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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,174
BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83 (https://dejure.org/1985,174)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1985 - 8 C 22.83 (https://dejure.org/1985,174)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1985 - 8 C 22.83 (https://dejure.org/1985,174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Versagung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WoBindG (1980) § 5 Abs. 1 S. 2 lit. c

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 1
  • NJW 1986, 738
 
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Wird zitiert von ... (142)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
    Diese Verfassungsbestimmung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. "eine wertentscheidende Grundsatznorm" dar (vgl. BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68] m.weit.Nachw.; 66, 84 ) und verfolgt "auch das Ziel, den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familie zu fördern" (BVerfGE 62, 323 [BVerfG 30.11.1982 - 1 BvR 818/81] m.weit.Nachw.).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    "Hinkende Ehen"

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
    Diese Verfassungsbestimmung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. "eine wertentscheidende Grundsatznorm" dar (vgl. BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68] m.weit.Nachw.; 66, 84 ) und verfolgt "auch das Ziel, den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familie zu fördern" (BVerfGE 62, 323 [BVerfG 30.11.1982 - 1 BvR 818/81] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
    Bei einer solchen Konstellation gilt nämlich, daß es für die eine Ausnahme ablehnende Ermessensentscheidung keiner Abwägung des "Für und Wider" bedarf; damit entfällt zugleich auch eine entsprechende Begründungspflicht der Behörde (vgl. Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 126 ).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
    Diese vom Gesetzgeber mit dem Halbsatz 2 nachträglich vorgenommene Verklammerung von Voraussetzung ("besondere Härte") und Inhalt des nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c WoBindG zu erlassenden Verwaltungsakts zwingt dazu, diesen als eine einheitliche Ermessensentscheidung zu begreifen, weil dem Begriff der einheitlich zur Voraussetzung einer Ausnahme-Wohnberechtigungsbescheinigung bestimmten besonderen Härte nicht unterschiedliche Bedeutung beigemessen werden kann, je nachdem, ob es sich um die Berücksichtigung von Angehörigen oder Nichtangehörigen handelt (vgl. zu einer derart einheitlichen Ermessensentscheidung den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 - GmS OGB 3/70 - BVerwGE 39, 355 [BGH 19.10.1971 - GmS-OGB - 3/70]).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
    Diese Verfassungsbestimmung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. "eine wertentscheidende Grundsatznorm" dar (vgl. BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68] m.weit.Nachw.; 66, 84 ) und verfolgt "auch das Ziel, den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familie zu fördern" (BVerfGE 62, 323 [BVerfG 30.11.1982 - 1 BvR 818/81] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt dargelegt hat, bestimmen sich die Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Begründung eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. u.a. Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG II C 17.70 - BVerwGE 38, 191 [BVerwG 15.06.1971 - II C 17/70]).
  • BVerfG, 01.06.1983 - 1 BvR 107/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung nichtehelicher …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
    Der Gesetzgeber kann im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit an die eigenverantwortliche Entscheidung von Verlobten oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, (noch) keine Ehe miteinander eingehen zu wollen, subventionsrechtlich andere Folgen knüpfen als an eine Ehe mit ihren - bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Verlobten fehlenden - Rechten und Pflichten der Ehegatten (vgl. auch zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses nichtehelicher Lebensgemeinschaften von erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen für Ehegatten, BVerfG Beschluß vom 1. Juni 1983 - 1 BvR 107/83 - NJW 1984, 114).
  • BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 11.75
    Auszug aus BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
    Die "besondere Härte" im Sinne der neugefaßten Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c WoBindG ist kein unbestimmter Rechtsbegriff mehr, wie der Senat im Urteil vom 25. August 1976 - BVerwG VIII C 11.75 - (Buchholz 454.31 § 5 WoBindG Nr. 2 S. 1 ) für die alte Fassung der Vorschrift angenommen hat.
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. Urteile vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - BVerwGE 72, 1, 6 = Buchholz 454.32 § 5 Nr. 1, …und vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 68 und 70.90 - BVerwGE 91, 82, 90 = Buchholz 454.71 § 3 Nr. 6, sowie Kopp, VwVfG , 6. Auflage § 39 Rn. 46 ff.).
  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634

    Betrieb einer On-Board-Kamera in einem Pkw; Zur Bestimmtheit …

    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst und es bedarf insoweit auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 5.7.1985 - 8 C 22.83 - BVerwGE 72, 1, BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 - NJW 1998, 2233).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr; …

    Zeichnet die Norm für den Regelfall eine Ermessensausübung im Sinne einer bestimmten Rechtsfolge vor, bedarf jedenfalls die behördliche Entscheidung im Sinne des gesetzlichen Regelfalls keiner besonderen Begründung nach § 39 Abs. 1 Satz 3 LVwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1985 - 8 C 22.83 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 14;… HambOVG, Beschl. v. 04.05.2001 - 1 Bf 388/98 -, juris Rn. 30;… OVG Nds., Beschl. v. 23.08.2007 - 5 LA 123/06 -, juris Rn. 12;… OVG MV, Beschl. v. 19.01.2016 - 3 L 161/11 -, juris Rn. 20;… NK-VwGO/Heinrich Amadeus Wolff, 5. Aufl., VwGO § 114 Rn. 144;… Schoch/Schneider/Riese, 41. EL Juli 2021, VwGO § 114 Rn. 47;… Schoch/Schneider VwVfG/Schuler-Harms, VwVfG § 39 Rn. 73).
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