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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2172
BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82 (https://dejure.org/1983,2172)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1983 - 8 C 27.82 (https://dejure.org/1983,2172)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1983 - 8 C 27.82 (https://dejure.org/1983,2172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Beitragspflicht - Beitragsfähige Erschließungsanlage - Erschließungseinheit - Aufwandsermittlung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 130 Abs. 2 Satz 2, 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 117
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82
    Eine Wesensveränderung aber würde durch die hier in Rede stehende "Umrechnung" nicht bewirkt (vgl. Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 [358 f.]).

    Denn der Zusammenfassungsbeschluß vom 2. Dezember 1980 hebt nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts auf eine andere Erschließungseinheit ab als der vom 11. Juli 1973; durch seine Berücksichtigung würde der Bezugsgegenstand des angefochtenen Bescheides (nicht nur erweitert oder - wie bei der "Umstellung" auf die einzelne Erschließungsanlage - vermindert, sondern) gegen einen ganz anderen ausgewechselt und damit der Bescheid in unzulässiger Weise in seinem Wesen verändert (vgl. dazu Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82
    Gemäß § 133 Abs. 2 BBauG entsteht die (sachliche) Beitragspflicht für eine einzelne beitragsfähige Erschließungsanlage kraft Gesetzes in dem Zeitpunkt, in dem alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, und zwar unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde und unabhängig von der Geltendmachung der entsprechenden Beitragsforderungen durch Beitragsbescheide (vgl. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 [4]).

    Soweit das Berufungsgericht zur Begründung seiner diesbezüglichen Ansicht auf landesrechtlich geregelte Nebenfolgen der Erschließungsbeitragspflicht (z.B. Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Säumniszuschläge usw.) abstellt, verkennt es den zwischen Bundes- und Landesrecht bestehenden Zusammenhang: Wenn das einschlägige Bundesrecht die Heilung ermöglicht und ihre Beachtlichkeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorsieht, kann es darin nicht durch landesrechtliche (zudem nur der "Abwicklung" des bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrechts dienende) Vorschriften behindert werden (vgl. u.a. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - a.a.O. [3 ff.]).

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82
    Ist eine solche Beitragspflicht entstanden, ist sie wegen des im Erschließungsbeitragsrecht geltenden Rechtsgrundsatzes, daß die Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf die erstmalige Herstellung einer bestimmten Erschließungsanlage nur einmal entstehen kann (vgl. u.a. Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 2.75 - Buchholz 406.11, § 132 BBauG Nr. 26 S. 25 [27] mit weiteren Nachweisen), unveränderbar; sie kann nicht zu einem anderen Zeitpunkt und gar in anderer Höhe noch einmal entstehen.
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82
    Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, daß eine Erschließungseinheit ein System mehrerer Erschließungsanlagen darstellt, das abgesehen von seiner deutlichen Abgrenzung insbesondere gekennzeichnet ist von einem Funktionszusammenhang der die Einheit bildenden Erschließungsanlagen, und zwar einem Funktionszusammenhang, der sie - mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft - zueinander in Beziehung setzt und - insofern - voneinander abhängig macht (vgl. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache …

    Das Berufungsgericht weist zutreffend darauf hin, daß die Gemeinden bei der endgültigen Beitragserhöhung den (Aufwands-)Ermittlungsraum (§ 130 Abs. 2 BBauG) solange durch Zusammenfassung oder Zerlegung ändern können, wie Beitragspflichten noch nicht entstanden sind (vgl. in diesem. Zusammenhang Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 27.82 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 27 S. 7 [8]).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und …

    Nicht hierzu zähle jedoch die Änderung der Begründung etwa bei Faktoren, die die Verteilung des Erschließungsaufwands betreffen, wie z. B. unrichtige Ansätze bei Grundstücksgrößen, beschränkte oder auch erweiternde Abgrenzung des Abrechnungsgebietes, oder bei der Aufrechterhaltung eines Straßenbaubeitragsbescheids nach Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.1982 - 8 C 12.81 -, BVerwGE 64, 356 [358 f.]; Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 27/82 -, DÖV 1984, S. 117 [118];… Urteil vom 11.08.1993, a. a. O., S. 298).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13

    Bildung einer Abrechnungseinheit nach baden-württembergischen Landesrecht

    Die auf die einzelne Anlage bezogene Beitragspflicht entsteht nach der landesrechtlichen Regelung des § 37 Abs. 1 KAG unabhängig von einem entsprechenden Willen der Gemeinde kraft Gesetzes, falls sich die Gemeinde nicht schon vor Entstehen der Beitragspflicht gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 KAG (rechtmäßig) dazu entschieden hat, eine Abrechnungseinheit zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 27.82 - Buchholz 406.11 § 130; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - Reif in Gössl/Reif, KAG, § 37 Anm. 2.1).
  • VGH Bayern, 15.07.2010 - 6 BV 08.1087

    Wird die Rücknahme eines (ganz oder teilweise) rechtswidrigen …

    Nachdem die von der Beklagten getroffene Zusammenfassungsentscheidung nicht wirksam war, entstand die sachliche Beitragspflicht kraft Gesetzes für die einzelne beitragsfähige Erschließungsanlage (BVerwG vom 26.9.1983 Az. 8 C 27.82 DÖV 1984, 117).
  • VGH Bayern, 28.08.2014 - 6 ZB 14.481

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungseinheit; einzelne Erschließungsanlage; …

    Will eine Gemeinde das Entstehen einer Beitragspflicht für eine einzelne beitragsfähige Erschließungsanlage verhindern, kann sie dies nur dadurch erreichen, dass sie - falls die materiell-rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen - rechtzeitig vor dem Entstehen der Beitragspflicht für die Einzelanlagen eine Erschließungseinheit im Sinn des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB bildet (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwG, U.v. 26.9.1983 - 8 C 27.82 - DÖV 1984, 117).
  • BVerwG, 15.03.1993 - 8 B 20.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Diese Betrachtungsweise des Berufungsgerichts könnte Bedenken nur dann begegnen und von dem in der Beschwerdebegründung angegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1983 (BVerwG 8 C 27.82, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 27 S. 7) allenfalls dann abweichen, wenn angenommen werden müßte, die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die - wie hier zu unterstellen ist - Gesamtanlage könnten bereits vor Vornahme der Abschnittsbildung entstanden gewesen sein (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG).
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