Rechtsprechung
| BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2008) § 3 Abs. 1, § 9; GewO § 33h Nr. 3, § 33d; StGB § 284; SpielV § 5a
Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; notwendiger Zusammenhang; Poker; Pokerturnier; Skill-Faktor; Teilnahmegebühr; Texas Hold'em; Zufall; Zufallsabhängigkeit. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2008) § 3 Abs. 1, § 9
Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; Poker; Pokerturnier; Skill-Faktor; Teilnahmegebühr; Texas Hold"em; Zufall; Zufallsabhängigkeit; notwendiger Zusammenhang - rechtsinformationen.bund.de
Zum Zusammenhang zwischen dem glücksspielrechtlichen Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance und dem strafrechtlichen Begriff des Einsatzes; zum Erwerb einer Gewinnchance bei Entrichtung einer Teilnahmegebühr
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 GlüStVtrAG SN, § 33h Nr 3 GewO, § 33d GewO, § 284 StGB, § 5a SpielV
Zum Zusammenhang zwischen dem glücksspielrechtlichen Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance und dem strafrechtlichen Begriff des Einsatzes; zum Erwerb einer Gewinnchance bei Entrichtung einer Teilnahmegebühr - Wolters Kluwer
Fortsetzungsfeststellungklage im Zusammenhang mit der Untersagung eines Pokertuniers wegen Einordnung als unerlaubtes Glücksspiel; Teilnahmegebühr für ein Pokertuniers als Einsatz für ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel
- Landesanwaltschaft Bayern
§§ 3 Abs. 1, 9 GlüStV 2008, §§ 33h Nr. 3, 33d GewO, § 284 StGB, § 5a SpielV
Glücksspielrecht: "Texas Hold"em" mit Teilnahmegebühr muss kein entgeltliches Glücksspiel sein | Pokerturnier in der Variante "Texas Hold"em"; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; Teilnahmegebühr; Notwendiger Zusammenhang zwischen Entgelt und Gewinnchance; ... - RA Kotz
Pokerturnier - Teilnahmegebühr als Entgelt für ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel?
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GlüStV § 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1 ; StGB § 284
Fortsetzungsfeststellungklage im Zusammenhang mit der Untersagung eines Pokertuniers wegen Einordnung als unerlaubtes Glücksspiel; Teilnahmegebühr für ein Pokertuniers als Einsatz für ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Teilnahmegebühr allein macht Texas Hold’em-Poker-Turnier nicht zu einem entgeltlichen Glücksspiel
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- lawblog.de (Kurzinformation)
Poker: Eintrittsgelder sind erlaubt
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ein Poker-Turnier wird noch nicht zum unerlaubten entgeltlichen Glücksspiel, wenn eine Teilnahmegebühr zu entrichten ist
- lto.de (Kurzinformation)
Poker-Turnier - Kein Glücksspiel nur wegen Teilnahmegebühr
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Poker-Turnier als entgeltliches Glücksspiel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Pokerturnier und der Glücksspielstaatsvertrag
- iurado.de (Kurzinformation)
Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel, § 284 StGB
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel
- haerlein.de (Kurzinformation)
Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Durch die Entrichtung einer Teilnahmegebühr wird ein Poker-Turnier nicht zum illegalen Glücksspiel
Verfahrensgang
- VG Halle, 11.06.2012 - 3 A 124/11
- BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2299
- NVwZ 2014, 1175
- K&R 2014, 365
- DÖV 2014, 580
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12
Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12
Das Tatbestandsmerkmal des Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance in § 3 Abs. 1 GlüStV 2008 deckt sich mit dem des Einsatzes im Sinne der Rechtsprechung zu § 284 StGB (wie Urteil vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 ).Das ist auch geboten, denn nur in diesem Umfang hat das bundesrechtlich geregelte Gewerberecht in § 33h Nr. 3 GewO dem Landesgesetzgeber einen eigenen Regelungsbereich gelassen, weshalb Landesrecht den Glücksspielbegriff jedenfalls nicht weiter fassen darf als den Glücksspielbegriff des § 284 StGB (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 - juris Rn. 16).
Dann handelt es sich nur um eine Teilnahmegebühr mit der Folge, dass kein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2008 i.V.m. § 284 StGB vorliegt (vgl. dazu Urteil vom 16. Oktober 2013 a.a.O. Rn. 21 ff.).
- BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86
Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion
Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12
Unter "Einsatz" fällt jede Leistung, die erbracht wird in der Hoffnung, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in der Befürchtung, dass sie im Falle des "Verlierens" dem Gegenspieler oder dem Veranstalter anheimfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 ).Zwischen der Aufwendung des Vermögenswertes durch den Spieler und dessen Gewinn oder Verlust muss ein notwendiger Zusammenhang bestehen (BGH, Urteil vom 29. September 1986 a.a.O. S. 177).
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10
Poker im Internet
Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12
Rn. 16 Keine Einwände sind zunächst dagegen zu erheben, dass das Verwaltungsgericht bei der Prüfung der Zufallsabhängigkeit nicht auf den professionellen geübten Spieler, sondern auf das Durchschnittspublikum und damit auf den durchschnittlichen Spieler abgestellt hat (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10 - juris Rn. 81).
- VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …
Für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahlung des Entgelts und der Gewinn- und Verlustmöglichkeit genügt nicht schon, dass die Zahlung die Berechtigung zur Teilnahme am Spiel vermittelt (…BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 25) oder dass damit die Berechtigung zum Betreten des Veranstaltungsortes erworben wird (BVerwG, U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 12).Dann handelt es sich nur um eine Teilnahmegebühr mit der Folge, dass kein Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 vorliegt (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 22; U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 12;… U.v. 9.7.2014 - 8 C 7.13 - NJW 2014, 3175 juris Rn. 10;… vgl. auch BVerwG, U.v. 26.6.1979 - I C 40.76 - BVerwGE 58, 162 juris Rn. 19).
Dabei handelt es sich um einen mit dem Erwerb von geldwerten Spielmarken (Jeton, Chip) vergleichbaren Vorgang, wie sie in Casinos oder bei Turnieren verwendet werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 22).
Auch ist das klägerische Angebot nicht nach § 33g Nr. 1 GewO i.V.m. § 5a SpielV und der Anlage hierzu erlaubnisfrei zulässig, weil auch insoweit nur bestimmte stationäre (Geschicklichkeits-) Spiele an den dort genannten terrestrischen Veranstaltungsorten begünstigt sind (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 19).
Das LVA dürfte zwar als nach § 84 Abs. 1 Nr. 3, § 85 SOG LSA für Sachsen-Anhalt (§ 84 Abs. 2 Alt. 3 SOG LSA) zuständige Sicherheitsbehörde befugt gewesen sein, nach §§ 1 und 13 SOG LSA i.V.m. § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO die gewerbsmäßige Veranstaltung "anderer" Spiele mit Gewinnmöglichkeit zu untersagen (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 18).
Rn. 184 Dem steht bereits entgegen, dass der Anwendungsbereich des § 33d GewO, auf den § 33h Nr. 3 GewO hinsichtlich der Veranstaltung "anderer" Spiele verweist, sich (nur) auf manipulationssichere Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit, die nicht als solche als Glücksspiele i.S.d. § 284 StGB anzusehen sind, bezieht (…vgl. BVerwG. U.v. 24.10.2001 - 6 C 1.01 - BVerwGE 115, 179 juris Rn. 16 und 27; siehe auch BVerwG, U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 19), sodass (ganz oder überwiegend) vom Zufall abhängige "andere" Spiele mit Gewinnmöglichkeit unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des glücksspielrechtlichen Entgelts, die nicht als solche i.S.d. § 284 StGB einzuordnen sind, nicht § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO unterfallen (…a.A. OVG NW, B.v. 11.3.2024 - 13 B 1047/22 - NVwZ-RR 2024, 685 juris Rn. 61).
Darunter fallen neben Geschicklichkeitsspielen i.S.d. Nr. 1 a) i.V.m. Nr. 3 der Anlage zu § 5 SpielV wie etwa Brett-, Kegel- oder Wurfspiele auch Spielgeräte i.S.d. Nr. 1 c) i.V.m. Nr. 5 der Anlage zu § 5 SpielV (…VG Würzburg, U.v. 24.5.2017 - W 6 K 17.166 - juris Rn. 30 - Münzschiebeautomat;… AG Cottbus, U.v. 26.3.2009 - 66 OWi 305/07 u.a. - GewArch 2010, 79 juris Rn. 23 - Krangreiferspiel), Kartenspiele i.S.d. Nr. 1 a) i.V.m. Nr. 2 der Anlage zu § 5 SpielV (BVerwG, U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 19 - Poker; Fisch, BayVBl 2024, 145/148 - Schafkopf) und Ausspielungen i.S.d. Nr. 1 b) i.V.m. Nr. 4 der Anlage zu § 5 SpielV (BVerwG, U.v. 10.1.1961 - I C 105.55 - GewArch 1961, 33 - Warenverlosung), die in Spielhallen, Gaststätten o.ä.
Daraus kann indes nicht der Schluss gezogen werden, dass § 33d GewO ohne weiteres auch auf "andere" Online-Spiele mit Gewinnmöglichkeit anwendbar ist (…so aber OVG NW, B.v. 11.3.2024 - 13 B 1047/22 - NVwZ-RR 2024, 685 juris Rn. 66), zumal dort eine Untersagung wegen der fehlenden gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO - anders als bei stationären Spielen (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 18 f. - Pokerturnier in Gaststätte) - gar nicht erwogen wurde.
Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sie von ihrem Untersagungsermessen anderen Gebrauch gemacht hätte, hätte sie erwogen, ob der Klägerin die durch § 33d GewO geforderte Erlaubnis nicht hätte erteilt werden können (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 20).
- OVG Sachsen, 07.06.2021 - 6 B 324/20
Veranstaltung von Pokerturnieren; nicht wirtschaftlicher Verein; …
Die Erwägung des Verwaltungsgerichts, dass der Anwendungsbereich des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO bei öffentlich veranstalteten Pokerturnieren der Variante "Texas Hold"em" eröffnet ist, wenn Einsatz zur Teilnahme im Verhältnis zur Gewinnchance gering ist (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 2014 a. a. O. Rn. 19 ff.), ist nicht zu beanstanden.Dass die gewerbliche Veranstaltung von Pokerturnieren der Spielvariante "Texas Hold"em" ausnahmsweise nach § 33g Nr. 1 GewO i. V. m. § 5a SpielV erlaubnisfrei ist, hätte zur Voraussetzung, dass das Spiel überwiegend der Unterhaltung dient, was Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 und 3 der Anlage zu § 5a SpielV dahin konkretisiert, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handeln muss (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 2014 - 8 C 26.12 -, juris Rn. 19).
Dies ist nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts, die von der Beschwerde nicht substantiell gerügt werden und die nicht gegen Bundesrecht verstoßen (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 2014 a. a. O. Rn. 15 ff.), nicht der Fall, weil bei Pokerturnieren der Spielvariante "Texas Hold"em" der Glücksspielcharakter überwiegt.
- BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13
Entgelt; Erwerb einer Gewinnchance; Gewinnchance; Glücksspiel; …
Ein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance im Sinne von § 3 Abs. 1 GlüStV wird nur dann verlangt, wenn die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (wie BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 - und vom 22. Januar 2014 - BVerwG 8 C 26.12 -).Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2013 (…a.a.O. "Super-Manager-Spiel") und vom 22. Januar 2014 (BVerwG 8 C 26.12 - juris - "Poker-Turnier") bereits entschieden, dass sich jedenfalls das Tatbestandsmerkmal des "Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance" gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem des "Einsatzes" für ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB insoweit deckt, als verlangt wird, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 ).
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14
Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen …
Ansonsten liegt ein Geschicklichkeitsspiel vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, NVwZ 2014, 1175; vom 24.10.2001 - 6 C 1.01 -, BVerwGE 115, 179). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2024 - 13 B 1047/22
Beschwerde gegen die Versagung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine …
Rn. 45 BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 -, juris, Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2014 - 8 C 26.12 -, juris, Rn. 11.Rn. 74 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2014 - 8 C 26.12 -, juris, Rn. 20.
- OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16
Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; …
Die Feststellung, dass bei durchschnittlichen Spielern beim Pokern in der Spielvariante "Texas Hold'em" der Spielausgang und damit die Gewinnchance überwiegend vom Zufall und nur zu einem kleineren Teil von der Geschicklichkeit des Spielers abhängt, hat das Bundesverwaltungsgerichts mangels durchgreifender Verfahrensrügen revisionsrechtlich nicht beanstandet (Urt. v. 22.1.2014 - BVerwG 8 C 26.12 -, NJW 2014, 2299, juris, Rn. 15). - OLG Stuttgart, 28.04.2025 - 5 U 201/24 Auch Poker ist ein Glücksspiel im o.g. Sinn (BVerwG, Urteil vom 22.01.2014 - 8 C 26/12, NJW 2014, 2299 Rn. 15 ff.; BGH…, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 93/10, BeckRS 2011, 27467 Rn. 80).
- VG München, 07.02.2023 - M 27 K 22.3269
Glücksspielrechtliche Untersagung - Anfechtungsklage
Das Bundesverwaltungsgericht habe wiederholt entschieden, dass sich die Begriffe jedenfalls insoweit deckten, als verlangt werde, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwachse (…vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 22; U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - juris Rn. 12; U.v. 9.7.2014 - 8 C 7.13 - juris).Das Bundesverwaltungsgericht habe aber festgestellt, dass der landesrechtliche Glücksspielbegriff jedenfalls nicht weiter gefasst werden dürfe als der strafrechtliche Glücksspielbegriff (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2014, a.a.O., Rn. 11).
Rn. 63 Aus den zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - juris Rn. 12;… U.v. 9.7.2014 - 8 C 7.13 - juris Rn. 10) ergibt sich hinreichend klar erkennbar, dass sich das Bundesverwaltungsgericht dort hinsichtlich des ordnungsrechtlichen Glücksspielbegriffs zur Deckungsgleichheit mit dem strafrechtlichen Glückspielbegriff ausdrücklich nur hinsichtlich des Ausschlusses reiner Teilnahmegebühren und damit einem auch ordnungsrechtlich erforderlichen Unmittelbarkeitszusammenhang geäußert hat.
- VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
Poker; Texas Hold'em und Omaha Holdem als Glücksspiele; Feststellungsklage
Unter den "Einsatz" fällt jede Leistung, die erbracht wird in der Hoffnung, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten und in der Befürchtung, dass sie im Falle des "Verlierens" dem Gegenspieler oder dem Veranstalter anheimfällt (BVerwG, Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 12 m.w.N).Es kommt darauf an, ob die zufallsüberwindende Beeinflussung der Gewinnentscheidung einem spielinteressierten Menschen mit durchschnittlichem Standard in so kurzer Zeit möglich wird, dass sich die Herrschaft des Zufalls allenfalls auf eine Einspielzeit beschränkt, deren Länge sich nach der erfahrungsgemäßen durchschnittlichen Dauer der Spielteilnahme bestimmt (…BVerwG, Urt. v. 09.10.1984 - 1 C 20.82 -, juris Rdnr. 14;… Urt. v. 24.10.2001 - 6 C 1/01 -, juris Rdnr. 28f; Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 16).
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen mehrfach festgestellt (Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 11;… Urt. v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 -, juris Rdnr. 16), dass der Landesgesetzgeber den Glücksspielbegriff des GlüStV aus kompetenzrechtlichen Gründen jedenfalls nicht weiter fassen dürfe als der Bundesgesetzgeber in § 284 StGB i.V.m. § 33 h Nr. 3 GewO.
- OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit; …
Für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahlung des Entgelts und der Gewinn- und Verlustmöglichkeit genügt nicht schon, dass die Zahlung die Berechtigung zur Teilnahme am Spiel vermittelt (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - BVerwG 8 C 21.12 -, a. a. O., juris, Rdnr. 22 ff.; BVerwG, Urt. v. 22.1.2014 - BVerwG 8 C 26.12 -, NJW 2014, 2299, juris, Rdnr. 12). - OLG Stuttgart, 23.05.2025 - 5 U 201/24
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 1 S 104.15
Rechtmäßigkeit einer auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStV 2012 (juris: GlüStVtr BE 2012) …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 1 N 46.18
Online-Casino- und Pokerspiel; Geolokalisationsverfahren; Internetverbot; …
- VG Hamburg, 19.06.2020 - 14 E 5803/19
Erwerb eines kostenpflichtigen Teilnahmecodes; "Entgelt" im …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16
Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung; …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit; …
- VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
Cent-Auktion; Entgeltlichkeit; Glücksspiel; Internet; Spiel; Zufall
- VG Berlin, 17.09.2015 - 23 L 75.15
Sportwettenanbieter: Keine Casino- und Pokerspiele im Internet
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2015 - 2 MB 1/15
Glücksspiel (Untersagung von Sportwetten)
- VG Schleswig, 28.01.2019 - 12 B 38/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine glücksspielrechtliche Untersagungsanordnung
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 6 S 1394/13
Internetauktion - sog. 1-Cent-Auktion -; Untersagungsverfügung; Bestimmtheit
- VG Berlin, 06.06.2018 - 4 K 213.17
Untersagung der Veranstaltung von Online-Casino- und Pokerspielen; Erlaubnis zur …
- VG Hannover, 07.03.2017 - 10 B 3761/16
Androhung; Cashpoint; Ereigniswette; Kohärenz; Live- und Ereigniswette; …
- VG Düsseldorf, 04.03.2014 - 3 L 123/14
Einstufung der Veranstaltung eines Pokerturniers als Glücksspiel im Sinne des § …
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