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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,149
BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89 (https://dejure.org/1991,149)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 (https://dejure.org/1991,149)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 (https://dejure.org/1991,149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BBauG §§ 127 Abs. 3, 133 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 125 Abs. 3; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1und Abs. 2 Satz 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der Kostenspaltung, Teilweise Aufhebung eines der Höhe nach fehlerhaften Erschließungs- [teil-] beitragsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auf Anbaustraße bezogenes Bauprogramm - Ersetzen der Satzung durch Bauprogramm - Möglichkeit der formlosen Aufstellung eines Bauprogramms - Maßgeblichkeit des Bauprogramms für Zeitpunkt der tatsächlichen Herstellung - Ersetzen der Satzung durch konkretes Bauprogramm ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 288
  • NVwZ 1992, 428
  • NVwZ 1992, 492
  • DVBl 1991, 449
  • DVBl 1992, 449
  • DÖV 1992, 32
 
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Wird zitiert von ... (135)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Das meint - wie der erkennende Senat im Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 76.88 - (BVerwGE 85, 66 (71 f.)) dargelegt hat -, "Abweichungen, die deshalb von minderem Gewicht sind, weil sie den - gleichsam formalen - Festsetzungsinhalt treffen, nicht hingegen auch das, was an Planungskonzeption diese Festsetzung trägt und damit den für sie wesentlichen Gehalt bestimmt.
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung; …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Selbst bei später erlassenen Bebauungsplänen sind jedoch Unterteilungen der Verkehrsfläche häufig von lediglich nachrichtlicher Qualität; wenn eine Unterteilung als Festsetzung getroffen, also den Träger der Straßenbaulast binden soll, muß dies eindeutig aus dem Plan selbst hervorgehen (Urteil vom 26. Mai 1989 - BVerwG 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102 (104)).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 (126)).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 (54)) unterliegt ein Erschließungs(teil)beitragsbescheid gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO einer gerichtlichen Aufhebung nur insoweit, als er rechtswidrig ist (und den Kläger in dessen Rechten verletzt).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Da rechtlicher Gegenstand des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses nur die diesem Erfordernis unterliegende Anlage als solche, d.h. neben ihrem - bei Straßen - Verlauf die Fläche ist, die für die Herstellung in Anspruch genommen wird (vgl. Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 27.88 - BVerwGE 84, 80 (83 f.)), ist das erschließungsrechtliche Planerfordernis erfüllt.
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 (2 f.)).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Dazu ist im einzelnen zu sagen: Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ff.) mit einer wörtlich mit § 8 Abs. 1 Satz 1 EBS übereinstimmenden Vergünstigungsvorschrift befaßt, nach der die Flächen von (Eck-)Grundstücken bei der Verteilung des Aufwands jeder der sie erschließenden Anbaustraßen nur in dem Verhältnis anzusetzen sind, in dem die Grundstücksbreiten (Frontlängen) an diesen Anlagen zueinanderstehen.
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Sollte den Angaben zur Unterteilung der Verkehrsfläche im Bebauungsplan nur nachrichtliche Qualität zukommen, sind für die Beantwortung der Frage nach dem Abschluß der Herstellung der Fahrbahn folgende Überlegungen maßgebend: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 (180 f.)) verlangt § 132 Nr. 4 BBauG nicht, daß in der Satzung eine Flächeneinteilung der Straße vorgenommen wird.
  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Das Bauprogramm kann - insoweit vergleichbar dem auf den technischen Ausbau der Straße und ihren Teilanlagen ausgerichteten Ausbauprogramm (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 (14)) - solange mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht geändert werden, wie die Straße insgesamt noch nicht einem für sie aufgestellten Bauprogramm entsprechend hergestellt ist; an die Änderung des Bauprogramms sind keine anderen formellen Anforderungen zu stellen als an seine Aufstellung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Festsetzungsverjährung; Endgültige; …

    Rn. 62 Vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 -, juris Rn. 19, und vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, juris Rn. 26; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Juli 2017 - 15 A 2321/14 -, juris Rn. 9, und vom 29. September 2015 - 15 A 1163/14 -, RSE OVG, zu § 133 BauGB.
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Die Verpflichtung zur Neubescheidung entspricht der Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte, die bei komplexen Sachverhalten, insbesondere bei technischen Fragen oder bei der Berechnung von Geldbeträgen (vgl. BVerwGE 87, 288, 297), der Behörde - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts - die Umsetzung der Entscheidung in einen Verwaltungsakt überlassen (…Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. § 113 Rdn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2026 - 2 S 748/26

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; endgültige Herstellung; Bauprogramm; …

    Rn. 32 1. Die Regelungen in § 41 Abs. 1 Satz 1, § 34 Nr. 3 KAG unterscheiden - die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgreifend (vgl. etwa Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 26) - zwischen dem Bauprogramm und dem (technischen) Ausbauprogramm.

    Rn. 33 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht ist es nicht erforderlich, dass in der Erschließungsbeitragssatzung eine Flächeneinteilung der Straße vorgenommen wird (…vgl. etwa Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - juris Rn. 18 f. und vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 26).

    Das Bauprogramm kann sich aus den Beschlüssen ergeben, die der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss zur Durchführung einer beitragsfähigen Maßnahme getroffen hat, sowie ergänzend aus den Ausbauplänen in technischer und räumlicher Hinsicht, die solchen Beschlüssen und der Auftragsvergabe zugrunde liegen (vgl. zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 26;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.08.2005 - 2 S 2797/04 - n.v., vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 - juris Rn. 29 …und vom 27.10.1994 - 2 S 3009/93 - juris Rn. 26;… Beschluss vom 14.12.1998 - 2 S 1457/98 - juris Rn. 5; vgl. auch Driehaus, ZMR 1999, 517, 518; Reif in Gössl/Reif u.a., Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 41 Anm. 3.2.3.1).

    Vor dem Hintergrund, dass die Möglichkeit, in einem Bebauungsplan die besondere Zweckbestimmung der Verkehrsfläche festzusetzen, erst durch § 9 Abs. 1 Nr. 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18.08.1976 (BGBl. I S. 2121) eröffnet wurde, hat die Rechtsprechung rein nachrichtliche Darstellungen in Bebauungsplänen über die Unterteilung der Gesamtfläche einer Straße als das für die Anlage aufgestellte Bauprogramm gewertet (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 27;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 48 , vom 26.06.2003 - 2 S 81/03 - n.v., vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 - juris Rn. 29…, vom 27.10.1994 - 2 S 309/93 - juris Rn. 26 …und vom 13.08.1992 - 2 S 748/91 - juris Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 27) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…vgl. Urteile vom 11.02.2010 - 2 S 2562/04 - n.v., vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 - juris Rn. 29 …und vom 13.08.1992 - 2 S 748/91 - juris Rn. 21) kann die Gemeinde eine Änderung des Bauprogramms auch dadurch vornehmen, indem sie - unter erkennbarer Billigung durch den Gemeinderat oder den zuständigen Ausschuss - die gegenüber dem nachrichtlichen Bauprogramm im Bebauungsplan in einer geringeren Breite hergestellte Straße zur Abrechnung stellt und damit unmissverständlich zu erkennen gibt, dass der tatsächliche verwirklichte Zustand den Endzustand darstellen soll.

    Zwar vertritt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht die Auffassung, die Regelung über einen zulässigen Minderausbau nach § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB sei dann auf das flächenmäßige Bauprogramm anzuwenden, wenn die Darstellung des flächenmäßigen Teileinrichtungsprogramms im Bebauungsplan nicht nur nachrichtlich erfolgt, sondern - wie im vorliegenden Fall - als Festsetzung gerade an der Rechtssatzqualität des Bebauungsplans teilnimmt (…vgl. Urteil vom 20.04.2021 - 15 A 4037/19 - juris Rn. 119;… Beschluss vom 14.07.2017 - 15 A 2321/14 - juris Rn. 13; so wohl auch BVerwG, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 25 - allerdings nicht entscheidungstragend und ohne jede Begründung).

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