Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2494
BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83 (https://dejure.org/1985,2494)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1985 - 8 C 5.83 (https://dejure.org/1985,2494)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1985 - 8 C 5.83 (https://dejure.org/1985,2494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Anrechnung von Ausbildungszeiten - Ausbildung am Oberstufen-Kolleg - Universitätsstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1985, 839
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 6.82

    Rückstellung eines Wehrpflichtigen zur Fortführung einer begonnenen Ausbildung …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83
    Die im angefochtenen Urteil getroffene Feststellung, daß der Studienbewerber im Anschluß an die Ausbildung am Oberstufen-Kolleg das Universitätsstudium im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Gleichwertigkeit der am Oberstufen-Kolleg vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten mit den Studienleistungen in einem ersten Studienabschnitt oder im Grundstudium des Studienganges einer Hochschule sogleich im fünften Semester aufnehme, belegt vielmehr, daß es sich in der Sache um eine Frage der Anrechnung eines außerhalb des Studiums verbrachten Zeitraumes handelt (vgl. dazu Urteil vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 6.82 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 149 S. 19 [20] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 66.80

    Einheitlichkeit des Ausbildungsabschnitts - Teilstudium als Hospitant - …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83
    Dazu bedarf es vielmehr der Ableistung eines Drittels der in dem in Rede stehenden Ausbildungsabschnitt des Uhiversitätsstudiums erforderlichen Ausbildungszeit (vgl. Urteil vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 20 S. 22 [24]).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83
    In dem für die Beurteilung maßgeblichen Gestellungszeitpunkt (vgl. etwa Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 [29]) konnte sich der Kläger nicht auf einen Zurückstellungsgrund nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG berufen.
  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 47.79

    Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Individueller Leistungstand - …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83
    Das von ihm aufgenommene Universitätsstudium der Mathematik stellt einen gegenüber der Ausbildung am Oberstufen-Kolleg selbständigen Ausbildungsabschnitt i.S. des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG dar, der jedoch noch nicht weitgehend gefördert, nämlich nicht zu mindestens einen Drittel der für den Abschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit absolviert war (vgl. Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 47.79 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 11 S. 30 [31] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 125.69
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83
    Angesichts dieser in sachlicher und zeitlicher Hinsicht eigenständigen Bedeutung und der damit verbundenen Abgrenzung beider Ausbildungsgänge lassen sich weder das vom Kollegiaten angestrebte Ausbildungsziel eines akademischen Studienabschlusses (vgl. dazu Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 125.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 54 S. 87 [89]) noch die vom Verwaltungsgericht betonte Tatsache, daß ein Teil des Studienstoffs bereits außerhalb der Universität vermittelt wird, der gekennzeichneten Gliederung der Gesamtmusbildung in einzelne Abschnitte durchgreifend entgegensetzen.
  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 128.84

    Wehrpflicht - Einberufungsbescheid - Anhörung

    In seinen Urteilen vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47) und BVerwG 8 C 45.84 - (Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 23 S. 25 ) hat der Senat ausgeführt, daß die Universitätsstudien der Mathematik und der Psychologie gegenüber der Ausbildung am Oberstufengymnasium des Landes Nordrhein-Westfalen selbständige Ausbildungsabschnitte im Sinne der §§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG und 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG darstellen und daß es sich bei der Studienaufnahme in einem fortgeschrittenen Fachsemester um eine Frage der Anrechnung eines außerhalb des Studiums verbrachten Zeitraums handelt.
  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Berechnung von Ausbildungszeiten - …

    Die Ausbildung am Oberstufen-Kolleg des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld und das daran anschließende Universitätsstudium bilden selbständige, voneinander getrennte Ausbildungsabschnitte i.S.d. ZDG § 11 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Buchst. a (So auch BVerwG, 26.04.1985, 8 C 5/83).

    Amtlicher Leitsatz: Die Ausbildung am Oberstufen-Kolleg des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld und das daran anschließende Universitätsstudium bilden selbständige, voneinander getrennte Ausbildungsabschnitte i.S. des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG (wie Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83).

  • BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92

    Unterscheidung zwischen Ausbildung und beruflicher Fortbildung im Hinblick auf …

    Der Ausbildungsabschnitt war im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. dazu Urteile vom 4. Februar 1981 - BVerwG 8 C 18.80 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 13 S. 1 m. weit. Nachw. und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 15 S. 5 m. weit. Nachw.) bereits weitgehend gefördert, da der Kläger mehr als ein Drittel der von ihm insgesamt aufzuwendenden Ausbildungszeit zurückgelegt hatte (zur Drittelförderung bei Anrechnung vgl. Urteile vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 20 S. 22 und vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47 ).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 61.86

    Herbeiführen eines Zurückstellungsgrundes - Rechtsmißbrauch

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Zurückstellungsgrund gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a) WPflG gegeben ist, geht das angefochtene Urteil einleitend zutreffend davon aus, daß ein Ausbildungsabschnitt dann im Sinne dieser Vorschrift weitgehend gefördert ist, wenn der Wehrpflichtige mindestens ein Drittel der für den Abschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit absolviert hat (vgl. etwa Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47 , st. Rspr.).
  • BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 49.86

    Vorliegen einer die Zurückstellung vom Wehrdienst rechtfertigenden weitgehenden …

    Vielmehr geht das angefochtene Urteil aufgrund irrevisiblen, für das Bundesverwaltungsgericht bindend festgestellten Landesrechts (vgl. §§ 137 Abs. 1 Nr. 1 und 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO) davon aus, daß die vom Kläger absolvierten Gasthörer-Semester auf das Studium angerechnet werden mit der Folge, daß sich die Gesamtdauer des Studiums entsprechend verringert (vgl. etwa Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47 ).
  • BVerwG, 09.05.1986 - 8 B 31.86

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund weitgehender Förderung eines …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Ausbildungsabschnitt im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG weitgehend gefördert, wenn er zu mindestens einem Drittel der vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen (üblichen) Ausbildungszeit absolviert worden ist (vgl. etwa Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 147 und 173.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 148 S. 17 , vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 61.80 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 14 S. 1 , vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 56 und 59.82 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 154 S. 34 und vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47 ; zu § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG: das von der Beschwerde bezeichnete Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 47.79 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 11 S. 30 sowie Urteil vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 49.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 16 S. 10 ).
  • BVerwG, 24.03.1993 - 8 B 30.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Eine vom Wehrpflichtigen geltend gemachte persönliche Hilfsbedürftigkeit von Verwandten ersten Grades ist ausschließlich im Rahmen des die Generalklausel des Satzes 1 verdrängenden § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b WPflG zu berücksichtigen (vgl. etwa Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47 m.weit.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht