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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,781
BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87 (https://dejure.org/1988,781)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1988 - 8 C 72.87 (https://dejure.org/1988,781)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1988 - 8 C 72.87 (https://dejure.org/1988,781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BBauG) - Widerspruch gegen die nach technischer Herstellung einer Erschließungsanlage erteilte Zustimmung - Endgültige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage vor ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BBauG §§ 125 Abs. 2und 180 Abs. 2; VwGO §§ 80 Abs. 1, 113 Abs. 1 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs. 2 BBauG; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage vor Inkrafttreten des BBauG; Umdeutung eines Erschließungsbeitrags- in einen Straßenbaubescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 497
  • DVBl 1989, 420
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87
    Steht fest, daß vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine funktionstüchtige Anbaustraße vorhanden war, ist aber offen, ob der seinerzeitige Ausbauzustand der Anlage den Anforderungen entsprach, von denen das damals geltende (Landes-)Recht ihre endgültige Herstellung abhängig machte, muß sich die Gemeinde zugunsten der Anlieger so behandeln lassen, als ob die Straße schon endgültig hergestellt war (im Anschluß anUrteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 46 ff.).

    Die "Erstmaligkeit" der Herstellung gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen; sie ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung des Heranziehungsbescheids, und das schließt begrifflich ein, daß die Erschließungsanlage nicht schon vorher endgültig fertiggestellt war (vgl.Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 46 ).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, das heißt, nicht die Beklagte, sondern die Kläger trügen die Beweislast, wenn anzunehmen wäre, es sei unaufklärbar, ob unter Geltung des alten Rechts überhaupt eine funktionstüchtige, zur Erschließung der anliegenden Grundstücke geeignete Straße vorhanden war (vgl. Urteil vom 26. Januar 1979, a.a.O. S. 49).

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87
    Bei einer solchen Konstellation bedarf es keiner Umdeutung, so daß die Aufrechterhaltung des Bescheids nicht davon abhängt, ob die Voraussetzungen für eine Umdeutung erfüllt sind (im Anschluß u.a. anUrteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - DVBl. 1988, 1161 ).

    Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden (vgl. zuletztUrteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - DVBl. 1988, 1161 m.weit.Nachw.), daß Erschließungsbeitragsbescheide, die durch das Erschließungsbeitragsrecht nicht gedeckt werden, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anhand des landesrechtlichen Straßenbaubeitragsrechts zu prüfen sind.

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87
    Das entspricht im übrigen im Ergebnis der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a.Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66.218 m.weit.Nachw.) zu § 80 Abs. 1 VwGO vertretenen Ansicht, nach der die aufschiebende Wirkung den Vollzug behindert, nicht aber die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts beseitigt.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87
    Die Beantwortung der Frage, ob die angefochtenen Bescheide mit Blick auf das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht rechtmäßig sind, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a.Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87
    Dann wird die Herstellung kraft Gesetzes erschließungsrechtlich rechtmäßig in dem Zeitpunkt, in dem die Zustimmung dem Zustimmungsadressaten, das heißt (regelmäßig) der Gemeinde, bekanntgegeben wird; in diesem Zeitpunkt entstehen - sofern alle sonstigen dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen - die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten (vgl. etwaUrteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 ).
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß - erstens - dann, wenn (wie im vorliegenden Fall) eine Anbaustraße bereits vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes angelegt worden ist, die Entscheidung darüber, ob eine nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes an dieser Straße durchgeführte Ausbaumaßnahme eine Erschließungsbeitragspflicht auszulösen geeignet ist, ausschlaggebend abhängt davon, ob die Anlage früher bereits zu irgendeinem Zeitpunkt im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts "endgültig" hergestellt war, und daß sich - zweitens - die Beantwortung der letzteren Frage nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes maßgebenden Landesrecht beurteilt (vgl. u.a.Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 S. 31 m.weit.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines …

    Die Anfechtungsklage der Klägerin gegen den Widerspruchsbescheid bewirkt, dass der Vollzug dieses Bescheids gehindert wird und dass aus diesem keine Folgen gezogen werden dürfen (sog. "Vollzugshemmung", vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1988 - 8 C 72.87 - NVwZ-RR 1989, 497;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn. 6; nach a. A. wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO sogar als Wirksamkeitshemmung verstanden).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …

    Insoweit ist bereits geklärt, dass eine Straße (etwa nach preußischem Anliegerbeitragsrecht) im Rechtssinne als endgültig hergestellt gilt, wenn ihr Ausbauzustand - falls weder eine Ortssatzung noch ein spezielles (schriftliches) Bauprogramm aus jener Zeit vorliegen bzw. zu ermitteln sind - den örtlichen Straßenbaugepflogenheiten entsprach (vgl. Urteile vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 49 und vom 9. Dezember 1988 - BVerwG 8 C 72.87 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 23 S. 5).
  • VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13

    Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trägt die Gemeinde die (materielle) Beweislast dafür, dass erst und gerade die von ihr mit Erschließungsbeiträgen abgerechneten Straßenbaumaßnahmen eine - vorher noch unfertige - Straße erstmalig hergestellt haben, zumal es sich bei der "Erstmaligkeit" der Straßenherstellung um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - 4 C 52.76 -, BRS 37 Nr. 172, S. 339; Urt. v. 09.12.1988 - 8 C 72.87 -, NVwZ-RR 1989, 497).

    Steht daher fest, dass vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine funktionstüchtige Anbaustraße vorhanden war, ist aber offen, ob der seinerzeitige Ausbauzustand der Anlage den Anforderungen entsprach, von denen das damals geltende (Landes-)Recht ihre endgültige Herstellung abhängig machte, muss sich die Gemeinde zugunsten der Anlieger so behandeln lassen, als ob die Straße schon endgültig hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 09.12.1988 - 8 C 72/87 -, Juris).

    Rn. 52 Im Übrigen müssen auch an dieser Stelle, die sich mangels Vorliegens irgendwelcher Unterlagen über die Baumaßnahme in den Jahren 1961 bis 1976 ergebenden Unklarheiten hinsichtlich des beabsichtigten Umfangs der damaligen Ausbaumaßnahmen und den diesen zugrunde gelegten Planungen durch die Beklagte - da sie die materielle Beweislast dafür trägt, dass die von ihr durchgeführten Straßenbaumaßnahmen eine Straße erstmalig hergestellt haben - zu ihren Lasten gehen (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 38/04 -, Juris; BVerwG, Urt. v. 09.12.1988 - 8 C 72/87 -, NVwZ-RR 1989, 497).

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