Rechtsprechung
| BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Religionsfreiheit - Negative Vereinigungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 02.05.1983 - 1 A 249/81
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.05.1988 - 13 A 64/86
- BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1060 (Ls.)
- NVwZ 1992, 239
- NVwZ 1992, 66
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. Februar 1991 - BVerwG 8 B 145.90 -) unabhängig davon, ob das (staatliche) Einkommensteuerrecht nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - NJW 1990, 2869 und vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - NJW 1990, 2876) neben den sog. Kinderadditiven weitere Abzugsbeträge zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder vorsehen muß. - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Das Berufungsgericht hält eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschriften für geboten, d.h. eine Auslegung, die unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten (bei anderenfalls anzunehmender Nichtigkeit) allein zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führt (vgl. etwa BVerfGE 49, 148 ), vermag diesem Gebot aber nicht zu genügen und verletzt darin Bundesrecht (vgl. etwa Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 ). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Die vom Berufungsgericht vorausgesetzte in einen abgeschlossenen Tatbestand der Vergangenheit eingreifende sog. echte Rückwirkung (vgl. etwa BVerfGE 30, 367 ) ist als solche unter dem Blickwinkel der durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verfassungswidrig.
- BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Das erlaubt dem Senat, diese nach irrevisiblem (Kirchen-)Recht zu entscheidende Frage (vgl. Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 8 C 16.86 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 22 S. 1 ) selbst zu beantworten (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 1 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Das Berufungsgericht hält eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschriften für geboten, d.h. eine Auslegung, die unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten (bei anderenfalls anzunehmender Nichtigkeit) allein zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führt (vgl. etwa BVerfGE 49, 148 ), vermag diesem Gebot aber nicht zu genügen und verletzt darin Bundesrecht (vgl. etwa Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 ). - BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Kinderfreibeträge
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. Februar 1991 - BVerwG 8 B 145.90 -) unabhängig davon, ob das (staatliche) Einkommensteuerrecht nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - NJW 1990, 2869 und vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - NJW 1990, 2876) neben den sog. Kinderadditiven weitere Abzugsbeträge zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder vorsehen muß. - BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
Mitgliedschaftsrecht
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Die durch Zuzug erworbene Kirchenzugehörigkeit ist dann keine Zwangsmitgliedschaft, wenn der Kirchenangehörige durch die Taufe Kirchenmitglied geworden ist und sein Bekenntnis beibehalten hat, wenn zwischen der Kirche, deren Gebiet er verlassen hat, und der Kirche, in deren Gebiet er verzogen ist, Bekenntnisidentität besteht und er ferner jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415 ). - BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 16.86
Kirchensteuer - Kalenderjahr - Kirchenaustritt - Zwölftelungsmethode - …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Das erlaubt dem Senat, diese nach irrevisiblem (Kirchen-)Recht zu entscheidende Frage (vgl. Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 8 C 16.86 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 22 S. 1 ) selbst zu beantworten (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 1 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 10.87
Kirchensteuer - Glaubensverschiedene Ehe - Kirchgeld - Kinderbedingter …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
In seinem Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 10.87 - (Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 23 S. 7 ) hat der Senat dargelegt, daß diese Ermächtigung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. - BVerwG, 18.02.1991 - 8 B 145.90
Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. Februar 1991 - BVerwG 8 B 145.90 -) unabhängig davon, ob das (staatliche) Einkommensteuerrecht nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - NJW 1990, 2869 und vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - NJW 1990, 2876) neben den sog. Kinderadditiven weitere Abzugsbeträge zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder vorsehen muß.
- VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15
Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder …
Schon im Hinblick auf diese bei der Taufe der Klägerin im Jahr 1953 bestehende bekenntnismäßige Verbindung der Gliedkirche, deren Mitglied die Klägerin durch die Taufe geworden ist, mit der zuletzt genannten Rechtsvorgängerin der Beklagten, in deren Bereich die Klägerin in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts verzogen ist, und der Beklagten sowie der Kontinuität dieser Verbindung bis zu dem Kirchenaustritt der Klägerin im Jahr 2014 ist es unter Beachtung von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die Klägerin in den Jahren 2012 und 2013 im Sinne eines so genannten Parochialrechtes von der Beklagten, in deren Bereich sie in diesen Jahren ihren Wohnsitz hatte, als Mitglied in Anspruch genommen worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 6.September 2006 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.; s. zum Erfordernis der Bekenntnisidentität a. BVerwG, Urteil vom 12.April 1991 - 8 C 62.88 -, juris Rn. 14). - FG Düsseldorf, 12.04.2013 - 1 K 1808/10 Die Urteile des BFH vom 18.01.1995 I R 89/94 (BStBl II 1995, 475) und des BVerwG vom 12.04.1991 8 C 62/88 (NVwZ 1992, 66) seien vorliegend nicht einschlägig.
Da die Klägerin bereits 1973 aus den Niederlanden nach Deutschland gezogen ist und das KMG keine Rückwirkung entfaltet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.04.1991 8 C 62/88, NVwZ 1992, 66), findet diese Norm vorliegend keine Anwendung.
Die durch Zuzug erworbene Kirchenzugehörigkeit ist dann keine Zwangsmitgliedschaft, wenn der Kirchenangehörige durch die Taufe Kirchenmitglied geworden ist und sein Bekenntnis beibehalten hat, wenn zwischen der Kirche, deren Gebiet er verlassen hat, und der Kirche, in deren Gebiet er verzogen ist, Bekenntnisidentität besteht und er ferner jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden (BVerwG, Urteil vom 12.04.1991 8 C 62/88, NVwZ 1992, 66; BVerfG, Beschluss vom 31.03.1971 1 BvR 744/67, BVerfGE 30, 415).
Der Senat folgt insoweit der Auffassung des BVerwG, dass der Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie, die eine gemeinsame bekenntnismäßige Aussage enthält und gottesdienstliche Gemeinschaft sowie Kirchengemeinschaft begründet, wesentliche Bedeutung bei der Frage nach der Bekenntnisidentität zukommt (BVerwG, Urteil vom 12.04.1991 8 C 62/88, NVwZ 1992, 66; Listl/Pirson, Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I, S. 775; Suhrbier-Hahn, Das Kirchensteuerrecht, S. 61).
Darüber hinaus hat das BVerwG die Bekenntnisidentität im Urteil vom 12.04.1991 8 C 62/88 (NVwZ 1992, 66) daraus abgeleitet, dass beide dort streitgegenständlichen Kirchen - die dänische Volkskirche und die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche - einen evangelisch-lutherischen Bekenntnisstand hatten.
- BFH, 18.01.1995 - I R 89/94
Aargauer Reformierter - Art. 4, 140 GG, es ist verfassungsrechtlich nicht zu …
Gerade deshalb mußte er mit einer entsprechenden Steuererhebung auch bei seinem Zuzug nach Deutschland rechnen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. April 1991 8 C 62/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1992, 66).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17
Kirchensteuerpflicht bei behaupteter Unkenntnis über die Taufe im Kindesalter
Damit bewirkt die Kindstaufe, dass ein Mitgliedschaftsverhältnis zu der jeweiligen Religionsgemeinschaft ohne Berücksichtigung des Willens des betroffenen Kindes begründet wird (Wagner, Zur persönlichen Steuerpflicht im Kirchensteuerrecht, FR 1996, 10, 13; Birk/Jahndorf, Kirchensteuerpflicht trotz fehlender Kirchenmitgliedschaft?, StuW 1995, 103, 114; Engelhardt, Kirchensteuer bei Zuzug aus dem Ausland, NVwZ 1992, 239, 240; List, Kirchensteuer-Rechtsgrundlagen und neuere Rechtsprechung, BB 1997, 17, 19;… Korioth in Maunz-Dürig, GG, Art. 140 Rdnr. 34 Mitgliedschaftsrecht). - VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
Antragsbefugnis; glaubensverschiedene Ehe; Kirchensteuer; Kirchgeld; …
Die Besteuerung auch solcher Kirchenmitglieder, die ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen von ihrem einer steuererhebenden Kirche nicht angehörenden Ehegatten unterhalten werden, ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 14.12.1965 - 1 BvR 606/60 -, BVerfGE 19, 268, 282; Beschl. vom 23.10.1986 - 2 BvL 7, 8/84 -, BVerfGE 73, 388, 402 m.w.N.) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (…Urt. vom 18.02.1977 - VII C 48.73 -, BVerwGE 52, 104; Urt. vom 12.04.1991 - 8 C 62.88 -, NVwZ 1992, 66 m.w.N.) wiederholt für verfassungsmäßig gehalten worden. - FG München, 21.03.1995 - 13 K 2958/94
Kirchensteuerpflichtigkeit einer finnischen Staatsangehörigen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Koblenz, 28.07.2004 - 2 K 453/04 Die durch Zuzug erworbene Kirchenzugehörigkeit ist dann keine Zwangsmitgliedschaft, wenn der Kirchenangehörige durch die Taufe Kirchenmitglied geworden ist und sein Bekenntnis beibehalten hat, wenn zwischen der Kirche, deren Gebiet er verlassen hat, und der Kirche, in deren Gebiet er verzogen ist, Bekenntnisidentität besteht und er ferner jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415, 420 ff.; BVerwG, Urteil vom 12. April 1991 - 8 C 62.88 - NVwZ 1992, 66).
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