Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwaltungsverfahren - Ungedienter Wehrpflichtiger - Musterung - Formlose Ladung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 18.06.1982 - 2 A 200/81
- BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2541
- NVwZ 1984, 728 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74
Behandlung deutscher Wehrpflichtiger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Das hat der erkennende Senat für "Doppelstaatler", die - wie der Kläger - als Minderjährige aus dem Ausland mit ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und hier nach Eintritt der Volljährigkeit noch studieren, bereits entschieden (vgl. insbesondere das Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 15 S. 2 ).Ob abweichend von dem Urteil des Senats vom 12. November 1975 (a.a.O. S. 5) bei einem infolge der Wehrdienstleistung des Doppelstaatlers in der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft drohenden Verlust seiner zweiten ausländischen Staatsangehörigkeit eine Zurückstellung wegen einer (allgemeinen) besonderen Härte nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG in Betracht kommt, weil nach der neueren Rechtsprechung des Senats die Zurückstellung nicht auf Härtegründe beschränkt ist, die sich durch Verschiebung des Einberufungszeitpunktes beheben lassen (Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 129 S. 120 ), mag auf sich beruhen.
- BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79
Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Das mit der Revision weiterverfolgte Rechtsschutzbegehren des Klägers muß auch dann erfolglos bleiben, wenn die mangels eines Verwaltungsakts unzulässige Fortsetzungsfeststellunsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in eine allgemeine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO umgedeutet wird (zur Zulässigkeit einer solchen Umdeutung auch im Revisionsverfahren vgl. die Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 100 S. 30 und vom 29. November 1979 - BVerwG 3 C 103.79 - Buchholz 451.81 § 6 a AWG Nr. 3 S. 10 ). - BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Das mit der Revision weiterverfolgte Rechtsschutzbegehren des Klägers muß auch dann erfolglos bleiben, wenn die mangels eines Verwaltungsakts unzulässige Fortsetzungsfeststellunsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in eine allgemeine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO umgedeutet wird (zur Zulässigkeit einer solchen Umdeutung auch im Revisionsverfahren vgl. die Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 100 S. 30 und vom 29. November 1979 - BVerwG 3 C 103.79 - Buchholz 451.81 § 6 a AWG Nr. 3 S. 10 ).
- BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77
Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte - …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Ob ein Verwaltungshandeln die in § 35 VwVfG näher bestimmten Merkmale des Verwaltungsaktsbegriffs erfüllt, hängt wesentlich von dem ihm zugrunde liegenden materiellen Recht ab (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 S. 12 m. weit. Nachw.). - BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 27.77
Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Ob abweichend von dem Urteil des Senats vom 12. November 1975 (…a.a.O. S. 5) bei einem infolge der Wehrdienstleistung des Doppelstaatlers in der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft drohenden Verlust seiner zweiten ausländischen Staatsangehörigkeit eine Zurückstellung wegen einer (allgemeinen) besonderen Härte nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG in Betracht kommt, weil nach der neueren Rechtsprechung des Senats die Zurückstellung nicht auf Härtegründe beschränkt ist, die sich durch Verschiebung des Einberufungszeitpunktes beheben lassen (Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 129 S. 120 ), mag auf sich beruhen. - BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70
Wehrpflichtigkeit eines Ausländers in Deutschland - Voraussetzung einer …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Solche Bescheide sind zulässig und geboten, wenn der Herangezogene auf die formlose Ladung hin die Pflicht, sich vorzustellen, bezweifelt oder bestreitet (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 165.70 - NJW 1971, 2185). - BVerwG, 07.05.1971 - IV C 5.70
Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage gegen eine …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Das Interesse des Betroffenen richtet sich nämlich nicht auf die Aufhebung der Ankündigung als solcher, sondern darauf, daß das Angekündigte unterbleibt (vgl. Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 41 S. 25). - BVerwG, 28.12.1971 - IV B 121.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Ein solcher Hinweis kann allenfalls "wie eine Ankündigung wirken" und ein Bedürfnis nach Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes begründen (vgl. Beschluß vom 28. Dezember 1971 - BVerwG IV B 121.71 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 45 S. 28).
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93
Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wegen der Identität des Klagegrundes fehlt es vielmehr auch in diesem Fall an einer Klageänderung (vgl. Urteile 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 100 S. 30, vom 29. November 1979 - BVerwG 3 C 103.79 - Buchholz 451.81 § 6 a AWG Nr. 3 S. 10 [23] und vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 87.82 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 6 S. 3 [6]). - BVerwG, 19.07.1989 - 8 C 79.87
Vorführung zur Musterung - Erledigung der Androhung zur Musterung durch …
Denn die erfolglos gebliebene Ladung ist kein Verwaltungsakt und im übrigen dadurch gegenstandslos geworden, daß der in ihr bezeichnete Musterungstermin verstrichen ist (vgl. Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 87.82 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 6 S. 3 ).Vollzogen wird vielmehr die nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WPflG getroffene Anordnung der Vorführung, um deren Durchführung die Polizei zu ersuchen ist (§ 44 Abs. 2 Satz 2 WPflG; Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
Ein Wehrpflichtiger, der eine Aufforderung des Kreiswehrersatzamts, sich zur Musterung vorzustellen (§ 17 Abs. 3 WPflG), also eine Ladung zur Musterung, unentschuldigt nicht befolgt, handelt ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 WPflG) und kann deswegen mit einer Geldbuße belegt werden (§ 45 Abs. 2 WPflG; vgl. auch Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
- BVerwG, 19.07.1989 - 8 C 80.87
Vorführung als Freiheitsentziehung
Denn die erfolglos gebliebene Ladung ist kein Verwaltungsakt und im übrigen dadurch gegenstandslos geworden, daß der in ihr bezeichnete Musterungstermin verstrichen ist (vgl. Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 87.82 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 6 S. 3 ).Vollzogen wird vielmehr die nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WPflG getroffene Anordnung der Vorführung, um deren Durchführung die Polizei zu ersuchen ist (§ 44 Abs. 2 Satz 2 WPflG; Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
Ein Wehrpflichtiger, der eine Aufforderung des Kreiswehrersatzamts, sich zur Musterung vorzustellen (§ 17 Abs. 3 WPflG), also eine Ladung zur Musterung, unentschuldigt nicht befolgt, handelt ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 WPflG) und kann deswegen mit einer Geldbuße belegt werden (§ 45 Abs. 2 WPflG; vgl. auch Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
- VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04
Erteilung der Befugnis an den beauftragten Vollstreckungsbeamten zur Durchsetzung …
Denn die erfolglos gebliebene Ladung ist kein Verwaltungsakt und im übrigen dadurch gegenstandslos geworden, daß der in ihr bezeichnete Musterungstermin verstrichen ist (vgl. Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 87.82 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 6 S. 3 ).Vollzogen wird vielmehr die nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WPflG getroffene Anordnung der Vorführung, um deren Durchführung die Polizei zu ersuchen ist (§ 44 Abs. 2 Satz 2 WPflG; Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
Ein Wehrpflichtiger, der eine Aufforderung des Kreiswehrersatzamts, sich zur Musterung vorzustellen (§ 17 Abs. 3 WPflG), also eine Ladung zur Musterung, unentschuldigt nicht befolgt, handelt ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 WPflG) und kann deswegen mit einer Geldbuße belegt werden (§ 45 Abs. 2 WPflG; vgl. auch Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
- VG Stade, 22.07.2003 - 3 E 793/03
Ladung zur Musterung sowie Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung; …
Denn die erfolglos gebliebene Ladung ist kein Verwaltungsakt und im übrigen dadurch gegenstandslos geworden, daß der in ihr bezeichnete Musterungstermin verstrichen ist (vgl. Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 87.82 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 6 S. 3 ).Vollzogen wird vielmehr die nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WPflG getroffene Anordnung der Vorführung, um deren Durchführung die Polizei zu ersuchen ist (§ 44 Abs. 2 Satz 2 WPflG; Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
Ein Wehrpflichtiger, der eine Aufforderung des Kreiswehrersatzamts, sich zur Musterung vorzustellen (§ 17 Abs. 3 WPflG), also eine Ladung zur Musterung, unentschuldigt nicht befolgt, handelt ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 WPflG) und kann deswegen mit einer Geldbuße belegt werden (§ 45 Abs. 2 WPflG; vgl. auch Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 18 B 572/12
Vorangehende Zurückschiebungsverfügung oder Zurückschiebungsandrohung als …
Rn. 54 Vgl. einerseits BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2011 - 9 B 55.10 - juris Rn 10 (zur Rechtsnatur der sog. Abgabenachricht nach § 72 VwGO) und vom 26. Mai 1992 - 3 B 87/91 - juris Rn. 4 (zur Rechtsnatur einer Auskunft über die Zulässigkeit der Ausübung bestimmter Tätigkeiten); BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 55.88 -, juris Rn.22 (Mitteilung an Beamten über beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand), und vom 25. Mai 1984 - 8 C 87.82 -, juris Rn. 15 ff. (Ladung zur Musterung); Hess.VGH, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 12 TG 1455/90 -, juris Rn. 3 (Abschiebungsankündigung); andererseits BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 6 A 2.09 -, juris Rn. 25 (Klageart bei Klage auf Erteilung einer Auskunft, der kraft Gesetzes ein Verwaltungsakt vorauszugehen hat). - VG Münster, 06.12.2002 - 10 K 871/02
Rechtsnatur der Ladung eines Bewerbers durch den Dekan zum Habilitationsvortrag …
Rn. 35 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 1981 - 9 S 92/81 -, zit. nach JURIS; Bay VGH, Beschluss vom 11. Januar 1989 - 3 B 88.01381 -, in: BayVBl. 1989, 343; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1984 - 8 C 87.82 -, NJW 1984, 2541; ferner: Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2.Aufl., 2001, Rn. 139; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, Prüfungsrecht, 3. Aufl., 1994, Rn. 379. - VG Gera, 23.04.2020 - 1 K 517/19
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Rn. 20 Es ist aber eine Auslegung des Klagebegehrens als allgemeine Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO möglich, und zwar trotzdem die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage verneint wird (zur Zulässigkeit einer solchen Umdeutung vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - 8 C 87/82 - und Urteil vom 21. November 1980 - 7 C 18/79 -, jeweils zitiert nach juris). - VG Hamburg, 25.09.2009 - 10 W 1218/09
Vorführung zur Musterung
Die (formlose) Ladung ist kein Verwaltungsakt (BVerwG, Urt. v. 25.05.1984, 8 C 87/82, NVwZ 1984, 728 …und Urt. v. 19.07.1989, 8 C 79/87, NVwZ 1990, 69 f.).
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