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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 07.03.1996 | BVerwG, 03.09.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5005
BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95 (https://dejure.org/1996,5005)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1996 - 8 C 47.95 (https://dejure.org/1996,5005)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 8 C 47.95 (https://dejure.org/1996,5005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs - Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides des Kreiswehrersatzamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5, Abs. 7; WPflG § 12 Abs. 4 S. 1
    Recht der Soldaten: Voraussetzungen für eine Zurückstellung gem. § 12 Abs. 4 S. 1 WPflG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 32.92

    Wehrpflicht - Zurückstellung vom Wehrdienst - Berufschance

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95
    Es darf schlechterdings nicht möglich sein, die gegebene Chance - sei es auch auf anderem Wege - zu verwirklichen (vgl. Urteil vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 32.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 182 S. 25 m.w.N.).

    Dies ist keine "einmalige berufliche Chance" im Sinne der obengenannten Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu auch Urteil vom 29. Januar 1993, a.a.O. S. 27 für den Fall eines Küchenchefs in einem internationalen Hotel).

  • BVerwG, 22.01.1988 - 5 C 51.87

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines gegen einen …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95
    Die dem Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache obliegende Entscheidung über den Antrag der Beklagten nach § 80 Abs. 7 VwGO ist in der Sache nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, wie sie auch für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (vgl. etwa Beschluß vom 22. Januar 1988 - BVerwG 5 C 51.87 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 47 S. 1 m.w.N.).

    Danach ist für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Einberufungsbescheid kein Raum, wenn das - nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG in der Regel ohnehin vorrangige (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 ) - öffentliche Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsakts das Interesse des zum Wehrdienst herangezogenen Wehrpflichtigen, vorläufig keinen Dienst bei der Bundeswehr leisten zu müssen, überwiegt (vgl. allgemein Beschluß vom 22. Januar 1988, a.a.O., S. 1 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.11.1976 - 7 C 45.76

    Abwahl eines Oberbürgermeisters - Überwiegendes öffentliches Interesse - Neuwahl …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95
    Das öffentliche Vollziehungsinteresse überwiegt namentlich dann, wenn sich der angefochtene Einberufungsbescheid - bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 und 7 VwGO gebotenen lediglich summarischen Prüfung - als offenbar rechtmäßig erweist, so daß die Rechtsverfolgung des Wehrpflichtigen in der Hauptsache am Ende ohne Erfolg bleiben wird (vgl. etwa Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29 S. 4 ).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 31.87

    Wehrdienst - Wehrdienstunfähigkeit - Einberufungsbescheid - Aussetzung der …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95
    Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides vom 25. April 1995 ist ungeachtet der vom Verwaltungsgericht angeordneten Vollzugsaussetzung nach der im festgesetzten Gestellungszeitpunkt gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 31.87 - Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 7 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 2.86

    Verlust einer einmaligen Berufschance als Zurückstellungsgrund - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95
    Die vom Kläger begonnene Qualifizierungsmaßnahme als Flugzeugbauer mit internationaler Verwendungsfähigkeit ist keine "einmalige berufliche Chance" im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 72 und 73.82 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 157 und vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 2.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 172 S. 6 ).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 68.78

    Unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95
    Danach ist für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Einberufungsbescheid kein Raum, wenn das - nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG in der Regel ohnehin vorrangige (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 ) - öffentliche Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsakts das Interesse des zum Wehrdienst herangezogenen Wehrpflichtigen, vorläufig keinen Dienst bei der Bundeswehr leisten zu müssen, überwiegt (…vgl. allgemein Beschluß vom 22. Januar 1988, a.a.O., S. 1 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 07.02.2024 - 24 K 5906/23
    Rn. 42 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1993 - 8 C 32.92 -, juris Rn. 9 und Beschluss vom 1. Februar 1996 - 8 C 47.95 -, juris Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 8 L 669/11 -, juris Rn. 14.
  • BVerwG, 24.10.1997 - 8 C 21.97

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verlustes eines Ausbildungsplatzes

    Die vom Verwaltungsgericht festgestellte bloße Gefahr im Sinne der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines beruflichen Nachteils reicht noch nicht aus, um eine Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG zu rechtfertigen (vgl. Beschluß vom 1. Februar 1996 - BVerwG 8 C 47.95 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 190 S. 17 (18)).
  • VG Potsdam, 13.12.2011 - 8 L 669/11

    Aufenthaltserlaubnis

    Diesem Zweck kommt aber nach der Parallelwertung des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nur dann der Vorrang vor dem Wehrdienst zu, wenn es sich um eine einmalige und außergewöhnliche Berufschance handelte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1993 - 8 C 32.92 - Buchholz, 448.0 § 12 WPflG Nr. 182; Beschluss vom 1. Februar 1996 - 8 C 47.95 - Buchholz, a. a. O. Nr. 190).
  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 1756/09

    Zurückstellung Genehmigung Verlassen Ausschluss pflichtwidrig

    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1996 - 8 C 47.95 -, zitiert nach Juris (…Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 4168/09

    Zurückstellung Fußball Profi Chance

    Rn. 32 Vgl. BVerwG; Beschluss vom 1. Februar 1996 - 8 C 47.95 -, zitiert nach Juris (…Rn. 3); BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 2.86 -, zitiert nach Juris (…Rn. 10); BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1983 8 C 113.82 -, NVwZ 1985, 193 (194).
  • VG München, 11.05.2010 - M 15 S 10.1970

    Zurückstellung vom Wehrdienst; Studiengang an der Dualen Hochschule …

    Die bloße Gefahr im Sinne der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines beruflichen Nachteils reicht noch nicht aus, um die Annahme einer hinreichenden Gefahr zu rechtfertigen (BVerwG Beschl. v. 1.2.1996 BVerwG 8 C 47.95 Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 190 S. 17).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13053
BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95 (https://dejure.org/1996,13053)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1996 - 8 C 47.95 (https://dejure.org/1996,13053)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1996 - 8 C 47.95 (https://dejure.org/1996,13053)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der allgemeinen Härteklausel - Zurückstellungsschutz vom Wehrdienst wegen beruflicher Fortbildung

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 65.81

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Widerruf - Studiumsabbruch - Vorgeschriebenes …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Generalklausel des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG unanwendbar, wenn der geltend gemachte Zurückstellungsgrund einem der Sondertatbestände des Absatzes 4 Satz 2 der Vorschrift zuzuordnen ist (vgl. etwa Urteile vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 72.81 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 17 S. 16 m.w.N. und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 65.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 150 S. 24 ).
  • BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 32.92

    Wehrpflicht - Zurückstellung vom Wehrdienst - Berufschance

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95
    Im Gegensatz zu einer Ausbildung genießt die berufliche Fortbildung nicht den Zurückstellungsschutz des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG (stRspr; vgl. Urteile vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 32.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 182 S. 25 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 1 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92

    Unterscheidung zwischen Ausbildung und beruflicher Fortbildung im Hinblick auf …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95
    Im Gegensatz zu einer Ausbildung genießt die berufliche Fortbildung nicht den Zurückstellungsschutz des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG (stRspr; vgl. Urteile vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 32.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 182 S. 25 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 1 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 48.76

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95
    Einen Rückgriff auf die allgemeine Härteklausel des Satzes 1 schließt die in § 12 Abs. 4 WPflG getroffene Regelung nach ihrer Systematik in diesen Fällen aus (vgl. bereits Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 48.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 117 S. 94 ).
  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 72.81

    Allgemeiner Härtetatbestand - Spezielle Härtetatbestände - Entbehrlichkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Generalklausel des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG unanwendbar, wenn der geltend gemachte Zurückstellungsgrund einem der Sondertatbestände des Absatzes 4 Satz 2 der Vorschrift zuzuordnen ist (vgl. etwa Urteile vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 72.81 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 17 S. 16 m.w.N. und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 65.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 150 S. 24 ).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; …

    Im Gegensatz zur Ausbildung genießt die berufliche Fortbildung nicht den Zurückstellungsschutz des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG (Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 8 C 47.95 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 198).
  • BVerwG, 09.10.2001 - 6 B 57.01

    Begriff der besonderen Härte im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes bei der …

    Den vorstehenden Ausführungen ist zugleich zu entnehmen, dass sich die Beklagte mit ihrer Abweichungsrüge nicht mehr auf den Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 8 C 47.95 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 198) berufen kann.
  • VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Teilnahme an Industriemeisterkurs

    Im Gegensatz zur Ausbildung genießt die berufliche Fortbildung nicht den Zurückstellungsschutz des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG (Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 8 C 47.95 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 198).
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   BVerwG, 03.09.1996 - 8 C 47.95   

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https://dejure.org/1996,22789
BVerwG, 03.09.1996 - 8 C 47.95 (https://dejure.org/1996,22789)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1996 - 8 C 47.95 (https://dejure.org/1996,22789)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1996 - 8 C 47.95 (https://dejure.org/1996,22789)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Kostenverteilung nach Abgabe einer beiderseitigen Erledigungserklärung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 8 C 47.95
    Nachdem die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 2 VwGO einzustellen, das Urteil des Verwaltungsgerichts gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären und nach § 161 Abs. 2 VwGO über die Kosten zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - BVerwGE 72, 93 [BVerwG 28.08.1985 - 8 B 128/84]).
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