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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3052
BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87 (https://dejure.org/1988,3052)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.1988 - 8 C 7.87 (https://dejure.org/1988,3052)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 1988 - 8 C 7.87 (https://dejure.org/1988,3052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zivildienst - Tauglichkeitprüfung - Bescheid - Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 61.77

    Bauvoranfrage - Abgabe aller wesentlichen Erklärungen - Wirtschaftlichkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87
    Zutreffend erblickt das angefochtene Urteil in der Einbeziehung des Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides vom 26. Juli 1985 in das laufende Gerichtsverfahren eine Klageänderung im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO (vgl. Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 61.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 161 S. 114 ) und hält diese für unzulässig.

    Die Entscheidung über die Frage der Sachdienlichkeit liegt im Ermessen der darüber entscheidenden Instanz (vgl. Urteil vom 22. Februar 1980, a.a.O., S. 116 m.weit.Nachw.).

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem …

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87
    An der von Gründen der Prozeßökonomie bestimmten Sachdienlichkeit fehlt es insbesondere dann, wenn ein neuer Prozeßstoff in das Verfahren eingeführt werden soll, ohne dessen Berücksichtigung der Rechtsstreit entscheidungsreif wäre (vgl. BGH. Urteil vom 4. Oktober 1976 - VIII ZR 139/75 - NJW 1977, 49 [BGH 04.10.1976 - VIII ZR 139/75] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87
    Ein Dienstpflichtiger, der sich - wie der Kläger - darauf beruft, daß er nicht zivildienstfähig im Sinne des § 7 ZDG sei, und eine entsprechende Feststellung begehrt ("Ausmusterung"), kann insoweit Rechtsschutz (nur) im Wege der Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Verpflichtung der Beklagten erwirken, die Zivildienstunfähigkeit festzustellen (vgl. Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - amtl. Umdruck S. 6 f.; zum Wehrpflichtrecht: vgl. Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 , seither st. Rspr.) Angesichts der Unzulässigkeit der Klage weist das angefochtene Urteil zutreffend darauf hin, daß die Einbeziehung des Überprüfungsbescheides vom 26. Juli 1985 zu einer prozeßökonomisch ungerechtfertigten Verzögerung des Rechtsstreits führen würde.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 96.85

    Zivildienst - Tauglichkeitsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87
    Wird der Wehrpflichtige - wie hier - auf Antrag (oder von Amts wegen) erneut ärztlich untersucht, so scheidet eine frühere Tauglichkeitsfeststellung als Heranziehungsgrundlage aus; die aufgrund der Nachuntersuchung ergehende neue Tauglichkeitsentscheidung tritt an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen, indem sie diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - amtl. Umdruck S. 5 m.weit.Nachw.; zum Wehrpflichtrecht: Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - amtl.
  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86

    Zivildienst - Tauglichkeit - Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87
    Ein Dienstpflichtiger, der sich - wie der Kläger - darauf beruft, daß er nicht zivildienstfähig im Sinne des § 7 ZDG sei, und eine entsprechende Feststellung begehrt ("Ausmusterung"), kann insoweit Rechtsschutz (nur) im Wege der Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Verpflichtung der Beklagten erwirken, die Zivildienstunfähigkeit festzustellen (vgl. Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - amtl. Umdruck S. 6 f.; zum Wehrpflichtrecht: vgl. Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 , seither st. Rspr.) Angesichts der Unzulässigkeit der Klage weist das angefochtene Urteil zutreffend darauf hin, daß die Einbeziehung des Überprüfungsbescheides vom 26. Juli 1985 zu einer prozeßökonomisch ungerechtfertigten Verzögerung des Rechtsstreits führen würde.
  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86

    Erlaß des Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides - Ärztliche …

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87
    Wird der Wehrpflichtige - wie hier - auf Antrag (oder von Amts wegen) erneut ärztlich untersucht, so scheidet eine frühere Tauglichkeitsfeststellung als Heranziehungsgrundlage aus; die aufgrund der Nachuntersuchung ergehende neue Tauglichkeitsentscheidung tritt an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen, indem sie diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - amtl. Umdruck S. 5 m.weit.Nachw.; zum Wehrpflichtrecht: Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - amtl.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25

    Klageänderung bei Umstellung eines Verpflichtungsbegehrens im Anwendungsbereich …

    Nicht sachdienlich ist eine Klageänderung zudem dann, wenn die ursprüngliche Klage entscheidungsreif wäre, eine Entscheidung über die geänderte Klage hingegen weitere Ermittlungen erforderte oder aus anderen Gründen nicht entscheidungsreif wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.01.1988 - 8 C 7.87 - NVwZ-RR 1988, 35, juris Rn. 4;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.11.2019 - 5 S 1790/17 - VBlBW 2020, 287 , juris Rn. 30 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 78.87

    Ausmusterungsbescheid - Wehrdienstunfähigkeit - Erneute Tauglichkeitsüberprüfung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid durch eine nachfolgende (ärztliche) Tauglichkeitsüberprüfung, aufgrund deren eine erneute Tauglichkeitsfeststellung geboten ist, im Sinne der §§ 43 Abs. 2 VwVfG und 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt (vgl. Beschluß vom 6. Januar 1988 - BVerwG 8 C 7.87 - NVwZ 1988, 35 und Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 - amtl. Umdruck S. 8 m.weit.Nachw.).

    Die Tauglichkeitsüberprüfung betrifft die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen unter dem Blickwinkel der Tauglichkeit für den Wehr- bzw. Zivildienst (vgl. Beschluß vom 6. Januar 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.10.2001 - 6 B 37.01

    Verhältnis von Musterungsbescheid und Überprüfungsbescheid - …

    Darin wird entweder ausgeführt, der Musterungsbescheid werde durch eine neue Tauglichkeitsentscheidung "geändert, ergänzt oder bestätigt" (Urteil vom 6. Januar 1988 - BVerwG 8 C 7.87 - NVwZ-RR 1988, 35) oder durch eine "Tauglichkeitsüberprüfung scheidet eine frühere Tauglichkeitsfeststellung als Heranziehungsgrundlage aus" (Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 3.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 42).
  • VG Münster, 30.09.2004 - 2 K 1589/01

    Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage im …

    Maßgeblich ist deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), ob ein neuer Streitstoff in das Verfahren eingeführt werden soll, ohne dessen Berücksichtigung der Rechtsstreit entscheidungsreif wäre (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1988 - 8 C 7/87 -, NVwZ-RR 1988, 35).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 81.88

    Vollziehbarer Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Tauglichkeitsentscheidung - …

    A 1989, 197 ); ein Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid wird durch eine nachfolgende (ärztliche) Tauglichkeitsüberprüfung, aufgrund deren eine erneute Tauglichkeitsfeststellung geboten ist, im Sinne der §§ 43 Abs. 2 VwVfG und 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt (vgl. Beschluß vom 6. Januar 1988 - BVerwG 8 C 7.87 - NVwZ 1988, 35 [VGH Hessen 12.06.1986 - 5 TE 1949/86] , Urteil vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 78.87 - amtl. Umdruck S. 4 f. sowie Beschluß vom 19. Juni 1989 - BVerwG 8 C 17.89 - amtl. Umdruck S. 2).
  • VG Göttingen, 29.10.2002 - 1 A 1197/01

    Vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit; Wehrpflicht; Zulässigkeit einer Anfechtung- …

    Denn die Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung der Beklagten vom 17. Oktober 2002 ist an die Stelle der im angefochtenen Bescheid enthaltenen Verfügbarkeitsfeststellung getreten, die daher schutzwürdig nicht mehr angegriffen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 8.6.1993 -8 B 39.93-, Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 15; Beschl. v. 6.1.1988 -8 C 7/87-, NVwZ-RR 1988, 35).
  • BVerwG, 19.06.1989 - 8 C 17.89

    Erledigung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird ein Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid regelmäßig durch eine nachfolgende (ärztliche) Tauglichkeitsüberprüfung im Sinne der §§ 43 Abs. 2 VwVfG und 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt (vgl. Beschluß vom 6. Januar 1988 - BVerwG 8 C 7.87 - ).
  • VG Düsseldorf, 29.05.2001 - 1 K 2072/99

    Anerkennung des International Baccalaureat Diploma/Diplome du Baccalaureat …

    Rn. 53 BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1988 - 8 C 7/87 -, NVwZ-RR 1988, 35; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 6. September 1993 - 23 A 1943/86 -, NWVBl. 1992, 139 (140); Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Auflage, § 91 Rdn. 20.
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