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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11734
BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07 (https://dejure.org/2007,11734)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2007 - 8 C 5.07 (https://dejure.org/2007,11734)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 (https://dejure.org/2007,11734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht; Entscheidung in der Besetzung von fünf Richtern über die gegen ein Urteil gerichtete Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.05.2005 - 7 CN 1.05

    Verwerfung von Anhörungsrügen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07
    Rn. 3 Der Senat hat gemäß § 11 Abs. 3 VwGO bei dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts angefragt, ob er an seiner Auffassung festhält, dass über eine Anhörungsrüge, die sich gegen ein Urteil richtet, in der Besetzung von fünf Richtern zu entscheiden ist (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2005 - BVerwG 7 CN 1.05 ).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Revisionsvorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. stRspr; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris).
  • BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20

    Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen …

    Es ist daher nicht berechtigt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungselemente des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 Rn. 4…, vom 21. Juli 2005 - 9 B 9.05 - juris Rn. 5 …und vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 8 C 16.12

    Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; …

    Rn. 2 Nach § 10 Abs. 3 Halbs. 2 VwGO entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Richtern (Beschluss vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4; vgl. BFH, Beschluss vom 22. April 2009 - VI S 4/09 - juris, zu § 10 Abs. 3 Halbs. 2 FGO).
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