Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.1979 - VIII C 61.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes im Hinblick auf eine Wehrpflicht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Widerspruchsfrist gegen einen Einberufungsbescheid - Annahme einer besonderen Härte in Bezug auf die Zurückstellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WpflG § 12 Abs. 4 S. 1
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 26.08.1977 - 7 K 164/77
- BVerwG, 09.01.1978 - 8 C 61.77
- BVerwG, 30.05.1979 - VIII C 61.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 58, 110
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 20.70
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nach der Unanfechtbarkeit des …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
In BVerwGE 40, 1 [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70] ist entschieden worden, daß die Zurückstellung wegen eines Grundes, der in der Zeitspanne zwischen dem Unanfechtbarwerden des Einberufungsbescheides und dem in ihm festgesetzten Gestellungstermin entstanden ist, mit isoliertem Zurückstellungsantrag und im Streitfall mit der Verpflichtungsklage geltend gemacht werden kann.Trotzdem kann es vorliegend anstatt eines isolierten Zurückstellungsbegehrens wegen der besonderen Umstände des Falles bei der Anfechtung des Einberufungsbescheides - deren Notwendigkeit, nicht aber deren Möglichkeit BVerwGE 40, 1 (2) [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70] verneint hat - bewenden.
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Insbesondere können Härtegründe, die mit der Unterbrechung eines Ausbildungsabschnittes vor dessen weitgehender Förderung (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG) regelmäßig verbunden sind, für sich allein grundsätzlich nicht als besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG angesehen werden (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]). - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Außerdem können nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 38 = BWV 1969, 257; in BVerwGE 32, 243 insoweit nicht abgedruckt]; BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68]; 39, 60) [BVerwG 11.11.1971 - VIII C 100/69]Härtegründe, die nach dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungstermin entstehen, nicht mehr zu einer Zurückstellung nach den Zurückstellungsvorschriften des Wehrpflichtgesetzes, sondern nurmehr zur Entlassung nach dessen Entlassungsvorschriften führen.
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Insbesondere können Härtegründe, die mit der Unterbrechung eines Ausbildungsabschnittes vor dessen weitgehender Förderung (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG) regelmäßig verbunden sind, für sich allein grundsätzlich nicht als besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG angesehen werden (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]). - BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Insbesondere können Härtegründe, die mit der Unterbrechung eines Ausbildungsabschnittes vor dessen weitgehender Förderung (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG) regelmäßig verbunden sind, für sich allein grundsätzlich nicht als besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG angesehen werden (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]). - BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69
Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Dabei ist davon auszugehen, daß das Landesamt bei der Auswahl der Teilnehmer für einen etwaigen späteren Ausbildungsgang die Wehrdienstleistung des Klägers nicht hätte unberücksichtigt lassen dürfen; nach BVerwGE 34, 188 (190) [BVerwG 13.11.1969 - VIII C 92/69] gehört es zu den Konsequenzen des sozialen Rechtsstaates in der durch das Grundgesetz geprägten Gestalt, daß den durch das Wehrpflichtgesetz den Wehrpflichtigen auferlegten besonderen Leistungspflichten von allen Trägern öffentlicher Gewalt im Rahmen ihrer Zuständigkeit Rechnung getragen wird und daß etwaige Folgewirkungen der im Interesse der Allgemeinheit erbrachten Dienstleistung nach Möglichkeit auszugleichen oder doch auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu beschränken sind. - BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Über diese Entlassung haben, wenn der Wehrpflichtige seinen Dienst bei der Truppe angetreten hat, die in § 29 Abs. 5 WPflG aufgeführten Entlassungsstellen zu entscheiden; hat der Wehrpflichtige seinen Dienst nicht angetreten und ist er daher noch nicht in die Truppe eingegliedert, so sind nach § 14 Abs. 1 WPflG die Wehrersatzbehörden sachlich zuständig (Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG 8 C 102.73 -). - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Sind diese Nachteile für den Wehrpflichtigen nicht bereits bei der Einberufung gegeben, so genügt es überdies nicht, daß ihr späteres Eintreten zwar möglich, aber nicht in dem Sinne hinreichend gewiß erscheint, daß von ihnen als rechtserheblichen Umständen ausgegangen werden kann (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 71.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 = BWV 1970, 212] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Außerdem können nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 38 = BWV 1969, 257; in BVerwGE 32, 243 insoweit nicht abgedruckt]; BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68]; 39, 60) [BVerwG 11.11.1971 - VIII C 100/69]Härtegründe, die nach dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungstermin entstehen, nicht mehr zu einer Zurückstellung nach den Zurückstellungsvorschriften des Wehrpflichtgesetzes, sondern nurmehr zur Entlassung nach dessen Entlassungsvorschriften führen. - BVerwG, 04.11.1971 - VIII CB 144.71
Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Von diesem Ausgangspunkt aus hat das Bundesverwaltungsgericht z.B. in den Beschlüssen vom 5. Juni 1970 - BVerwG 8 C 212.67 - und vom 4. November 1971 - BVerwG 8 CB 144.71 - die Auffassung vertreten, daß dann, wenn eine außergewöhnliche, durch eine schwierige Eignungsprüfung bereits erschlossene Ausbildungsmöglichkeit endgültig verlorengeht, eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG anzunehmen sei. - BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 144.69
Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst - Härtegründe für die Entlassung aus dem …
- BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 13.73
- BVerwG, 05.06.1970 - VIII C 212.67
Kostentragung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung - Materielle …
- BVerwG, 24.10.1997 - 8 C 21.97
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verlustes eines Ausbildungsplatzes
Der mit der Einberufung zum Wehrdienst verbundene Verlust eines bereits zugesagten Ausbildungsplatzes kann dann die Zurückstellung vom Wehrdienst wegen besonderer Härte rechtfertigen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß der Betroffene nach Ableistung des Wehrdienstes diese Ausbildung weder an derselben Stelle noch anderweitig nachholen kann oder dies nur mit einem zusätzlichen unverhältnismäßigen Zeitverlust möglich ist (Modifizierung der Rechtsprechung im Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - BVerwGE 58, 110 (112 ff.) [BVerwG 30.05.1979 - 8 C 61/77]).Nach dem nahezu 20 Jahre alten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - (BVerwGE 58, 110) komme zwar eine Zurückstellung aufgrund der allgemeinen Härteregelung des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nur in Betracht, wenn die Einberufung zum Wehrdienst zum Verlust einer einmaligen Chance führe.
Nachteile, die mit der Heranziehung zum Wehrdienst vor der weitgehenden Förderung einer Ausbildung regelmäßig verbunden sind, können für sich allein nicht als besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG angesehen werden (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133 (136) m.w.N.).
Hat in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides maßgebenden Gestellungszeitpunkt die Ausbildung des einberufenen Wehrpflichtigen noch nicht begonnen und erfüllt der Wehrpflichtige deswegen auch die Zurückstellungsvoraussetzungen für eine erste Berufsausbildung nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG nicht, stellt die Heranziehung zum Grundwehrdienst unter dem Blickwinkel des Ausbildungschutzes grundsätzlich keine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG dar (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979, a.a.O. S. 136; stRspr).
Eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG hat der Senat ebenso dann angenommen, wenn eine bereits erschlossene außergewöhnliche Möglichkeit der beruflichen Ausbildung, die für den Wehrpflichtigen eine besondere Chance bedeutet, endgültig verlorengeht (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979, a.a.O. S. 137).
- BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 113.82
Verwaltungsgerichtsverfahren - Einberufungsbescheid - Anfechtung - …
Der Eintritt des als Felge der Wehrdienstleistung zu befürchtenden beruflichen Nachteils muß vielmehr so gewiß erscheinen, daß er als rechtserheblicher Umstand zugrunde gelegt werden kann (vgl. das von der Revision angeführte Urteil vom 30. Mai. 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133 [137] mit weiteren Nachweisen). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
Zur Rücknahme einer rechtswidrig angeordneten Teilzeitbeschäftigung eines Beamten …
Eine etwaige Wiedereinsetzung in die Versäumung der Ausschlussfrist des § 58 Abs. 2 VwGO ist im Übrigen ausgeschlossen; die Ausschlussfrist ist vielmehr nur dann unbeachtlich, wenn - anders als hier - sich der Rechtsschutzsuchende mit Recht auf höhere Gewalt gemäß §§ 58 Abs. 2, 60 Abs. 3 VwGO berufen kann (siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979 - Az.: 6 C 70.78 -, BVerwGE 58, 110 [m. w. N.]).
- BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 6.82
Rückstellung eines Wehrpflichtigen zur Fortführung einer begonnenen Ausbildung …
Das wirkt sich voraussetzungsgemäß bei solchen Fallgestaltungen aus, die dem § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG unterfallen, seinen Anforderungen aber nicht genügen: Fehlt einem Ausbildungsabschnitt die nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG zur Zurückstellung führende weitgehende Förderung, so kann in seiner Unterbrechung auch eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nicht liegen (vgl. etwaUrteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133 [136] m.weit.Nachw.). - BVerwG, 09.10.2001 - 6 B 57.01
Begriff der besonderen Härte im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes bei der …
Als weiteren Fall, der mangels Zuordnung zu einem der Sondertatbestände als besondere Härte im Sinne der allgemeinen Regelung in § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG angesehen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, wenn eine bereits erschlossene außergewöhnliche Möglichkeit der beruflichen Ausbildung, die für den Wehrpflichtigen eine besondere Chance bedeutet, endgültig verlorengeht (Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133, 137). - BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 2.86
Verlust einer einmaligen Berufschance als Zurückstellungsgrund - Voraussetzungen …
Der Eintritt des als Folge der Wehrdienstleistung zu befürchtenden beruflichen Nachteils muß vielmehr so gewiß erscheinen, daß er als rechtserheblicher Umstand zugrunde gelegt werden kann (vgl. Urteile vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133 …und vom 28. Oktober 1983, a.a.O. S. 20). - VG Münster, 04.12.2006 - 6 K 928/05
Rechtmäßigkeit der Einberufung zum Grundwehrdienst; Anspruch auf Zurückstellung …
Danach liegt ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht des Wehrpflichtigen auf freie Berufswahl bereits dann vor, wenn ein bereits gesicherter Ausbildungsplatz verloren geht und wenn der Wehrpflichtige nach Ableistung des Wehrdienstes die Ausbildung für den gleichen Beruf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit weder an derselben Stelle noch anderweitig nachholen kann (BVerwG…, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 6 B 57.01 -, a.a.O.;… Urteil vom 24. Oktober 1997 - 8 C 21.97 -, a.a.O.; Urteil vom 30. Mai 1979 - 8 C 61.77 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133). - BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 76.83
Rechtmäßigkeit der Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum …
Richtig ist auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, daß einer Dienstantrittsanordnung ein gegebener Entlassungsgrund mit Erfolg entgegengesetzt werden kann (vgl.Urteile vom 13. November 1974 - BVerwG VIII G 102.73 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 15 S. 46 undvom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133 [135]). - BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 136.81
Zivildienst - Dienstantritt - Entlassung - Arbeitsverhältnis - Pflegeanstalt
Nr. 6 setzt voraus, daß eine der genannten Zivildienstausnahmen bereits in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides maßgeblichen Gestellungszeitpunkt (Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133 [134 f.] mit weiteren Nachweisen) vorlag, weil nur dann der Einberufungsbescheid hätte zurückgenommen oder widerrufen werden müssen. - BVerwG, 21.12.1981 - 8 B 227.81
Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde in einer Wehrpflichtsache - Verlust …
In seinem Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133 [136 f.]) hat der Senat unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung daran festgehalten, daß eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nicht schon dann vorliegt, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst dazu führen kann, daß eine (in Aussicht stehende) den Schutzvorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes (noch) nicht unterfallende Ausbildungsmöglichkeit wieder verlorengeht. - BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.81
Vorbereitungsdienst - Wehrdienstbedingte Unterbrechung - Kreisinspektoranwärter - …
- BVerwG, 15.04.1997 - 8 B 53.97
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …
- VG Frankfurt/Main, 17.06.2004 - 2 E 550/04
Zurückstellung vom Wehrdienst zu Ausbildungszwecken
- BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst …
- VG München, 10.06.2008 - M 15 S 08.2515
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Einberufung eines …
- VG Frankfurt/Main, 24.06.2004 - 2 G 2305/04
Einberufung Wehrpflichtiger verstößt wegen der neuen Einberufungsrichtlinien für …
- VG Oldenburg, 03.11.2003 - 7 B 3797/03
Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst in Anbetracht des von den zwei Stiefbrüdern …
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| BVerwG, 09.01.1978 - 8 C 61.77 |
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Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 26.08.1977 - 7 K 164/77
- BVerwG, 09.01.1978 - 8 C 61.77
- BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
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