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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 91.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5422
BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 91.87 (https://dejure.org/1989,5422)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1989 - 8 C 91.87 (https://dejure.org/1989,5422)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1989 - 8 C 91.87 (https://dejure.org/1989,5422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewöhrung eines erhöhten Wohngeldes - Einnahmen im Sinne des § 10 Abs. 1 WoGG (Wohngeldgesetzes) - Erfassung von Ausbildungsleistungen privater Stiftungen und Förderungswerke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1376 (Ls.)
  • ZMR 1989, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 20.77

    Wohngeldanspruch eines Studenten - Verlobte - Gemeinsamer Hausstand - Berechnung …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 91.87
    Gegen eine Berücksichtigung familienrechtlich geschuldeter Unterhaltsleistungen im Rahmen des § 14 Abs. 1 Nr. 9 WoGG spricht, daß der Gesetzgeber in § 10 WoGG erkennbar einen weiten Einkommensbegriff gewählt hat, um dadurch sicherzustellen, daß möglichst alle Einnahmen bei der Wohngeldberechnung (im Ergebnis wohngeldmindernd) berücksichtigt werden, wie z.B. auch Unterstützungsleistungen, die ein Student von seiner Verlobten erhält (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1977 - BVerwG VIII C 20.77 - BVerwGE 54, 358 [BVerwG 19.10.1977 - VIII C 20/77]).
  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 66.77

    Wohngeldansprüche von Studenten - Ausbildungsförderung - Einkommens der Eltern - …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 91.87
    Zu Recht ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen, bei den Unterhaltsleistungen der Eltern des Ehemanns der Klägerin handele es sich um Einnahmen im Sinne des § 10 Abs. 1 WoGG (vgl. dazu u.a. Urteil vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 66.77 - BVerwGE 56, 17 [BVerwG 30.05.1978 - 8 C 66/77]).
  • BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96

    Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte - …

    Bei der nach den Vorschriften der §§ 10 ff. WoGG durchzuführenden Ermittlung des wohngeldrechtlich maßgebenden Jahreseinkommens der alleinstehenden Beigeladenen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 WoGG) wären zwar tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen ihres Vaters als Einnahmen im Sinne des § 10 Abs. 1 WoGG zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1977 - BVerwG VIII C 20.77 - Buchholz 454.71 § 18 II. WoGG Nr. 5 S. 7 [12], vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 66.77 - BVerwGE 56, 17 [20] = Buchholz 454.71 § 18 II. WoGG Nr. 6 S. 14 [17] und vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 91.87 - Buchholz 454.71 § 14 WoGG Nr. 3 S. 1 ff.).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 49.90

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Kosten der Unterkunft

    Soweit das Berufungsgericht meint, es widerspreche dem System des Wohngeldrechts, wenn - mangels der von ihm für geboten gehaltenen Einschränkung - im Einzelfall vom Anrechnungsverbot (in Höhe der Kosten der Unterkunft) erfaßt würden auch laufende Leistungen für den Lebensunterhalt, die überhaupt nichts mit Leistungen für die Unterkunft zu tun hätten, ist richtig, daß der Gesetzgeber in § 10 WoGG für das Wohngeldgesetz einen weiten Einkommensbegriff gewählt hat, um sicherzustellen, daß möglichst alle Einnahmen bei der Wohngeldberechnung (im Ergebnis wohngeldmindernd) berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 91.87 - Buchholz 454.71 § 14 WoGG Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 08.01.1990 - 8 B 190.89

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Der Gesetzgeber hat somit in § 10 Abs. 1 WoGG erkennbar einen weiten Einkommensbegriff gewählt, um sicherzustellen, daß möglichst alle Einnahmen bei der Wohngeldberechnung (im Ergebnis wohngeldmindernd) berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 91.87 - Buchholz 454.71 § 14 WoGG Nr. 3 S. 1 ).
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