückstellungsgrund in …
- BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84
Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Berechnung von Ausbildungszeiten - …
- BVerwG, 11.06.1996 - 8 B 47.96
Begriff und Auslegung der besonderen Notstände für Verwandte 1. Grades in § 12 …
- BVerwG, 21.04.1995 - 8 B 183.94
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Prozessuale Folgen des Ablaufs der …
- BVerwG, 22.03.1994 - 8 C 19.93
Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Zurückstellung vom …
- BVerwG, 07.04.1992 - 8 B 25.92
Verpflichtungsklage auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Maßgeblicher …
- BVerwG, 10.09.1990 - 8 B 113.90
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 B 29.91
Klärungsbedürftigkeit der Frage hinsichtlich der Freistellung vom Wehrdienst …
- BVerwG, 21.10.1988 - 8 B 60.88
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
- BVerwG, 29.08.1985 - 8 B 123.85
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 29.08.1985 - 8 B 122.85
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …
- BVerwG, 30.05.1985 - 8 B 89.85
"Besondere Notstände" i.S.d. § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 Buchst. b Wehrpflichtgesetz …
- VG Koblenz, 29.12.2005 - 7 L 2537/05
Administrative Wehrdienstausnahme; Eilverfahren; Pflege von Angehörigen; …
- BVerwG, 15.01.1993 - 8 C 11.91
Zulässigkeit der Verwaltungspraxis zur so genannten "Dritt-Söhne-Regelung" - …
- VG Ansbach, 30.06.2009 - AN 15 K 08.02050
Zurückstellung vom Wehrdienst; besondere Notstände für Verwandte ersten Grades …
- BVerwG, 18.04.1985 - 8 B 53.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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