Rechtsprechung
| BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 01.03.1972 - VS V 31/71
- BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64
Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …
Auszug aus BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72
Zu dem im Wehrpflichtgesetz an verschiedenen Stellen mit einheitlichem Sinngehalt verwendeten Begriff des ständigen Aufenthalts ist in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwGE 8, 173; 28, 193) [BVerwG 09.11.1967 - II C 107/64]entschieden worden, daß er nach seinen tatsächlichen Voraussetzungen dem Begriff des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne von § 7 BGB weitgehend entspricht. - BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67
Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung …
Auszug aus BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72
Zu dem im Wehrpflichtgesetz an verschiedenen Stellen mit einheitlichem Sinngehalt verwendeten Begriff des ständigen Aufenthalts ist in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwGE 8, 173; 28, 193) [BVerwG 09.11.1967 - II C 107/64]entschieden worden, daß er nach seinen tatsächlichen Voraussetzungen dem Begriff des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne von § 7 BGB weitgehend entspricht. - BVerwG, 28.04.1967 - IV C 100.66
Rechtsmittelfrist als eine für die gerichtliche Überprüfung besonders wichtige …
Auszug aus BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72
Da sie jedoch in ihrem Amte in dem Büro schon seit mehr als zehn Jahren tätig gewesen war und sich dabei stets als äußerst zuverlässig bewährt hatte, und da ferner der Bürobetrieb der Prozeßbevollmächtigten hinsichtlich der Überwachung von Fristen und Terminen sachgerecht und ordnungsgemäß organisiert erscheint, durften die Prozeßbevollmächtigten auf die Richtigkeit der ihnen vorgelegten Eintragung vertrauen und war es von ihnen nicht zu verlangen, daß sie sie im Einzelfalle ohne besonderen Anlaß, der hier nicht ersichtlich war, selbst nachprüften (vgl. BVerwGE 27, 36). - BVerwG, 20.02.1959 - VII C 92.58
Auszug aus BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72
Zu dem im Wehrpflichtgesetz an verschiedenen Stellen mit einheitlichem Sinngehalt verwendeten Begriff des ständigen Aufenthalts ist in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwGE 8, 173; 28, 193) [BVerwG 09.11.1967 - II C 107/64]entschieden worden, daß er nach seinen tatsächlichen Voraussetzungen dem Begriff des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne von § 7 BGB weitgehend entspricht.
- BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74
Behandlung deutscher Wehrpflichtiger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit - …
Wenn auch § 11 BGB nicht unmittelbar anwendbar ist, wonach Minderjährige den rechtsgeschäftlich begründeten Wohnsitz der Eltern von Rechts wegen teilen, so ist doch der Grundgedanke dieser Vorschrift der gleiche: Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 - dargelegt hat, teilt ein junger Mensch in aller Regel den ständigen Aufenthalt seiner Eltern, solange seine familiären Bindungen an das Elternhaus noch eng sind und er vor dem Abschluß einer Schul- oder Berufsausbildung von diesen noch weitgehend abhängig ist.Deutsche Männer über 18 Jahre, die ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben, sind ohne Rücksicht darauf zur Ableistung des Wehrdienstes verpflichtet, ob sie noch eine zweite Staatsangehörigkeit haben (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 -).
Eine Wehrdienstausnahme für diesen Fall ist nicht vorgesehen; sie kann auch nicht aus verfassungsrechtlichen oder völkerrechtlichen Gründen gefordert werden; das ist bereits im genannten Urteil BVerwG VIII C 184.72 dargelegt worden.
- BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 56.76
Ruhen der Wehrpflicht - Anfechtung eines Musterungsbescheids
Im Hinblick auf das Ruhen der Wehrpflicht hat das Verwaltungsgericht angenommen, es sei rechtlich ohne Bedeutung, ob der Kläger am 3. September 1970 seinen ständigen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes nach Italien verlegte (zum ständigen Aufenthalt vgl. BVerwGE 28, 193 [BVerwG 09.11.1967 - BVerwG VIII C 141.67]; 40, 116; sowie die Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -, vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 -, vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 -).Letzteres könnte zwar angesichts des Alters des Klägers nur als Ausnahme angesehen werden und bedürfte ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte, weil in der Regel ein noch nicht 16 Jahre alter Schüler, wie damals der Kläger, den ständigen Aufenthalt bei seinen Eltern haben wird (Urteile vom 14. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 -).
- BVerwG, 15.12.1978 - 8 B 34.78
Wehrpflicht von Doppelstaatlern bei ständigem Aufenthalt in Deutschland - …
Wie der Senat entschieden hat, unterliegen Personen, die neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, der Wehrpflicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 14]).Deutsche Männer über 18 Jahre, die - wie der Kläger - ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben, sind ohne Rücksicht darauf, ob sie noch eine zweite Staatsangehörigkeit haben, wehrpflichtig (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 62.76
Ruhen der Wehrpflicht - Verlassen des Geltungsbereiches des Wehrpflichtgesetzes …
Nach den Urteilen vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - teilt ein junger Mensch in aller Regel den ständigen Aufenthalt seiner Eltern, solange seine familiären Bindungen an das Elternhaus noch eng sind und er vor dem Abschluß einer Schul- oder Berufsaufbildung von diesen noch weitgehend abhängig ist. - BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Voraussetzungen für das …
Wie der beschließende Senat in den Urteilen vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - näher dargelegt hat, unterliegen Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, in vollem Umfang der Wehrpflicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie - was für den Kläger nicht zweifelhaft ist - ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben. - BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Ruhen der Wehrpflicht …
Im übrigen ist in dem mehrfach erwähnten Beschluß vom 28. September 1978 über die Beseitigung der aufschiebenden Wirkung unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - (Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 14) und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 15) im einzelnen dargelegt worden, daß Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, in vollem Umfang der Wehrpflicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sofern sie ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben. - BVerwG, 09.02.1978 - 8 B 52.77
Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im Beschwerdeverfahren nach dem …
Danach setzt der Begriff des ständigen Aufenthalts im Sinne des Wehrpflichtrechts objektiv und subjektiv die Niederlassung in dem Sinne voraus, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Niederlassungsort zu bilden und dauernd beizubehalten (z.B. BVerwGE 28, 193; 40, 116) [BVerwG 24.05.1972 - I C 33/70]; daß sich ein Wehrpflichtiger im Ausland befindet und die Absicht hat, nicht mehr nach Deutschland zurückzukehren, genügt insoweit für sich allein nicht (Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG 8 C 85.71 -); ein junger Mensch teilt überdies in aller Regel den ständigen Aufenthalt seiner Eltern, so lange seine familiären Bindungen an das Elternhaus noch eng sind und er vor dem Abschluß einer Schulausbildung von diesen noch weitgehend abhängig ist, mag er seiner Ausbildung wegen sich auch an einem anderen Ort aufhalten (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 -). - VG Saarlouis, 20.09.2010 - 2 L 702/10
Eilrechtsschutz gegen einen Einberufungsbescheid; allgemeine Wehrpflicht eines …
Rn. 13 vgl. BVerwG, Urteil vom 15.01.1975 -VIII C 184.72-, Buchholz 448.0 § 1 Nr. 14. - BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 247.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wehrpflichtigkeit bei …
Insbesondere kommt eine Wehrdienstausnahme im Hinblick auf die Möglichkeit, (später) in dem anderen Staat nochmals Wehrdienst leisten zu müssen, nicht in Betracht (vgl. Urteile vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 14 S. 1 und vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 15 S. 2 [5 f.]).
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