Rechtsprechung
| BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 3 Abs. 1 Satz 4 bis 6
Bruchteilsrestitution; Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur; wesentliche Änderung des Unternehmens; organisches Wachstum des Unternehmens; wesentliche Änderung der Kapitalstruktur durch erhebliche Aufstockung des Grundkapitals. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 3 Abs. 1 Satz 4 bis 6
Begriff; Bruchteilsrestitution; Bruchteilsrestitution; Erhöhung; Erwerb; Grundkapital; Kapitalstruktur; Mittel; Mittel des Unternehmens; Rückübertragung; Unternehmen; Zeitpunkt; organisches Wachstum des Unternehmens; wesentliche Änderung der Kapitalstruktur durch ...
- Judicialis
VermG § 3 Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 5; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 6
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Bruchteilsrestitution für den Fall von nicht mit Mitteln eines Unternehmens erworbenen und zu restituierenden Vermögensgegenständen; Begriff der Mittel eines Unternehmens und dessen Anwendbarkeit i.F.e. wesentlichen Änderung der Kapitalstruktur des ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG §§ 1 Abs. 6, 3 Abs. 1 Satz 4 bis 6
Bruchteilsrestitution; Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur; wesentliche Änderung des Unternehmens; organisches Wachstum des Unternehmens; wesentliche Änderung der Kapitalstruktur durch erhebliche Aufstockung des Grundkapitals - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 3 Abs. 1 S. 4, 5, 6
Offene Vermögensfragen: Anwendungsvoraussetzungen für eine Bruchteilsrestitution - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 131, 79
- NJ 2008, 379
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
Fortsetzungsfeststellungsklage
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96
"Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter - …
Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zutreffend unter Hinweis auf die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes (BTDrucks 12/2944 S. 50) hervorgehoben, dass die Bestimmung dazu dient, "die NS-Verfolgten nicht schlechter zu stellen als sie bei Anwendung des Alliierten Rückerstattungsrechts gestellt wären" (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18). - BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00
Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen …
Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07
Die Auslegung, dass auf die ursprünglichen Mittel im Zeitpunkt der Entziehung der Beteiligung abzustellen ist, wird durch die Rückerstattungsgesetze der Alliierten und die dazu ergangene Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte bestätigt, die bei der Auslegung der Vorschriften des Vermögensgesetzes, die die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts regeln, heranzuziehen sind (stRspr; z.B. Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 10). - BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 8.03
Anteilsschädigung; Durchgriffshaftung im Vermögensrecht; Bruchteilseigentum, …
Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07
Diesen Grundgedanken hat der erkennende Senat ebenfalls unterstrichen und zugleich darauf hingewiesen, dass der wiedergutmachungsrechtliche Grundsatz zu beachten ist, "dass der Geschädigte nicht mehr zurückerhalten darf, als ihm entzogen wurde" (Urteil vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 8.03 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 18). - BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 78.05
Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; Ansehung eines von einem …
Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar in einem Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 78.05 - (ZOV 2006, 181 ) die Auffassung vertreten, dass aufgenommene Kredite zu den Mitteln des Unternehmens im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG zu rechnen sind, soweit Kreditgrundlage das Unternehmensvermögen ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 5 A 2428/15
Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot als kurzfristig wirkendes Mittel der …
Rn. 23 Vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 2014 - 3 C 25.13 -, juris, Rn. 11, und vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 -, juris, Rn. 18. - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15
Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt; …
Da Rechtsschutzziel und Prozessstoff unverändert geblieben sind, war die Umstellung des Antrags nicht als eine Änderung der Klage im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO anzusehen, sondern gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO unabhängig von einer Zustimmung des Beklagten zulässig (BVerwG, Urteile vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 69 Rn. 18 …und vom 20. November 2014 - 3 C 25.13 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 67 Rn. 11). - BVerwG, 18.08.2010 - 8 B 24.10
Wesentliche Änderungen der Kapitalgrundlage; Verdreifachung; Vervielfachung
Für die zur Führung des Gegenbeweises gegenüber der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG entscheidungserheblichen Frage, ob der Erwerb des Grundstücks 1937 nicht mit den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens vorgenommen wurde, kommt es allein darauf an, ob eine wesentliche Änderung der Kapitalgrundlage nach der Schädigung der Beteiligung stattgefunden hatte, die nicht mehr aus dem ursprünglichen Vermögen herzuleiten ist und damit eine Zurechnung zu den ursprünglichen Mitteln ausschließt (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 8 C 7.07 - BVerwGE 131, 79 = Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 69; Beschluss vom 16. September 2008 - BVerwG 8 C 9.08 - ZOV 2009, 43 ff.).Der Senat hat in dem Urteil vom 2. April 2008 (a.a.O. S. 32 Rn. 28 bzw. S. 84) entschieden, dass bei einer Verdreifachung des Grundkapitals, die nicht mehr aus den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens herzuleiten ist, eine wesentliche Änderung der Kapitalgrundlage eingetreten und der Gegenbeweis erbracht ist, dass die Grundstücke nicht mit den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens erworben wurden.
Demgemäß beschränkt sich § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. VermG darauf, Ansprüche auf Bruchteilsrestitution an Vermögensgegenständen zu begründen, die mit dem im Zeitpunkt der Entziehung vorhandenen Kapital und mit den Mitteln angeschafft worden waren, die sich auf der Grundlage dieses Kapitals im Rahmen eines organischen Zuwachses des Unternehmens (z.B. Gewinne) ergeben haben (Urteil vom 2. April 2008 a.a.O. S. 30 f. bzw. S. 82 f.).
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind "Mittel des Unternehmens" im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 4 und 6 VermG die im Zeitpunkt der Entziehung der Beteiligung vorhandenen Mittel und die finanziellen Möglichkeiten, die sich auf der Grundlage dieses Kapitals im Rahmen eines organischen Zuwachses des Unternehmens (z.B. Gewinne) ergeben haben (Urteil vom 2. April 2008 a.a.O.).
Rn. 13 b) Die Beschwerde zeigt auch keine Divergenz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 2008 a.a.O. auf (vgl. S. 14), wenn sie ohne nähere Darlegungen meint, das Verwaltungsgericht verkenne die tragenden Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
- BVerwG, 09.06.2009 - 8 B 20.09
Voraussetzungen für ein Vorliegen der diversen Revisionszulassungsgründe des § …
Danach umfassen die Mittel des Unternehmens nur das bei der Schädigung bereits vorhandene Betriebsvermögen und den daraus erwirtschafteten organischen Zuwachs (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 8 C 7.07 - BVerwGE 131, 79 Rn. 25 = Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 69).Rn. 4 Etwas anderes folgt nicht aus der Erwägung, eine erhebliche Kapitalzufuhr "von Außen" schließe einen Erwerb mit (ursprünglichen) Mitteln des Unternehmens aus (vgl. Urteil vom 2. April 2008 a.a.O. Rn. 28 f.).
Sie verkennt, dass die Wiederherstellung sich nur auf den jeweils entzogenen Vermögenswert bezieht, und der Gesetzgeber mit dem rückerstattungsrechtlichen Ziel der Wiedergutmachung nicht auch die rückerstattungsrechtliche Regelungstechnik übernommen hat (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. und vom 2. April 2008 a.a.O. Rn. 26, 29).
Bereits aus dem Urteil vom 2. April 2008 (a.a.O. Rn. 25, 28 ff.) ergibt sich, dass eine die Kapitalstruktur wesentlich verändernde Kapitalerhöhung eine Bruchteilsrestitution später erworbener Gegenstände auch insoweit ausschließt, als in dem erhöhten Grundkapital noch ursprüngliche Mittel des Unternehmens enthalten sind.
Eine Verdreifachung war nur Gegenstand des Urteils des Senats vom 2. April 2008 (a.a.O. Rn. 32), das nicht mit der Beschwerde angegriffen werden kann.
- VG Berlin, 16.06.2011 - 29 K 292.10
Bruchteilsrestitution nach wesentlicher Änderung durch Kapitalerhöhung; …
Eine Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG findet auch dann statt, wenn sich die Kapitalstruktur des Unternehmens, an dem die Beteiligung entzogen wurde, nach der Entziehung durch Kapitalerhöhung wesentlich geändert hat (Abweichung von BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 - BVerwGE 131, 79).des Bescheides ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 - (BVerwGE 131, 79) ausgeführt, die Voraussetzungen der Bruchteilsrestitution lägen nicht vor, da der Erwerb des Grundstückes nach der Kapitalerhöhung durch den neuen Gesellschafter, die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA), und damit nicht mit Mitteln des Unternehmens stattgefunden habe.
So hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Ausgangsentscheidung darauf hingewiesen, dass das Vermögensgesetz auf teilweise anderen Wegen als das Rückerstattungsrecht zu einer im Ergebnis gleichwertigen Wiedergutmachung führen soll; das Vermögensgesetz erreiche das Ziel, die wirtschaftliche Eigentümerstellung wiederherzustellen, wie sie im Zeitpunkt der Schädigung bestand, bereits durch die bis zu einer Änderung der Kapitalstruktur mögliche Bruchteilsrestitution; das Rückerstattungsrecht, das eine Bruchteilsrestitution nicht kannte, habe diesem Regelungsziel durch eine Anpassung der Rückerstattung des entzogenen Anteils oder durch eine Ersatzleistung Rechnung tragen müssen (Urteil vom 2. April 2008, a.a.O. Rdnr. 31).
So hat das Bundesverwaltungsgericht zwar dargestellt, wie Rückerstattungsrecht und Vermögensgesetz auf unterschiedlichem Weg eine gleichwertige Wiedergutmachung hinsichtlich der bis zu einer Änderung der Kapitalstruktur angeschafften Gegenstände erreichen; die Frage hingegen, wie dies hinsichtlich danach angeschaffter Gegenstände zu erreichen ist, behandelt es nicht (vgl. Urteil vom 2. April 2008, a.a.O. Rdnr. 31).
Die hier vertretene Auslegung entspricht im Ergebnis auch der Regelung des Art. 18 BrREG/Art. 22 USREG (Harmening, Art. 18 Anm. V; Kubuschok/Weißstein, Art. 18/22 Anm. 11) und trägt damit dem Gesichtspunkt Rechnung, dass einerseits eine Rückgabe der entzogenen Unternehmenssubstanz einschließlich etwaiger Surrogate und des daraus erwirtschafteten Ertrags sichergestellt werden soll, dem Berechtigten aber auf der anderen Seite keine Wertsteigerungen zukommen sollen, die durch Kapitalzufuhr "von Außen" oder nach Veränderung der finanziellen Unternehmensstruktur herbeigeführt wurden (BVerwG, Urteil vom 2. April 2008, a.a.O. Rdnr. 29).
- BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung; …
Die Rechtsauffassungen, aus deren Kombination sich die Erschwerung des Rechtsschutzes ergibt, im Lichte des Gewichts dieser Erschwerung zu überdenken, hätte umso näher gelegen, als sie keineswegs zwingend erscheinen (vgl. etwa zur Möglichkeit der Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag auch noch in der Revisionsinstanz BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 -, LKV 2008, S. 411 ; BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 -, juris, Rn. 13; zu der Frage, ob dem in strafvollzuglichen Angelegenheiten die systematische Stellung des § 115 Abs. 3 StVollzG entgegensteht, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 1977 - 1 Vollz (Ws) 37/77 -, juris). - BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 …
Die insoweit von der Beschwerdeführerin - wohl missverstanden - in Bezug genommene Passage des angegriffenen Urteils (dort S. 14 Rn. 34 = LKV 2008, S. 411 ) bezieht sich lediglich darauf, unter welchen Voraussetzungen "darüber hinaus", also jenseits der entschiedenen Konstellation einer wesentlichen Kapitalveränderung, eine Widerlegung der Vermutung des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG möglich ist. - VG Berlin, 09.10.2008 - 29 A 59.06
Entschädigung nach dem NS-VEntSch
Für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzung des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG hat das zur Folge, dass schon bei Fehlen eines Erwerbs mit Mitteln des Unternehmens ein Anspruch nach dieser Norm ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 -, ZOV 2008, 160).Auch insoweit folgt die Kammer der Rechsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 - a.a.O.), die wiederum der rückerstattungsrechtlichen Terminologie angenähert ist (…vgl. von Godin, a.a.O., 12. zu Art. 29 USREG "durch neue Einlagen nicht oder nicht wesentlich vermehrt").
Damit tritt eine qualitative Veränderung ein, die eine Zurechnung zu den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens ausschließt (BVerwG, Urteil vom 2. April 2008, a.a.O.).
- BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Durch die Neuregelung im Jahr 1997 sollte die Wiedergutmachung für den Entzug einer Unternehmensbeteiligung durch die Singularrestitution von Bruchteilseigentum ergänzt werden, um den Betroffenen die "wirtschaftliche Eigentümerstellung", wie sie zum Zeitpunkt der Entziehung der Unternehmensbeteiligung bestand, möglichst wieder einzuräumen (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 8 C 7.07 - BVerwGE 131, 79 = Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 69 Rn. 26;… Beschluss vom 27. Oktober 2009 a.a.O. juris Rn. 4). - BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08
Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG wegen Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines …
Die obergerichtliche Rechtsprechung geht einhellig davon aus, dass in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Fortsetzungsfeststellung nicht in Betracht komme (…vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse vom 13. Juni 1978 - 2 Vollz (Ws) 7/78 -, ZfStrVO 1979 , S. 107 , vom 26. März 1981 - 2 Vollz (Ws) 10/81 -, ZfStrVO 1981, S. 315 und vom 17. April 1997 - 2 Ws 25/97 -, NStZ 1998, S. 400; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 29. Mai 1979 - Ws 104/79 -, ZfStrVO 1979 , S. 108 f.; OLG München, Beschlüsse vom 8. August 1980 - 1 Ws 733/80 -, NStZ 1981, S. 250 und vom 18. November 1985 - 1 Ws 876/85 - NStZ 1986, S. 96; KG, Beschluss vom 24. Juni 1981 - 2 Ws 27/81 Vollz -, Strafverteidiger 1982, S. 79; OLG Hamm, Beschlüsse vom 23. Mai 1985 - 1 Vollz (Ws) 56/85 -, NStZ 1985, S. 576, vom 8. April 1999 - 1 Vollz (Ws) 25/99 -, ZfStrVO 2000, S. 179 f. und vom 4. Oktober 2001 - 1 Vollz (Ws) 201/01 -, ZfStrVO 2002, S. 243 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 4 Ws 330/88 -, ZfStrVO 1989, S. 379; OLG Celle, Beschluss vom 4. Januar 1991 - 1 Ws 241/90 -, ZfStrVO 1994, S. 115; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. November 2000 - 1 Ws 439/00 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 1 Ws 27/03 -, ZfStrVO 2004, S. 304; Thüringer OLG, Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - 1 Ws 192/04 -, ZfStrVO 2005, S. 184 und vom 12. Juli 2004 - 1 Ws 135/04 -, ZfStrVO 2005, S. 245 ; anders noch OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 1977 - 1 Vollz (Ws) 37/77 -, juris; offenlassend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23. September 1977 - Ws 315/77 -, ZfStrVO 1978 , S. 57; vgl. auch Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 115 Rn. 26; Kamann/Volckart, in: AK-StVollzG, 5. Aufl. 2006, § 115 Rn. 65; Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 115 Rn. 11 sowie § 116 Rn. 2; Schuler, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. 2005, § 115 Rn. 17 und § 116 Rn. 11; die Zulässigkeit der Umstellung des Rechtsschutzbegehrens auf Fortsetzungsfeststellung jenseits der Tatsacheninstanzen bejahend dagegen BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11/08 -, juris; BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7/07 -, juris). - BVerwG, 04.05.2009 - 8 B 20.09
- BVerwG, 27.10.2009 - 8 C 22.09
Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen …
- BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 17.09
Antragstellung; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Unternehmensträger; …
- BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.09
Antragstellung; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Unternehmensträger; …
- VG Berlin, 17.02.2011 - 29 K 79.10
Höhe des Vermögenswert bei der Entschädigung nach dem VermG
- VG Köln, 07.09.2023 - 20 K 7603/18
- VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 434.19
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Rechtsprechung
| BVerwG, 16.09.2008 - 8 C 9.08 (8 C 7.07) |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Auslegung des § 3 Abs. 1 S. 4 Vermögensgesetz (VermG) nach der Einfügung des § 3 Abs. 1 S. 6 VermG
- grundeigentum-verlag.de
VermG §§ 3 Abs. 1 Sätze 4 u. 6, 6 Abs. 1 Satz 1; URüV § 2
Restitutionsausschluss; Erwerb mit Mitteln des Unternehmens; Bruchteilsrestitution; Wiedergutmachung; Rückerstattung - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 11.10.2005 - 3 K 791/02
- BVerwG, 21.02.2007 - 8 B 63.06
- BVerwG, 26.03.2007 - 8 C 7.07
- BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07
- BVerwG, 16.09.2008 - 8 C 9.08 (8 C 7.07)
- BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96
"Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter - …
Auszug aus BVerwG, 16.09.2008 - 8 C 9.08
Das von der Klägerin in der Anhörungsrüge zitierte Urteil des 7. Senats vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18) befasst sich mit der hier einscheidungserheblichen Frage nicht. - BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 25.00
Naturfreundehaus; Angebot von Übernachtungsmöglichkeiten und Speisen gegen …
Auszug aus BVerwG, 16.09.2008 - 8 C 9.08
Da der Unternehmensbegriff im Sinne des Vermögensrechts auf das entgeltliche Angebot von Produkten oder Dienstleistungen abstellt (vgl. z.B. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 25.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 46 S. 60), ist es nur konsequent, wenn § 2 URüV für die Frage der Vergleichbarkeit des Unternehmens auf das Produkt- oder Leistungsangebot bzw. deren Umgestaltung abstellt.
- BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07
Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in …
Insofern erscheinen die Bestimmungen über den doppelten Durchgriff nach § 3 Abs. 1 Satz 4 und 5 VermG - einschließlich des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG - als Teil eines Gesamtkonzepts, das für sich in Anspruch nimmt, an dem einheitlichen Prinzip der Angleichung der Rechte der Betroffenen an das alliierte Wiedergutmachungsrecht ausgerichtet zu sein (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 16. September 2008 - 8 C 9.08 -, in: ZOV 2009, S. 43 ). - BVerwG, 09.06.2009 - 8 B 20.09
Voraussetzungen für ein Vorliegen der diversen Revisionszulassungsgründe des § …
Deshalb kann ein Erwerb mit Mitteln des Unternehmens auch fehlen, wenn zum ursprünglichen Betriebsvermögen gehörende Bezugsrechte die strukturverändernde Kapitalerhöhung erst ermöglichten (Beschluss vom 16. September 2008 - BVerwG 8 C 9.08 - ZOV 2009, 43 ).Wie der Beschluss vom 16. September 2008 (a.a.O. S. 44) im Einzelnen erläutert, ergibt sich bereits aus dem zitierten Urteil des Senats (…a.a.O. Rn. 25, 28 ff.), dass eine nicht aus den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens ableitbare Vervielfachung des Grundkapitals ausreicht, eine wesentliche Veränderung der Kapitalstruktur zu begründen, ohne dass eine weitergehende Prüfung der Identität oder Vergleichbarkeit des Unternehmens mit dem früheren Unternehmen erforderlich wäre.
Der Beschluss vom 16. September 2008 (a.a.O. Rn. 11, insoweit nicht abgedruckt in ZOV 2009, 43 ff.) erläutert lediglich, dass diese Entscheidung keine Kapitalerhöhung, sondern eine bloße Kapitalzuführung betraf, ohne die Erwägungen zur hypothetischen Finanzierbarkeit eines Kapitalzuflusses durch den geschädigten Gesellschafter zu übernehmen.
Rn. 11 Mit dem Vorwurf, das Verwaltungsgericht habe § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG nicht "in vollem Umfang" angewendet, legt die Beschwerde keine - nachträgliche - Divergenz zum Beschluss des Senats vom 16. September 2008 (a.a.O.) dar.
- BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 …
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2008 - BVerwG 8 C 9.08 -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 2008 - BVerwG 8 C 7.07 - . - BVerwG, 18.08.2010 - 8 B 24.10
Wesentliche Änderungen der Kapitalgrundlage; Verdreifachung; Vervielfachung
Für die zur Führung des Gegenbeweises gegenüber der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG entscheidungserheblichen Frage, ob der Erwerb des Grundstücks 1937 nicht mit den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens vorgenommen wurde, kommt es allein darauf an, ob eine wesentliche Änderung der Kapitalgrundlage nach der Schädigung der Beteiligung stattgefunden hatte, die nicht mehr aus dem ursprünglichen Vermögen herzuleiten ist und damit eine Zurechnung zu den ursprünglichen Mitteln ausschließt (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 8 C 7.07 - BVerwGE 131, 79 = Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 69; Beschluss vom 16. September 2008 - BVerwG 8 C 9.08 - ZOV 2009, 43 ff.). - VG Berlin, 16.06.2011 - 29 K 292.10
Bruchteilsrestitution nach wesentlicher Änderung durch Kapitalerhöhung; …
Von diesem Beweismaß sind sowohl das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 8 C 9.08 -, ZOV 2009, 43 = juris Rdnr. 2) als auch die Kammer in ihrem Urteil vom 10. Dezember 2009 ausdrücklich ausgegangen (…a.a.O. Rdnr. 53).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.2007 - 8 C 7.07 |
Volltextveröffentlichung
- Doctrine
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